BGH _ Haarsträubend + bedenklich _

  • Totschlag, 15 Jahre finde ich auch angemessen. Cura, du musst verstehen das wir da uns nicht so gut auskennen.
    Also es ist für mich auch eher Totschlag als Mord.

    wenn etwas möglich erscheint mach ich das, wenn das nicht klappt gehts ans unmögliche und ansonsten das undenkbare.

    - nun stolz rauchfrei - Ich denke also Bing ich!

    Support 24h Bereitschaft 0173 6107465 - NUR Für Kunden von SEO NW!

  • Ich versteh das. Hier kommt es aber weniger auf juristische Kenntnis an. Klar auch, aber nicht nicht nur. Es geht halt auch um den gesunden Menschenverstand, der sich in z. B. Deiner Beurteilung zeigt Syno oder in der Bemerkung von Margin, die es "kurios" nennt. Margin nennt es von ihrem gesunden Menschenverstand her "kurios", ich nenne es mit meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen eine "eine absolute Schweinerei".

    Auch Juristen mit Macht haben Grenzen einzuhalten und sind kein Staat im Staate. Es kann nicht angehen, dass es einmal für dasselbe Delikt zwei Jahre auf Bewährung gibt und an einem anderen Gericht lebenslänglich. Gut, ist jetzt zur Verdeutlichung etwas übertrieben. ^^

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Und abschliessend: Ich finde es mehr als bedenklich, dass ich so ziemlich der Einzige zu sein scheine, der sich darüber mokiert. Ich hab bis jetzt keine einzige kritische Stellungsnahme gefunden.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Hmm, da wird sich keiner drüber mokieren, weil das Urteil dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht.
    Ist der, der Steine auf die Autobahn wirft und damit tötet ein Mörder? Nach der klassischen Definition nicht, in meinen Augen ja. Genauso sehe ich das in diesem speziellen Fall. Ist der Versuch der eigenen Entlarfung/Strafe zu entgehen, in dem man billigend in Kauf nimmt, dass andere Unbeteiligte getötet werden, ein niedriger Beweggrund. Er versuchte ja sich einen pers. Vorteil zu verschaffen. Hatten wir die Diskussion hier nicht schon mal im Z`hang mit den Rasern aus Berlin?

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Auch wenn es nun nicht zum Thema passt, es ist aber angesprochen worden.

    "Keine Ahnung warum, aber vielleicht gehört Fahrtraining in anderen Ländern zur polizeilichen Ausbildung."

    Ich weiß nicht, was Du mit anderen Ländern meinst. Siehst Du das nun aus Spanien aus, also ist DE ein "anderes Land" oder umgedreht. Aber egal. Wollte nur zu sagen, die Polizei hat Fahrtrainings. Da geht keiner auf die Straße und macht einfach mal so.

    Selbst ich als eigentlich "Schulbusfahrer", der aber auch für den "RTW" abgestellt war hatte eines. Das werde ich im Leben nicht vergessen, das war im Grunde ein Spiel, aber toternst und wahnsinnig machend zugleich. Ich war da nicht alleine, nicht falsch verstehen. War einer von 20 in der Truppe. Irgendwo erst in Münster auf einem Geländer für Fahrzeugübung und dann waren wir auf einem Bundeswehrgelände, frag aber nicht wo. Auch irgendwo da.

    Training mit dem RTW = 2 Wochen. Jeden Tag die gleiche Teststrecke aber immer wieder geändert. Der Clou nur, das Martinshorn hatten wir nicht auf dem Dach, sondern unter dem Fahrersitz um "Stress zu simulieren". Und glaube mir, das willste nicht haben und schon gar nicht, dass da einer aus der Ferne einfach mal so die Pressluft zuschaltet. Horror pur.

    Und die Strecke? Ein normaler Kurs, also um Hütchen rum, um einen Kreisverkehr (5 Umrundungen), in einen "Innenhof" und dort in drei Zügen wenden, vor bis zum Bremstest an der Mauer und dann alles um Rückwärtsgang wieder zurück. Am Ende dann eine Fahrt in "Höchstgeschwindigkeit" mit Bremsen am besten 2cm vor der Barriere. Das war also keine "Hochgeschwindigkeits-Strecke" aber bis auf 80 kam man schon oder musste man, wenn man bestehen will. Jemand, der da "gemütlich" mit 20 oder 30 um den Kreisverkehr fährt, der hat schon verloren, egal wie gut der Rest ist. Die Zeit reichte dann nicht mehr.

    Gewertet wurde am Schluss, wer zu erst da war, also zeitlich und ohne Strafen. Der war der Sieger. Wichtig war aber zu bestehen und dazu musste man die Zeit einhalten, die jeweils gegeben war. Es zählte die Zeit und wenn man was "erwischt", dann wurden 10 Sek hinzugerechnet. Also ein abwägen, langsamer fahren und sicherer oder "draufhalten" und durch.

    Und der Spaß dabei. Während der Fahrt kamen noch Infos per Funk rein. Die musste man danach auch noch wissen, sonst hatte man ein Problem.

    Ich glaube nicht, dass das bei der Polizei viel anders ist. Auch wir als "mögliche" RTW-Fahrer wurden so geschult. Maximale Geschwindigkeit, aber nix kaputt machen. << ja, der Widerspruch in sich, oder jeder haftet für sich selbst.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Jo, das allgemeine Rechtsempfinden und der damit verbundene Hang zu pauschalisieren gehört zu den Angelegenheiten die mir unangenehme Gefühle bescheren, wenn ich damit konfrontiert werde.

    >> Ist der, der Steine auf die Autobahn wirft und damit tötet ein Mörder?

    Was ist denn hier die klassische Definition, wobei das ja wieder sehr in Richtung "Pauschales Beurteilen" geht? Selbst diese Frage ist nicht pauschal zu beurteilen, es bleibt immer eine Betrachtung des Einzelfalls, es macht z. B. einen Unterschied, ob diese Steine auf eine, zum Zeitpunkt des Wurfs, autolose Strasse geworfen werden oder ob einer gezielt versucht Fahrzeuge zu treffen. Das Motiv entscheidet über die Einordnung der Ecke, wo etwas einzuordnen ist und NICHT das Ergebnis. Und genau in diese Richtung tendiert mittlerweile die Rechtsprechung.

    Wenn ich schon lese, dass der BGH die Gerichte ermahnt ihre Urteile doch bitte etwas mehr am "Volksempfinden" auszurichten, wird mir übel, weil eine solche Empfehlung in alle Richtungen losgehen kann. Es ist nicht die Aufgabe der zweihöchsten Richter Deutschlands auf das Volksempfingen zu schielen, sondern dafür zu sorgen, dass, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, jeder Einzelne nach der Schwere seiner Schuld beurteilt wird.

    Und da muss nun einmal unterschieden werden, ob jemand mit Vorsatz tötet oder ob jemand ohne Vorsatz tötet, denn das ohne Vorsatz töten kann auch JEDEM hier im Forum passieren. "Billigend inkauf genommen" ist etwas völlig anderes als durchdachter Vorsatz. Werden die Grenzen noch mehr verwischt, könnte irgendwann jedem der sich ins Auto hockt und losfährt "Bedingter Vorsatz" vorgeworfen werden. Wenn ich ins Auto steige und losfahre, bin ich mir damit bewusst, dass ich den Tod eines Menschen damit "billigend" inkauf nehme, dass ich z. B. in eine Situation geraten könnte, in der ich z. B. die Wahl zwischen einem Kind und einem Erwachsenen hab, entscheiden muss, ob ich einem Kind ausweiche und damit einen Erwachsenen vom Bürgersteig fege. Ich vermute mal, dass ich dem Kind ausweichen würde. Was, wenn dann ein Richter sagt, dass ich damit gegen §1 der Strassenverkehrsordnung verstossen habe, geschwindigkeitsmässig unangepasst zu schnell war und damit billigend inkauf genommen habe, dass jemand zu Schaden kommt und mir dann 10 Jahre gibt? Wenn nicht durch Schilder eingeschränkt, darf ich überall in der Stadt 50 fahren, das heisst aber nicht, dass ich meine Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen anpassen muss. Und genauso könnte das ein Richter sehen: "Du warst unangepasst zu schnell". Ein anderer würde das möglicherweise ganz anders sehen.

    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Beschuldigten" wird damit ins genaue Gegenteil verkehrt, indem dann in die Urteilsbegründungen "ohne Zweifel" geschrieben wird.

    Und dann mal zum Bewusstsein in Stresssituationen ein Beispiel, welches mir vor ein paar Wochen auf der Autobahn passiert ist. Ich hab mir tausendmal eingebleut: Wenn da irgendwas mal auf die Strasse rennt: Nicht ausweichen, das ist das Verkehrteste. Und was passierte nachts? Da rannte ein riesiger weisser Köter aus dem Nichts von rechts kommend quer über die Autobahn. Und was hab ich gemacht? Hab irgendwie instinktiv erfasst, dass ich ihn nicht frontal kriege, wenn ich nach links ausweiche. Hab ich auch gemacht, hab ich nicht gekriegt (das müssen Zentimeter gewesen sein) und hatte dann Probleme die Karre wieder in den Griff zu kriegen. Bin dann, voller Adrenalin, wegen dem Schleudern, erst mal rechts rangefahren und hab tief durchgeatmet und dann gedacht: "Mensch Alter, das hätte Dein Ende sein können". Da war nix mit Nachdenken, was hätte passieren können. Es war einfach eine kontrolliert unkontrollierte Reaktion in einer Situation, von der ich glaubte innerlich darauf eingestellt zu sein.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Du kamst haarscharf an dem Tier vorbei, klasse. Hatte ich nicht geschafft, denn das Objekt war auf dem gleichen Weg, nach links, wie ich. Bin bei ca.140 voll rein, drei mal gedreht, Leitplanken alle demoliert usw. Ging für mich gut aus, nur Schock, aber ich dachte auch, scheiße, das hätte das Ende sein können. Auto Schrott. Aber war das Rational? Nein, das war Reflex. So schnell kann man gar nicht entscheiden, was da vor einem ist und sagen "ausweichen" "oder nicht". Das macht man einfach.

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • >> Ich weiß nicht, was Du mit anderen Ländern meinst. Siehst Du das nun aus Spanien aus, also ist DE ein "anderes Land" oder umgedreht.

    Mit anderen Ländern meine ich die Gegenden in denen ich längere Zeit gelebt habe: Niederlande, Frankreich, Spanien.

    Überall hab ich Verfolgungsjagden erlebt, aber nie gesehen, dass da die Polizei am absoluten Limit gefahren wäre. Die haben sich auch nicht auf ihr Martinshorn und Blaulicht verlassen, sondern bei roten Ampeln erst mal abgebremst, um zu sehen, ob alle begriffen hatten.

    Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass jemand verfolgt wird, aber dafür, dass den Verfolgern eingebleut wird: Wenn Euer Verhalten zur Gefahr für Dritte werden könnte: Lieber abbrechen, bzw., halt inkauf nehmen, dass sich der Abstand vergrössert. Immerhin besteht ja dann auch die kleine Hoffnung, dass jemand, der einen Polizeiwagen nicht mehr an der Stossstange kleben hat, vielleicht aufhört mit dem Auto zu rasen und zu Fuss weiterrennt.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Da fällt mir gerade wieder was ein, was ich vergessen hatte und was mir sofort ein Schmunzeln auf die Lippen bringt. Ist tatsächlich passiert, den Anlass hab ich vergessen. Da sass einer mit anderen Angeklagten auf der Anklagebank, der zuvor vor der Polizei weggerannt war. Es stellte sich heraus, dass er, was die Anklage betraf, unschuldig war. Der Richter fragte ihn: "Warum sind Sie denn dann vor der Polizei weggelaufen?" Seine Antwort: "Weil sie auf mich zugerannt kamen".

    So einfach kann manch Unerklärliches erklärt werden.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Achso, vergessen.

    >> Hmm, da wird sich keiner drüber mokieren, weil das Urteil dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht.

    Wenn ich von "mokieren" spreche meine ich nicht das uninteressierte Fussvolk, sondern z. B. auch andere Juristen. Ich bin mit Sicherheit nicht der einzige der so denkt. Oder ich meine Journalisten, die sich mit rechtlichen Dingen beschäftigen, z. B. die, welche sich als Gerichtsreporter geben. Die sollten da die Unterschiede schon sehen.

    >> in dem man billigend in Kauf nimmt, dass andere Unbeteiligte getötet werden, ein niedriger Beweggrund.

    Da gehe ich absolut mit Dir konform Guppy, aber es reicht nicht für Mord mit Vorsatz. Auf Totschlag hätte ich abgewunken, aber darauf nicht. Und wenn das Gesetz sagt, dass bei Totschlag 15 Jahre das Maximum sind, dann ist das halt das Maximum, auch wenn vielleicht eine etwas höhere Strafe angemessen gewesen wäre.

