Also ich muss nun doch mal ganz dämlich nachfragen:
Das einzig wesentliche, was mir nun als "neu" erscheint, ist die Versicherung des Auskunftsersuchenden, die Daten nicht zwecks Adresshandel zu sammeln und die find ich eher gut als böse.
Ich habe mich mit dem Meldegesetz nie beschäftigt, dafür aber schon mehr als einmal in den vergangenen Jahren Auskunft eingeholt und auch bekommen. War zwar gebührenpflichtig, ich mein, irgendwas um die 25 Tacken, aber meine gewünschten Informationen hab ich stets problemlos erhalten. War dann ja wohl das, was sich "Einfache Melderegisterauskunft" nennt - für meine Zwecke aber genau das, was benötigt wurde.
ZitatMit der Neuregelung können kommerzielle Adresshändler, Inkassofirmen oder die Werbewirtschaft künftig Daten erwerben, die der Staat aufnimmt. Der Bundesrat möchte das blockieren
Also entweder hab ich grad 'nen Knoten im Hirn oder ein Brett vorm Kopf, aber davon kann ich in den nachfolgenden Ausführungen nichts entdecken.