Beiträge von cura

    Der Bundesgerichtshof gibt in einer Sache der Urheberrechtsverletzung nun eine Sache an den EuGH weiter.

    Allein die Tatsache, dass G mal wieder durch alle Instanzen geht zeigt, dass da unbedingt Regelungen her müssen, die sowas in Zukunft unterbinden. In der Zeit, bis eine Sache braucht um alle Instanzen zu durchlaufen, könnense nämlich lustig weitermachen und Geld verdienen. Diese Hirnis aus dem SV glauben ja alle machen zu können was sie wollen.

    Klar, immer das Argument von keiner Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen. Nahezu 100% von dem was bei Youtube hochgeladen wird stellt Rechtsverletzungen dar.

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    Nr. 150/2018 vom 13.09.2018 Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen vor Beschluss vom 13. September 2018 - I ZR 140/15 - YouTube Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung des Betreibers der Internetvideoplattform YouTube für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt.

    Der Kläger ist Musikproduzent. Er hat mit der Sängerin Sarah Brightman im Jahr 1996 einen Künstlerexklusivvertrag geschlossen, der ihn zur Auswertung von Aufnahmen ihrer Darbietungen berechtigt. Im November 2008 erschien das Studioalbum "A Winter Symphony" mit von der Sängerin interpretierten Musikwerken. Zugleich begann die Künstlerin die Konzerttournee "Symphony Tour", auf der sie die auf dem Album aufgenommenen Werke darbot. Der Kläger behauptet, er habe dieses Album produziert. Die Beklagte zu 3, die YouTube LLC, betreibt die Internetplattform "YouTube", auf die Nutzer kostenlos audiovisuelle Beiträge einstellen und anderen Internetnutzern zugänglich machen können. Die Beklagte zu 1, die Google Inc., ist alleinige Gesellschafterin der Beklagten zu 3. Anfang November 2008 waren bei "YouTube" Videos mit Musikwerken aus dem Repertoire von Sarah Brightman eingestellt, darunter private Konzertmitschnitte und Musikwerke aus ihren Alben.

    Der Kläger wandte sich mit anwaltlichem Schreiben an eine Schwestergesellschaft der Beklagten zu 3, mit dem er die Schwestergesellschaft und die Beklagte zu 1 aufforderte, strafbewehrte Erklärungen abzugeben, es zukünftig zu unterlassen, Tonaufnahmen oder Musikwerke aus seinem Repertoire zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Schwestergesellschaft leitete das Schreiben an die Beklagte zu 3 weiter. Diese sperrte jedenfalls einen Teil der Videos. Am 19. November 2008 waren bei "YouTube" erneut Videos abrufbar. Der Kläger hat die Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.

    Das Landgericht hat der Klage hinsichtlich dreier Musiktitel stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, Dritten in Bezug auf sieben näher bezeichnete Musiktitel zu ermöglichen, Tonaufnahmen oder Darbietungen der Künstlerin Sarah Brightman aus dem Studioalbum "A Winter Symphony" öffentlich zugänglich zu machen. Ferner hat es die Beklagten zur Erteilung der begehrten Auskunft über die Nutzer der Plattform verurteilt, die diese Musiktitel unter Pseudonymen auf das Internetportal hochgeladen haben. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.

    Der Kläger verfolgt mit seiner Revision seine Klageanträge weiter. Die Beklagten erstreben mit ihrer Revision die vollständige Abweisung der Klage. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehrs und der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt.

