>> Das Urteil in MV weicht Regeln auf und das ist das Problem.
>> Klar kann und könnte man differenzieren.
Lassen wir mal die Anwälte aussen vor, jeder hier weiss, wie ich über die Anwaltschaft generell denke.
Jede Regel, egal warum sie aufgestellt wird und egal wer sie aufstellt, kann nur und muss auf geltenden Normen basieren.
Soll jetzt der Rechtsstaat für einen Zeitraum X ausserkraft gesetzt werden?
Gerichte sind die einzigen Instanzen, die garantieren, dass wir keine Verhältnisse kriegen, wie China sie hat oder Nordkorea.
Das mal allgemein.
Ich kenne die Urteilsbegründung des von Dir zitierten Urteils nicht Guppy, Du auch nicht. Das Urteil beweisst zwei Dinge, a), dass da was nicht mit geltenden Normen nicht vereinbar scheint und b), dass der Rechtsstaat noch funktioniert, dass die rechtstaatliche Kontrolle und Korrektur noch funktioniert. Das ist das Positive daran.
Manchmal hab ich i. M. den Eindruck, dass das, was nicht in die eigene Vorstellungswelt passt einfach ignoriert wird. Auch hier.
Das wird deutlich, wenn man sich die Klagebegründung dieses Anwalts ansieht. Auszug aus dem von Dir verlinkten Artikel Guppy:
>> Die Leipziger Kanzlei „Füßer & Kollegen” klagt für einen Berufskollegen, ebenfalls aus Leipzig, wie es in einer Presseerklärung der Kanzlei heißt. Der Rechtsanwalt besitzt den Angaben zufolge ein Anwesen in Groß Schwansee (Nordwestmecklenburg) und wollte dort mit seiner Ehefrau und mehreren nicht schulpflichtigen Kindern die nächsten Wochen während der „sich allmählich aufbauenden Corona-Krise” verbringen. Der Anwalt soll an dem Ort mit Zweitwohnsitz gemeldet sein, er wollte von dort im „Ferienhaus-Homeoffice” weiter arbeiten, heißt es. Er sei bereits am 14. März dort hingereist, als die Verordnung noch nicht galt. Am 17. März trat dann die erste Fassung der Verordnung in Kraft. Der Antragsteller lässt erklären, dass er sich von der Regelung, dass „touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern” von nun an untersagt seien, nicht betroffen sah, da er seinen Zweitwohnsitz in MV hat.
....
Es geht also nicht darum, dass dieser Anwalt sich in seiner Reisefreiheit während der jetzt geltenden Verordnungen eingeschränkt sieht, sondern wohl darum, dass er sich bis zum Inkrafttreten der Verordnung bereits wohl legal in seinem Zweitwohnsitz aufgehalten hat, was dann mit Inkrafttreten der Verordnung nun als illegal eingestuft wurde. Das durch ein Gericht überprüfen zu lassen ist ein ganz normaler und zulässiger Akt in einem Rechtsstaat. Gerichte haben auch die Aufgabe Rechte einzelner gegenüber der Allgemeinheit und der ungeordneten Verordnungswut von Behörden und Politikern zu wahren. Auch in Zeiten wie diesen.
Wieso jetzt das Urteil dort jetzt alles ausserkraft setzt und Reisen wieder zulässt, erschliesst sich mir nicht. Möglicherweise wird es auch nur allgemein falsch interpretiert.
Regeln müssen auch in solchen Zeiten mit geltenden Gesetzen vereinbar sein und ich sehe keine klaren Regeln, weder hier noch in D. Ne klare Regel sieht in A ganz anders aus, als ne klare Regel in B.
Ich hab im Moment weder Verständnis für die, die sich in ihren Grundrechten total beschnitten sehen, noch für die, die sich diktatorisches Vorgehen wünschen.
Für Denken in der Mitte scheint nicht mehr viel Platz zu sein.