Beiträge von catcat

    Also Beamte werden suspendiert, wenn aller Voraussicht nach ein Disziplinarverfahren eröffnet werden wird.
    Das Gehalt kann bis zu 50% gekürzt werden, muß aber nicht.
    Die müssen sich aber bis zur Aufhebung der Suspendierung zum Dienst bereithalten und keine andere Arbeit annehmen, bzw. Selbstständig tätig werden.

    Das kann sich durchaus auch über zig Jahre hinziehen: In Hamburg ist ein Richter seit 8 (?) Jahren (wegen KiPo auf dem Rechner *harhar) suspendiert und bezieht weiterhin seine vollen Bezüge.

    Und was denkste, womit sich das FA die nächsten paar Jahre beschäftigen wird?
    Und was denkste, wie die denen die nächsten 30 Jahre auf die Finger gucken werden, wo jeder Cent herkommt, den die ausgeben werden nach Ihrer Zeit im Bau?
    Das ist egal, ob die auswandern oder nicht (solange die nicht Ihre Kohle und sich selbst) sicher in ein Land schaffen, das nicht ausliefert.
    Und ob die noch jemals nen Reisepass bekommen werden, solange der Verbleib der Kohle nicht geklärt ist?

    Technisch ist das, was die abgezogen haben, ganz simpel. Die Logistik - also genauso miese Gestalten und Anwälte ranzuschaffen - etwas schwerer. Aber ein Kunstwerk war das auch nicht. Ein kUnstwerk wäre gewesen, wenn sie abgesahnt hätten, heute als Wohltäter dastehen und noch EU-Subventionen bekommen würden.

    Zitat von Lunte;18564


    Wenn sie clever waren, haben se was beiseite geschafft.

    Ich hasse es ja so dermassen, wenn mich Leute allen Ernstes immer wieder fragen: "Webshop? Seide? Lohnt sich das denn?" :wall:
    Ich bin dann immer versucht zu sagen: "Nee. Ich mach das nur aus Spass! Ich will doch kein Geld verdienen! Ich sitze hier zuhause und kratze die Tapete von der Wand, damit ich was zu essen habe."

    Und vor Allem, wenn mich das dann Jolantas Schwester, die schlaue Frau Doktor, zum 100. mal fragt.
    Die hat echt zuviel von Ihrer eigenen Medizin genommen...
    -----------------
    Nachtrag. 2h später:

    Ich bin im falschen Film:
    Da hab ich so nen Fotografen in Vilnius. Der ist schon über 70, macht aber supergute Fotos. Der hat auch durchaus Ahnung von eMail, PC, Photoshop und dem Krams.
    Nu mailt er mir grade, daß er die Bilder auf ne CD gebrannt hat und mir per Post geschickt hat :error:
    Warum schickt der die nicht gleich in der eMail mit? Warum?

    Jau!
    Einer meiner litauischen Verwandtinnen hat das vor gut 15 Jahren genauso abgezogen.
    Die hat nach Abzug der Russen ein Möbelhaus für Büromöbel eröffnet und das lief auch blendend - bis dann hier die Wirtschaftskrise zuschlug und keiner mehr Büromöbel kaufen konnte.
    Dann machte die nen Webshop für DE/AT/Frankreich und ließ sich da fleissig anzahlen.
    Dann hat sie fleissig Unternehmen gegründet, ließ da wild ausgliedern und umbuchen und ließ den Konkurs über das Möbelhaus eröffnen.

    Die hatte zwar diverse Anzeigen und einen Gerichtstermin, war aber bis heute noch keinen Tag im Knast. Heute ging das wohl nicht mehr so glimpflich ab.
    (Einen dieser immer noch existierenden Firmenmäntel wollte sie auch mir schon andrehen - ich habe dankend abgelehnt^^)

    Das ist aber auch im BGB schon geregelt:
    Also, wer wann was wie zurückerstatten muß.
    Bei mir steht z.B. im Kleinstgedruckten: "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden."
    Das gilt natürlich für beide Parteien.