    Die Überlegung: "Wie können wir dem jetzt ein höheres Strafmass einschenken" geht für mich arg in Richtung Rechtsbeugung. Sowas sollte vom BGH nicht kommen.

    Du definierst auch "niedrige Beweggründe" in Bezug auf Tötung falsch Guppy. Niedrige Beweggründe sind Gründe, warum jemand einen anderen vorsätzlich tötet: Eifersucht, Habgier und und und. Es gab auch Fälle, da wurden Angeklagten trotz geplanter Tötung, also Mord, strafmildernde Beweggründe zuerkannt. So z. B. in einem Fall, in dem ein Ehemann seine Frau täglich misshandelte und sie keinen anderen Ausweg sah, als ihn zu töten. Dabei kam es nicht darauf an, dass das Quatsch war, sondern, dass sie das tatsächlich so sah. Für dieses Urteil gab es vom "Fussvolk" viel Verständnis, das war so einfach, dass sie es verstehen konnten.

    Wobei wir wieder beim Motiv wären.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • In dem von Dir genannten Paragrafen lese ich nichts von Vorsatz, wobei ich selber auch Mord auch immer mit einem Plan oder der Absicht des Tötens verbunden hatte, aber im Buchstaben des Gesetzes scheint das ja nicht der Fall zu sein.


    Er hat einen Menschen bei der Absicht eine andere Straftat zu verdecken getötet, also diese wesentlichen Punkte sind erfüllt, die Frage ob das Auto ein gemeingefährlicher Gegenstand ist, die mag angezweifelt werden (kann, muss nicht - genau wie ein Messer).

    Ist der Versuch der Vertuschung des eigenen Fehlverhaltens ein niederer Beweggrund, wenn man dadurch andere Menschen gefährdet?

    Zitat

    Unter niedrige Beweggründen versteht man alle, die nach allgemeiner rechtlich- sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind. Quelle: Gössel/Dölling-StGB, BT I, München 2004, § 4 Rn. 24.

    Also das "absolut nicht nachvollziehbar" würde ich nicht in den Raum stellen.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Den hat Margin genannt.

    Die Rechtsprechung zum Vorsatz ist älter als die BRD und auch die Rechtsprechung zu den niederen, besser niedersten Beweggründen.

    >> wobei ich selber auch Mord auch immer mit einem Plan oder der Absicht des Tötens verbunden hatte _

    Da warste nicht falsch verbunden und das wird gerade durch juristische Spitzfindigkeiten versucht aufzuweichen.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Den 211er, Mord, hat Margin genannt.

    Mord ist die Bereitschaft jemanden zu töten, um seine primitivsten Bedürfnisse zu befriedigen. Darin ist der Vorsatz zu sehen.

    So falsch lagst Du also mit "Wobei ich selber auch Mord auch immer mit einem Plan oder der Absicht des Tötens verbunden hatte" nicht Guppy.

    So, ich hab was dazugelernt, was selbst wohl die wenigsten Anwälte, auch Straverteidiger nicht wissen: Ich bin auch von 15 Jahren Höchststrafe ausgegangen, aber für Totschlag kann es auch lebenslänglich geben. Aber, wer jetzt denkt: "Was soll dann das ganze Gedöns hier", sollte weiterlesen, denn an der Betrachtungsweise ändert sich dadurch nichts.

    Aber jetzt wirds richtig kompliziert.

    Ich versuchs so einfach wie möglich zu machen.

    In besonders schweren Fällen kann auch lebenslänglich verhängt werden. Aber was ist ein besonders schwerer Fall?

    Der, um den es hier geht ist keiner, wäre es einer, hätte sich das LG Hamburg die ganze Winderei sparen können. Es genügt nicht schon die blosse Nähe der die Tat kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal (in unserem Fall hauptsächlich das Auto als gemeingefährliches Mittel), es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind.

    Mal ein Beispiel, wie der BGH das noch vor kurzem gesehen hat.

    Fall: Da wollte einer seine Frau umlegen, ist in der Haus der Schwiegermutter eingedrungen, hat auf beide geschossen und sich anschliessend noch eine Schiesserei mit der Polizei geliefert.

