Erklär mir mal einer was das darstellen soll, bevor ich mir mit meinen rudimentären Englischkenntnissen einen Knoten im Hirn mache.
Beiträge von cura
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_ und Richter urteilen ohne das Hirn einzuschalten.
Bei manchen Amtsgerichten könnte man die Richter wohl getrost gegen Schafe austauschen, die würden wahrscheinlich auch nicht mehr Müll produzieren.
Dass sowas überhaupt vor Gericht landet und dann ein Richter das Waffengesetz angewendet sehen will...
Wäre der Mann nicht nachweisslich ein Künstler wäre das ja noch vertretbar ...
Aber in dieser Konstellaton: Völliger Schwachsinn, der von der nächsten Instanz (gottseidank) korrigiert wurde.
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>> Ich geh mal davon aus, dass die das schon unter sich ausmachen, mit Richter oder ohne

Naja, was heisst "unter sich"?
Im Zuge des Wettbewerbsrecht könnte jeder Peugeot- oder Fiathändler abmahnen und Unterlassung verlangen. Besonders hart würde sie das treffen, wenn sie viel viel Geld ausgegeben haben, um die "Marke" zu platzieren und dann einer kommt und sagt: "Sofort unterlassen".
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Jo, und Kraftwerk hat den Begriff "Autobahn" in den USA populär gemacht, weil die Amis "Fun, fun, fun uff the autobahn" verstanden haben.

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Ich hab mir das jetzt mal auf Wiki angeguckt: Weltauto war ja mal ein nie wirklich umgesetztes Konzept der Autoindustrie und auch andere verschiedene Fahrzeuge anderer Hersteller haben die Bezeichnung Weltauto. Insofern ist der Begriff Weltauto nach meiner Meinung eigentlich freizuhalten für die Benutzung aller, die sowas wie ein Weltauto bauen. Und dann der Domainname: Nicht Weltauto, sondern DAS Weltauto, ganz so, als wäre alles was VW baut ein Weltauto und als wäre VW der einzige Konzern der sich rühmen kann Weltautos zu bauen. Allerdings wird nur der Golf unter Weltauto eingestuft.
Alles also marken- und wettbewerbsrechtlich mehr als bedenklich.
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Und mal vom Rechtlichen her: Weltauto halte ich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht für sehr bedenklich.
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Klar, mit viel Werbeaufwand und Geld geht einiges. Ich empfinde aber was die da machen als "Warum einfach, wenns auch richtig kompliziert und teuer geht". Da wird schlicht Grundsätzliches der Spanischsprechenden ingoriert. Klar, Volkswagen kennen die, mit der Aussprache habense aber Probleme (ks, st, etc) und wenn Du einem sagst: "Schreibs mal" ist Schluss. Volkswagen ist für die lediglich ein inhaltsloser Begriff, an den sie sich im Laufe der Jahrzehnte gewöhnt haben. Aber mit was sollten die sonst in allen Märkten antreten? Gut lediglich VW wäre eine Alternative. Das abgeleitete Amazon macht denen wenig Probleme, mit Nestle kann keiner was anfangen, obwohls auf vielen Produkten draufsteht, Kein Mensch weiss, dass Nestle einer der grössten Konzerne der Welt ist. Mercedes ist in Spanischen ein geläufiger weiblicher Vorname.
VW schloss ne ganze Weile die Fernsehspots mit "Das Auto" ab. Das lassense mittlerweile weg, weilse wohl erkannt haben, dass kein Mensch etwas damit anfangen kann. Auto ist im Spanischen völlig ungebräuchlich. Mein Baby kann "Das Weltauto" gar nicht aussprechen, weil es z. B. nicht weiss, welche Silbentrennung anzuwenden ist, nicht weiss, dass "DAS" ein Artikel ist, sächlich kennt Spanisch nicht. Und Weltauto liest sie so: Weltau_to. Whatsapp hat sich im Spanischen nicht umsonst als Wassap etabliert. Mittlerweile gelangt man über die Eingabe "Wassap" bei Sumas auch zu Whatsapp, weil Brückensites von Wassap" zu Whatsapp gebaut wurden, hat aber ewig gedauert.