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt sich die Frage, ob der Betreiber einer Internetvideoplattform, auf der Nutzer Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung der Rechtsinhaber öffentlich zugänglich machen,

    eine Handlung der Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vornimmt, wenn - er mit der Plattform Werbeeinnahmen erzielt, der Vorgang des Hochladens automatisch und ohne vorherige Ansicht oder Kontrolle durch den Betreiber erfolgt,

    - der Betreiber nach den Nutzungsbedingungen für die Dauer der Einstellung des Videos eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz an den Videos erhält,

    - der Betreiber in den Nutzungsbedingungen und im Rahmen des Hochladevorgangs darauf hinweist, dass urheberrechtsverletzende Inhalte nicht eingestellt werden dürfen,

    - der Betreiber Hilfsmittel zur Verfügung stellt, mit deren Hilfe Rechtsinhaber auf die Sperrung rechtsverletzender Videos hinwirken können,

    - der Betreiber auf der Plattform eine Aufbereitung der Suchergebnisse in Form von Ranglisten und inhaltlichen Rubriken vornimmt und registrierten Nutzern eine an von diesen bereits angesehenen Videos orientierte Übersicht mit empfohlenen Videos anzeigen lässt, sofern er keine konkrete Kenntnis von der Verfügbarkeit urheberrechtsverletzender Inhalte hat oder nach Erlangung der Kenntnis diese Inhalte unverzüglich löscht oder unverzüglich den Zugang zu ihnen sperrt.

    Mit weiteren Vorlagefragen möchte der Bundesgerichtshof wissen, ob die Tätigkeit des Betreibers einer solchen Internetvideoplattform in den Anwendungsbereich von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG fällt und ob sich die in dieser Vorschrift genannte tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information und das Bewusstsein der Tatsachen oder Umstände, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, auf konkrete rechtswidrige Tätigkeiten oder Informationen beziehen muss. Weiter fragt der Bundesgerichtshof danach, ob es mit Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vereinbar ist, wenn der Rechtsinhaber gegen einen Diensteanbieter, dessen Dienst in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht und von einem Nutzer zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt worden ist, eine gerichtliche Anordnung erst dann erlangen kann, wenn es nach einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung erneut zu einer derartigen Rechtsverletzung gekommen ist.

    Für den Fall, dass die vorgenannten Fragen verneint werden, fragt der Bundesgerichtshof schließlich danach, ob der Betreiber einer Internetvideoplattform unter den in der ersten Frage beschriebenen Umständen als Verletzer im Sinne von Art. 11 Satz 1 und Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG anzusehen ist und ob die Verpflichtung eines solchen Verletzers zur Leistung von Schadensersatz nach Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG davon abhängig gemacht werden darf, dass der Verletzer sowohl in Bezug auf seine eigene Verletzungshandlung als auch in Bezug auf die Verletzungshandlung des Dritten vorsätzlich gehandelt hat und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass Nutzer die Plattform für konkrete Rechtsverletzungen nutzen.

    Vorinstanzen: LG Hamburg - Urteil vom 3. September 2010 - 308 O 27/09 OLG Hamburg - Urteil vom 1. Juli 2015 - 5 U 175/10 Die maßgeblichen Vorschriften lauten: Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe ihrer Werke einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten. Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht, der Diensteanbieter nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen verantwortlich ist, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der Anbieter hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information, und, in bezug auf Schadenersatzansprüche, ist er sich auch keiner Tatsachen oder Umstände bewußt, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder b) der Anbieter wird, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewußtsein erlangt, unverzüglich tätig, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Rechtsinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden. Art. 11 Satz 1 der Richtlinie 2004/48/EG Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Gerichte bei Feststellung einer Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums eine Anordnung gegen den Verletzer erlassen können, die ihm die weitere Verletzung des betreffenden Rechts untersagt. Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Gerichte auf Antrag der geschädigten Partei anordnen, dass der Verletzer, der wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass er eine Verletzungshandlung vornahm, dem Rechtsinhaber zum Ausgleich des von diesem wegen der Rechtsverletzung erlittenen tatsächlichen Schadens angemessenen Schadensersatz zu leisten hat. Bei der Festsetzung des Schadensersatzes verfahren die Gerichte wie folgt: a) Sie berücksichtigen alle in Frage kommenden Aspekte, wie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen, einschließlich der Gewinneinbußen für die geschädigte Partei und der zu Unrecht erzielten Gewinne des Verletzers, sowie in geeigneten Fällen auch andere als die rein wirtschaftlichen Faktoren, wie den immateriellen Schaden für den Rechtsinhaber, oder b) sie können stattdessen in geeigneten Fällen den Schadensersatz als Pauschalbetrag festsetzen, und zwar auf der Grundlage von Faktoren wie mindestens dem Betrag der Vergütung oder Gebühr, die der Verletzer hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des betreffenden Rechts des geistigen Eigentums eingeholt hätte. (2) Für Fälle, in denen der Verletzer eine Verletzungshandlung vorgenommen hat, ohne dass er dies wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, können die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorsehen, dass die Gerichte die Herausgabe der Gewinne oder die Zahlung von Schadensersatz anordnen, dessen Höhe im Voraus festgesetzt werden kann. Karlsruhe, den 13. September 2018

