Sagen wir mal so, das wurde nun geändert (2011) wäre treffender gewesen. Der Grund für die Differenzierung liegt nämlich genau dort.
Bundesgesetzblatt 341 - Teil 1
Postordnung
ZitatAlles anzeigenI. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften§ 1 Begriffsbestimmungen
(2) Briefsendungen sind Briefe, Postkarten, Drucksachen [...] Wurfsendungen und Päckchen.
(3) Paketsendungen sind Pakete und Postgut.
§ 2 Formen und Maße
(1) Briefsendungen müssen so beschaffen sein, daß sie sich zur Beförderung mit der Briefpost eignen. [...]
*Anmerkung: Sacktransport*(6) Paketsendungen müssen so beschaffen sein, dass sie sich zur Beförderung mit der Paketpost eignen.
VI. Abschnitt
Auslieferung§ 50 Zustellung
(4) Gewöhnliche Briefsendungen gelten als zugestellt, wenn sie in einen für den Empfänger bestimmten Hausbriefkasten eingelegt sind. [...]
*Anmerkung: Einwurfzustellung*(5) Bei der Zustellung jeder Paketsendung wird eine Zustellgebühr erhoben.
*Anmerkung: beim Päckchen nicht*