Wie es Gerichte im Ernstfall interpretieren werden, überlass ich denen. Der Punkt, der mich an der ganzen Schose stutzig macht, ist der Umstand, dass es explizit erwähnt wird und enormen Interpretationsspielraum lässt. Es hätte gereicht, zu notieren, dass eine unmittelbare Abwehr von Gefahr für Leib und Leben zulässig ist. Wobei selbst der überflüssig wäre, er ist bereits über Notwehr geregelt.
Warum wurde es für notwendig erachtet, die Punkte explizit aufzulisten? :error: