Beiträge von cura

    Den hat Margin genannt.

    Die Rechtsprechung zum Vorsatz ist älter als die BRD und auch die Rechtsprechung zu den niederen, besser niedersten Beweggründen.

    >> wobei ich selber auch Mord auch immer mit einem Plan oder der Absicht des Tötens verbunden hatte _

    Da warste nicht falsch verbunden und das wird gerade durch juristische Spitzfindigkeiten versucht aufzuweichen.

    Achso, vergessen.

    >> Hmm, da wird sich keiner drüber mokieren, weil das Urteil dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht.

    Wenn ich von "mokieren" spreche meine ich nicht das uninteressierte Fussvolk, sondern z. B. auch andere Juristen. Ich bin mit Sicherheit nicht der einzige der so denkt. Oder ich meine Journalisten, die sich mit rechtlichen Dingen beschäftigen, z. B. die, welche sich als Gerichtsreporter geben. Die sollten da die Unterschiede schon sehen.

    >> in dem man billigend in Kauf nimmt, dass andere Unbeteiligte getötet werden, ein niedriger Beweggrund.

    Da gehe ich absolut mit Dir konform Guppy, aber es reicht nicht für Mord mit Vorsatz. Auf Totschlag hätte ich abgewunken, aber darauf nicht. Und wenn das Gesetz sagt, dass bei Totschlag 15 Jahre das Maximum sind, dann ist das halt das Maximum, auch wenn vielleicht eine etwas höhere Strafe angemessen gewesen wäre.

    Die Überlegung: "Wie können wir dem jetzt ein höheres Strafmass einschenken" geht für mich arg in Richtung Rechtsbeugung. Sowas sollte vom BGH nicht kommen.

    Du definierst auch "niedrige Beweggründe" in Bezug auf Tötung falsch Guppy. Niedrige Beweggründe sind Gründe, warum jemand einen anderen vorsätzlich tötet: Eifersucht, Habgier und und und. Es gab auch Fälle, da wurden Angeklagten trotz geplanter Tötung, also Mord, strafmildernde Beweggründe zuerkannt. So z. B. in einem Fall, in dem ein Ehemann seine Frau täglich misshandelte und sie keinen anderen Ausweg sah, als ihn zu töten. Dabei kam es nicht darauf an, dass das Quatsch war, sondern, dass sie das tatsächlich so sah. Für dieses Urteil gab es vom "Fussvolk" viel Verständnis, das war so einfach, dass sie es verstehen konnten.

    Wobei wir wieder beim Motiv wären.

    Da fällt mir gerade wieder was ein, was ich vergessen hatte und was mir sofort ein Schmunzeln auf die Lippen bringt. Ist tatsächlich passiert, den Anlass hab ich vergessen. Da sass einer mit anderen Angeklagten auf der Anklagebank, der zuvor vor der Polizei weggerannt war. Es stellte sich heraus, dass er, was die Anklage betraf, unschuldig war. Der Richter fragte ihn: "Warum sind Sie denn dann vor der Polizei weggelaufen?" Seine Antwort: "Weil sie auf mich zugerannt kamen".

    So einfach kann manch Unerklärliches erklärt werden.

    >> Ich weiß nicht, was Du mit anderen Ländern meinst. Siehst Du das nun aus Spanien aus, also ist DE ein "anderes Land" oder umgedreht.

    Mit anderen Ländern meine ich die Gegenden in denen ich längere Zeit gelebt habe: Niederlande, Frankreich, Spanien.

    Überall hab ich Verfolgungsjagden erlebt, aber nie gesehen, dass da die Polizei am absoluten Limit gefahren wäre. Die haben sich auch nicht auf ihr Martinshorn und Blaulicht verlassen, sondern bei roten Ampeln erst mal abgebremst, um zu sehen, ob alle begriffen hatten.

    Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass jemand verfolgt wird, aber dafür, dass den Verfolgern eingebleut wird: Wenn Euer Verhalten zur Gefahr für Dritte werden könnte: Lieber abbrechen, bzw., halt inkauf nehmen, dass sich der Abstand vergrössert. Immerhin besteht ja dann auch die kleine Hoffnung, dass jemand, der einen Polizeiwagen nicht mehr an der Stossstange kleben hat, vielleicht aufhört mit dem Auto zu rasen und zu Fuss weiterrennt.

    Jo, das allgemeine Rechtsempfinden und der damit verbundene Hang zu pauschalisieren gehört zu den Angelegenheiten die mir unangenehme Gefühle bescheren, wenn ich damit konfrontiert werde.

    >> Ist der, der Steine auf die Autobahn wirft und damit tötet ein Mörder?

    Was ist denn hier die klassische Definition, wobei das ja wieder sehr in Richtung "Pauschales Beurteilen" geht? Selbst diese Frage ist nicht pauschal zu beurteilen, es bleibt immer eine Betrachtung des Einzelfalls, es macht z. B. einen Unterschied, ob diese Steine auf eine, zum Zeitpunkt des Wurfs, autolose Strasse geworfen werden oder ob einer gezielt versucht Fahrzeuge zu treffen. Das Motiv entscheidet über die Einordnung der Ecke, wo etwas einzuordnen ist und NICHT das Ergebnis. Und genau in diese Richtung tendiert mittlerweile die Rechtsprechung.

    Wenn ich schon lese, dass der BGH die Gerichte ermahnt ihre Urteile doch bitte etwas mehr am "Volksempfinden" auszurichten, wird mir übel, weil eine solche Empfehlung in alle Richtungen losgehen kann. Es ist nicht die Aufgabe der zweihöchsten Richter Deutschlands auf das Volksempfingen zu schielen, sondern dafür zu sorgen, dass, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, jeder Einzelne nach der Schwere seiner Schuld beurteilt wird.

    Und da muss nun einmal unterschieden werden, ob jemand mit Vorsatz tötet oder ob jemand ohne Vorsatz tötet, denn das ohne Vorsatz töten kann auch JEDEM hier im Forum passieren. "Billigend inkauf genommen" ist etwas völlig anderes als durchdachter Vorsatz. Werden die Grenzen noch mehr verwischt, könnte irgendwann jedem der sich ins Auto hockt und losfährt "Bedingter Vorsatz" vorgeworfen werden. Wenn ich ins Auto steige und losfahre, bin ich mir damit bewusst, dass ich den Tod eines Menschen damit "billigend" inkauf nehme, dass ich z. B. in eine Situation geraten könnte, in der ich z. B. die Wahl zwischen einem Kind und einem Erwachsenen hab, entscheiden muss, ob ich einem Kind ausweiche und damit einen Erwachsenen vom Bürgersteig fege. Ich vermute mal, dass ich dem Kind ausweichen würde. Was, wenn dann ein Richter sagt, dass ich damit gegen §1 der Strassenverkehrsordnung verstossen habe, geschwindigkeitsmässig unangepasst zu schnell war und damit billigend inkauf genommen habe, dass jemand zu Schaden kommt und mir dann 10 Jahre gibt? Wenn nicht durch Schilder eingeschränkt, darf ich überall in der Stadt 50 fahren, das heisst aber nicht, dass ich meine Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen anpassen muss. Und genauso könnte das ein Richter sehen: "Du warst unangepasst zu schnell". Ein anderer würde das möglicherweise ganz anders sehen.

    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Beschuldigten" wird damit ins genaue Gegenteil verkehrt, indem dann in die Urteilsbegründungen "ohne Zweifel" geschrieben wird.

    Und dann mal zum Bewusstsein in Stresssituationen ein Beispiel, welches mir vor ein paar Wochen auf der Autobahn passiert ist. Ich hab mir tausendmal eingebleut: Wenn da irgendwas mal auf die Strasse rennt: Nicht ausweichen, das ist das Verkehrteste. Und was passierte nachts? Da rannte ein riesiger weisser Köter aus dem Nichts von rechts kommend quer über die Autobahn. Und was hab ich gemacht? Hab irgendwie instinktiv erfasst, dass ich ihn nicht frontal kriege, wenn ich nach links ausweiche. Hab ich auch gemacht, hab ich nicht gekriegt (das müssen Zentimeter gewesen sein) und hatte dann Probleme die Karre wieder in den Griff zu kriegen. Bin dann, voller Adrenalin, wegen dem Schleudern, erst mal rechts rangefahren und hab tief durchgeatmet und dann gedacht: "Mensch Alter, das hätte Dein Ende sein können". Da war nix mit Nachdenken, was hätte passieren können. Es war einfach eine kontrolliert unkontrollierte Reaktion in einer Situation, von der ich glaubte innerlich darauf eingestellt zu sein.

    Ich versteh das. Hier kommt es aber weniger auf juristische Kenntnis an. Klar auch, aber nicht nicht nur. Es geht halt auch um den gesunden Menschenverstand, der sich in z. B. Deiner Beurteilung zeigt Syno oder in der Bemerkung von Margin, die es "kurios" nennt. Margin nennt es von ihrem gesunden Menschenverstand her "kurios", ich nenne es mit meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen eine "eine absolute Schweinerei".

    Auch Juristen mit Macht haben Grenzen einzuhalten und sind kein Staat im Staate. Es kann nicht angehen, dass es einmal für dasselbe Delikt zwei Jahre auf Bewährung gibt und an einem anderen Gericht lebenslänglich. Gut, ist jetzt zur Verdeutlichung etwas übertrieben. ^^

    Dass er wegen Mord angeklagt wurde ist dann tatsächlich an mir vorbeigerauscht. Wenn es denn so gewesen sein sollte, was aber auch nicht weiter verwunderlich wäre, weil der Widerhall auf sone Anklage quasi ausblieb.

    Ich finde das Urteil des LG Hamburg nicht, finde nur Kurzfassungen und Pressemitteilungen. Erstaunlich ist schon, dass es nicht erst vom LG zum OLG dort ging.

    LT. Haufe war nur von "billigend inkauf genommen" die Rede und Haufe kann man eigentlich in solchen Sachen als seriös bezeichnen.

    https://beispiel.rocks/www.haufe.de/recht/weitere-r...04_443800.html

    Und auch der BGH windet sich wenig elegant daran vorbei die Frage zu beantworten, ob das Mordmerkmal "Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln" erfüllt ist. Letzter Satz der Ablehnungsbegründung. Er lässt die Frage einfach offen. Das ist aber das einzige Kriterium welches halbwegs zum 2112er passen würde.

    Und so geht es einfach nicht. Vorher Verschiedenes zu subsumieren, was zwar eklatant, aber kein Beleg für einen Vorsatz ist und dann zu sagen: Das Gesamtpaket ist so gravierend, dass eine weitere Prüfung des Mordparagrafen unterbleiben kann, dessen Text sehr eindeutig ist. Und das nicht umsonst.

    So kann die Lücke, die zwischen Mord und Totschlag (Höchststrafe 15 Jahre) besteht nicht geschlossen werden. Nach meinem Verständnis geht das in Richtung Rechtsbeugung.

    "Totschläger ist, wer einen anderen tötet ohne Mörder zu sein". Um das Mordkritierium zu erfüllen muss die Absicht, der Wille da sein einen anderen zu töten.

    Und das in diesem Fall zu unterstellen ist einfach nur absurd.

    Hätten sie ihm wegen Totschlag die Höchststrafe, 15 Jahre, gegeben, hätte ich hier kein Wort dazu geschrieben.

    .....

    Aus den Bemühungen der Gerichte schliesse ich schlicht, dass diesen (und natürlich dem "VOLK") das Höchstmass von 15 Jahren für Totschlag zuwenig ist und sie nun mit allerlei Verrenkungen versuchen das Strafmass zu erhöhen. Das zu regeln ist aber nicht ihre Sache, das ist Sache des Gesetzgebers. Auch Personen in ihrer Eigenschaft als Richter haben die Gesetze zu befolgen und nicht umzudeuten.

    "Mord" gibts ja übrigens nur im deutschen Recht. Ein Grund mehr differenzierter zu unterscheiden.

    >> Der BGH hatte den Fall nur zur Revision und hat keine Rechtsfehler gefunden _

    Ein Rechtsfehler war ja schon die Anklage auf das Niveau des Mords anzuheben. Auch, wenn das wohl "von hinten über den Rücken ins Auge geschah". War er wegen Mord angeklagt? Ich weiss es nicht, kann es mir aber nicht vorstellen. Dann hätte das Ding wohl sofort Riesenwellen geschlagen.

    >> In diesem Taxi soll er sowohl Diebesgut als auch Einbruchwerkzeug deponiert haben.

    Ein Aspekt wofür? Für die Absicht jemanden zu töten?

    Dummes Journalistengequatsche.

    NACH DEM BUCHSTABEN DES GESETZES WAR ES KEIN MORD. Man lese sich den 211er durch. Da passt gar nichts, auch nicht die "gemeingefährlichen Mittel". Darunter wurde nämlich bisher was ganz anderes vestanden.

    Ich kann das nicht nachvollziehen. Da werden die Strafen immer mehr nach oben angepasst, um scheinbar dem angenommenen "Volkeswillen" nachzukommen und keinen interessiert es. Mir zeigt das nur, wie "dressiert" wir schon alle sind.

    ....

    Wenn ich die Ablehnungsbegründung schon lese, alles Vermutungen: "Es war im bewusst, dass ....".

    Nochmal: Schreckliche Juristen, die glauben nachvollziehen zu können, was in jemandem in einer Stresssituation vorgeht, die sie nie kennengelernt haben? Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit in Reinkultur.

    Wir entfernen uns immer weiter, von dem was unter einem Rechtsstaat zu verstehen ist.

    Auch ein Straftäter hat Rechte. Werden die irgendwann jedem aberkannt der beim Aldi ne Tomate klaut?

    Gut, ist mehr als 20 Jahre her, ich hab in Deutschland Verfolgungsjagden mitgekriegt, bei denen ich dachte: "Das darf doch wohl nicht wahr sein, wie kann man so verantwortungslos sein?" Wobei ich jetzt von der Polizei spreche. Dass ein Verfolgter sich in diesem Moment keine grossen Gedanken zur Verantwortung machen kann, ist fast schon logisch. Der ist meist panisch, will ja nur weg und wäre froh, wenn man ihn weglassen würde. Gottseidank scheint die Polizei in D mittlerweile bei solchen Gelegenheiten wenigsten nicht mehr so oft zu schiessen.

    Gerade vor kurzem wieder gelesen: Saarbrücken, Güdingen wars glaub ich, da ist eine Beamtin im Kreisverkehr geradeaus geballert, weil sie die Kurve nicht mehr gekriegt hat, womit sie und ihr Beifahrer die Opfer waren.

    Ich hab aber auch Verfolgungsjagden in anderen Landern mitgekriegt und z.B. hier habe ich nie schleuderne Polizeifahrzeuge erlebt, bei denen man fürchten musste, dass sie auf den Gehsteig geraten oder aus der Kurve fliegen, wo man einfach sah, dass der Fahrer nicht überfordert war. Die "rasen" hier relativ moderat. In Deutschland ist mir so ein oder das andere mal fast das Herz stehen geblieben, wenn da in einer Kurve ein Blaulicht auf mich zuraste und ich sehen konnte, dass die Karre kurz vor dem Ausbrechen war, wie Du sagst, hinten schon radierte.

    Keine Ahnung warum, aber vielleicht gehört Fahrtraining in anderen Ländern zur polizeilichen Ausbildung.

    Aber, um mal wieder auf das Urteil und Urteile in Strafverfahren zurückzukommen: Mir geht da einiges mittlerweile zu sehr in Richtung der ultrarechten Spreche: KEINE TOLERANZ..., was ja lediglich eine verklausulierte Dummspreche ist und für "keine Gnade" steht.

    Ich nehm das keineswegs persönlich. Warum auch? Es tangiert mich ja nicht persönlich.

    Was mich stört ist, dass ich Tendenzen erkenne, dass sich so langsam wieder eine Gerichtsbarkeit etablieren könnte, wie wir sie mal vor 80 Jahren hatten. Eine Gerichtsbarkeit, die sich nicht mehr am "Tatmotiv" orientiert, sondern populistisch am angerichteten Schaden. Das Gesetz hat dafür mit seinen "Von Bis" Formulierungen genügend Spielraum geschaffen angerichteten Schaden entsprechend höher zu sanktionieren.

