Urheberrechtsreform Artikel 13 kleine Webseiten - Betreiber

  • So, ich schreibe das mal hier, auch wenn ich mit einigen schon wo anders rede. Wie schaut das denn eigentlich aus, wer ist davon betroffen? Geht es hier nur um "große" wie FB, Twitter etc. oder nur um Verlage oder "Nachrichtenseiten"? Irgendwie widerspricht sich jeder.

    Alles was ich bisher rauslesen oder hören konnte war allerdings eher die Richtung: Es betrifft jeden kommerziellen Anbieter, der eine Uploadfunktion hat.

    Ausnahmen gibt es anscheinend im Sinne von:

    1. Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
    2. Der Jahresumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
    3. Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

    Es müssen aber alle Punkte zutreffen, dann ist die Firma raus und muss erst nach Kenntnisnahme löschen / handeln. Wer 1 und 2 erfüllt, Punkt 3 aber überschreitet, der muss nachweisen, dass er sich "bemüht", dass man sich dran hält und den bestmöglichen Schutz bietet.

    Alle anderen sind nicht raus und müssen anscheinend vorab filtern oder sich ins Wespennest setzen.

    (Zu finden im unten verlinkten PDF auf Seite 3, wenn mein Englisch mit Note 5 denn gut genug ist)

    Mal ein paar Links dazu:

    Von einer von den Piraten, derzeit im EU-Parlament:
    https://beispiel.rocks/juliareda.eu/2…l-13-schlimmer/

    Sehenswert, von der Sendung "Quer"
    https://www.youtube.com/watch?v=Q8W1TZY-XOU

    Das eigentlich Dokument, inkl. den Änderungen an Artikel 13 und anderen:
    https://beispiel.rocks/www.politico.eu/wp-content/u...February-8.pdf

    P.S. Ich schreibe absichtlich hier, weil ich es öffentlich haben möchte - danke.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Ich hab mich bis jetzt nur sehr oberflächlich damit befasst, es sollte erst mal abgewartet werden, weil schon wieder über Eier diskutiert wird, von denen noch keiner weiss, sind sie nun weiss oder hellbraun.

    Selbst wenn alle drei Kriterien zutreffen, müsste, ist ja ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, erst mal klar sein, was mit Plattform gemeint ist. Domain? Inhalte? Betreiber? Je nachdem was damit gemeint sein sollte, könnte man Punkt 1 relativ flexibel, mit relativ wenig Aufwand, handhaben.

    Von den Piraten was lesen? Unnötig, weil deren einseitigste Argumentation nicht taugt sich eine objektive Meinung zu bilden. Wer soll jemanden ernst nehmen, der am liebsten alle Urheberrechte abschaffen würde?

    Und Journalisten? Wenn Juristen es noch nicht richtig interpretieren können, warum dann ausgerechnet Journalisten?

    Und dann Filter. Wie soll denn so ein Filter aussehen? Was soll die Datenbank sein, aus der heraus abgeglichen werden kann? Wer soll diese Datenbank füttern?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Genau Cura, das ist ja eine meiner "Fragen". Was ist eine Plattform? Einige benennen das als "Nachrichtenseiten" und "Verlage", andere als "kommerzielle Seiten mit Uploadfunktion". Beides finde ich nicht in dem PDF.

    Die Links habe ich doch auch nur gepostet, weil es eben Infos sind. Ob die stimmen oder nicht, keine Ahnung, wie bei vielem. Wollte doch nur eine Diskussion anstoßen :(

    Warum, weil es mich eben durchaus betreffen kann (andere hier auch) und erst vor gut 10 Tagen einen Abmahnung im Kasten hatte, wegen einer Sache, die ein Kunde gemacht hat (normal sind so 5-8 im Jahr). Die hätte ich aber nie gefunden, auch nicht, wenn ich mir das 100 mal durchgelesen hätte. Das war aber diesmal Markenrecht. Von Urheberrecht an Texten oder Bilder, da finde ich zu 100% nix. Kann nur pauschal löschen, was mir komisch vorkommt und der Kunde kann 7/24 ändern.

