20.000 Blatt Papier im Monat

  • Was sagt mir das aus? "hat einen Schwarzweiß-A3-Laserdrucker für bis zu 20.000 Seiten monatlich vorgestellt"

    In der Minute kann dieser Laserdrucker 35 Seiten in A4 ausdrucken. Name Hersteller ist unwichtig. Mich interessiert nur was diese 20.000 definiert.

    Was passiert, wenn ich darüber komme? Rein rechnerisch kann der ja einiges mehr drucken, bei 35 Seiten in der Minute. So ein Toner hält ja meistens auch nur um die 6000 Seiten.
    Wird die Lebensdauer in Seitendurchsatz angegeben oder erlischt die Gewährleistung, wenn ich darüber komme.

    20.000 Seiten muss man auch erstmal drucken.. Ich versteh nur nicht was die mir damit sagen wollen..

  • 20.000 Seiten monatlich?
    Vielleicht Kurzzeitbetrieb im Monat ( KB) ?

    KB bedeutet ja das man das Teil nur bestimmte Zeit laufen lassen darf.
    Steht auch auf den Geräten meist drauf.

    Aber ist nat schwammig, eine Vernünftige Erklärung habe ich auch nicht

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

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  • Beidseitig bedruckt wären es ja dann 40 000 Seiten. Aber auch damit ergibt die Aussage keinen Sinn.

    Vielleicht solltest Du den Aussagegehalt dieser Aussage mal bei dem oder denen hinterfragen die se in die Welt gesetzt haben. Kommt mir vor wie viele diese Werbeaussagen, die, hört man mal genauer hin, sich als völlig sinnfrei darstellen.

    Auf alle Fälle hat sone Aussage keinerlei Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung. Auf ne Herstellergarantie könntese eine Auswirkung haben, das müsste dann aber in den Garantiebedingungen näher erläutert sein.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ja, deutliche Überschreitungen wirken sich auf die Garantie/Gewährleistung aus. Die 20.000 sind als Richtwert zu betrachten, 2000 mehr dürften noch keinen Garantie- Gewährleistungverfall zur Folge haben.
    Hatte Rechtsschutzmäßig mal einen Fall, der zwar einen ganz anderen Bereich betrifft, aber die Richtung zeigt.

    Ein Gastwirt hatte Stühle gekauft aus einem Katalog für "ihren Garten" oder so ähnlich. Die sind im gewerblichen Verbrauch nach dem 1. Jahr hinüber gewesen.
    Streitfall wegen Gewährleistung - Versandhaus sagt - privaten Gebrauch, auch ohne Hinweis,
    Richter sagt Versandhaus hat Recht, da im gewerblichen Bereich eine deutliche höhere Nutzung zu erwarten sei, keine Gewährleistung.

    Vergleichbar dürfte ein Streitfall bei dem Drucker ausgehen.
    Außerdem, wie soll der Hersteller berechnen, wann der Drucker kaputtzugehen hat, wenn Du Dich nicht an die Vorgaben hältst :-).

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Zitat von guppy;44037


    Außerdem, wie soll der Hersteller berechnen, wann der Drucker kaputtzugehen hat, wenn Du Dich nicht an die Vorgaben hältst

    Der soll eigentlich gar nicht kaputt gehen - der soll nur drucken. Das es heutzutage aber so ist, das Geräte gezielt nach einer Nutzung in einem bestimmten Umfang kaputt gehen, ist ja die eigentliche Schande

  • >> Richter sagt Versandhaus hat Recht, da im gewerblichen Bereich eine deutliche höhere Nutzung zu erwarten sei, keine Gewährleistung.

    Da würde ich mal sagen: Richter hat dummes Zeug gebabbelt. Die Gewährleistung betrifft immer nur Fehler, die bereits beim Kauf in einer Sache angelegt sind, d. h., die Ware ist bereists beim Kauf fehlerhaft und da spielt es keine Rolle, ob der Fehler sich nun durch privaten, also seltenen Gebrauch, erst nach 15 Monaten oder durch gewerblichen Gebrauch, also vielfachen Gebrauch, nach 3 Monaten zeigt.

    Die gleiche Argumentation ist, was die gesetzliche Gewährleistung angeht, auch auf die Aussage zu dem Drucker hier anwendbar.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Es würde mich nicht wundern, wenn die Hersteller Bauteile in die Geräte einbauen können,
    die ziemlich genau nach der Garantiezeit kaputtgehen und unrentabel zum reparieren sind.
    Also, neue Geräte kaufen ... ;)

  • Na gut dann eben Garantie, so genau weiß ich das auch nicht mehr, ich kenn nur das Ergebnis, der hat keine neuen Stühle bekommen.