    Einw fahrlässsige Tötung, auch ein grobstfahrlässigste Tötung jedoch in eine Tötung mit Vorsatz umzudeuten geht, nach meinem Rechtsverständnis schon hart in Richtung Rechtsbeugung, Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit.

    Das geht ja noch meilenweit über "Billigend inkauf genommen" hinaus. Und das hat einem Gericht ja schon genügt lebenslänglich zu verhängen, was dann vom BGH zu Recht kassiert wurde. Und jetzt wird auf die "Unterstellung" Vorsatz abgenickt?

    Wenn es sich nicht gerade um einen Selbstmörder handelt ist allein schon die Vermutung von Vorsatz realitätsfremd.

    .........

    Ich vermute mal, dass dazu bald was von diesem dicken Juristen, der beim Spiegel schreibt was kommen wird.

    Alex, was Du da anführst ist viel von dem, was in so eine Diskussion NICHT hineingehört.

    >> Es muss angemessen sein

    Im Verhältnis zu was? Ich sehe es auch so, dass es angemessen sein soll, aber nicht so, dass am Ende alles nach oben angeglichen wird. Dann haben wir irgendwann amerikanische Verhältnisse bei denen ein Schwarzer wegen 50 Gramm Droge 20 Jahre in den Knast geht.


    >> und ich denke der Kerl wusste da was er gemacht hat.

    So, Du denkst, dass....


    >> Denn wer schon besoffen ein Taxi klaut... hat sicherlich auch schon mehr auf dem Kerbholz.

    Wer besoffen ein Taxi klaut, frisst auch kleine Kinder?


    >> Er hat meines Erachtens einen Menschen getötet und ist abgehauen

    Umgekehrt, er ist erst abgehauen und hat dann einen Menschen getötet und das (jetzt behaupte ICH mal) garantiert nicht mir Vorsatz., dem Willen jemand töten zu wollen.

    Eine solche Argumentation ist einfach nur schwachsinnig. Und auch populistisch. Da wird jetzt die Diskussion um die Raser mit so einem Urteil "befriedet". Wenn man so einem lebenslänglich geben kann, wird das dann bei Rasern nicht schon fast ein Muss?

    Und wenn schon nicht mehr unterschieden wird, zwischen einem der besoffen (wahrscheinlich spontan) richtig Scheisse baut, diesen Rasern, die sich zu Rennen verabreden oder sich Rennpartner auf der Strasse suchen und z. B. Serienmördern sind wir auch nicht mehr weit weg von einer Diskussion um die Todesstrafe, denn irgendwann taucht dann die Frage auf, wieso jemand der viele Menschen umgebracht hat gleich "milde" bestraft wird, wie z. B. jetzt diese Schnappsdrossel.

    .................

    Auch an anderer Stelle: Niemand scheint das Verhalten der Polizei auch nur im Ansatz kritsch zu sehen. Jeder scheint es in Ordnung zu finden, dass auch er es sein könnte, den ein Verfolgter auf dem Bürgersteig plattfährt, weil die Polizei ihn jagt. Oder, dass er selbst von einem Polizeifahrzeug "im Einsatz" umgefahren werden könnte.

    Sorry Alex, aber ich finde solche undifferenzierten, pauschalen "Kopfabargumente" schlicht erschreckend. Du wärst dann also wahrscheinlich auch dafür, dass für bestimmte Verbrechen wieder die Todesstrafe eingeführt würde? Lebenslänglich für einen besoffenen Geisterfahrer, Todesstrafe oder Vierteilen für einen Massenmörder?

    Aber das entspricht wohl so dem allgemeinen "Volksempfinden", weshalb es für mich erschreckend ist, wenn Gerichte sich diesem anbiedern.

    >> Nicht die Polizei hat da einen Fehler gemacht sondern der Typ.

    Es wäre also in Ordnung gewesen, wenn eines der verfolgenden Polizeifahrzeuge verunfallt wäre + jemanden getötet hätte?