    Daher, für mich ist das schon wichtig.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Gut, Markenrecht fällt ja im weitesten Sinne auch unter Urheberrecht.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Löschen, was einem vielleicht komisch vorkommt, kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

    Ich hab bisher auch noch nichts Verwertbares dazu gefunden, wie Sanktionen aussehen sollen. Da wird es mit Sicherheit erhebliche Unterschiede zwischen gross und klein geben.

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  • "Gut, Markenrecht fällt ja im weitesten Sinne auch unter Urheberrecht."

    ^^ Du machst mir Angst und merkst, ich habe keine Ahnung. War für mich was völlig anderes. Das war ein Wort, das ich so ähnlich schon 100 mal gelesen habe, eine Kombination aus "Ferienregion"+"Zeit". Also zusammen geschrieben. z.B. "Bodenseezeit". Wäre nie auf die Idee gekommen, dass diese Wortkombi seit 6 Jahren Markenschutz hat, also die, die es betraf, nennen ich hier natürlich nicht.

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  • "Löschen, was einem vielleicht komisch vorkommt, kann nicht im Sinne des Erfinders sein."

    Nein, aber darauf läuft es doch dann raus. Auch wenn Du die Links nicht magst, die Quellen, technischen Verstand haben die schon. Ein Uploadfilter kann das nicht erkennen, ein Mensch noch viel weniger, weil die Zeit fehlt. Die Filter werden also alles löschen, was nicht 100% eindeutig legal ist. Haben die nur einen Hauch einer Unwissenheit, ist die Wahrscheinlichkeit nur 1% überschritten, dann geht der Upload offline.

    Und wenn ich Bilder oder Texte bei mir sehe, die mir nicht koscher sind, dann müsste ich die entfernen, denn haftbar ist dann ja nicht mehr der Uploader, sondern der Seitenbetreiber.

    Ok, das ist das Problem. Kleine Leute wie ich oder andere hier haben solche Filter aber gar nicht.

    Nimm z.B. die "ID" von Youtube. Die ist eigentlich ganz gut, aber hat ca. 30% Fehler. Da wird gelöscht, weil der Filter es nicht 100 erkennen konnte. Facebook hat auch einen eigenen, kostete Milliarden. Der löscht Gärtnerposts und Intimrasur, weil da das Wort "Bush" vorkommt. Das sind Unternehmen, die arbeiten schon seit Jahren an Filtern und die funktionieren nicht wirklich. Und nun soll eventuell "der Kleine" das auch machen?

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  • Schreibs in der Dunkelkammer. Würde mich schonmal interessieren, obs tatsächlich ein Markenverstoss war. Allein die Angabe "Markenschutz" sagt da wenig. Es gibt Warenklassen, es gibt starke und schwächste Marken. Und es gibt Marken, die nirgendwo eingetragen sind.

    Und es gibt Anwälte die kackfresch lügen und darauf hoffen, dass sich jemand ins Hemd macht.

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  • >> Auch wenn Du die Links nicht magst _

    Ich sagte, dass ich die Piraten in dieser Ecke nicht ernstnehmen kann, ich nehme ihnen nicht ab neutral und somit auch ehrlich zu sein, nicht zu manipulieren.

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  • Aber nicht dass das falsch verstanden wird. Die Abmahnung war anders als die anderen 5-8 pro Jahr. Die kam nicht vom Anwalt, sondern vom Rechteinhaber selbst und sie war kostenlos.

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  • Das heisst ja noch lange nicht, dass sie berechtigt war.

    Markenrecht? Da blicken 99,999% (eher mehr) aller Anwälte nicht durch. Ein Laie?

    Frag mal einen normalen Anwalt, wie ein Begriff Markenstatus erhalten kann, ohne als Marke angemeldet zu sein.

    Da wirste in den Augen sehen: TILT.

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  • Nur ein wenig Sammelsurium, vielleicht auch eher, damit ich es nicht vergesse, bin noch nicht wach. Also nur Ansätze und vielleicht auch nicht zu Ende gedacht ^^

    Zitat

    auch wenn ich mit einigen schon wo anders red


    Danke für die Adelung, die "Einigen" sind Wir :grins:

    Erste Überlegung, bist Du nicht einem Shop näher als einer Plattform?

