• Die GEZ sind Bastarde! Ich hab vom Amt ne Befreiungsbescheinigung für November 2012 bis April 2013 erhalten und zur GEZ geschickt. Tatsächlich bewilligt wurde mir von der GEZ aber nur von Januar 2013 bis April 2013. Begründung: Keine.

  • Zitat

    Begründung: Keine.


    War das jetzt erst kürzlich? Wenn ja, dann kann ich Dir die Begründung sagen. Rückwirkende Änderungen / Befreiungen oder was auch immer sind nicht möglich. Geht immer erst ab dem kommenden Monat. Hatte ich schon mal wegen einem Umzug. Hatte da vergessen das zu melden und durfte dann noch 6 Monate für eine Wohnung zahlen, in der ich gar nicht mehr war. Die neue durfte ich aber auch zahlen. Und da kam genau diese Begründung - nach mehrmaligen Nachfragen.

    Das Einzige, was rückwirkend geht, sind Nachzahlungen!!!

    Wenn ein Mensch nicht um dich kämpft, hat er nur gewartet, dass du gehst. ;(

  • Ein Bekannter hatte einen Landgasthof mit Gästezimmern und mit Renovierung der Zimmer hat er dann auch gleich in alle Zimmer Antennenanschlüsse legen lassen, bot sich an, war ein Abwasch. Für Fernseher war dann kein Geld mehr, irgendwann wurde ein einzelnes Gerät angeschafft, dass dann nach Bedarf dem Gast zur Verfügung gestellt werden konnte. Für dieses eine Gerät hat er ab Anschaffung auch GEZ bezahlt.

    Irgendwann kam son GEZ-Drücker vorbei, hat sich die Zimmer angeschaut und beschlossen, dass er ab RENOVIERUNG für ALLE Zimmer GEZ-Gebühren nachzahlen müsse. Die Gesamtsumme belief sich auf über 10.000,- DM

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

    (Volker Pispers)

  • Zitat von Margin;36246


    Irgendwann kam son GEZ-Drücker vorbei, hat sich die Zimmer angeschaut und beschlossen, dass er ab RENOVIERUNG für ALLE Zimmer GEZ-Gebühren nachzahlen müsse. Die Gesamtsumme belief sich auf über 10.000,- DM


    Muss man stur bleiben und den Klageweg einfordern.
    Werdegang bei mir Trennung von Ef1.0 in unser Wohnung lief GEZ über meinen Namen.
    Ausgezogen, neue Wohnung neue GEZ Anmeldung über den Namen EF2.0, mit Anmeldung hier, die erste GEZ Adresse abgemeldet.
    Dort aber liefen die Zahlungen über Konto, welches EF1 behalten hat.
    EF1 dachte es ist Ihre GEZ Gebühr alle waren zufrieden, bis ich eines Tages nach 5 oder 6 Jahren an meine jetzige Anschrift eine Mahnung mit Nachzahlungen über 2 Jahre bekommen habe, weil meine EX das jetzt wohl irgendwie auf sich umgezwitscht hatte, was ja auch in Ordnung ist.
    Also bei GEZ angerufen versucht zu erklären - vergiss es, 3 Monate später wieder Mahnung - wieder versucht zu erklären. Du hast jedes mal jemand anderes dran, alle erklären Dir rückwirkend geht nicht, aber sie kümmern sich. Beim dritten, nicht gerade freundlichen Anruf meinerseits, eine Ebene höher gestellt worden. Dann sollte ich nachweisen, dass ich gekündigt hatte. Klar, das hebt man sich ja auch 5 Jahre auf, nach dem man nie wieder was von denen gehört hat.
    Darauf hin habe ich dort ein Fax hingeschickt, dass jede weitere Korrespondenz nur noch über die Adresse meines Anwalts (mit Adresse) läuft und ich ausdrücklich untersage mich weiter anzuschreiben. Natürlich wurde das ignoriert, ich bekam weiter Post.
    Dann hat mein Anwalt einmal dorthin geschrieben und, frage mich jetzt nicht wie, jeder weitere Forderung bestritten und somit den Klageweg eingefordert. Wir haben nie wieder was von denen gehört.
    Er war auch fest davon überzeugt, dass ich das Geld, welches auf mein GEZ Konto gebucht wurde zurückgefordert werden könnte, aber das würde hier zu weit führen.

    Frei nach Dieter Nuhr
    Das Internet ist zum Lebensraum der Dauerbeleidigten geworden, die immer einen Grund finden, anderen irgendetwas vorzuwerfen, um sich selbst moralisch zu erhöhen.

  • Zitat von wabse;36186

    Bis auf einige Regionale sender wie MDR usw. und die wichtigen wie Phönix ... ZDFinfo, ZDFneo, Tagesschau24
    schau ich bis auf wenige ausnahmen keine weiter.

    Das sind aber Öffentlich Rechtliche wofür du gEZ bezahlst.

    Im Nachhinein betrachtet, ist selbst die Sorge um den Tod umsonst!

  • Was ist ein :kotz:Rechtsstaat

    "Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.

    Quelle: *** Link veraltet ***
    Es lebe die Besatzungszeit :kotz: