Das OLG München sagt NEIN dazu. Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Gut so. Warum auch?
Wenn der Kunde beim Drücken den Preis nicht kennt, weil die Preise schwanken, fehlt ein wesentlicher Vertragsbestandteil. So einfach ist das.
Und dann wieder die dümmliche Argumentation, welche alle Amifuzzies draufhaben: >> Das heutige Urteil sei nicht nur innovationsfeindlich - es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht." Man sei überzeugt, "dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen" und habe vor, Rechtsmittel einzulegen.
Welche Rechtsmittel bitte? Dummes Geschwätz. Das OLG hat keine Revision zugelassen, also wird es rechtskräftig.
Aber sie haben wieder mal zwei Jahre mit etwas Unzulässigem in D Geld verdient.