    >> Das ist wie mit einem Frosch im Wasser. Das Wasser wird immer wärmer, irgendwann ist der Frosch gekocht, da der Frosch nicht rausspringt. Ist ja schön warm.

    Jo, das ist die G-Taktik und wie gut die funktionert hat wissen wir ja mittlerweile alle.

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    Was Du da erzählst Alex ist fast all das, was an unbestätigten "Wahrheiten" von den Panikmachern einfach mal so ins Blaue behauptet wurde. Pure Schwarzmalerei, um der Schwarzmalerei willen, der Stimmungsmache willen.

    Es macht keinen Sinn einfach mal alles wild durcheinander zu würfeln.

    Wie Margin sagte: Abwarten. Und dann wissen, worüber wirklich geschimpft werden muss.

    Kannst ja dann Deinen Bundestagsabgeordnten mit Mails bombadieren und "IHR", weil Du ja von "Wir" sprichst.

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    >> Aber NEE ich bin ja nen Depp.

    Komm Alex, lass mal gut sein. Jetzt machste mich nämlich langsam sauer. Die Schleife zum Depp und zu Dir hast Du gezogen, nicht ich.

    Ich sage das was ich denke und wenn Du Dich angesprochen fühlst ist das nicht mein Problem.

    Versuchts Du nicht gerade selbst die Diskussion in eine bestimmte Richtung zu drücken? Sie Deiner Meinung unterzuordnen?

    Wenn ich Deppen formuliere spreche ich von diesen ganzen Hardcoreaktivisten, die das Urheberrecht am liebsten ganz abschaffen würden, die stecken u. a. auch hinter dieser Stimmungsmache.

    Nee Alex, der Weltuntergang ist angesagt.

    Komm, nicht übertreiben. Wer ist denn "WIR"?

    Immer noch nicht begriffen, wer uns diese Scheisse letztendlich eingebrockt hat und gegen wen es sich tatsächlich richtet?

    Das sind genau die, die jetzt das Geheul von der Zensur anstimmen, aber u. a. gerade dabei sind sich in China breitmachen zu wollen.

    Mann, es wird immer leichter die Menschen zu manipulieren.

    Richtig Margin.

    Wer lädt denn bei Euch schon gross unberechtigt urheberrechtlich geschütztes Material hoch, wie das z. B. bei Youtube in grossen Mengen der Fall ist?

    Alex, Du meinst also es kann alles so bleiben?

    Das sich jeder überall ungefragt bedienen kann?

    Das ist ja mittlerweile schon so ausgeufert, dass selbst in grossen Portalen einfach aus dem Internet kopiert wird und dann als "Quelle" Internet genannt wird.

    Und da muss ich mich echt fragen, obse denen, die als Quelle "Internet" angeben nicht vielleicht ins HIrn geschissen haben.

    Es wird ganz sicher nicht so sein, dass jeder Filter anlegen muss und warum sollte benannt werden, wie diese Filter aussehen? Wenn es Gesetz wird, dass verschiedene Sachen zu prüfen sind, sind sie zu prüfen. Wie ist dann jedem selbst überlassen. Und wenn einige zu gross sind und das Aufkommen nur mit Filtern bewältigen können, müssen sie sich halt selbst Gedanken drum machen, wie sie diese Filter gestalten.

