Achtung, jetzt kommt Werbung...

  • Wenn ich meine Autowerkstatt, weil ich mit der furchtbar zufrieden bin, hier ganz uneigennützig empfehle, muss ich dann zukünftig vorneanstellen: "Achtung, jetzt kommt Werbung"?

    So könnte man die Ansicht des OLG Frankfurt interpretieren. Eine wiederum schwache Entscheidung, die nur zeigt, dass viele Gerichte mit Sachen aus dem Internet immer noch hoffnungslos überfordert sind. Ein anderes Gericht, ich glaube es war München, hat das vor kurzem genau gegenteilig gesehen.

    Weiss das nicht jeder, auch ohne zusätzlichen Hinweis, dass, wenn jemand etwas empfiehlt, er damit auch Werbung für eine Sache oder Dienstleistung macht?

    Der Anwalt der Influencerin argumentiert absolut richtig:

    >> Der Anwalt von „Sonnyloops“ hält die Anforderungen des Gerichts für zu weitgehend. Faktisch würden sie dazu führen, dass über nahezu jedem Post bekannter Influencer das Wort „Werbung“ stehen müsse, teilte er mit. Die Nutzer erführen dann gerade nicht, ob es eine Gegenleistung für die Nennung gegeben habe oder nicht.

    Nach Ansicht des OLG Frankfurt müsste ein Influencer dann bezahlte Werbung mit "Das ist Werbung für die ich eine Gegenleistung erhalten habe" kennzeichnen.

    Sowas sieht aber das Gesetz und die bisherige Rechtsprechung nicht vor.

    Jetzt soll es wieder mal der BGH richten. Ich würde heute schon eine Wette eingehen, dass der BGH es so sehen wird, wie der Anwalt im Verfahren. Ich sehe es wie dieser.

    https://beispiel.rocks/www.faz.net/ak…n-16449711.html

    „Arme Kinder sind genauso schlau und so talentiert wie weiße Kinder.“ :thumbup:

    US-Präsident Biden 2019 in einer Rede in Iowa,