    Das Beispiel, das Du in den letzten beiden Absätzen angeführt hast, wird ja oft genau so praktiziert - teilweise mit richtig viel Erfolg.
    Deutschlands jüngster/erfolgreichster Unternehmer sind - glaube ich - immer noch in Paraguay und bibbert.

    Aber da ist relativ leicht die Betrugsabsicht nachzuweisen und das hat auch relativ schnell Folgen.

    Als ich das zum ersten Mal las, dachte ich mir auch: "Das ist ja nett. Und noch netter, das das der Verbraucherschutz durchgewunken hat^^"

    Zitat von cura;18491

    [...]Ganz anders sehe ich das jedoch, wenn nur gegen Vorkasse geliefert wird, weil dann nämlich dem Missbrauch und Betrug Tür und Tor geöffnet ist. Ist doch logisch, der Verkäufer hat die Kohle auf dem Konto, keine Lieferverpflichtung und der Kunde nur einen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung seines Geldes, den er notfalls gerichtlich durchsetzen müsste, wenn der Verkäufer nicht liefert und auch nicht zurückzahlt.
    [...]

    Das kannste auch mal aus Verkäufersicht sehen:
    Wenn ich auf Rechnung liefere, ist dem Mißbrauch auch Tür und Tor geöffnet. Bei mir rutschen immer wieder Endkunden durch den Bonicheck und nicht mal das Inkasso kann was eintreiben. Nem nackten Mann kannste nicht in die Tasche fassen. Wenn ich nicht nachweisen kann, daß schon beim Kauf keine Zahlungsabsicht und -möglichkeit bestand, kann ich nicht mal Anzeige erstatten.

    Und wo, wenn nicht in den AGB, sollte man denn diesen Passus reinpacken? Dazu sind die AGB doch da.
    Vor der Bestellung muß jeder Kunde die AGB, Widerrufsbelehrung usw. abklicken und kann Sie auf der Site lesen. Die erhält er sogar nochmals per eMail als txt und pdf.

    Ich bin jetzt schon gezwungen, zig absolut sinnlose Sachen für den Kunden aufzuschreiben: inkl. UST 21%, zzgl. Versandkosten, Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung, evtl. AGB, Verpackungsverordnung, Grundpreisangaben, Verfügbarkeit, Lieferdauer und 1000 andere hirnrissige Sachen.
    Aber das liest einfach kein Aas... dann jammern sie einem die Ohren voll, gehen vor Gericht und bekommen auch noch Recht, weil sie schlichtweg DUM sind.

    Wenn jemand was per Vorkasse/Paypal bei mir bestellt, dann zwinge ich den ja nicht dazu. Er kann ja in einem anderen Laden zu deren Bedingungen kaufen. Oder bei mir auf Rechnung bestellen; wobei ich dann immer noch entscheiden kann, ob ich dem überhaupt was liefere.

    Das Beispiel mit Conrad ist schon recht grenzwertig^^
    Da sollte dann zumindest vor Bestellabschluß eine Belehrung über diesen Umstand erfolgen. Das ließe sich auch problemlos in den Bestellablauf einbauen, wenn man wollte.

    Wasn Tag...

    6h lang ein Theme in einem neuen Magento angepasst und knietief in CSS-Dateien gewatet.
    Ein Grundpreismodul in den fast fertigen Shop eingebastelt und die ganze Kagge war zerschossen. Also das Backup reingeballert und wieder alle Daten ins Backend eingegeben.
    Dann endlich mal ein paar Testartikel angelegt und stolz das neue Theme bewundert.
    Bewundert... bewundert... nanu?... gewundert und dann :wall:

    Das Dreckstheme war nur zu Magento 1.5.x kompatibel. Und mein Shop ist 1.6.2.
    Das Theme sieht auch toll aus - bis auf die Nebensächlichkeit, daß keine Preise anzeigt werden :autsch:

    In meinen Shops habe ich folgenden Passus in den AGB:

    Zitat

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Zustandekommen des Vertrages

    (1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
    (2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
    (3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

    Dieser Passus ist vom Verbraucherschutz, diversen Onlineseller-Verbänden, TrustedShops und zig Anwälten so abgesegnet.

    Das habe ich auch schon mehreren Kunden vorgelesen, weil die meinten, ich stände in der Lieferpflicht^^

    Öhm... ne.
    Und nochmal ganz gross: NEE. 8)

    1. Als Kleinunternehmer stellst Du Deine Rechnung so aus, das da die UST schon drin ist. Du darfst die UST also nicht gesondert ausweisen.

    Beispiel für Kleinunternehmer:
    Artikel x 50.00 EUR
    Versandkosten 5.00 EUR
    ----------------------------
    Endsumme 55.00 EUR
    (Lt. Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs 1 Z 27 UStG ist die UST in der Endsumme enthalten)

    Für alle anderen Unternehmer:
    Artikel x 50.00 EUR
    enth. UST (21%) 8.70 EUR
    Versandkosten 5.00 EUR
    ----------------------------
    Endsumme 55.00 EUR

    Also, wenn Du in der vergangenen Zeit Deine Rechnungen UST-frei geschrieben hast... dann haste Dich 1. strafbar gemacht und 2. kannste nu die UST aus Deiner eigenen Tasche ans FA abdrücken. Mit ner saftigen Strafe obendrauf.
    Du kannst doch nicht einfach den Staat um die UST bescheissen :D und ne Netto-Rechnung ausstellen.

    Verstehe ich jetzt nicht:
    Du stellt doch ne Rechnung mit UST, oder? Also, das die im Rechnungsbetrag enthalten ist und so?
    Oder hast Du Rechnungen ohne UST ausgestellt? (Ich meine jetzt nicht, daß die nicht ausgewiesen war)

    Du hast ne Rechnung ausgestellt. Die ist erstmal rechtswirksam und gültig.
    Auch wenn Du als Kleingewerbler tätig warst, hast Du doch die UST einberechnet, ne?
    Also hast Du die UST in der Tasche.
    Wenn sich jetzt Dein Status geändert hat, hast Du die UST ja immer noch in der Tasche.
    Also mußte die auch rausrücken.
    Du kannst nicht einfach mal eben ne neue Rechnung verschicken... geht nicht.
    Was meint denn Dein FA dazu? Die sind genau dazu da, Dir solche komischen Fragen rechtsverbindlich zu beantworten.

    Das komplizierteste ist eher die Installation.
    Wenn das dann mal da ist... dann ist das wie Windows. Nur schneller. Und ohne Viren. Und ohne 100 Meldungen beim Start, das Du updaten/verberssern/dies&das machen mußt.

    Setz Dir das mal auf nem anderen Rechner auf und schau Dich um: WOW!
    Du wirst Win nicht vermissen!

    Ja. Seh ich auch so. Definitiv und ohne Wenn&Aber.
    Aber^^ (da ist das aber):
    Auch Kunden wissen es das Gesetz so zu beugen, daß mir als Händler davon schwindlig wird.
    Ich - als Händler - bin immer einem Kunden im Nachteil. Das ist Fakt.
    Natürlich versucht jeder klardenkende Händler alles auf den Kunde abzuwälzen - das ist ja normal.
    Wenn Du mit einem Klienten einen Vertrag machst, dann machst Du ja dasselbe. Oder?

    Ich will da Conrad nicht in Schutz nehmen, aber die ABG sind nach einer Auffassung ganz üblich. (Hab ich nur quergelesen, ich gebs zu)

    Zitat von cura;18394

    [...]Is doch Juristenlarifari. Wer von einem anderen Geld im voraus verlangt, sollte wissen dass er auch liefern kann und nicht die Risiken auf den Kunden, der bereits gezahlt hat, abwälzen können, nur weil er zu blöd ist sein Geschäft ordentlich zu führen.
    [...]