Die ganzen Parfumfritzen haben nach Jahren wohl auch irgendwann gelernt, dass ihre englischsprachigen Sinnlosbotschaften in ihren Werbespots verpuffen und blenden jetzt spanische Untertitel ein.
Seit Ewigkeiten gibt es die Domain coches.com unter der natürlich Autos verkauft werden. Jetzt versuchen da welche (Finnen glaube ich) seit zwei Jahren mit viel Werbeaufwand unter coches.net in den Markt zu kommen. Mit sehr mässigem Erfolg, weil sie natürlich mit ihrem Werbeaufwand coches.com puschen. COM ist geläufig, zu geläufig und unsinnig, wenn man z. B. nur im spanischen oder einen südamerikanischen Markt auftreten will, weil COM auch in anderen spanischsprechenden Ländern, statt der Landes-TLD, sehr beliebt ist. Man weiss also nie, wo man bei einer spanisch.COM landet. In Spanien oder Bolivien? Das verkompliziert auch die Suche über Sumas ungemein. Mit NET (Network) kann kein Mensch was anfangen, RED steht im Spanische für NET, insofern wundert es mich, dass die TLD RED völlig ungebräulich ist.
Was ich damit sagen will: Wenn man jemandem ne Phrase vorsetzt, mit der niemand was anfangen kann, sollte man wenigstens ne Übersetzung wie "El coche del mundo" mitliefern, damit die für "Das Weltauto" ne Assoziation haben. Die wissen ja nicht mal, dass "Das Weltauto" aus dem Deutschen kommt und VW können sie es schon gar nicht zuordnen.
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Ich kanns kaum glauben.
Ich hab ja hier schon erzählt, dass, wenn man aus Sevilla in Richtung Malaga rausfährt seit Jahren dort eine riesige Werbetafel steht: Das Weltauto und das VW Emblem. Sonst nichts. Jetzt haben die tatsächlich "Das Weltauto" als spanische Domain aufgelegt und wollen unter dieser Domain Gebrauchtwagen verkaufen. Das dürfte die erste Domain in Deutsch mit der TLD ES sein. Ein Domainnahme der für 99,999% der Spanier keinerlei Sinn ergibt.
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Wenn es nach diesen Seuchenvögeln aus dem SV ginge müsste aus dem Recht eine Pflicht werden, weil Werbung immer uneffizienter wird. Viele Menschen sind es mittlerweile leid überall mit Werbung zugekotzt zu werden. Viele Menschen sind es mittlerweile leid mit irgendwas, was interessant erscheint, gelockt zu werden, um dann festzustellen: Nix, nur heisse Luft, weil Werbung. Viele Menschen sind es leid, dass jeder Furz zu einer Sensation aufgeblasen wird und ich denke, dass es täglich mehr werden. Die Deppen können es zwar nicht rational einordnen, haben es aber irgndwo wahrscheinlich mittlerweile auch im Urin. Wo soll das hinführen? Jeder muss überall werben, jeder muss bei jedem Werbung schalten, wenn er überleben will? Alles soll immer billiger werden, während die Ausgaben für Werbung immer höher werden? Die Einkommen, dass, was ausgegeben werden kann ändert sich nicht. Das muss irgendwann kollabieren.
Weil Alex ja in einem Fred nach den Auswirkungen einer Atombombe sprach: Ich hoffe die erste geht im SV hoch und hoffe, dass die zweite über diesen Arsch von Trump hochgeht. Wegen dieser neurotischen Lusche (Woody Allen in dick und blond) und seiner Iranphobie kostet mich mein Sprit täglich mehr.
Keine Ahnung von wem der Spurch ist, aber es ist wirklich so: "Wahrend die Interlektuellen noch diskutieren, erobern die Idioten die Welt".
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Was bei einem Atomkrieg passiert? Das will ich so genau gar nicht wissen. Die alten Bilder aus Japan reichen mir völlig.
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Also für diesen Firlefanz wird überall Geld ausgegeben: Tolles Auto, Markenklamotten, neuestes Handy. Hier rennen 6,7,8jährige mit Funken mit dem angebissenen Apfel rum und bei vielen weiss man, dass die Eltern keine reichen Leute sind.
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Kühnert: Gut, dass darüber mal gesprochen wird.
