Als ich das zum ersten Mal las, dachte ich mir auch: "Das ist ja nett. Und noch netter, das das der Verbraucherschutz durchgewunken hat^^"
Zitat von cura;18491
[...]Ganz anders sehe ich das jedoch, wenn nur gegen Vorkasse geliefert wird, weil dann nämlich dem Missbrauch und Betrug Tür und Tor geöffnet ist. Ist doch logisch, der Verkäufer hat die Kohle auf dem Konto, keine Lieferverpflichtung und der Kunde nur einen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung seines Geldes, den er notfalls gerichtlich durchsetzen müsste, wenn der Verkäufer nicht liefert und auch nicht zurückzahlt.
[...]
Das kannste auch mal aus Verkäufersicht sehen:
Wenn ich auf Rechnung liefere, ist dem Mißbrauch auch Tür und Tor geöffnet. Bei mir rutschen immer wieder Endkunden durch den Bonicheck und nicht mal das Inkasso kann was eintreiben. Nem nackten Mann kannste nicht in die Tasche fassen. Wenn ich nicht nachweisen kann, daß schon beim Kauf keine Zahlungsabsicht und -möglichkeit bestand, kann ich nicht mal Anzeige erstatten.
Und wo, wenn nicht in den AGB, sollte man denn diesen Passus reinpacken? Dazu sind die AGB doch da.
Vor der Bestellung muß jeder Kunde die AGB, Widerrufsbelehrung usw. abklicken und kann Sie auf der Site lesen. Die erhält er sogar nochmals per eMail als txt und pdf.
Ich bin jetzt schon gezwungen, zig absolut sinnlose Sachen für den Kunden aufzuschreiben: inkl. UST 21%, zzgl. Versandkosten, Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung, evtl. AGB, Verpackungsverordnung, Grundpreisangaben, Verfügbarkeit, Lieferdauer und 1000 andere hirnrissige Sachen.
Aber das liest einfach kein Aas... dann jammern sie einem die Ohren voll, gehen vor Gericht und bekommen auch noch Recht, weil sie schlichtweg DUM sind.
Wenn jemand was per Vorkasse/Paypal bei mir bestellt, dann zwinge ich den ja nicht dazu. Er kann ja in einem anderen Laden zu deren Bedingungen kaufen. Oder bei mir auf Rechnung bestellen; wobei ich dann immer noch entscheiden kann, ob ich dem überhaupt was liefere.
Das Beispiel mit Conrad ist schon recht grenzwertig^^
Da sollte dann zumindest vor Bestellabschluß eine Belehrung über diesen Umstand erfolgen. Das ließe sich auch problemlos in den Bestellablauf einbauen, wenn man wollte.