Beiträge von cura

    Warum "peinlich" Gunnar?

    Populistisch? Ja. Aber dazu kann man geteilter Meinung sein. Die Welt ist voller Populisten und sie haben und nehmen sich immer mehr Macht. Die Frage ist halt, wie man auf deren Populismus, auf die Vereinfachung, reagieren soll. Mit interlektuellen Argumenten ist deren Anhängern ja nicht beizukommen und es stellt sich die Frage, ob denen überhaupt mit irgendwas beizukommen ist.

    Gut, und über den Webauftritt von kaysch kann man auch geteilter Meinung sein. Enn bissl weniger wäre vielleicht mehr. Is aber nur meine Meinung. Und es stellt sich bei solchen Sites immer die Frage nach der Nachhaltigkeit. Kritische Aufgeklärte brauchen solche Sites nicht, der Rest der "Ist mir alles zuviel" + "Überfordert mich" nimmt eh nichts zur Kenntnis, will sich mit sowas nicht auseinandersetzen.

    Gut, "Einfacher Bürger", ich mag diese Formulierunge auch nicht. Ist mir schlicht zu "einfach". "Bürger" + "Einfach" ist ne etwas verunglückte Kombi. Aber wir wissen ja alle was damit gemeint ist.

    Bussgelder für Handysüchtige.

    Einige Städte haben es bereits, andere denken darüber nach. Wer aufs Handy starrend blind auf den Strassen rumrennt und auf die Strasse rennt, muss zukünftig in die Tasche, wer andere umrennt ebenso.

    Die haben hier, von Kameras zufällig aufgezeichnete Sequenzen als Begründung gezeigt: Diese Handysüchtigen rennen gegen Glasscheiben, Wände, Laternenpfosten, laufen vor Autos, stolpern über die Poller auf den Bürgersteigen und stürzen in den fliessenden Verkehr, rennen Fussgänger (vor allem alte, nicht mehr so bewegliche) um, stürzen in Baugruben und und und.

    Bei 120 auf der Autobahn, aber auch im hektischen Stadtverkehr, tippen die, Kopf nach unten, weil ja niemand von aussen sehen soll, was sie treiben, Nachrichten.

    Und das kostet hier schon richtig: Handy in der Hand: 200 Euro. Hier darf während der Fahrt nichts in den Händen gehalten werden, strenggenommen nicht mal ne Zigarette.

    Die Guardia hat mich mal gestoppt, weil ich einen kleinen Zettel in der rechten Hand hielt, auf dem ne Adresse stand. Von ner Multa habense jedoch abgesehen und es bei einer Ermahnung für den nichtwissenden Ausländer belassen.

    ..........

    Dem Herrn Sanchez, seines Zeichens Sozialist und neuer Regierungschef kommen die Minister abhanden. Drei sind jetzt innerhalb kurzer Zeit zurückgetreten. Gab es, so kurz nach Regierungsbildung, noch nie.

    Schön, wenn es so sein sollte. Ich glaube an solche "Ausfälle" bei G nicht. Besonders, wenn sie langanhaltend sind.

    Die Erkenntnisse von Syno sind ja schonmal ein Anhaltspunkt.

    Meine Sites, die keinen Cache haben, hatten allerdings noch nie ein s hinter dem http.

    Und was ich gestern gesehen hab: Auf den Pos1 bis 10 ist kein Cache eher die Ausnahme.

    ^^

    Die haben das mit dem Wal raffiniert gemacht. Im Morgengrauen haben die Menschen lediglich einen Wal im Wassser gesehen und Helfer, die den Wal mit Wasser feucht hielten. Auch Blut ist geflossen. Alles erschien zunächst echt.

    Der Wal soll später auf "Europareise" gehen.

    Hab ja nicht behauptet, dass es was mit dem Cache zu tun hat. Hab das geschildert, was ich jetzt sehe. Ich krieg hier sicherlich andere Ergebnisse als ihr in D. In der letzten Zeit hab ich bei Suchanfragen auch immer mehr englische Ergebnisse.

