Zitat von Margin;45876Is doch nicht nur in diesem Fall so, nimm doch das Thema Selbstverteidigung und Selbstjustiz. Wo fängt das eine an, was ist unangemessen, wo hört das andere auf?
Selbstjustiz begeinnt da, wo Du Hoheitliche Aufgaben übernimmst, ohne dafür legitimiert zu sein.
Der Rahmen von Notwehr und der sogen. Bürgerverhaftung ist sehr eng gesteckt.
Wenn Dir ein 12-jähriger in die Tasche greift, dann darfst Du den nicht mit Deinen 100kg Kampfgewicht in die Ecke drängen, Deine 15 Jahre Karate-Kenntnisse ausspielen und ihn so lange kloppen, bis er Behindert ist. ![]()
Wenn der Kleine aber wegrennt, Du schnappst ihn Dir, hältst ihn fest (und damit meint man nicht: Du setzt Dich mit dem Hintern auf sein Gesicht bis es ruhig wird unter Dir) und rufst die Polizei - dann ist das korrekt.