Beiträge von Alex07

    so filehoster. ansonsten haste doch bestimmt irgendwo ftp zugriff. dann machste einen sicherheitsordner den du irgendwie zufällig benennst. wennste magst noch htacess schutz
    dann lad das da in den ordner und sende per mail den download link. fettich

    naja heute komischerweise etwas besser.
    da zieht aber auch erotik zeuchs. andere sachen stehen in den startlöchern um noch weiter unabhängig zu werden. unabhängig in dem sinne das ich mal hoffe das content mal rankt. ist aber leider nicht so.

    hab sehr guten content ( auch schreiben lassen ), aber ohne alter und mit links muss man eh immer vorsichtiger umgehen.
    pfft, mir passt das auch irgendwie immer mich nach google richten zu müsse, leider mach ichs ja auch.

    bei mir gehts auf allen seiten nicht, aber wie gesagt ich kann auf den mozrank auch verzichten. so wichtig ist der mir nicht..
    hab gleiche version, ist die aktuellste.

    Ist der Mozrank nicht mehr da?
    Bei mir funktioniert der MozRank nicht mehr...
    Ist ja nicht schlimm, aber komisch nur das der nimmer funktioniert. Oder geht der bei euch?

    Hat einer co.uk Domains?
    Ich überlege ob ich mir so eine Domain zulegen sollte, muss aber noch schauen wie es mit den Vergaberichtlinien für CO.UK Domains aussieht.
    .
    Großbritanien und Nordirland Domains kann man nur unter folgenden 3rd Level Domains bestellen:
    co.uk - ist meistens von Firmen reserviert
    .me.uk - meistens private Homepages
    .org.uk - und diese 3rd Level Domain wird gerne im Öffentlichem Sektor benutzt.

    Sodele, ich schau jetzt erstmal wie es bei co.uk Domains ausschaut.

    Das die weitergabe von Daten erlaubt ist. Das regt mich so auf. Wenn das bisher so war ist das auch nicht richtig.

    Ich möchte das einfach nicht.
    zum 2. regts mich auf, das es so nebenbei durchgewunken wurde.. ich habs gar net mitbekommen.

    da muss was geändert werden.

    Ich bin auch strikt gegen das neue Meldegesetz. Ich finds auch schon dreist wie versucht worden ist dsa hinter die BEvölkerung zu beschliessen. Ganz leise wurde das in den Bundestag gebracht, ich als Bürger hatte gar nichts mitbekommen.

    Naja vielleicht sollte ich mich anpassen, ein paar Adressen kaufen und die dann weiterverkaufen. Wer dagegen ist kann mir 50€/ Jahr bezahlen, die werden dann nicht weiter gegeben.
    Hmm ich könnte nochwas anstossen...

    Menschen Profil Ersteller.
    Viel wertvoller!
    Ihr geht auf meine Seite und die merkt sich das für die nächste und schlägt dir was passendes vor...
    Heisst Adsense oder so.... :yes:

    schade ich hätte dich gerne mal gepokt
    ich war vor 2 jahren letztes mal beim RUDE in Bertingen, musste leider früher gehen, da meine platonische Frundin das nicht ausgehalten hat. Schade mir hats gefallen. Bertinger, Kehnerter und Uetzer haben übrigens freien Eintritt!

    wirklich schade
    aber nächstes jahr biste dabei? VIP Lounge zum wie nennt man das mit dem Haar schütteln?
    Hier mal vom letzten Jahr

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    Wurde mal so vom Bundestag beschlossen. Ein neues Meldegesetz
    Mit der Neuregelung können kommerzielle Adresshändler, Inkassofirmen oder die Werbewirtschaft künftig Daten erwerben, die der Staat aufnimmt. Der Bundesrat möchte das blockieren

    Hab ich gar net mitbekommen, hab allerdings auch keinen Fernseher.
    Habt ihr das mitbekommen dsa es ein neues Meldegesetz geben soll
    Paragraph 44 des neuen Bundesmeldegsetzes:

    § 44 Einfache Melderegisterauskunft
    (1) Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Aus- kunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen (einfache Melderegisterauskunft):
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad und
    4. derzeitige Anschriften sowie,
    5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
    Sofern die Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet werden, ist dieser anzugeben.
    (2) Absatz 1 gilt auch, wenn Auskunft über Daten einer Vielzahl von Personen verlangt wird.
    (3) Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
    1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Anga- ben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
    2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
    a) der Werbung oder
    b) des Adresshandels,
    es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt

    Gn8 DE