    Also mir ist das "Wonach andere suchen" in der Form vorher nicht begegnet. Und wie gesagt: Ich hab es auch nur auf Seite1 der Suchergebnisse.

    Und keine "ähnlichen Seiten"?

    Sollte es wirklich Sites geben, die so einmalig sind, dass sich da nichts "ähnliches" findet?

    Hat das mit dem Cache etwas zu bedeuten? Hat es nichts zu bedeuten?

    Und wenn es was zu bedeuten hätte, was würde es nutzen es zu wissen?

    Wie immer ist alles was mit G zu tun hat reine Spekulation.

    Die reduzieren meine Einblendungen immer mehr. Mit einigen anderen, wahrscheinlich ebenfalls Unwilligen, die dem lästigen Drängen von Bing nicht nachkommen, machense das offensichtlich auch.

    Was Bing da macht ist glatter Betrug.

    Es gibt eine klare Vertragsgrundlage, die Reihenfolge in den Werbeblöcken orientiert sich an den Geboten und wenn da kein Tageslimit gesetzt ist, müssten die Anzeigen immer erscheinen und zwar immer an derselben Stelle in der Reihenfolge.

    Das aber ist genau nicht der Fall. Die Ergebnisse auf Seite 2 entsprechen meist denen auf Seite 1.

    Überhaupt werden die Anzeigen auf Seite 1 völlig willkürlich gemixt. Was beim ersten Aufruf auf Pos1 steht, kann nach einem Refresh auf Pos6 stehen. Wäre mal interessant zu wissen, wie die dann den CPC berechnen. Die vertraglichen Regelungen dazu lauten: Der auf Pos2 bezahlt für einen Klick genau einen Cent mehr, als der auf Pos3 bietet.

    Ginge es nach den Vertragsbedingungen, dürfte sich, auch nach unzähligen Refreshs der ersten Seite, an den Positionierungen nichts ändern.

    Ich bin echt am Überlegen ne Strafanzeige wg. des Verdachts des Betrugs gegen Bing anzuleiern, wobei es natürlich für ermittelde Behörden schwerst bis unmöglich sein dürfte bei denen Beweise sicherzustellen, weil ja nichts auf deutschen Servern liegen dürfte.

    Und ich bin echt am Überlegen, es wieder mal mit den ADS von G zu versuchen, obwohl es mir völlig widerstrebt.

    Ich vermute mal, dass die ihre Kunden nicht so kackfresch bescheissen können, sich nicht erlauben können, was Bing sich im Schatten von G seit einiger Zeit erlaubt.

    Dieses "Andere suchten auch nach...." kommt bei einigen Sites auch, wenn man das Ergebnis direkt anklickt, also nicht über den Cache geht. Aber das geht nicht bei allen und wie gesagt: Nur auf Seite 1 der Suchergebnisse. Bisher....

    So wirklich nach einem Bug sieht das nicht aus. Eher nach einer Irreführung-Erklärung von G dazu,

    Aber bin ich jetzt wirklich etwas schlauer? Bringt es einen Nutzen zu wissen was da los ist? Ich denke eher nicht. Mit dem Ergebnis werden wir irgendwann leben müssen.

    .....

    In dem Fall kann ich ja nur für mich sprechen: Bei meinen Sites, die keinen Cache mehr haben, ist der eh immer mickriger werdende Traffic über G noch mehr zurückgegangen.

    Ich beobachte das mit dem Cache ja schon länger.

    Bei einigen Sites im G-Index fehlt mittlerweile dieses kleine Dreieck, über das man den Cache aufrufen kann.

    Die Ergebnisse auf Seite 1 haben durchweg alle einen Cache.

    Nach Aufruf des Caches bei den Sites auf der ersten Seite der Suchergebnisse wird das ausgewählte Ergebnis anschliessend umrahmt dargestett und mit "Andere suchten auch nach....." ergänzt.

    Auf Seite 2 der Ergebnisse ist das nicht mehr der Fall.