Natürlich melden sich jetzt wieder viele Unberufene zu Wort und babbeln dummes Zeug, Gilt auch für diesen Schulz und für einige Betriebsratsbosse grosser Konzerne.
Es ist ja überall so, dass die Gestopften immer reicher werden, bei vielen kann schon gesagt werden unanständig reich und die Armen immer weniger haben, aber in Deutschland werden Reiche noch ein wenig reicher als anderswo.
Es ist schon erstaunlich, dass im angeblich reichen Deutschland das "Volk" sehr viel weniger besitzt, als in Ländern, die als weniger reich gelten.
Wer ist also so reich, dass Deutschland als reiches Land wahrgenommen wird?
Auf das dumme Geschwätz von vielen braucht niemand was zu geben, auf Zahlen + Fakten schon:
https://beispiel.rocks/www.spiegel.de/wirtschaft/so...a-1265588.html
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Google Upate?
Also ich kann nicht mehr hören. Das wievielte ist es? Das 10 000ste? Wenn Mercedes so arbeiten würde, wären die schon lang in tiefroten Zahlen.
Das ist alles nur dilettantisches Stückwerk. Oder aber schlicht Manipulation.
Oder lediglich Erwartungen an KI, die diese nicht erfüllen kann?
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Wir hatten das Thema mal hier. Wenn noch jemand weiss wo, kann der Fred ja dorthin verschoben werden.
Dieser etwas obskure Abmahnverein, der die Hummels verklagt hat, weil die persönliche "Anregungen" nicht mit "Werbung" kennzeichnet hat das Ding verloren.
Mit Recht sage ich.
Daraus "Der erste grosse Sieg der Influencer" zu machen, wie es die FAZ tut, ist natürlich mal wieder masslos übertrieben.
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Wieso, haben bei Euch die Haustüren aussen Klinken, sodass abgesperrt werden muss, damit niemand reinkommt?
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Schön wäre es, wenn auch die Menschen was davon hätten und nicht nur die Geldsäcke.
Jetzt wird auch in Deutschland das angebliche Wirtschaftswunder in Spanien schöngeredet, wobei natürlich immer aus dem Blickwinkel der Grossverdiener, Banken etc beurteilt und deren Sichtweise übernommen wird.
Toll, die Wirtschaft wächst jährlich um drei Prozent, ist ja auch nicht so wirklich schwer, weil es vorher richtig den Bach runterging. 20% rückwärts sind 25% vorwärts. Grossteile dieses Wirtschaftswachstums verdankt Spanien dem Touristenboom, entstanden aus der Angst vor den arabischen Ländern, wo immer weniger Urlaub machen wollten.
Der Rest geht auf Kosten der Klientel der Sozialisten, wobei natürlich verschwiegen wird, dass in der letzten Zeit die Arbeitslosenzahlen wieder steigen, trotz angeblichem Boom. Und viele von denen die Arbeit haben, können von ihrem Salär ihre Familien nicht ernähren, ein Sozialamt, welches ausstockt gibt er nicht. Kindergeld ebenfalls nicht. Viele arbeiten für vier bis fünf Euro die Stunde, die Lebenshaltungskosten entsprechen denen in Deutschland, wobei die Mietkosten in den Städten ähnlich denen in Deutschland expoldieren. Black Rock und andere Geier feiern Feste. Die normalen Menschen haben Angst um ihre Existenz. Überall hört man "Queremos sobrevivir", wir wollen überleben, nicht: Wir wollen unseren Lebensstandard halten.
Unter Rajoy wurden arbeitsrechtliche Normen, die eh nie eingehalten wurden, noch mehr gelockert. Bezahlter Urlaub? Was ist das? Zum ersten gibt es immer mehr befristete Arbeitsverträge in denen bezahlter Urlaub nicht vorgesehen ist und zum anderen, gerade im Bereich der Agrikultur, in dem viele unbefristete Arbeitsverträge haben wird einfach kein Urlaub bezahlt. Niemand kontrolliert das. Unbefristeter Arbeitsvertrag heisst, von heute auf morgen arbeitslos zu sein. Da heisst es ohne Vorwarnung: "So, ab morgen ist Schluss".
