Händler - EU Schlichtungsstelle

  • Ab heute müssen Händler auf die EU Schlichtungsstelle verweisen ( per Link ). Es gibt von der EU ein neues Gesetz das heute in Kraft tritt. Falls man das nicht macht, kann man abgemahnt werden. Das Problem ist nur... Es gibt noch keine Internet Präsenz der Schlichtungstelle.

    Das mal nur nebenbei.
    Der 09.01.16 ( Samstag ) ist die Deadline, und nix ist da was man da machen kann.
    *** Link veraltet ***

    Es gibt die Plattform noch nicht! Auch fehlt von Deutschland noch ein Gesetz was das verbindlich macht. ( VSBG )

    Trotzdem sollten alle die im Internet handeln, die Aufmerksamkeit erhöhen. Das wird wohl kommen, hat vielleicht auch einen Sinn. Allerdings soll es ab heute gültig sein, ist aber nix da!

    Grade mit [USER="98"]Synonym[/USER] getelt und das angesprochen. Das ist neu und vielleicht wichtig. Deswegen nochmal das zur Info :)

    Weiss einer vielleicht mehr? Habt ihr davon schon gehört?

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

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  • Klar gibt es die Webseite noch nicht, schlicht, weil es diese Schlichtungsstellen noch nicht gibt. Es gibt also nichts einzustellen. Da wird mal wieder ein Pferd von hinten aufgezäumt.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Muss das Thema noch mal aufwärmen. Braucht man den Hinweis nun eigentlich oder nicht? Irgendwie sagt jeder was anderes.

    So, laut Absatz 3 fällt Absatz 1 Nummer 1 für mich weg, da weniger als 10 Angestellte. Bleibt also Absatz 1 Nummer 2 übrig. Absatz 2 baut auf Absatz 1 auf, also wenn man es angeben muss, dann zählt auch Absatz 2.

    Nur, Absatz 1 Satz 2 sagt doch aus, wenn man "sich verpflichtet hat" oder "verpflichtet ist". Ersteres habe ich mich nicht, letzteres weiß ich nicht, wüsste gar nicht welche "Rechtsvorschriften".

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Jo, die EU-Richtlinien und dann die Umsetzung in Gesetzgebung der einzelnen Länder; ein Desaster, wie meist.

    In dem Fall wäre mein Rat z. B.: Besser etwas zuviel als zuwenig. Ausser Abmahnanwälten interessiert sich sowieso kaum jemand für diesen Scheiss und denen kann man mit "etwas zuviel" in dem Fall den Wind aus den Segeln nehmen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,