Sorry, aber ich muss wieder mal "schwachsinnig" benutzen.
Das Bundeskartellamt geht gegen FB im Zuge des Wettbewerbsrechts gegen FB vor, argumentiert aber damit, dass FB ein Monopolist ist:
>> Die Behörde geht davon aus, dass Facebook in Deutschland als Monopolist zu betrachten ist und Nutzer vor die Wahl stellt, die Datensammlung auch über externe Quellen zu akzeptieren - oder auf die Nutzung des marktbeherrschenden Dienstes zu verzichten.
Ja was denn jetzt? Monopole haben so gut wie keine erstzunehmenden Mitbewerber, also besteht faktisch kein Wettbewerb. Die bessere Argumtation wäre wohl gewesen, dass FB marktbeherrschend ist und durch ihre Aktionen einen aufkommenenden Wettbewerb verhindert.
Eine bessere Argumentation, aber auch nicht wirklich überzeugend.
Viellicht hätte man besser damit argumentieren sollen, dass FB sich einen Wettbewerbsvorteil erschleicht, weil sie sich nicht an Datenschutzbestimmungen halten, an die sich z. B. regionale Anbieter halten müssen.
Die Argumente des OLG Düsseldorf sind aber auch nicht gerade überzeugend + durchgedacht.
https://beispiel.rocks/www.spiegel.de/netzwelt/apps...a-1283736.html