...meint jedenfalls das Landgericht Wupperthal.
Das kann man auch ganz anders sehen. Vielleicht gehen die Richter da von sich aus, weil SIE keine Angst haben, Angst haben müssen.
Aber das ist wieder mal ein typischer Fall von richterlicher (subjektiver?) Auslegungsfreiheit einer Gummiformulierung: "Von den handelsüblichen grell-orangen "Shariah-Police"-Warnwesten sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen. Dies sei laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber Voraussetzung für die Eröffnung eines Strafverfahrens."
Oder meint das Gericht vielleicht, dass man als Deutscher keine Angst haben muss, weil eine Scharia-Polizei sich ja um Deutsche nicht kümmern will? Was aber, wenn jetzt zufällig einer wie 800XE daherkommt? Muss er dann der Scharia-Polizei seinen Pass zeigen?
https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.spiegel.de/politik/deutsc...sta&ref=plista