Aber, der EuGh sagt:
Die Suchmaschinenbetreiber sind zwar nicht verpflichtet, angezeigte Links weltweit aus allen Versionen des Dienstes zu entfernen, entschieden die Richter nun. Allerdings müssen die Unternehmen eine Löschung in den EU-Staaten vornehmen und Maßnahmen ergreifen, damit Internetnutzer nicht auf Links außerhalb der EU zugreifen können (Az. C-507/17).