    Und wenn der Drucker angegeben ist, dass er für eine Leistung von 20.000 Blatt ausgelegt ist, dann ist das halt so.
    Du kannst auch nicht ein Hänger mit 2t beladen, wenn er nur für 400kg ausgelegt ist.

    Schnipsel, war auch sarkastisch gemeint, mit dem kaputt gehen.

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  • Zitat von Lunte;44029

    [...]Ich versteh nur nicht was die mir damit sagen wollen..


    Is eigentlich ganz simpel erklärbärbar:
    20.000 Seiten nach Din 12345yxz (also genormtes Schrift/Bild-Verhältnis, genormter Zeilenabstand, genormte Anzahl Zeichen Zeile/Absatz/Blatt blafasel) je Monat.

    Das hat auch alles nix mit dem Toner zu tun, sondern schlicht und einfach mit der Tatsache, das nach x-100.000 Blatt irgendein pfennigteures Plastikmistteil irgendwo in den Eingeweiden des zig-1.000-EUR teuren Gerätes konstruktionsbedingt und gewollt kaputt geht. Und das es dafür keinen Ersatz gibt. Und wenn doch: Das es nicht reparierbar ist.

    Und wenn Du diese x-100.000 Blatt halt schneller erreichst als der Kalender die Gewährleistungsfrist abticken kann, haste Pech gehabt, "weil Du das Gerät gewerblich genutzt hast".

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • >> Und wenn Du diese x-100.000 Blatt halt schneller erreichst als der Kalender die Gewährleistungsfrist abticken kann, haste Pech gehabt, "weil Du das Gerät gewerblich genutzt hast".

    Nee, so wird da kein Schuh draus. Ein beim Kauf in der Sache angelegter Fehler ist ein beim Kauf bereits in der Sache vorhandener Fehler und da ist es scheissegal wodurch und warum der sich offenbart, es greifen die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die Zeiten und Fristen der gesetzlichen Gewährleistung können nicht dadurch eingeschränkt werden, imdem zwischen privat und gewerblich unterschieden wird. Es geht bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht darum, dass etwas mindestens zwei Jahre halten muss, sondern, dass der Verkäufer für einen beim Kauf bereits vorhandenen Fehler in der Sache zwei Jahre lang haftbar ist.

    Und Guppy, ich unterstelle Dir nicht das Du Dich irrst, ganz im Gegenteil. Da es gegen das Versandhaus ging, wird es wohl um gesetzliche Gewähleistung gegangen sein, die Garantie ist so gut wie immer eine Garantie des Herstellern, ein sich positiv darstellendes Verkaufsargument. Wenn das Gericht so argumentiert hat, hatte der Richter keine Ahnung und das kommt leider viel öfter vor, als es sein sollte, gerade in den unteren Instanzen.

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  • Ok, jedenfalls dreht es sich bei dieser Definition um eine Gewährleistungssache.

    Wir hatten mal den Fall bei einer Kaffeemaschine.. Die ging auf einmal nicht mehr an. Angerufen da gerade mal 3/4 Jahr alt. Die gute Frau am Telefon fragte, wie lange diese in unserem Besitz wäre und wieviele Tassen wir konsumiert hätten. Ab 5000 Tassen wäre die Gewährleistung erlöschen gewesen..

    THX.

  • Sollte es sich um das hier handeln > *** Link veraltet *** < kann ich darin überhaupt keine Relevanz zu irgendwas erkennen.

    Da hat der Autor der Abhandlung wohl aus > Der vorgesehene schwarze Toner reicht nach ISO 19752 für 20.000 Seiten DIN A4 < die sinnfreie Überschrift > Ricoh bringt A3-Drucker für bis zu 20.000 Seiten pro Monat < selbst gebastelt.


    >> Die gute Frau am Telefon fragte, wie lange diese in unserem Besitz wäre und wieviele Tassen wir konsumiert hätten. Ab 5000 Tassen wäre die Gewährleistung erlöschen gewesen..

    Das wäre für mich wohl der Zeitpunkt gewesen an dem ich etwas lauter und beleidigend geworden wäre.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • "Anzahl Seiten pro Monat" hat nichts mit der Garantie / Gewährleistung zu tun. Das ist einfach nur ein Richtwert, der zum besseren Vergleich der Modelle eines Herstellers dient. Extra auch gesagt, "eines Herstellers", denn jeder Hersteller definiert die Angaben anders.