    Können sie das nicht, müssen sie halt zurückfahren. Was ja in einigen Fällen nicht das Schlechsteste wäre.

    Mal langsam, nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Klar, ist dieser Entwurf nicht das Gelbe vom Ei, aber besser, als es bisher war.

    Was mich an der ganzen Debatte, die ich eigentlich nur oberflächlich verfolgt habe, von Anfang an gestört hat, ist die Rumheulerei: "Das Internet steht vor dem Untergang", künstlich gemachte Stimmungsmache mit einer Reihe schwachsinniger Argumente. Wessen Interessen sind denn dadurch tatsächlich massiv gefährdet? Das sind auch die, die das Ganze am meisten gefördert haben und die letztendlich mitverantwortlich sind, wenn das Internet tatsächlich untergehen sollte.

    Dieses Leistungsschutzrecht wird garantiert nicht der Tod des Internets sein.

    Und manchen "Internetaktivisten" möchte ich zurufen: "Legt endlich Euren Tunnelblick ab, Ihr Deppen".

    Der deutsche Anwaltsverein hat natürlich was gegen einen solchen Gesetzesentwurf und führt auch gleich ein Reihe von Argumenten an, die genaugenommen Humbug sind.

    Es hat ja nie einer behauptet, dass Anwälte zur geistigen Elite zu zählen sind, aber was der Herr Schellenberg, seines Zeichens Vorsitzender des DAV so von sich gibt ist schon etwas sehr bedenklich.

    So sagt er z. B.:

    Ausserdem könnten Abmahnungen "nur erfolgen, wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt".

    Klar, auch ungerechtfertige, missbräuchliche Abmahnungen haben eine gesetzliche Grundlage, sonst wären sie ja nicht möglich. Sage ich.

    Weiter sagt er:

    ... von einem "grassierenden Abmahnunwesen", das Barley beklage, könne "keine Rede sein ..

    "Wo ist das Problem" frage ich mich da, wenn von einem grassierenden Abmahnunwesen (wie behauptet) keine Rede sein kann, dürfte ein Gesetz gegen das Abmahnunwesen im schlimmsten Fall unnötig sein. Wo also ist das Problem?

    Aber der Satz endet ja nicht, wie von mir dargestellt, er geht weiter:

    ...von einem "grassierenden Abmahnunwesen", das Barley beklage, könne "keine Rede sein, wenn in einem Rechtsstaat Mandanten ihr Recht in Anspruch nehmen".

    Das Problem ist das "gute Recht", sein angeblich "gutes Recht" wahrzumehmen, welches zum Missbrauch einlädt und auch zum Missbrauch genutzt wird.

    Und dann zum Kompott das unsinnigste aller seiner Argumente:

    Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann dies immer auch gerichtlich überprüfen lassen."

    Klar doch, bei angesetzten Streitwerten bis in hohe sechsstellige Bereiche für jedermann ein Klacks, schliesslich kann ja jeder, wie die Deutsche Bank, Rücklagen für den Fall bilden, dass er mit einer Klage mit einem solchen Streitwert konfrontiert werden könnte.

    Jetzt frag ich mich, was diesen Herrn Schellenberg dazu veranlasst der Süddeutschen ein so sinnfreies Statement, gespiekt mit hohlen Argumenten, zukommen zu lassen.

    Weiss er tatsächlich wovon er redet?

    Oder gibt er nur den Lobbyisten?

    Bleibt zu hoffen, dass sich von so einem Vortrag niemand beeinflussen lässt.


    https://beispiel.rocks/www.sueddeutsche.de/politik/...wurf-1.4126831

    Upps, da bin ich wohl in den falschen Fred gekommen. Verschieb mal einer bitte. Das ist ja hier völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

    Sollte ins "Jammern".

    Gummi rostet nicht Alex.

    Das Rotbraune am Gestänge? Keine Ahnung was das ist, ist aber auch egal, ob es Rost sein sollte. So sehen die Gestänge unter den Autos nunmal nach einer gewissen Zeit aus.