    Das entscheidende Gericht sagte zur Prüfung auf Mord oder Mordversuch:

    > Das Mordmerkmal des Ermöglichens einer Straftat (§ 211 StGB, also Mord) sei zu verneinen, da das bewusstseinsdominante Motiv des Angeklagten nicht die Tötung seiner Schwiegermutter beinhaltet habe, sondern lediglich ihre Ausschaltung als Störfaktor seines eigentlichen Tatplans, seine Ehefrau und dann sich selbst zu töten.

    Also ging das Gericht auf Totschlag in einem besonders schweren Fall und sagte: "Lebenslänglich".

    Und das war dem BGH zu hoch angesetzt und kassierte es, es sah die Kriterien für einen besonders schweren Fall des Totschlags nicht gegeben. Auch nicht Mord.

    Auszug aus der Entscheidung des BGH:

    > Die Urteilsgründe lassen indes nicht erkennen, dass das Landgericht insoweit auf die - allein maßgebliche - Sicht des Angeklagten nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abgestellt hat. Vielmehr trifft das Landgericht zur Vorstellung des Angeklagten nach Abschluss der Ausführungshandlung, also nach Schussabgabe, keinerlei Feststellungen.

    Mit anderen Worten: Die Vorinstanz hatte nicht das Motiv des Täters berücksichtigt, womit wir wieder beim Motiv bei der Beurteilung einer Straftat wären und nicht beim Ergebnis.

    Wer sich die ganze Entscheidung des BGH ansehen will, das Urteil ist etwas älter als ein Jahr und lässt sich durchaus in der Aussage auf den hier diskutierten Fall übertragen, in diesem Fall war das bewusstseinsdominierende Motiv auch nicht die Tötung anderer Menschen, sondern, wie Syno sagte: Er wollte schlicht abhauen.

    Dasselbe ist auch auf die Diskussion mit den Rasern übertragbar. Deren Motiv ist auch nicht andere Menschen umzubringen.

    Obs dem deutschen Mittelmassmichel am Stammtisch nun passt oder nicht.

    https://beispiel.rocks/www.hrr-strafr…15/4-262-15.php

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Zeitnah hatte der selbe Senat des BGH übrigens ein Urteil wegen Mordes gegen zwei Raser aus Berlin aufgehoben. Sie waren mit ihren Sportwagen nachts ein Rennen gefahren - mit Todesfolge. Die Begründung zur Aufhebung bezog sich auf das Motiv der Männer, sie wollten einfach nur Spaß - na ja so ähnlich formuliert.

    Ganz so Motiv befreit können die also noch nicht sein ^^

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Einige Senate dort wohl doch, wie die Entscheidung, die wir hier diskutieren, zeigt. Und ich nehme denen nicht ab, dass sie nicht wissen was sie tun. Und deswegen macht es mich wütend, weil es in eine Richtung läuft, die eines Rechtsstaats unwürdig ist. Ich wiederhole mich: Die zweithöchsten Richter im Lande haben sich nicht opportunistisch an dem Rechtsempfinden von Menschen zu orientieren, die üble Nachrede nicht von Verleumdung zu unterscheiden wissen, die nicht wissen, dass man einfach mal alles im Internet kopieren und bei FB einstellen kann.

    Aber, ich verstehe jetzt nicht wirklich, was Du rüberbringen willst.

    Das das eine mit dem anderen nichts zu tun hat?

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Dann weisst Du mehr als ich.

    War das so?

    Dann sehe ich schlimme Zeiten kommen, die mit einem Rechtsstaat nur noch wenig zu tun haben.

    Dann könnte man schon fast hinterfragen, wer die anweist, wie sie wann was zu entscheiden haben.

    Derselbe Senat sagt auch nichts darüber aus, ob es auch diesselbe Besetzung war.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • >> War so.

    Na, dann kann ich nur wiederholen: Dann könnte man schon fast hinterfragen, wer die anweist, wie sie wann was zu entscheiden haben.

    Vielleicht würfeln sie auch oder hatten keinen Bock und haben einfach durchgewunken. War ja nur ein besoffener Ausländer.

    Hier wurde jedenfalls nicht auf das Motiv abgestellt.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,

  • Ich hab mal gerade das von Dir verlinkte Urteil zu den Berlinern Rasern überflogen. Vieles würde 1:1 auch auf diesen Fall passen.

    Das z. B.:

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat.

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,