    Als nächstes habe ich noch keine Differenzierung zwischen b2b und b2c gefunden, was in der Rechtsprechung in Deutschland gerade im Urheberrecht einen ganz erheblichen, wenn nicht gar DEN Unterschied macht. Dazwischen liegen Welten.

    Speziell in Deinem Fall ist m. E. doch alles nur eine Frage des Vertrags mit dem Inserenten.

    Für kleinere Plattformen bleibt eigentliche alles beim Alten, es ändert sich nur ein einziger, wenn auch erheblicher Punkt: Die Schonfrist "ab Kenntnisnahme" entfällt. Statt dessen muss der Betreiber nachweisen, dass er sich bemüht hat, die Inhalte zu überwachen. Das könnte z. B. eine Publikation erst nach Freischaltung durch den Betreiber sein - der Schwerpunkt liegt hier auf der Außenwirkung^^ Zur Prüfung der nächtlichen Uploads am nächsten Morgen eignet sich z. B. "Image Search for Google" oder "TinEye".

    Zur Prüfung der Altbestände also Massentests könnte der Ratlose Rudi noch den einen oder zwei Tipps haben. Über welche Massen reden wir hier? Und hier taucht meine nächste Frage auf: Altbestände? Rückgreifende Wirkung eines Gesetzes? Cura?

    Der nächste Punkt, muss die ganze Chose nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden?

    Zitat

    Domain? Inhalte? Betreiber? Je nachdem was damit gemeint sein sollte, könnte man Punkt 1 relativ flexibel, mit relativ wenig Aufwand, handhaben.

    Soweit ich mich durch den Originaltext durchgekämpft habe, wurden genau diese Hintertürchen zugemacht. Festgemacht wird wohl an den Inhalten.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Du bist auch eine von denen die vom Markenrecht, Urheberrecht mehr verstehen als nahezu 100% aller Anwälte Margin. Du kennst ja meine Meinung zu Anwälten, Juristen: Fast alle Blender, Wichtigtuer. Dummschwätzer.

    Normalerweise greifen Gesetze, wegen der Rechtssicherheit, nicht rückwirkend. Normalerweise, aber unser Gesetzgeber hat da auch einige Wissenslücken.

    Das ist eh alles unausgegoren. Die, welche nun zu entscheiden haben, verlangen von "normalen Menschen" nun Kenntnisse, die sie selbst eigentlich haben sollten, aber selbst auch nicht haben.

    Wie immer: Die Arroganz der Macht.

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    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Das Problem ist: Jeder der vom Urheberrecht, Markenrecht was versteht, sieht die Probleme. Das sind aber leider nur sehe wenige. Und die, die darüber zu entscheiden haben, dürften davon so gut wie gar nichts verstehen, weil sie halt nur Durchwinker sind. Wie will ein Filter erkennen, wenn er einen Urheber festmachen kann, ob der Urheber mir nicht Rechte abgetreten hat? Was macht ein Filter, wenn zwei sich um diese Rechte streiten? Einfach blockieren könnte Schadensersatzanprüche nach sich ziehen.

    Die Rechtsprechung steht sich da selbst in den Füssen rum und produziert überforderte Juristen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Danke, danke ^^

    Noch ein Diskussionsansatz, der mir durch den Kopf geistert: Es ist in Deutschland doch eigentlich so, dass niemand für fremdes Verschulden haftet, nur für sein eigenes. Wenn ich meine Upload-Prüfungspflicht nicht schuldhaft verletze, müsste die Haftung für unlizensierte Inhalte doch eigentlich beim Uploader liegen. Also ähnlich wie bei diesem vermalledeiten "Eltern haften für ihre Kinder". Nein, sie haften nur für ihr eigenes Verschulden, die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, so diese denn gegeben ist.

    Als Beispiel einmal das Forum hier: Ich denke nicht, dass sich hier etwas ändern wird / muss. Hier wird von 2 Leuten regelmäßig mehrmals täglich kontrolliert. Wenn dann doch einmal etwas für wenige Stunden hier steht, zum Beispiel nachts, liegt das nicht mehr im Bereich des Leistbaren.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Das Problem wäre ganz einfach zu lösen: Klarnamen, die bei den jeweiligen Portalen hinterlegt sind. Die entsprechende Gesetzgebung, dass diese bei Gesetzesverstössen herauszugeben sind. Und wer als Portalbetreiber keine Klarnamen verlangt und Nicks oder Aliase akzeptiert haftet dann halt auch für diese Anonymen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Und wieder lass ich mich hinreißen über das Wetter vom nächsten Jahr zu diskutieren:grins:. Irgendwo weiter oben stand, dass noch gar nichts in Papier und Tüten ist und leicht OT - mal die Frage gestellt, müssen die nationalen Parlamente das nicht auch erst noch umsetzen/zustimmen? Aber selbst wenn der Schwachsinn in der genannten Form durchkommen sollte sehe ich da eine ganze Menge Panikmache, weil in der Realität (noch?) nicht umsetzbar.
    Ich erinnere daran, wie die deutsche Wirtschaft durch die Arbeitszeiterfassung unterging und die Gewerbetreibenden reihenweise ihre Firmen wegen der Papierwulst schlossen, der Mindestlohn ruinierte die deutsche Wirtschaft im Folgejahr, der Russe steht praktisch schon Berlin weil der Leopard Probleme macht, und und und. Die Impressumspflicht drohte auch das Internet zu zerstören mit ihren teilweise schwachsinnigen Auslegungen.
    Sicherlich hat die Rechtsprechung manchmal schon skurrile Züge, aber im Großen und Ganzen pegeln sich Urteile gar nicht so weltfremd ein und so wird sich das auch hier regeln.
    Dass da eine Veränderung stattfinden sollte, sehe ich schon als notwendig an, schon um die allgemeine Verblödung zumindest zu verlangsamen.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • "Zur Prüfung der Altbestände also Massentests könnte der Ratlose Rudi noch den einen oder zwei Tipps haben. Über welche Massen reden wir hier?"

    Ich sage mal so, grob geschätzt: 10.000 Texte, die durchaus Kopien enthalten können, ca. 180.000 Bilder und ca. 1.000 PDFs

    Und dazu eben die Thematik, dass sich alles jederzeit ändern kann. Aktuell so ca. 800 Datenänderungen am Tag. Die bekomme ich aber gar nicht mit, das weiß ich nur durch die Backups.

    Daher eben die Frage, wie das nun läuft.

    "Statt dessen muss der Betreiber nachweisen, dass er sich bemüht hat, die Inhalte zu überwachen."

    Das steht so aber nicht in dem PDF in Artikel 13, Seite 3. Da steht, man muss es nachweisen, wenn man mehr als 5 Mio Besucher im Monat hat und eben zeitgleich Voraussetzung 1 (jünger als drei Jahre) und 2 (weniger als 10 Mio Umsatz) erfüllt. Und das ist eben ein UND und kein ODER.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Ich glaube, Du verwuchselst da gerade vor lauter Sorge was. Völlig unabhängig von Sonderregeln für Startups, also die ganz normale, GEPLANTE Regelung, noch ist nicht durch, geschweige denn in deutsches Recht umgesetzt, sieht gerade KEINEN Uploadfilter vor. Sie nimmt Dich als Betreiber lediglich in die Pflicht, Lizenzen zu erwerben oder dafür nach Deinen Möglichkeiten zu sorgen, dass keine lizenzpflichtigen Inhalte auf Deinen Seiten publiziert werden.

    Wenn die Kunden bei Dir allerdings High Life in Tüten spielen dürfen ohne jede Kontrolle, dann wird mir gerade mal übel. Denn ich kann Dir auch nach derzeitigem Recht als Betreiber über die Mitstörerhaftung je nach Sachlage ein Klavier ans Knie nageln unter dem Du zusammenklappst. Ganz ohne die Schonfrist "Haftung erst nach Kenntnisnahme".

    Über Texte würde ich mir vorab erstmal weniger Sorgen machen, riskanter ist es bei Bildmaterial.

    Warte ab, bis die Kiste durch ist. Dann sehen wir weiter.

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)