Gut, dann gibt es für ne zeitlang das Arbeitslostengeld von 430 Euro im Monat, das jeder kriegt, egal ob er Single ist oder Frau und drei Kinder hat. Erhöht wurde diese "Arbeitslosengeld" seit 20 Jahren nicht mehr.
Die Wirtschaft wächst und viele Menschen ab der Mittelschicht abwärts haben nicht genug zu fressen.
Diese ganzen Dummschwätzer wie dieser Claus Hecking vom Spiegel, der untenstehenden Artikel verfasst hat, sollten, bevor sie von ihrem Schreibtisch in Deutschland aus, das nachplappern, was ihnen von "offiziellen" Quellen in den Mund gelegt wird, mal vor Ort nachfragen, nachfragen, was davon wahr ist und sie würden erkennen: Wenig.
Typen wie dieser Claus Hecking sollten sich besser mal mit dem Thema Anzahl der Bettler in Spanien, Anzahl der Menschen die auf der Strasse leben, weil sie sich mit ihrer Mindestrente keine Wohnung leisten können, befassen. Auf die trifft man nämlich überall.
Die Medien hier berichten über einen stetig steigenden Trend zur häuslicher Gewalt. Was wird da wohl einer der Hauptgründe sein?
Mann, mann, Herr lass Hirn regnen und bevorzuge bitte einige Figuren in Deutschland, die sich Journalisten nennen.
https://beispiel.rocks/www.spiegel.de/wirtschaft/so...a-1264536.html
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Jo.
Dieses Urteil des EuGH von 2014 zeigt welche unglaubliche Fantasie Juristen entwickeln können. In der Rechtsecke, im Alltag sind die meisten Juristen die grössten Langweiler die man sich vorstellen kann. Jurastudenten haben meist, wenn sie unter sich sind oder sich ein weiterer Jurastudent in einer Gruppe befindet, kein anderes Thema, als halt Jura. Ich hatte mal bei einen Konzert zwei neben mir, in all dem Lärm wehte, von einem der Zwei kommend "Drittschuldnererklärung" herüber. "Das darf doch nicht wahr sein" dachte ich, "Die gehen zu einem Konzert und haben kein anderes Thema als ihr Scheiss Studium".
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G hat die stillgelegte index_.htm auch gefunden.
Ich hab sie vom Server genommen.
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Jo Margin, ich kenne dieses unsägliche Urteil des EuGH, wir hatten ja hier darüber gesprochen. Das war so eine Entscheidung: Von vorne über den Rücken von hinten ins Ohr. Juristische Hochseilargumentation.
Hier geht es aber darum, ob diese Verwertungsgesellschaft der Verwertung unter Bedingungen zulassen kann, allein, weil schon die Gefahr besteht.
Wenn ich richtig informiert bin, können dem EuGH, wie in Deutschland dem BGH, nur konkret anstehende Fälle zur Beurteilung vorgelegt werden.
Die Frage an den EuGH hätte nach meiner Meinung lauten müssen: Verwertungsgesellschaft B verweigert einem A einen Verwertungsvertrag, solange der nicht...... Darf diese Gesellschaft das?
Und wenn ich die Pressemitteilung des BGH richtig verstanden habe, wird dem EuGH genau die allgemeine Fragestellung, und nur die, zur Beantwortung vorgelegt, die ja 2014 bereits beantwortet wurde. Nur; darum geht es hier aber nicht, weil wir hier eine andere Rechteverteilung haben und die Verwertungsgesellschaft eine gewisse Verantwortung gegenüber ihren Kunden hat, die in diesem Fall heisst, Verwertungsverträge so abzuschliessen, dass die Rechte, die ein Urheber abgetreten hat, so wenig als möglich tangiert werden.
