ZitatDas Grundprinzip bleibt erhalten, dass Anbieter erst dann tätig werden müssen, wenn sie Kenntnis erlangen – sprich: wenn sie darauf hingewiesen werden. Konkrete Bearbeitungs- oder Löschfristen sieht der DSA selbst nicht vor, allerdings fordert der DSA eine Entscheidung, die "zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv" getroffen sein muss.
ZitatOnlinehandel ebenfalls betroffen
Wer gerne Onlinemarktplätze nutzt, wird womöglich weitere Veränderungen bemerken: Mit dem DSA kommt ein unmittelbares Verbot von Verhaltenssteuerung durch sogenannte Dark Patterns. Auch die zulässigen Personalisierungsmöglichkeiten werden qua Gesetz beschränkt und bei Empfehlungssystemen mehr Transparenz vorgeschrieben. Zudem müssen sich Marktplatzbetreiber bestimmten Pflichten unterwerfen, um sicherzustellen, dass Anbieter auf ihren Plattformen auch tatsächlich existieren. Die Vorgaben sollen dem besseren Verbraucherschutz dienen.
Quelle: https://www.digital-eliteboard.com/threads/der-di…2/#post-4189200