    Wusste ichs doch. Kein Dreck, nicht mal auf den Abrisskanten, auf beiden Seiten nicht. Und klar, ausgerechnet die Gummis, die bei der Lenkung am wenigsten beansprucht werden, aber die meisten Kosten fürs Auswechseln verursachen, reissen beide gleichzeitig ab.

    Das muss also alles auf den 300 Metern zur Werkstatt stattgefunden haben.

    Diese Hühnerdiebe hier.

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    Diese Spanier, je mehr ich sie kennenlerne, desto weniger mag ich sie.

    Ginge in D ab, was hier in Spanien abgeht; Abmahnanwälte würden Orgien feiern. Lug und Trug, haltlose Gesundheitsversprechen, Gewährleistung? Was soll das sein?

    Das im Genrellen, im Kleinen ist es aber auch nicht besser. Da kannste mit jemandem ein Leben lang bestens befreundet sein; sie bescheissen Dich, wenn sie können.

    Beispiele?

    Ich war ja im vorigen Jahr von meinem Baby getrennt und hatte zur anderen Seite (geografisch!) gewechselt. Sie hat dann ein Haus von ihrer besten Freundin gemietet und hatte von Anfang eine Stromrechnung, die fast doppelt so hoch war wie in der Hütte, die wir vorher gemietet hatten. Im Winter wird mit Strom geheizt. Und nun: Im Hochsommer eine noch höhere Stromrechnung als im Winter. Der Vater meines Babys hat drei Häuser im Ort, zwei davon stehen seit Jahrzehnten leer. Weiss der Teufel warum. Ich frage nicht, geht mich nichts an.

    Mein Baby reklamiert die hohe Stromrechnung bei ihrer besten Freundin. Dort: Grosses Rätselraten: "Haste vielleicht ne stationäre Klimaanlage, die viel Strom braucht?"

    "Nee, nicht mal einen Ventilator".

    Aber was braucht im Sommer, mehr Strom als im Winter? Und braucht ganz viel Strom bei 40 Grad? Einfache Antwort: EIne Kühlung.

    Nun ist der Mann ihrer besten Freundin, mit dem sie auch ein Leben lang befreundet ist in Sachen Schinken und ähnlichem Zeugs unterwegs und hat hinter dem Haus, von Haus abgetrennt eine Garage, die er jeoch nie für seine Autos nutzt, weil sie etwas weiter weg wohnen.

    Also, im Haus mal alles abgetrennt, was Strom frisst und; der Zähler rennt und rennt. Die Garage hat oben einen kleinen offenen Spalt, wegen der Luftzirkulation, zu schmal, um in die Garage sehen zu können, aber nicht zu schmal, um mit der Hand und einer kleinen Kamera durchzukommen.

    Ergebnis: Der hat in der Garage eine Kühlkammer und den Stromverbrauch dieser Kühlkammer bezahlt seit langem mein Baby und jetzt auch ich. Sind alle Sicherungen im Haus raus, arbeitet diese nicht mehr, zu sehen, an einer kleinen roten Lampe an der Tür der Kühlkammer.

    Aber auf der anderen Seite scheinheiliges Rätselraten: "Ja, wo könnte denn dieser hohe Stromverbrauch herkommen?"

    Ein solcher Vertrauensmissbrauch gehört sich unter Freunden fürs Leben einfach nicht: Die tumben Spanier machen sich um solche Kleinigkeiten keine Gedanken. Die haben schon die vorherigen Mieter beschissen, also wird weiter jeder beschissen, der im Haus wohnt, auch, wenn es beste Freunde sind.

    ...

    Anderes Beispiel:

    Der TÜV bemängelt an meinem Vito ein Teil an der Lenkung. Ein angeheirateter Automechaniker der Familie meines Baby tauscht es aus. Soweit, so gut. Die Karre zieht aber manchmal erheblich nach rechts. Gut, kann auch jeweils die schlechte Strasse sein. Das war im Sommer vorigen Jahres.