    Ne empfindliche Strafe? Ja! Aber lebenslänglich?

    Jo, stimmt, da steht Tötungsvorsatz. Bei einer Situation wie der geschilderten ist das, schlicht meine Meinung, ein Armutszeugnis für einen Juristen, wenn sowas z.. B. in einer Urteilsbegründung steht. Und ein noch grösseres Armutszeugnis ist es für den BGH, wenn der dann darauf auch noch abnickt und sich damit (war wohl ein anderer Senat) konträr zu einer seiner früheren Entscheidungen positioniert.

    Ergebnis: Da sitzt jetzt einer, der im Suffkopp richtig Scheisse gebaut hat, mit derselben Strafe in Knast, wie einer der vielleicht 10 Kinder vergewaltigt, getötet und aufgefressen hat.

    Dass das irgendwie nicht zusammengeht, sollte einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand sagen.

    ............

    >> Wenn die da drinnen war, dann war das ein Verstoß gegen die eigenen Vorschriften.

    Verstoss gegen die eigenen Vorschriften? Das gehört bei vielen Polizisten ja wohl zum normalen Alltagsgeschäft. Wen interessiert das wirklich?

    >> Wo steht, dass die Polizei auch im Gegenverkehr war?

    Nirgendwo, das schliesse ich daraus, dass der im Gegenverkehr wohl immer noch Vollgas gegeben hat. Wären sie nicht mehr hinter ihm her gewesen, hätte er rechts ranfahren und weglaufen können, war ja nicht seine Karre.

    >> Weil Sie müssen _

    Niemand muss müssen. Sie müssen ans Maximum und darüber hinaus?

    >> 3. Was ist der Unterschied zwischen Vorsatz und geplant?

    Wo haste denn das jetzt her? Da ist kein grundsätzlicher Unterschied. Deshalb frage ich.

    ...

    Aber, ich erklär mal wovon ich rede an einem umgekehrten Beispiel, weil es Bei der Strafzumessung nicht auf das Ergebnis, hier Tote, ankommt, sondern auf das Motiv.

    Wenn einer beschliesst und plant seinen Nachbarn umzubringen, geht nachts im Dunkeln mit einem Messer auf ihn los, verletzt ihn aber nur, ist das vom Ergebnis her ne Körperverletzung, von der Motivation her aber versuchter Mord.

    Und aus demselben Grund kann man jemanden, der vor der Polizei flüchtet und dabei jemanden tötet nicht so behandeln (pauschal Höchststrafe), wie jemanden der einen Mord vorsätzlich geplant hat, weil die Motive und damit das Verwerfliche völlig unterschiedlich sind.

    Und das "Billigend inkauf genommen", welches nun immer öfter in die Diskussion kommt, hat, nach meiner Meinung, in diesen Strafverfahren nichts zu suchen, solange ein Beschuldigter nicht zugibt: "OK, mir war in dem Moment bewusst, dass ich "billigend" inkauf nehme, dass ich auch Menschen töten könnte". Niemand kann einem anderen ins Hirn sehen. Das aber ist typisch für die Überheblichkeit und Arroganz von Juristen, zu glauben Stresssituationen beurteilen zu können, die sie selbst nie persönlich erlebt haben.

    Was erwarten Juristen? Dass sich jemand, dazu auch noch besoffen, der ein Taxi sieht, welches anscheinend so ungesichert ist, dass er nur einzusteigen und loszufahren braucht, vorher logischst überlegt: "Wenn ich jetzt das Taxi klaue, könnte es ja sein, dass die Polizei mich aufspürt. Dann hätte ich zwei Möglichkeiten: Ich halte an und lasse mich festnehmen oder ich versuche zu fliehen. Festnehmen lassen will ich mich nicht, also werde ich fliehen. Wenn ich aber fliehe, die verfolgen mich und egal wie schnell ich abzuhauen versuche, die werden versuchen an mir dran zu bleiben, werde ich wohl ans Limit und möglicherweise darüber hinausgehen müssen. Dann könnte es aber sein, dass ich das Fahrzeug nicht mehr im Griff habe und verunfalle. Dabei könnte es auch sein, dass ich Dritte so schwer schädige, dass sie ihr Leben verlieren. Oder auch mich selbst, sodass ich mein Leben verliere. DAS Risiko ist mir zu gross"

    Oder aber schlussfolgert: "Nee, das Risiko nehme ich inkauf".