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    So, nachdem ich jetzt seit einiger Zeit nicht mehr auf ihre lästigen Mails und ihre "Verbesserungsvorschläge" reagiert habe, fangense jetzt an mir die Impressionen zu beschneiden. Die sind in den letzten Tagen um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Damit soll mir wohl suggeriert werden, dass der Preis den ich biete für die erste Seite nicht mehr reicht. Ich kenne die Werbenden dort: KANN NICHT SEIN!

    Also wieder ein fauler Trick, eher Betrug, um mich zu veranlassen mehr Geld in die Anzeigen zu investieren.

    Den Scheiss, wahllos Links aus den Webseiten der Werbenden herauszuziehen und den Anzeigen hinzuzufügen habense jetzt wieder zurückgefahren. Der Schaden, dense angerichtet haben, dürfte ihnen einiges an Ärger eingefahren haben.

    Für eine Firma wie MS ist das schlicht unwürdig und beschämend, aber das scheint die nicht zu tangieren.

    >> 4 Stunden später alle 20 abgelehnt. Begründung: URL nicht im Index. Welch Witz. Klar sind die im Index,

    Abgelehnt = Dir die Verantwortung wieder zugeschustert. Nicht im Index = "Kenntnisnahme ja, aber nicht in unserem Verantwortungenbereich".

    Klar, wissen die, dass der Scheiss in ihrem Index ist, aber sie lügen. Sie lügen und tricksten rum. Es war nie anders. Und damit muss endlich mal Schluss sein und das geht nur über staatliche Sanktionen. Sieht man ja an der DSGVO. Sanktionen bis zu 4% vom Umsatz und plötzlich klappt es halbwegs.

    So, jetzt kannste die Faust in der Tasche machen oder Beweise sichern, dass doch im Index und somit in deren Verantwortungsbereich und morgen früh Anwalt beauftragen oder auf die Ablehnung reagieren mit Beweisen, dass doch im Index und möglicherweise mit Anwalt drohen, wenn wieder nichts passiert. Dann aber kann es Dir passieren, dass übermorgen der "'Algo" Deine Sites nicht mehr mag.

    >> Für mich gehört der Verantwortliche haftbar gemacht und das ist der Uploader.

    Das ist auch der Hauptverantwortliche, aber wie Du sagst: Nicht zu greifen. Also greift die Störerhaftung, die G eigentlich ab Kenntnis in die Pflcht nimmt. Aber Du siehst ja an Deiner Antwort, wie sie dem aus dem Weg zu gehen versuchen. Hark halt mal nach, vielleicht kommt dann: "Upps, kleines Fehlerschen in der Kommunikation".

    G ist der Vervielfältiger und ohne diesen Vervielfältiger würden solche Aktionen wie der Bilderklau bei Dir wenig bis keinen Sinn machen.

    Niemand hat G gebeten sich als die "Ordner" des Internets aufzuspielen, den Schuh habense sich selbst angezogen, also habense auch eine Verantwortung. Habense und hattense schon immer. Nur, mit Verantwortung übernehmen haben es alle die aus dem SV kommen nicht so. Ist ja lästig und stört beim Geldverdienen.

    Hätten die sich mal halb soviel Gedanken darum gemacht welche Verantwortung sie haben, als sie sich ums Geldverdienen gemacht haben, wären diese Porbleme wahrscheinlich heute längst gelöst.

    Warum sagt G nicht: "Wer bei uns mit "Diebesgut" im Index ist fliegt ein für allemal raus, wenn er erwischt wird? Warum sagt G nicht: "Ein Artikel im Index ist ausreichend, es muss nicht exakt derselbe Artikel 10, 20 mal in Index sein"? Das würde auch die Vermüllung etwas reduzieren.

    Warum präsentieren sie bei einer Suchanfrage angebliche 100 000 Ergebnisse, wovon 99 800 völlig unrelevant sind? Weil 200 ein bissl migrig aussehen würde und dem Ruf das gesamte Internet gespeichert zu haben nicht gerecht würde? Reines Blendwerk also?

    Für Bilder? Keine Ahnung. Es ist aber nicht meine Sache sich darüber Gedanken zu machen. Das wäre deren Job und wenn sie ihn richtig machten, gäbe es dafür auch garantiert eine Lösung. Gleiches gilt für geschriebene Inhalte.