    Jetzt muss die Karre wieder zum TÜV, muss sie alle sechs Monate, und was sehe ich: Ein Reifen ist aussen ziemlich abgefahren und die haben noch keine 10 000 KM, könnte Problene mit dem TÜV geben, dann bräuchte ich zwei neue. M&S gibts hier im Süden so gut wie nicht, hab ich in D aufziehen lassen.

    Der hat mir also das Teil der Lenkung eingebaut, ohne anschliessend die Spur zu vermessen.

    Vorne einseitig abgefahren ist ja schlimmer als hinten, also dachte ich: Probiers halt mal mit dem TÜV, indem Du die Räder wechselst, die vorderen nach hinten, die hinteren nach vorne. Jetzt gibt hier einen im Ort, der repariert, aber hat sich hauptsächlich auf Reifen spezialisiert. Netter, offen wirkender Kerl. Dem hab ich heute nacht den Vito vor die Tür gestellt.

    Eben war ich dort, die Karre noch in seiner Werkstatt, die Räder nicht gewechselt.

    "So kommste mit der Karre nie über den TÜV".

    "???????????????????????, wieso?"

    "Ich zeigs Dir".

    Ergebnis: BEIDE Gummimanschetten der Lenkung kaputt. Hab ich noch nie im Leben gehabt, dass zwei Manschetten innerhalb kurzer Zeit gleichzeitig abreissen. Die letzte TÜVprüfung des Vito war im April d. Jahres: Keinerlei Beanstandung. Die nun sichtbaren Teile unter der Manschette: Fettig, aber für die Gegend hier erstaunlich staubfrei.

    Zufälle gibts. Die beiden Manschetten müssen also innerhalb der letzten Zeit ziemlich zeitgleich kaputt gegangen sein.

    "Was kostet es mich denn, wenn Du das reparierst?"

    "Kann ich so nicht sagen, diese Woche könnte ich einen Kostenvoranschlag machen, drangehen könnte ich frühestens Mitte nächster Woche".

    So, später werde ich da nochmal hingehen und mir mit einer anständigen Lampe (und einer Brille zum Nahgucken) nochmal die nun freigesetzten Teil der Lenkung ansehen.

    Wenn er manipuliert hat, was ich vermute, wird er wohl an den Staub nicht gedacht haben. Soweit reicht die Denke der Spanier nicht.

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    Noch eins aus dieser Woche:

    Ich hab mir ja vor zwei Jahren ein rotes Mercedes Cabrio zugelegt. Der Preis was in Ordnung, war ein Prof der Uni Malaga, ein Ami, der wieder zurück in die USA ging. Ich dachte: "Fährste mal, bis zum Wiederverkauf, ein paar Tage Cabrio".

    Wiederverkauf? War nix, aber hunderte Interessenten aus ganz Spanien, die gegen andere Autos tauschen wollten. Mit Geld kam keiner. "Nee, danke, hab drei und das sind schon zwei zuviel".

    Der Gestor hier (das sind die, welche Ämtersachen, Steuersachen erledigen), auch aus dem "Freundeskreis" meines Babys, ist auch mein Versicherer.

    Dem hatte ich voriges Jahr schon gesagt: "Du, ich will keinen Jahresvertrag, ich will die Karre verkaufen, mach es quartalsmässig". Was hatte ich am Ende: Einen Jahresvertrag, der jetzt Ende August endete: "Och, da hab ich Dich wohl falsch verstanden". Klar doch.

    Vor vier Wochen sagte ich Ihm, er solle mir mal sagen, was mich eine Versicherung lediglich für zwei Monate (September, Oktober) kostet: "Wenn ich die Karre bis Ende Oktober nicht verkauft habe, bleibt sie über Winter eingepackt.

    Blablabla, ich weiss bis heute nicht, was mich eine solche Kurzzeitversicherung kosten würde.

    Vorige Woche auf dem Kontoauszug: Die Allianze hat 500 Euro abgebucht, einen Jahresbeitrag.

