>> Museumsbesucher dürfen Bilder nicht ohne Genehmigung ablichten und öffentlich zugänglich machen. So lautet ein Urteil des BGH.
Das berichtet heute die Süddeutsche.
https://beispiel.rocks/www.sueddeutsche.de/kultur/b...edia-1.4261237
Und das ist so nicht richtig.
Da hatte einer zweimal Fotos von den Kunstwerken gemacht. Einmal war er vom Museum beauftragt und ein anderesmal hatte er die Fotos als schlichter Besucher gemacht. Er stellte Fotos bei Wiki ein.
Im ersten Fall bestätigte der BGH seine Rechte am Bild.
Im zweiten Fall klagten die Museumbetreiber und argumentierten, dass die Bilder nicht ohne Erlaubnis hätten veröffentlicht werden dürfen.
Der BGH bestätigte das mit der Begründung, dass überall Hinweistafeln aufgestellt waren, die eine durchstrichene Kamera zeigten und sagte, dass diese sowas wie die AGB des Museums für Museumsbesucher darstelle. Und da der Fotograf als ganz normaler Besucher Fotos gemacht hatte, hatte er damit gegen die "Vertragsbedingungen" für Besucher verstossen.
Das also jetzt mit "Museumsbesucher dürfen Bilder nicht ohne Genehmigung ablichten und öffentlich zugänglich machen. So lautet ein Urteil des BGH" zu verallgemeinern ist völlig falsch.