    >> Was ergänzend kommen könnte, ist dieser Kram mit dem ominösen Uploadfilter, der ohne riesige Datenbank überhaupt nicht möglich ist.

    Ich halte das eigentlich für nicht durchführbar. Wie soll die denn gefüttert werden? Wer soll die füttern? Wo kommt die Logistik her? Wer trägt die Kosten, wenn das etwas für jedermann Zugängliches sein soll?

    Aber; es bringt da einige, die bisher glaubten sich ungeniert bedienen zu können arg ins Hintertreffen, sodass die jetzt mal Angebote machen müssen. Die kriegt man nur über Gesetzgebung von ihrem hohen Ross und je höher die Anforderungen dieser Gesetzgebung sind, desto kleiner müssen die sich machen. Auch in Ihrer Arroganz und Ignoranz, die sie bisher gegenüber der Gesetzgebung gezeigt haben.

    Ja.

    Ein Unding, dass sich jemand in Deutschland gegen den kommerziellen Gebrauch seiner Arbeit gegen us-amerikanische Konzerne wehren muss und dann teilweise auch noch unterliegt.

    Normalerweise sollte ein schlichtes "ICH WILL DAS NICHT" genügen und gut ist.

    Auf der einen Seite werden Musikproduzenten verknackt, weil sie drei Takte von Kraftwerk kopiert haben und auf der anderen Seite haben wir einen wildwuchernden Contentmissbrauch.

    Machos, Machos sind in Mode, Macho, Macho, müsst ma sein.

    Aber diese Art von Machismo braucht kein Mensch: Auch in öffentlichen Bereichen: Frauen raus aus den Männerbereichen.

    Diese Clans braucht in Deutschland auch kein Mensch. Die Polizei fürchtet weitere Tote. Gut, was solls, wenn dabei keine Unbeteiligten gefährdet werden, sollense sich doch gegenseitig umlegen. So lösst sich manches Problem von selbst.

    https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.faz.net/aktuell/gesellsch...-15786269.html

    Der Bundesgerichtshof gibt in einer Sache der Urheberrechtsverletzung nun eine Sache an den EuGH weiter.

    Allein die Tatsache, dass G mal wieder durch alle Instanzen geht zeigt, dass da unbedingt Regelungen her müssen, die sowas in Zukunft unterbinden. In der Zeit, bis eine Sache braucht um alle Instanzen zu durchlaufen, könnense nämlich lustig weitermachen und Geld verdienen. Diese Hirnis aus dem SV glauben ja alle machen zu können was sie wollen.

    Klar, immer das Argument von keiner Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen. Nahezu 100% von dem was bei Youtube hochgeladen wird stellt Rechtsverletzungen dar.

    ..........

    Nr. 150/2018 vom 13.09.2018 Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen vor Beschluss vom 13. September 2018 - I ZR 140/15 - YouTube Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform YouTube für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt.

    Der Kläger ist Musikproduzent. Er hat mit der Sängerin Sarah Brightman im Jahr 1996 einen Künstlerexklusivvertrag geschlossen, der ihn zur Auswertung von Aufnahmen ihrer Darbietungen berechtigt. Im November 2008 erschien das Studioalbum "A Winter Symphony" mit von der Sängerin interpretierten Musikwerken. Zugleich begann die Künstlerin die Konzerttournee "Symphony Tour", auf der sie die auf dem Album aufgenommenen Werke darbot. Der Kläger behauptet, er habe dieses Album produziert. Die Beklagte zu 3, die YouTube LLC, betreibt die Internetplattform "YouTube", auf die Nutzer kostenlos audiovisuelle Beiträge einstellen und anderen Internetnutzern zugänglich machen können. Die Beklagte zu 1, die Google Inc., ist alleinige Gesellschafterin der Beklagten zu 3. Anfang November 2008 waren bei "YouTube" Videos mit Musikwerken aus dem Repertoire von Sarah Brightman eingestellt, darunter private Konzertmitschnitte und Musikwerke aus ihren Alben.

