BGH > Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14 - Freunde finden

  • Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die mithilfe der Funktion "Freunde finden" des Internet-Dienstes "Facebook" versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als "Facebook"-Mitglieder registriert sind, eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung darstellen. Der I. Zivilsenat hat weiter entschieden, dass "Facebook" im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion "Freunde finden" den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt hat.

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    Einladungs-E-Mails von "Facebook" an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar. Die Einladungs-E-Mails sind Werbung der Beklagten, auch wenn ihre Versendung durch den sich bei "Facebook" registrierenden Nutzer ausgelöst wird, weil es sich um eine von der Beklagten zur Verfügung gestellte Funktion handelt, mit der Dritte auf das Angebot von "Facebook" aufmerksam gemacht werden sollen. Die Einladungs-E-Mails werden vom Empfänger nicht als private Mitteilung des "Facebook"-Nutzers, sondern als Werbung der Beklagten verstanden.

    ....

    Jo, so isses auch.

    Damit biste jetzt wahrscheinlich der Erste im Web mit dieser Meldung Alex.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> Kommen diese E-Mails mit der Absenderadresse des Anbieters oder des "Freundes"?

    Da könnten Facebooker wohl mehr zu sagen, aber vermutlich werden diese "Einladungen" aus dem Menu von Facebook heraus verschickt. Die Mailadressen ihrer Kunden dürfen die nicht einfach als Absender einsetzen. Aber trotzdem, bis zum BGH hats wohl so um die 4 Jahre gedauert, was wieder mal beweisst, dass es sich für FB, Google und Konsorten lohnt einfach mal auf dabbisch zum machen und was auch belegt, dass die Justiz, wenn es um solche Sachen geht, einfach schneller werden muss.

    Das Urteil gilt übrigens nicht nur für FB, sondern für alle die diese Handhabung übernommen haben.


    >> Wäre das nicht eh mit unerwünschter Werbung abgedeckt?

    Hier handelt es sich um eine indirekte, als Einladung des Nutzers getarnte unerwünschte Werbung.

    Ist eh ein Unding, dass FB die Funktion hat, dass FB auf die Telefonbücher ihrer Nutzer zurückgreifen und sich dort die Mailadressen herausfischen kann. Hat einer meiner Bekannten mich im Telefonbuch hat FB meine Mailadresse, obwohl ich mit denen nie etwas zu tun hatte.

    ....

    Arghhh, immer dieser Spam:

    https://beispiel.rocks/www.google.de/search?q=seo-n...=de&gws_rd=ssl



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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Die Mail wird im eigenen Namen, aber mit Absender von Facebook versendet. Hatte die auch mal vor Jahren benutzt und die machte so gar nicht was sie sollte oder was ich dachte. Da ging eine reine Spamflut raus und hörte nicht mehr auf. Die sendeten nicht nur eine Mail, sondern gleich noch weitere hinterher, wenn die Zielperson nicht zu Facebook kam. War die Hölle die Adressen da wieder zu löschen :(

    "Die Mailadressen ihrer Kunden dürfen die nicht einfach als Absender einsetzen."
    na, das könnten die schon, der Nutzer muss nur mit einverstanden sein und das ist er in der Regel, wenn er ja andere einladen möchte. FB will das aber sicher nicht, denn so kann man die Mails tracken ;)

    Der Ablauf ist da recht einfach. Man gibt entweder Zieladressen manuell ein, lädt eine Liste mit Adressen hoch oder gibt FB Zugriff auf seinen Mailaccount. In letzterem Fall holt sich FB dort alle Mails aus dem Adressbuch und schreibt alle an.

    Das Problem damals bei mir war unter anderen, dass nicht nur die etwa 100 Leute aus meiner Liste angeschrieben wurden, sondern auch noch deren Freunde, wenn die bekannt waren. Da gingen Mails an über 400 Personen raus und das auch noch mehrfach.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Nach meinem Verständnis ist es dann doch aber Spam.
    Wenn ich nicht bei FB bin, aber eine E-Mail mit deren Absenderadresse bekomme, ist es nichts anderes, als wenn mich irgend eine andere Firma ungefragt anschreibt.
    Ob das mit Zustimmung der FB Nutzer geschieht oder nicht, ist doch egal. Es ist eine Spammail von FB und somit unerlaubte Werbung.
    Verstehe da unsere Richter nicht, warum da verhandelt werden muss.
    Abmahnung wegen unerlaubter Werbung und ein paar Milliarden Strafe, fertig.

  • Richter im Zivilverfahren können nicht darüber entscheiden ob verhandelt werden muss oder nicht. Klagen können nur aus formalen Gründen (falscher Anspruchsgegner, falscher Gerichtsstand etc) sofort zurückgewiesen werden. Würde nicht verhandelt könnte jeder machen was er will. Wer sollte sanktionieren?