    Der Gestor: Urlaub v. 1. August bis 10 September, Büro zu, er für niemanden erreichbar.

    Vorgestern: Zufällig beim Vorbeigehen an seinem Büro: Gitter oben? Er war an seinem Schreibtisch.

    "Hör mal, ich wollte keinen Jahresvertrag mehr".

    "Wieso, wie kommst Du darauf, dass Du wieder einen Jahresvertrag hast?"

    "Weil die Allianz mir etwas mehr als 500 Euro vom Konto abgebucht hat".

    "Ja gut, dann müssen wir mal schauen"

    "Schau doch mal endlich in Deinem Rechner nach, was mich eine Versicherung für vier Wochen oder zwei Monate kosten würde"

    Und wieder Blablabla:

    "Ach, die Kurzzeitversicherungen sind letztendlich genauso teuer, wie der Vertrag dende jetzt hast, da kannste den Vertrag auch ein Jahr laufen lassen"

    "Ja gut, dann guck mal bitte nach und sag mir den Preis, damit ich die Differenz erkenne".

    Muss ich noch erwähnen, dass ich immer noch nicht weiss, was mich ein Kurzzeitvertrag von einem oder zwei Monaten kosten würde?

    Ich bin dann zur Bank und hab die 500 Euro zurückgeholt. Ne Versicherung hat der Rote deshalb im Moment nicht.

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    Ich hab echt schon dran gedacht, zu Spanien und den Spaniern ne Website zu machen. Schon allein um mir meinen Frust von der Seele zu schreiben.

    Ich hab diese Scheissmenthalität der Spanier, nicht mal zwischen Freund und Feind beim Beschiss zu unterscheiden mittlerweile bis zum Haaransatz.

    Gut, vor Beschiss ist man nie sicher, für den Süden Europas und darüber hinaus noch weiter südlich gilt das ganz Besonders.

    Bei den Italienern muss man auch bei jeder grösseren Rechnung schauen, ob da nicht "zufällig" ne Pizza zuviel drauf ist. Die Itaker legen aber beim Beschiss noch einen gewissen Charme an den Tag, der durchblicken lässt: "Man kann es ja mal versuchen". Die Spanier sind einfach nur plump, ohne ein Gespür dafür wo aufgehört werden sollte, weil es sonst garantiert auffällt und stellen sich auch dann noch dumm, wenn es nichts mehr zu bestreiten gibt. Machen am Ende dann noch auf beleidigt.
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    Was die hier schon Engländer über den Tisch gezogen haben, glatter Betrug, in Deutschland würde so mancher schon im Knast hocken.

    Die versuchen denen (habense bei mir auch versucht) dreimal so hohe Versicherungspämien als normal an die Backe zu kleben, einigen haben sie erzählt, Autos, auch wenn sie abgemeldet in der Garage stehen, bräuchten trotzdem Versicherungschutz: "Ist in Spanien Gesetz".

    Gehts noch plumper? Klar, dass das Auffallen muss.

    Irgendwie dachte ich vorhin kurz, als ich das schrieb: Das wird jetzt wohl der Zeitpunkt sein, an dem Syno sich zu Wort meldet. ^^

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    Könnte jemand, der mein Surfverhalten auf meinem Rechner mitschneidet erkennen, welche Site ich aus meinen Bookmarks heraus ansteuere?

    Wenn ja, wäre das nicht ein gutes Instrument? Eins, welches schwer manipulierbar wäre, wenn man nur diese Erkenntnisse herannimmt.

    Klar, es gibt ja auch diese ausgelagerten Bookmarkdienste und klar, dass die zu manipulieren ein Leichtes wäre.

    Es gibt da welche, die behaupten, dass Direct Reqeusts mittlerweile das Hauptrankingkriterium sind. Die turnen gerade auf meinen Seiten rum.

    Dazu später mal mehr in Inneren.

    Wenn dem so wäre, würde das vieles, nicht alles, aber vieles erklären, was etwas ungereimt erscheint.