    Der Kläger wandte sich mit anwaltlichem Schreiben an eine Schwestergesellschaft der Beklagten zu 3, mit dem er die Schwestergesellschaft und die Beklagte zu 1 aufforderte, strafbewehrte Erklärungen abzugeben, es zukünftig zu unterlassen, Tonaufnahmen oder Musikwerke aus seinem Repertoire zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Schwestergesellschaft leitete das Schreiben an die Beklagte zu 3 weiter. Diese sperrte jedenfalls einen Teil der Videos. Am 19. November 2008 waren bei "YouTube" erneut Videos abrufbar. Der Kläger hat die Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.

    Das Landgericht hat der Klage hinsichtlich dreier Musiktitel stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, Dritten in Bezug auf sieben näher bezeichnete Musiktitel zu ermöglichen, Tonaufnahmen oder Darbietungen der Künstlerin Sarah Brightman aus dem Studioalbum "A Winter Symphony" öffentlich zugänglich zu machen. Ferner hat es die Beklagten zur Erteilung der begehrten Auskunft über die Nutzer der Plattform verurteilt, die diese Musiktitel unter Pseudonymen auf das Internetportal hochgeladen haben. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.

    Der Kläger verfolgt mit seiner Revision seine Klageanträge weiter. Die Beklagten erstreben mit ihrer Revision die vollständige Abweisung der Klage. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehrs und der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt.

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt sich die Frage, ob der Betreiber einer Internetvideoplattform, auf der Nutzer Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung der Rechtsinhaber öffentlich zugänglich machen,

    eine Handlung der Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vornimmt, wenn - er mit der Plattform Werbeeinnahmen erzielt, der Vorgang des Hochladens automatisch und ohne vorherige Ansicht oder Kontrolle durch den Betreiber erfolgt,

    - der Betreiber nach den Nutzungsbedingungen für die Dauer der Einstellung des Videos eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz an den Videos erhält,

    - der Betreiber in den Nutzungsbedingungen und im Rahmen des Hochladevorgangs darauf hinweist, dass urheberrechtsverletzende Inhalte nicht eingestellt werden dürfen,

    - der Betreiber Hilfsmittel zur Verfügung stellt, mit deren Hilfe Rechtsinhaber auf die Sperrung rechtsverletzender Videos hinwirken können,

    - der Betreiber auf der Plattform eine Aufbereitung der Suchergebnisse in Form von Ranglisten und inhaltlichen Rubriken vornimmt und registrierten Nutzern eine an von diesen bereits angesehenen Videos orientierte Übersicht mit empfohlenen Videos anzeigen lässt, sofern er keine konkrete Kenntnis von der Verfügbarkeit urheberrechtsverletzender Inhalte hat oder nach Erlangung der Kenntnis diese Inhalte unverzüglich löscht oder unverzüglich den Zugang zu ihnen sperrt.

    Mit weiteren Vorlagefragen möchte der Bundesgerichtshof wissen, ob die Tätigkeit des Betreibers einer solchen Internetvideoplattform in den Anwendungsbereich von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG fällt und ob sich die in dieser Vorschrift genannte tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information und das Bewusstsein der Tatsachen oder Umstände, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, auf konkrete rechtswidrige Tätigkeiten oder Informationen beziehen muss. Weiter fragt der Bundesgerichtshof danach, ob es mit Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vereinbar ist, wenn der Rechtsinhaber gegen einen Diensteanbieter, dessen Dienst in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht und von einem Nutzer zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt worden ist, eine gerichtliche Anordnung erst dann erlangen kann, wenn es nach einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung erneut zu einer derartigen Rechtsverletzung gekommen ist.

    Für den Fall, dass die vorgenannten Fragen verneint werden, fragt der Bundesgerichtshof schließlich danach, ob der Betreiber einer Internetvideoplattform unter den in der ersten Frage beschriebenen Umständen als Verletzer im Sinne von Art. 11 Satz 1 und Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG anzusehen ist und ob die Verpflichtung eines solchen Verletzers zur Leistung von Schadensersatz nach Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG davon abhängig gemacht werden darf, dass der Verletzer sowohl in Bezug auf seine eigene Verletzungshandlung als auch in Bezug auf die Verletzungshandlung des Dritten vorsätzlich gehandelt hat und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass Nutzer die Plattform für konkrete Rechtsverletzungen nutzen.