    Im Zivilverfahren sind die Parteien die Herren des Verfahrens, der Richter ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er über das Vorgebrachte entscheiden muss, mehr oder weniger nur Zuschauer und Zuhörer.

    Verschickt A an B unaufgefordert im eigenen Interesse ist der Fall klar. Aber selbst da könnte sich A durch Widerspruch und Bestreiten Zeit verschaffen, er würde ein Gerichtsverfahren zu 100% verlieren, er hätte aber Zeit gewonnen. Und das es Sinn macht unsinnige Verfahren anzuleiern, um Zeit zu gewinnen, beweisen uns seit Jahren G und Co. Allen voran G.

    In den meisten unsinnigen Fällen ist spätestens bei der zweiten Instanz Schluss, weil keine Revision zum BGH zugelassen wird. Revision zum BGH wird nur zugelassen, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, der noch nicht abschliessend geklärt ist. Und hier wurde von FB anscheinend damit argumentiert, dass es sich bei diesen Mails nicht um Werbung handelt, sondern um Einladungen, die sie "im Auftrag" ihrer Mitglieder verschicken. Und da wird das Gericht der Vorinstanz wohl gesagt haben: "OK, wir haben hier zwei unterschiedliche Sichtweisen, die eine 100%ige Argumentation dafür oder dagegen nicht zulassen, also lassen wir die Revision zum BGH zu, dann soll der das klären." Und der BGH hat es in diesem Fall so gesehen, wie es auch wirklich ist und hat gesagt, dass das Verschicken dieser Mails in der Hauptsache der Förderung des Geschäfts von FB dient.

    Und nachdem was Du geschildert hast Syno ist mir zumindest teilweise klar, warum dieses Sch...FB so schnell wachsen konnte. Klar, was gibt es Idealeres, als wenn man mit einer Figur die sich gerade angemeldet hat 400 weitere "Freunde" des Anmelders beackern, einladen kann. Da haben die von "Wer kennt wen" wohl etwas "falsch" gemacht.

    Klar, wenn mit einem Anmelder weitere 400 direkt erreicht werden können und von diesen 400 melden sich nur 40 auch an und geben ihren Bekanntenkreis auch wieder frei sind wir schon bei 16400 Potenzieller und wenn von diesen 16400 nur wieder 10%......

    Was aber die meisten dieser der sich im Club befindlichen FB-Ochsen dabei nicht bedenken ist, dass die unautorisierte Weitergabe einer Emailadresse auch böse Folgen haben kann. So ist es zumindest unstrittig, dass Mailadressen die sich aus wesentlichen Teilen des tatsächlichen Namens zusammensetzen zu den schützenswerten persönlichen Daten gehören, die ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden dürfen.

    Wie es sich mit sonstigen Mailadressen verhält ist bis heute noch nicht abschliessend geklärt. Aber ich denke, dass auch die bald zu den schützenswerten Daten gezählt werden, womit es dann gegen die datenschutzrechtlichen Normen verstössen wird, wenn die einfach mal so durch Dritte zugänglich gemacht werden. Das tut es nach meiner Rechtsauffassung heute schon, es muss sich halt aber erst mal jemand finden der deswegen klagt und es müssen sich Richter finden, die das genauso sehen und die gibt es mit Sicherheit.

    Schade halt nur, dass G, FB und Konsorten zuerst da waren und Gesetzgebung und Rechtsprechung später kamen, zu spät kamen und noch immer zu spät kommen.

    Mir ist es bis heute nicht passiert, dass ich über FB von einem meiner Freunde und Bekannten eingeladen wurde, wäre es passiert hätte derjenige oder diejenige vom mir etwas Unangenehmes zu hören gekriegt.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ja Cura, stimmt schon. Damals war die Erklärung der Funktion auch noch anders als heute. Ich ging damals nicht davon aus, dass da irgendwelche Leute einfach so angeschrieben werden, sondern dass FB anhand der Email Nutzer im eigenen System sucht. "Freunde finden", bezog ich ausschließlich auf das eigene System, also da einen zu finden und nicht auf das Anschreiben aller und auch mir fremder Personen. Zwischenzeitlich haben die die Hinweise aber geändert.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Ja klar Syno. Leute die Du in Deinem Telefonbuch hast brauchste weder zu suchen, noch zu finden. Und genau darin liegt die Irreführung, der Du mit Sicherheit nicht allein erlegen bist.

    >> Zwischenzeitlich haben die die Hinweise aber geändert.

    Klar, weil sie auf die Ohren gekriegt haben und weil wahrscheinlich auch ihre Juristen vorhergesehen konnten wie der BGH entscheiden wird. Wobei es nicht besonders schwer war diese Entscheidung kommen zu sehen. Ich hätte denen auch vorhersagen können wie der BGH mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit entscheiden wird.

    Aber genau das ist das Problem, die aktuelle Handhabung ist auch irrefführend, es muss aber wieder dagegen geklagt werden, womit das Spiel von vorne beginnt.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,