    Womit wir dann beim "billigend inkauf" genommen wären.

    .........

    Ich hab da noch nie Verständnis für gehabt, wenn die Polizei jeden Spritdieb oder lediglich einen Besoffenen, manchmal mit mehreren Fahrzeugen, quer durch Städe jagt, über rote Ampeln fährt (auch, wenn der Gejagde es tut). "Jagdfieber" hat bei der Polizei nichts verloren. Denken die daran: "Oh, da könnte ja jemand zu Schaden kommen?" Warum sollten die das ungestraft "billigend inkauf" nehmen dürfen?

    Ich finde diese Beurteilung des BGH unter aller Sau. Die sollten der Polizei mal verbieten in Städten wie die Geisteskranken hinter jedem herzuballern, von dem sie annehmen, dass er sich irgendwas entziehen will. Es ist besser jemanden entkommen zu lassen, als mit wilden Verfolgungsjagden das Leben Unbeteiligter zu gefährden.

    Und letztendlich ist es ja auch so, dass die Polizei selbst oft genug bei Verfolgungsjagden Unfälle verursacht und damit selbst das Leben Unbeteiligter gefährdet.

    Wenn ein Verfolgter in den Gegenverkehr fährt, warum tut die Polizei das dann auch?


    Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle _______________________________________________________________________________________ Nr. 026/2019 vom 01.03.2019 Verurteilung des Angeklagten im sogenannten Hamburger Raser-Fall rechtskräftig Beschluss vom 16. Januar 2019 – 4 StR 345/18

    Das Landgericht Hamburg hat den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

    Der alkoholisierte Angeklagte, der sich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befand, war in den frühen Morgenstunden des 4. Mai 2017 mit einem von ihm kurze Zeit zuvor gestohlenen Taxi-Fahrzeug in der Hamburger Innenstadt im Übergangsbereich der Straße An der Alster in die Straße Ferdinandstor auf der Flucht vor der ihn verfolgenden Polizei bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn gefahren. Den Streckenabschnitt der leicht kurvig verlaufenden und baulich von der übrigen Fahrbahn abgetrennten Gegenfahrbahn befuhr er mit hoher Geschwindigkeit von bis zu 155 km/h. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß nach Überqueren einer Kreuzung am Einmündungsbereich des Ballindamms mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h frontal mit einem ihm mit ca. 20 km/h entgegenkommenden Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.

    Das Landgericht hat mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren.

    Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Vorinstanz: LG Hamburg – Urteil vom 19. Februar 2018 – 621 Ks 12/17 Karlsruhe, den 1. März 2019

    ....

    Wenn es dafür lebenslänglich gibt, was soll es dann in Zukunft für einen geplanten, brutalen Mord geben? Soll die Todesstrafe wieder eingeführt werden?

    Danke.

    Jo guud. Geht so in etwa in Richtung meiner Denke, wie es am Ende ungefähr aussehen könnte. Es sollte aber halt abgewartet werden. Scheiss Internet. Immer diese Panik verbreitenden Idioten.

    Sondieren heisst ja letztendlich auch filtern. Wie dann allerdings aus "filtern" der Filter wurde und wer diesen Unsinn erstmalig in die Welt setzte dürfte ja nicht mehr nachvollziehbar sein.

    Und das User ganz aus der Verantwortung entlassen werden sollten konnte ich mir eh nicht vorstellen. Das hätte dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

    Ich hab i. M. keine Zeit mich dazu gross auszulassen. Kommt aber noch. Aber ich bin echt am Überlegen gegen die mal Strafanzeige zu erstatten. Die sind sowas von dreist.

    Es ist echt nicht zu fassen, mit betrügerischen, faulen Tricks die versuchen zu erzwingen, dass man die Preise nach oben erhöht, obwohl das völlig unnötig ist.