Es könnte, nach meinem Verständnis, also sein, dass der EuGH das Ding an den BGH zurückgibt, weil kein konkreter Fall zu beurteilen ist oder aber sagt: "Gut, wir befassen uns damit, dann aber auch Grundlage des konkreten Streits und dann könnte eine Entscheidung in dieser Einzelfallbetrachtung ganz anders aussehen, als die Entscheidung 2014 und nicht allgemein übertragbar sein, weil sie sich auf diese Dreieckskonstellation bezieht, bei der natürlich auch die vertraglichen Konstellationen zwischen Verwertungsgesellschaft und Autor zu berücksichtigen sind. Wenn dieser Vertrag es nicht zulässt, ist das eine ganz andere Konstellation, als wenn ein Urheber etwas selbst veranlasst. Wäre sie allgemein übertragbar, bräuchte der BGH die Fragestellung dem EuGH nicht erneut vorlegen. Insofern sehe ich das, was der BGH da macht, auch ein wenig als ein Abducken vor der Verantwortung.
Was mich an diesen Pressefritzen stört ist halt, dass sie entweder nicht verstehen oder ganz einfach nicht verstehen wollen, sich überlegen, wie sie eine solche Pressemitteilung des BGH per Angstmache möglichst breitflächig unters Volk bringen können. Wenn sie nicht näher darauf eingehen wollen, sollen sie es ganz einfach lassen.
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Die Entscheidung des EuGH von 2014 enthält folgenden Passus:
2. Stellt ein Dritter ein geschütztes Werk, das bereits auf einer anderen Website frei öffentlich wiedergegeben wurde, mittels eines Internetlinks auf einer Website ein, ist eine solche Wiedergabehandlung, da sie sich desselben technischen Verfahrens bedient, das schon für die Wiedergabe des Werkes auf einer anderen Website verwendet wurde, nur dann als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 einzustufen, wenn die Handlung gegenüber einem neuen Publikum erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 13.02.2014 - C-466/12, MIR 2014, Dok. 022 - Svensson u.a., Rn. 24). Ist dies nicht der Fall, insbesondere weil das Werk bereits auf einer anderen Website mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich ist, kann die betreffende Handlung nicht als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 eingestuft werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13.02.2014 - C-466/12, MIR 2014, Dok. 022 - Svensson u.a., Rn. 25 bis 28).
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Zu beachten ist hier der letzte Satz:
>> Ist dies nicht der Fall, insbesondere weil das Werk bereits auf einer anderen Website mit Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber für alle Internetnutzer frei zugänglich ist ...
... mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers.
Es stellt sich die Frage: Kann die Verwertungsgesellschaft diese Erlaubnis stellvertretend für den Urheber erteilen oder kann sie diese Erlaubnis von irgendetwas abhängig machen?
Ich persönlich würde zu Letzterem tendieren.
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Wenn Journalisten nicht verstehen oder nicht verstehen wollen und deshalb etwas relativ Unwichtiges so aufblasen, dass Leser den Eindruck gewinnen, dass ein Thema allgemein viele tangiert.
Worum geht es tatsächlich? Es geht um die Auslegung des § 34 des Verwertungsgesellschaftengesetzes und dort um die Formulierung: Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen.
So, jetzt verlangt A von der Verwertungsgesellschaft B Nutzungsrechte. B sagt: Kannste haben, wenn Du Vorkehrungen triffst, die I-Framing verhindern.
Und darum wird sich beim BGH gestritten: Darf B das verlangen oder nicht?
Jetzt sagt der BGH: Es könnte sein, dass die Verwertungsgesellschaft das verlangen kann.
Voraussetzung:
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Das setzt allerdings voraus, dass eine unter Umgehung derartiger Schutzmaßnahmen im Wege des Framing erfolgende Einbettung der auf der Internetseite der Klägerin für alle Internetnutzer frei zugänglichen Vorschaubilder in eine andere Internetseite das Recht der Urheber zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke verletzt.
Ob in einem solchen Fall das Recht der öffentlichen Wiedergabe aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG verletzt ist, der durch § 15 Abs. 2 UrhG ins deutsche Recht umgesetzt wird, ist zweifelhaft und bedarf daher der Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.
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Es geht also darum, was der BGH vom EuGH wissen will: Wenn nun ein (unbefugter) Dritter die beim Nutzungsrecht Fordernden eingestellten Bilder bei sich in einen Rahmen stellt, geht das dann gegen die Rechte des Urhebers.
Meine bescheidene Meinung dazu: Klar, kann es gegen die umfassenden Rechte eines Urhebers gehen, die jedoch immer mehr eingeschränkt werden, ganz so, als würden für das Internet Sonderregeln gelten. Siehe G und die Bildervorschau.
