Naja, Cura wird dir nicht schmecken was ich jetzt schreibe, selbstverständlich muss ein Überweisungsbeleg, der von Dritten ausgefüllt wird vom Unterschreibenden geprüft werden. Ob der Dritte nun der Bankangestellte oder die Großmutter ist, ist Wurst.
Und mit der falschen Ktonr. oder BLZ gibt es auch so eine "denkwürdige" Reglung - keinerlei Haftung der Bank.
Was in der Tat seltsam ist, ist dass das Geld nicht zum Einzahlenden zurückgegangen ist, da denke ich wäre ein Angriffspunkt, denn das ist absolut unüblich.
Versicherung und Zulassungsstelle haben richtig gehandelt, Du glaubst nicht was ich hier für Märchen höre, die bei Nachprüfung alle weißer Rauch sind. Ich würde auch fast meine Hand ins Feuer legen, dass die Versicherung mindestens ein Mahnschreiben rausgeschickt hat, vermutlich eine Mahnung und eine Fristsetzung zur Kündigung. Da solltest Du mit Deiner Bekannten mal drüber reden.
Und lass um Himmels Willen das Auto stehen, solange die Haftpflicht nicht geklärt ist.