Das find ich ja mal richtig gut ...

  • Ne ne, Du hast da einen Knoten. Spenden ist ja völlig legitim, mit Spendenquittung um so netter. Das Problem liegt woanders. Ich versuche es einmal anders herum. Angenommen, Du kaufst eine Winterjacke, schenkst sie einem Obdachlosenverein für einen Obdachlosen = alles klar. Du kriegst eine Quittung, die Mehrwertsteuer ist enthalten, kannste alles hübsch von Deinem Betriebsergebnis als Ausgaben absetzen.

    Jetzt geht obiger Bäcker her, spendet alte Brötchen, in den Brötchen ist noch keine Mehrwertsteuer enthalten. Er muss die Mehrwertsteuer, in obigem Fall 5.000,- €, selber aufbringen und abführen - ob er sie hat oder nicht. Um diese doofe Mehrwertsteuer geht es dabei. Das Problem ist nicht, einen offiziellen Verein zu finden, der Spenden annehmen darf.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Jo Margin, wenn das so ist, hab ich da tatsächlich einen Knoten, weil es mir völlig unlogisch erscheint.

    Wenn ich heute was zum Wiederverkaufen kaufe, zahle ich dafür Mehrwertsteuer. Verkaufe ich weiter, vereinnahme ich mehr Mehrwertsteuer, als ich selbst gezahlt habe. Die Differenz geht ans Finanzamt. Muss ich jetzt unter meinem EK verkaufen, weil ich mich verkauft habe, erhalte ich über die Vorsteuer das Minus an Mehrwertsteuer zurück.

    Wieso muss dann der Bäcker, der seine Restware verschenkt oder spendet dann Mehrwertsteuer zahlen und; von welchem Betrag? Null Einnahme bleibt Null Einnahme. Gesetzliche Vorgaben, aus denen sich ergibt: "Du musst wegwerfen, vernichten, um keinen Steuernachteil zu erleiden, würden für meine Auffassung an Schwachsinn grenzen.

    Oder ist es so, dass er dann die von ihm gezahlte Vorsteuer auf seinen WarenEK nicht steuerlich geltend machen kann? Auch das würde für mich wenig Sinn ergeben.

    Überhaupt erschliesst sich mir der steuerliche Unterschied zwischen Wegwerfen, Verschenken, Spenden nicht. Nicht verkauft ist nicht verkauft. Warum auch immer.

    >> Das Problem ist nicht, einen offiziellen Verein zu finden, der Spenden annehmen darf.

    Wenn der Bäcker, was ich nicht verstehe, für Verschenktes Mehrwertsteuer zahlen muss, könnte er mit einer Spendenquittung den vollen VK von der Steuer absetzen. Oder sehe ich da wieder was falsch?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Meine Nerven...

    Der Artikel ist hilfreich Margin.

    Der Sinn von diesem Unsinn ist, dass der Staat überall mitverdienen will, weil er nicht in die Köpfe der Menschen sehen und so echte Schenkungen oder Zuwendungen von unechten nicht unterscheiden kann. Also wird dann alles gleich behandelt.

    >> Umsatzsteuergesetz (UStG) > § 3 Lieferung, sonstige Leistung

    1b) Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt

    1. die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen;
    2. die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen
    3. jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens.

    ....

    Das Einzige worum man sich hier nicht streiten könnte, weil klar und logisch: Dass Warenmuster als mehrwertfreianzusehen sind.

    ..........

    >> Weiter "massgeblich", die Richtlinie zum UStG:

    1) Bei den einer Lieferung gleichgestellten Wertabgaben im Sinne des § 3 Abs. 1b UStG (vgl. Abschnitt 3.3 ) ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage grundsätzlich vom Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand im Zeitpunkt der Entnahme oder Zuwendung auszugehen ( § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG ).

    Der Einkaufspreis entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis. Kann ein Einkaufspreis nicht ermittelt werden, sind als Bemessungsgrundlage die Selbstkosten anzusetzen.

    Diese umfassen alle durch den betrieblichen Leistungsprozess bis zum Zeitpunkt der Entnahme oder Zuwendung entstandenen Kosten. Die auf die Wertabgabe entfallende Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Zu den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2013 vgl. BMF-Schreiben vom 14.12.2012, BStBl I S. 1247.

    .............

    Viel schlauer wird man daraus auch nicht, weil zu fast allem herrlich gestritten werden könnte.

    Bliebe: Nicht verschenken, sondern alles verkaufen: "Heute alles für einen Cent, Mehrwertsteuer inbegriffen".

    Der arme Bäcker, der da 5000 zahlen musste, der muss ja sein Brot lastwagenweise verschenkt haben.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • :up:

    Oder vielleicht statt einer Spendenquittung einen "Entsorgungsbeleg" zur Abschreibung vom Betriebsergebnis. Irgendwo anders hatte ich noch seitens der Handwerkskammern die Empfehlung gelesen, neben einem Lieferbeleg für 0,00 € auch Belegfotos für das Finanzamt mit zu archivieren. Und als Argumentationshilfe die Einsparung der Entsorgungskosten beim regionalen Entsorger anzuführen.

    Aber ist schon eine verrückte Geschichte, so bei Licht betrachtet.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Ein Staat, der solche Steuerregelungen aufstellt, ich würde sie als Fallen bezeichnen, weil sie gegen jede "normale Auffassung" gehen, darf sich nicht wundern, wenn seine Steuerbürger irgendwann sagen: "Er (der Staat) kann mich mal am Arsche lecken".

    Der Betreiber eines Gartencenters z. B. müsste, wenn er einen Rasenmäher für seine privaten Zwecke entnimmt, diesen zu dem Preis versteuern, zu dem er ihn in seinem Geschäft verkauft. Er darf also als Privatperson keinen Vorteil daraus ziehen, dass er nunmal ein Gartencenter betreibt und deswegen geldliche Vorteile beim Einkauf hat. Sinn macht das nicht wirklich.

    Und; das muss man ja erstmal wissen!

    Ich hab ja schon so einiges an Geschäften betrieben und auch privat entnommen, bzw., für mich privat mitgekauft, ich hatte davon bisher nie etwas gehört und auch meine Steuerberater haben mich dazu nie aufgeklärt. Gut, ich hatte auch nie eine Betriebsprüfung.

    Gut, wenn ich einfach entnehme kaufe ich faktisch beim Lieferanten / Grosshändler für mich privat netto ein, weil ich die an den Grosshändler gezahlte Mehrwertsteuer mit der von mir vereinnahmten Mehrwertsteuer verrechnen kann. Dann zu sagen: "Gut, dann musst Du Dir Deine private Entnahme zumindest mit Deinem Einkaufspreis anrechnen lassen", würde ja noch Sinn machen.

    Alles was darüber hinausgeht, geht, meine Meinung, ganz einfach gegen den gesunden Menschenverstand und macht nur den Sinn, so viel als möglich aus den Steuerbürgern heraus zu quetschen.

    Das ist keine Gesetzgebung für den Bürger, das ist Gesetzgebung gegen den Bürger.

    Und es darf einem auch nicht verwundern, dass auch Steuerberater, bei den vielen Vakanzen, damit überfordert sind, weil da immer einer von den Finanzbehörden kommen kann, der dann sagt: "Das sehe ich ganz anders".

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,