Es erschliesst sich mir nicht so richtig warum, schliesslich gibts ja bereits Urteile zum Framing, aber das will der BGH vorab geklärt haben, bevor er mit dem weitermacht, worum es eigentlich geht.
Die FAZ hat den schon von der Pressestelle des BGH schlicht völlig falsch formulierten Leitsatz einfach übernommen. Das kann man machen, aber das sollte man als Journalist mit Verantwortung nicht machen, so man denn den Fehler erkennt.
https://beispiel.rocks/www.faz.net/aktuell/feuillet...-16156860.html
.....
Die Veröffentlichung der Pressestelle des BGH:
Nr. 054/2019 vom 25.04.2019 Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Urheberrechtsverletzung durch Framing.
Beschluss vom 25. April 2019 – I ZR 113/18 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes "Framing" ergreift, also gegen das Einbetten der auf dem Server dieses Nutzers gespeicherten und auf seiner Internetseite eingestellten Inhalte auf der Internetseite eines Dritten.
Sachverhalt: Die Klägerin, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, ist Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek. Diese bietet eine Online-Plattform für Kultur und Wissen an, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Auf der Internetseite der Bibliothek sind über elektronische Verweise ("Links") digitalisierte Inhalte abrufbar, die in den Webportalen dieser Einrichtungen gespeichert sind. Die Bibliothek speichert Vorschaubilder dieser digitalisierten Inhalte. Einige dieser Inhalte, wie etwa Werke der bildenden Kunst, sind urheberrechtlich geschützt.
Die Beklagte, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, nimmt die urheberrechtlichen Befugnisse der ihr angeschlossenen Urheber an Werken der bildenden Kunst wahr. Die Klägerin verlangt von der Beklagten den Abschluss eines Vertrags, der ihr das Recht zur Nutzung dieser Werke in Form von Vorschaubildern einräumt. Die Beklagte macht den Abschluss eines solchen Nutzungsvertrags von der Aufnahme folgender Bestimmung in den Vertrag abhängig: "Die Lizenznehmerin verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen zum Schutz dieser Werke oder Schutzgegenstände gegen Framing anzuwenden."
Die Klägerin lehnt eine solche Vertragsbestimmung ab und hat mit ihrer Klage die Feststellung beantragt, dass die Beklagte zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne diese Regelung verpflichtet ist. Bisheriger Prozessverlauf: Das Landgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Verpflichtung der Beklagten zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ohne diese Klausel festgestellt.
Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorgelegt, ob die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat. Die Beklagte ist als Verwertungsgesellschaft nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Verwertungsgesellschaftengesetzes zwar verpflichtet, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen.
Die Beklagte ist allerdings auch verpflichtet, dabei die Rechte der ihr angeschlossenen Urheber wahrzunehmen und durchzusetzen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs könnte die Beklagte daher möglicherweise verlangen, dass der mit der Klägerin zu schließende Nutzungsvertrag die Klägerin zur Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen gegen Framing verpflichtet.
Das setzt allerdings voraus, dass eine unter Umgehung derartiger Schutzmaßnahmen im Wege des Framing erfolgende Einbettung der auf der Internetseite der Klägerin für alle Internetnutzer frei zugänglichen Vorschaubilder in eine andere Internetseite das Recht der Urheber zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke verletzt. Ob in einem solchen Fall das Recht der öffentlichen Wiedergabe aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG verletzt ist, der durch § 15 Abs. 2 UrhG ins deutsche Recht umgesetzt wird, ist zweifelhaft und bedarf daher der Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.
Beschluss vom 25. April 2019 - I ZR 113/18 - Deutsche Digitale Bibliothek Vorinstanzen: LG Berlin - Urteil vom 25. Juli 2017 - 15 O 251/16 Kammergericht - Urteil vom 18. Juni 2018 - 24 U 146/17 - GRUR 2018, 1055
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe ihrer Werke einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten.
§ 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). § 34 Abs. 1 VGG Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen. Die Bedingungen müssen insbesondere objektiv und nichtdiskriminierend sein und eine angemessene Vergütung vorsehen.
Karlsruhe, den 25. April 2019