Beiträge von guppy

    @cc die
    Option ist, die Versicherung mahnt nicht, sondern ruft an, schickt den Vertreter hin oder trommelt den Zahlungsrückstand rüber, kündigen kann sie aber erst nach dem eine Mahnung in Schriftform mit Fristsetzung vorliegt (u.U. zählt email auch als Schriftform).

    Hab gerade die Buchhaltung für das 2 Quartal fertig vorbereitet:kotz:, eine Arbeit die mich eh ankotzt und ich möchte einmal erleben, dass alle Belege da sind.

    Da Zeit ein Dividend von dem Quotient Geschwindigkeit ist, kann Zeit rein logisch keine Geschwindigkeit haben.
    Da die Zeit aber durch die Gravitation beeinflußt wird, z.B. laufen Uhren in den GPS Satelliten in einem anderen Takt als auf der Erde, ist das wie in meiner SIG mit dem Käse.

    Zitat

    (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.


    Es gibt nur diese eine Option der Kündigung, keine andere. Der Versicherer kann nur nach Einhaltung der Frist den Vertrag wegen Prämienrückstand kündigen, da keine andere Option vorhanden.

    Zitat von cura;27757

    § 38 VVG

    >> 1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

    Was mich da gerade wieder anstinkt ist das "KANN", können heisst nicht unbedingt müssen. Sieht mal wieder nach einem gesetzlichen Muster ohne Wert aus. Dieses "KANN" ist ja auslegbar und irgendein Gericht müsste dazu in der Vergangenheit ja mal was dazu gesagt haben, wie dieses "KANN" zu interpretieren ist.

    Er kann mahnen, muss aber nicht - wenn er kündigen will muss er aber - da steht sinngemäß im nächsten Absatz "kann kündigen nach 14 Tagen oder so" - muss er auch nicht, aber die Mahnung ist die Voraussetzung für die Kündigung - hab ich jedenfalls mal gelernt und kann mir kaum vorstellen, dass sich das geändert hat.

    Naja, hattest Du nicht irgend etwas geschrieben, die Bekannte ist mit der Firma umgezogen? Wenn ja .... .
    Bin mir sicher, dass die Versicherung gemahnt hat, das geht automatisch in zertifizierten Verfahren. Fallstricke wären da der Umzug, wenn Adressänderung nicht gemeldet oder Onlinevertrag bei dem der komplette Schriftverkehr online abgewickelt wird.

    Zitat von catcat;27740

    Das mag ja genau so lange klappen, bis nicht ein Mod seinen FF so eingestellt hat, daß JEDER Link automatisch unterstrichen wird...


    @cc dann muss der Mod aber auch relmäßig alte Beiträge kontollieren, deshalb hab ich bei phpbb so ein hack, dass ich immer wenn etwas verändert wird, eine Mitteilung bekomme.

    Zitat von wabse;27736

    Hmm, irgndwie immer das gleiche schema. Anmelden, etwas schreiben - später noch einmal besuchen und mit dem dritten Post kommt dann der Link. Klasse könnt ihr euch mal nicht was anderes einfallen lassen ?


    Doch, nach dem 4. Post einen link in den 2. setzen, den link farblich auf schwarz setzen, dass er nicht als link erkennbar ist (ausser bei Mauskontakt)- macht bei mir zwischenzeitlich jeder zweite Spammer - deshalb betrachte ich das hier nicht mehr als "den großen Trick" und stelle es hier als Anleitung ein. :kotz:

    Zitat

    "Der Empfängername stimmte nicht mit dem Kontoinhaber überein"
    Dabei wird der Empfängername seit Jahren nicht mehr geprüft^^ Da kannste auch DAgobert Duck schreiben.


    Von Bank zu Bank verschieden - gesetzlich geregelt ist, dass sie es nicht mehr müssen, ob sie es machen ist ihnen überlassen.

    Zitat

    Übrigends existiert durchaus ein Gesetz, wonach Fehlbuchungen oder Buchungen, die nicht ausgeführt werden können, innert 3 Tagen zurückgebucht werden müssen.


    Das ist bei mir bisher auch immer der Fall gewesen, aber welches Gesetz soll das sein? Meines Wissens gibt es da nicht mal ein höchstrichterliches Urteil zu.

    Apropos Banken, meine Kosten für das Geschäftskonto haben die auch mal eben um 40%!!! erhöht.
    Kann ja kündigen, genauso uferlos Arbeit wegen der ganzen Abbuchungen u.s.w. - aber hatte ich mit vorgenommen und nun mal gegoogelt - die haben doch alle einen Knall, selbst mit der Erhöhung liege ich bei meiner VB noch im unteren Drittel.


    Zitat von cura;27623

    >> ich bin unschuldig, aber das muss ich jetzt wohl beweisen _

    Das jemand seine Unschuld beweisen muss, sollte es nach deutschem Recht eigentlich nicht geben.

    Er hört ja nicht auf mich, ich habe ihm gleich gesagt, er soll nur das Bargeld nehmen und den Schmuck liegen lassen. schnell weg

    Naja, Cura wird dir nicht schmecken was ich jetzt schreibe, selbstverständlich muss ein Überweisungsbeleg, der von Dritten ausgefüllt wird vom Unterschreibenden geprüft werden. Ob der Dritte nun der Bankangestellte oder die Großmutter ist, ist Wurst.
    Und mit der falschen Ktonr. oder BLZ gibt es auch so eine "denkwürdige" Reglung - keinerlei Haftung der Bank.

    Was in der Tat seltsam ist, ist dass das Geld nicht zum Einzahlenden zurückgegangen ist, da denke ich wäre ein Angriffspunkt, denn das ist absolut unüblich.

    Versicherung und Zulassungsstelle haben richtig gehandelt, Du glaubst nicht was ich hier für Märchen höre, die bei Nachprüfung alle weißer Rauch sind. Ich würde auch fast meine Hand ins Feuer legen, dass die Versicherung mindestens ein Mahnschreiben rausgeschickt hat, vermutlich eine Mahnung und eine Fristsetzung zur Kündigung. Da solltest Du mit Deiner Bekannten mal drüber reden.
    Und lass um Himmels Willen das Auto stehen, solange die Haftpflicht nicht geklärt ist.

    Gerade eine mail erhalten:


    Zitat

    Sehr geehrter Sachbearbeiter,
    Bitte Überweisen Sie mir das Geld auf mein Klo.

    Soll ich wirklich, aber für (statt) Klopapier einen Kredit aufnehmen ?