    Der Wert wird von jedem Hersteller selbst "errechnet" und ist eine Mischung aus Nutzbarkeit, Arbeitsaufwand für Toner-, Trommel- und Papierwechsel, Geschwindigkeit allgemein und anderer Zeiten, die beim Benutzen eines Druckers anfallen. "Geschwindigkeit allgemein" darauf bezogen, dass ein Drucken nach X Seiten am Stück langsamer wird, da er immer wieder "Verschnaufpausen" einlegt. Druck man aber viel zu wenig, dann ist er auch langsam, da er sehr oft oder wohl immer im StandBy ist und sich erst neu aufheizen muss. In beiden Fällen wird dann die Druckleistung "Seiten pro Minute" im jeweiligen Fall nicht erreicht, obwohl der Drucker es könnte.

    Sinn ist einfach nur, einen Drucker zu finden, der ideal zu einem passt. Wenn ein Toner 5 Jahre reicht, dann ist der einfach zu groß (zu viele Seiten im Monat). Reicht der Toner aber nur 2 Wochen und ist der Papierschacht alle 2 Stunden leer, dann sind die Seiten im Monat zu wenig und der Arbeits- / Wartungsaufwand erhöht.

    Die Seiten im Monat sind also nur Vergleichswerte. Dann gibt es da noch die "Maximale Druckkapazität". Auch diese hat keinen Einfluss auf die Garantie, sondern gibt nur an, wie viel der Drucker technisch Drucken kann. Die maximale Druckkapazität liegt in aller Regel auch 10-20x höher als die empfohlene Druckleistung.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Ich sehe das genauso. Aber streite Du Dich mal mit nem tollwütigen Vertragshändler rum, der das eben genau nicht so sieht :D
    Ich kaufe sogar das ganze Zeugs (IT-Technologie, Kleinkrams wie Kaffeemaschinen, Staubsauger usw.) immer privat, damit mir die Typen nicht mit dem Kaufvertrag unter der Nase rumwedeln und hämisch sagen können: "Sehen Sie! Das war b2b. Also Nix mit Gewährleistung!"

    Andererseits finde ich ne Regelung, wonach zwischen "privatem" und gewerblichem Betrieb unterschieden wird, ganz vernünftig:
    Wenn man einen Drucker konstruiert und herstellt, der für einen 2-jährigen Dauerbetrieb (24h/730Tage) ausgelegt ist, dann kostet der einfach wesentlich mehr als ein Drucker, der vielleicht mal am WE 2-3 ebay-Rechnungen und 1x im Jahr nen Brief fürs Amt ausdrucken soll.

    Zitat von cura;44044


    Nee, so wird da kein Schuh draus. Ein beim Kauf in der Sache angelegter Fehler ist ein beim Kauf bereits in der Sache vorhandener Fehler und da ist es scheissegal wodurch und warum der sich offenbart, es greifen die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die Zeiten und Fristen der gesetzlichen Gewährleistung können nicht dadurch eingeschränkt werden, imdem zwischen privat und gewerblich unterschieden wird. Es geht bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht darum, dass etwas mindestens zwei Jahre halten muss, sondern, dass der Verkäufer für einen beim Kauf bereits vorhandenen Fehler in der Sache zwei Jahre lang haftbar ist.

    Wer zuerst "Datenschutz" sagt, hat verloren.

  • Die Ausgestaltung der Garantiebedingungen ist jedem Hersteller frei überlassen und wenn der bei gewerblicher Nutzung nur 6 Monate garantie gibt, dann scheint das iO zu sein:
    *** Link veraltet ***

    Zitat

    Zitat:
    [TABLE="width: 100%"]

    [tr]


    [TD="class: alt2"]A ... nutzt gekaufte Waschmaschine gewerblich. Nach 11 Monaten geht diese kaputt. Hersteller beruft sich darauf bei gewerblicher Nutzung nur 6 Monate *** Link veraltet *** zu haben. [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    In der Ausgestaltung der Bedingungen einer Garantie ist der Garantiegeber frei.

    Ob das nun stimmt, keine Ahnung, erscheint mir aber logisch.

    Aus den OBI AGB

    Zitat

    Davon nicht betroffen sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Verbrauch oder auf mangelnde bzw. falsche Pflege zurückzuführen sind. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Sachmangels, die Rechnung zur Feststellung des Kaufdatums benötigt wird.

    Wenn auf die Eingangsfrage zurückkommend der Drucker kaputt geht und im ersten Jahr 600.000 Seiten gedruckt hat, dann wird man sich auf natürlichen Verschleiß berufen und ab ist der Lack.

    Apropos Obi, ich habe den 2. Rasentraktor, weil der erste nach 2 Jahren und 9 Monaten einen Motorschaden hatte und die Reparatur wohl zu teuer geworden wäre. Und der für mich nicht nachvollziehbare Witz, neuer Beleg und wieder 3 Jahre Obigarantie - ich finde es Spitze. Musste lediglich die Wartung nachweisen.
    Ärgerlich war nur, dass die Vertragswerkstatt einen Schrottschein mit Gewicht vorlegen musste, ich konnte also nicht fleddern.

    Frei nach Dieter Nuhr
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  • >> In der Ausgestaltung der Bedingungen einer Garantie ist der Garantiegeber frei.

    Jo, das stimmt so.

    ...

    Auch die gesetzliche Gewährleistung ist eigentlich eine Mogelpackung. Wir halt so verstanden, dass etwas zwei Jahre halten soll, ist aber nichts als eine zweijährige Haftung des Verkäufers für beim Kauf in der Sache vorhandene Fehler.

    Und hier sagt der Gesetzgeber: In den ersten sechs Monaten nach Kauf braucht der Käufer den Mangel nur anzuzeigen, der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht in der Sache vorhanden war. Nach sechst Monaten muss dann der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf der Ware bereits vorhanden war. Und da es für beide, Verkäufer wie Käufer oft extrem schwierig ist, diesen Nachweis zu führen, ist die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren aus Käufersicht eigentlich eine Mogelpackung, weil sie halt wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten facktisch auch nur 6 Monate beträgt.

    Deshalb kann nur geraten werden: Alles was neu ist sofort immer auf Stressbetrieb, damit das Ding noch in den ersten 6 Monaten kaputtgeht, wenn es nichts taugt.

    Im b2b gilt die Gewährleistung genauso. Sie kann jedoch vertraglich eingeschräünkt und auch ausgeschlossen werden. Wer sich einen Vertrag mit Ausschluss der Gewährleistung aufs Ohr drücken lässt ist dann selber schuld. Der Vorteil etwas privat übers Internet zu bestellen ist halt, dass privat der Vertrag widerrufen werden kann.

    .....

    Und wie das mit Juraforen immer so ist. Hab mir grad mal ansehen, was unter Deinem Link zu finden ist Guppy. Da schmeisst dieser User VIP wichtig mit Paragrafen um sich, so richtig scheint er das mit der gesetzlichen Gewährleistung dann aber doch nicht verstanden zu haben.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> dann wird man sich auf natürlichen Verschleiß berufen und ab ist der Lack.

    Das ist eines der Probleme Guppy, ein sich bewegendes Teil verschleisst natürlich, ist es aber deswegen ein "natürlicher Verschleiss"?

    Es ist leider nirgendwo festgehalten was wie lange zu halten hat, welche Mindestleistung von einer Sache erwartet werden kann. Es gibt da einige Industrienormen, das war es aber.

    Eine Lichtmaschine beginnt bereits ab Einbau zu verschleissen. Kann sich dann aber jemand bereits nach vier Wochen auf "natürlichen" Verschleiss berufen? Nach vier Monaten? Nach 12 Monaten? Ab wann kann sich auf "natürlichen" Verschleiss berufen werden? Klar, zwei Jahre nach dem Kauf haben sich alle Fragen erledigt, weil der Verkäufer dann für nichts mehr haftet. Das ist aber das Einzige was wirklich geklärt ist. Sowas wie Mittelwerte für Sachen aller Art gibt es nicht.

    Bei einer Kaffeemaschine müsste dann in der Produktbeschreiben sowas stehen wie: "Der angebotene Kaffeeautomat ist für eine durchschnittliche Leistung von 6000 Tassen ausgelegt". Das wäre dann zumindest etwas wovon ein Käufer ausgehen könnte.

    Und gewerblich oder privat? Ich nutze meinen Drucker in der Regel gewerblich, drucke aber vielleicht mal zwei, drei Seiten im Monat. Mein Nachbar nutzt seinen Drucker privat. Das Ding ist manchmal nachts stundenlang am Arbeiten. Keine Ahnung was der da druckt. Vielleicht druckt er sich Pornobildchen in Fotoqualität aus. Soll er sich auf private Nutzung berufen können und man mir zu meinem Nachteil gewerbliche Nutzung vorhalten können? Und das nur, weil ich das Ding von der Steuer absetzen können will?

    Was fehlt ist eine gesetzliche Regelung, wie lange irgendwas mindestens zu halten hat, dann würde es auch aufhören, dass Hersteller Fehler einbauen, die dafür sorgen, dass etwas mal gerade so lange hält bis die zweijährige Verjährungsfrist für die Mängelhäftung des Verkäufers vorbei ist.

    Und klar, irgendeine Berechnungsgrundlage müssen diese Hersteller ja haben, wennse was konstruieren, was etwas mehr als zwei Jahre halten soll. Also gehense dann von irgendwelchen Durchschnitteswerten aus. Werden diese dann von einem Nutzer überschritten, wird dann gern von "nichtnormalem Gebrauch" gesprochen. Ein wirkliches Argument ist das jedoch nicht.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

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