    Vorinstanzen: LG Hamburg - Urteil vom 3. September 2010 - 308 O 27/09 OLG Hamburg - Urteil vom 1. Juli 2015 - 5 U 175/10 Die maßgeblichen Vorschriften lauten: Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe ihrer Werke einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten. Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht, der Diensteanbieter nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen verantwortlich ist, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der Anbieter hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, und, in bezug auf Schadenersatzansprüche, ist er sich auch keiner Tatsachen oder Umstände bewußt, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder b) der Anbieter wird, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewußtsein erlangt, unverzüglich tätig, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechtsinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden. Art. 11 Satz 1 der Richtlinie 2004/48/EG Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Gerichte bei Feststellung einer Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums eine Anordnung gegen den Verletzer erlassen können, die ihm die weitere Verletzung des betreffenden Rechts untersagt. Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Gerichte auf Antrag der geschädigten Partei anordnen, dass der Verletzer, der wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass er eine Verletzungshandlung vornahm, dem Rechtsinhaber zum Ausgleich des von diesem wegen der Rechtsverletzung erlittenen tatsächlichen Schadens angemessenen Schadensersatz zu leisten hat. Bei der Festsetzung des Schadensersatzes verfahren die Gerichte wie folgt: a) Sie berücksichtigen alle in Frage kommenden Aspekte, wie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen, einschließlich der Gewinneinbußen für die geschädigte Partei und der zu Unrecht erzielten Gewinne des Verletzers, sowie in geeigneten Fällen auch andere als die rein wirtschaftlichen Faktoren, wie den immateriellen Schaden für den Rechtsinhaber, oder b) sie können stattdessen in geeigneten Fällen den Schadensersatz als Pauschalbetrag festsetzen, und zwar auf der Grundlage von Faktoren wie mindestens dem Betrag der Vergütung oder Gebühr, die der Verletzer hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des betreffenden Rechts des geistigen Eigentums eingeholt hätte. (2) Für Fälle, in denen der Verletzer eine Verletzungshandlung vorgenommen hat, ohne dass er dies wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, können die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorsehen, dass die Gerichte die Herausgabe der Gewinne oder die Zahlung von Schadensersatz anordnen, dessen Höhe im Voraus festgesetzt werden kann. Karlsruhe, den 13. September 2018

    >> Das ist wie mit einem Frosch im Wasser. Das Wasser wird immer wärmer, irgendwann ist der Frosch gekocht, da der Frosch nicht rausspringt. Ist ja schön warm.

    Jo, das ist die G-Taktik und wie gut die funktionert hat wissen wir ja mittlerweile alle.

    ...........

    Was Du da erzählst Alex ist fast all das, was an unbestätigten "Wahrheiten" von den Panikmachern einfach mal so ins Blaue behauptet wurde. Pure Schwarzmalerei, um der Schwarzmalerei willen, der Stimmungsmache willen.

    Es macht keinen Sinn einfach mal alles wild durcheinander zu würfeln.

    Wie Margin sagte: Abwarten. Und dann wissen, worüber wirklich geschimpft werden muss.

    Kannst ja dann Deinen Bundestagsabgeordnten mit Mails bombadieren und "IHR", weil Du ja von "Wir" sprichst.

    ...................

    >> Aber NEE ich bin ja nen Depp.

    Komm Alex, lass mal gut sein. Jetzt machste mich nämlich langsam sauer. Die Schleife zum Depp und zu Dir hast Du gezogen, nicht ich.

    Ich sage das was ich denke und wenn Du Dich angesprochen fühlst ist das nicht mein Problem.

    Versuchts Du nicht gerade selbst die Diskussion in eine bestimmte Richtung zu drücken? Sie Deiner Meinung unterzuordnen?

    Wenn ich Deppen formuliere spreche ich von diesen ganzen Hardcoreaktivisten, die das Urheberrecht am liebsten ganz abschaffen würden, die stecken u. a. auch hinter dieser Stimmungsmache.