Beiträge von cura

    Die sind das, was man im Strafrecht einen überführten und verurteilten Betrüger nennt und trotzdem entzieht ihnen keiner das Vertrauen. Ähnlich wie mit VW. Betrug im grossen Stil scheint mittlerweile gesellschaftsfähig zu sein.

    Die Strafen werden immer höher, das ist das Positive.

    Das Negative für G ist, dass solche Summen bei anderen Begehrlichkeiten wecken. Wenn auch andere anfangen sich zusammen zu tun und ebensolche Summen aufrufen, könnte es für G ganz schnell eng werden. Schneller als denen lieb sein kann.

    Das ist ja kein Problem amerikanischer Politik Guppy, die Politiker werden doch überall von der Wirtschaft getrieben, umschmeichelt, falsch informiert und auch schlicht gekauft. Die "Globalisierung" hat dazu geführt, dass eh schon grosse Konzerne noch mächtiger wurden, sie grenzüberschreitend ihre Interessen abstimmen konnten, sich die Märkte versuchten aufzuteilen. Hinzu kommen Politiker, die sich den Trägern von Massanzügen näher fühlen, als denen, denen sie ihr Amt verdanken. Mit Dir und mir, den Wählern, speisen sie nicht in den feinsten Tempeln. Geld ist nunmal der Machtfaktor und das Druckmittel schlechthin und in einer Welt voller Grenzen dem Kapital grenzelose Freiheit zu gewähren muss zwangsläufig zu Verwerfungen führen, von denen nur wenige immer profitieren.

    Dein von Dir eingestellter Artikel zeigt, die Kleinen konnte man einschüchtern, dann hat aus der Gruppe derer, dessen Interessen nicht tangiert waren und die dicksten Arme hatte, Russland, mit der Faust auf den Tisch gehauen und dort weitergemacht, wo die Kleinen aufhören mussten.

    Klar, die wissen auch, dass der Trump in zwei Jahren wahrscheinlich nicht mehr da sein wird. Wäre das sicher, würde diese "Plage" wahrscheinlich ausgesessen. Aber; da besteht ja immerhin noch die Gefahr, dass es auch sechs Jahre werden könnten und es besteht die Gefahr, selbst wenn er in zwei Jahren weg sein würde, dass einiges von dem worauf heute abgenickt werden muss, so schnell nicht mehr rückgängig zu machen ist.

    Ich finde es interessant zu sehen, welche Auswirkungen es hat, wenn jemand wie der Trump etwas Sand in Getriebe streut, mit dem er die Maschinerie ja lediglich zu leichtem Stottern bringt.

    Der Trump ist kein Diplomat, der versteht nicht zwischen den Zeilen zu lesen und will es auch wahrscheinlich nicht. Der sieht sich als Macher, der nicht danach fragt, warum etwas ist wie es ist, sondern nur auf den momentanen Istzustand schaut, der dann sagt: "OK, das ändere ich heute und wenn ich morgen merke, dass es falsch war, mache ich es übermorgen wieder rückgängig oder ersetze es durch was anderes". Der Trump ist nicht planbar, weil er sich nicht an der "Realität" (wie manche das eingepielte System nennen) orientiert. Dessen Devise ist: "Ich fordere das absolute, wohl auch vielfach unrealistische Maximum und dann schaun wir mal wieweit wir den "Gegner" in die Ecke drängen können".

    Der Trump ist ja kein Weltverbesserer, der ist ein narzistischer Soziopath mit Strassenkampferfahrung. Wenn der könnte wie er wollte, hätte der wahrscheinlich schon den einen oder anderen "Diplomaten" einfach umgeboxt. Feuern kann er ja nur seine eigenen.

    Solange der die Finger vom Atomknopf lässt, soll mir alles recht sein (ich kanns ja eh nicht ändern) was von dem noch kommt.

    >> So ganz national-egoistisch ^^

    Klar, so sindse alle und so werden sie auch bleiben. Es geht ja keiner Allianzen mit uns ein, nur damit es uns gutgeht. Das einzige was sich geändert hat ist der Umgang miteinander und der Umgangston, dass da jetzt mal einer kommt und sagt: "Schluss mit dem diplomatischen Geschwaffel, mit dem alles in die Länge gezogen und verwässert wird, jetzt machen wir das mit der Dampfwalze".

    Er hat nur noch zwei Jahre Zeit

    >> der will so ganz platt unsern Exportüberschuss.

    Den hättense alle gern, auch in der EU, nur habense nicht die Druckmittel, wie sie der Trump hat. Hätten sie sie, würden sie auch eingesetzt. In wohlklingende diplomatische Sprache verpackt natürlich. Wenn das Merkel was sagt, gehen sofort hunderte Journalisten dran zu deuten, was sie wohl meinen könnte und versuchen es uns zu erklären.

    Das Problem hat mit dem Trump niemand.

    Die von uns gewählten Politiker halten sich durch die Wortwahl ja immer gerne eine Hintertür offen. Das braucht der Trump nicht, der sagt einfach, wie einst Adenauer: "Was interessiert mich mein dummes Gespräch von gestern". Dasselbe sagen unsere Politiker ja auch, aber halt in Phrasen wie: "Die Draufsicht hat sich geändert".

    Und die Menschen verstehen immer mehr, dass es keinen grossen Unterschied in der Essenz macht, ob nun einer eine wohlgewählte diplomatische Wortwahl nutzt oder wie der Trump rumpoltert.

    >> Dann heißt es wieder, hohe Arbeitslosenquote, noch niedrigere Hartz-IV-Sätze, noch mehr Alkoholismus, weiter steigende Kinderarmut ..

    Also all das, was andere, die von den reichen Nationen ausgebeutet werden sowieso haben.

    Und dann der Glaube an das ewige Wachstum....

    Sicher, nur bedingt Margin.

    Es ist aber nicht so, dass nun alles zusammenbrechen würde, wenn jeder sein eigenes Ding machen muss, die EU-Lander sich z. B. mehr auf die EU konzentrieren müssten.. In der EU sind die Märkte noch lange nicht gesättigt. Andere hätten mehr Geld und könnten mehr konsumieren, andere, denen es eh gut geht, müssten sich etwas einschränken.

    Man schaue sich mal Länder wie Rumanien, Bulganrien etc, auch z. B. Portugal (ware ohne die Sonne und die Angst vor Terror wohl am Arsch. Spanien wahrscheinlich auch) an, die jetzt auch schon ewig in der EU sind. Was hat es Ihnen denn gebracht? Kurzfristig Arbeitsplätze für kleinen Lohn, die Löhne sind dann etwas gestiegen, die Preise für die Lebenshaltung haben aber mittlerweile mitteleuropäisches Niveau, was vielleicht billiger ist, ist Bauen und Mieten.

    Irgendwie stimmt die Weltordnung nicht mehr. Man schaue sich z. B. mal einen Konzern wie Apple an, und den abstrusen Run auf das iPad. Die sitzen in den USA, zahlen keine Steuern, lassen in China zu schlechstesten Bedingungen für die Arbeiter produzieren und verkaufen überteuert in der EU. Gut, einge europäische Konzerne verfahren ähnlich, aber halt nicht sooo extrem.

    Ganz übel wird es mit der Ware Daten und Informationen. Da sind die Konsumenten die Produzenten und die Ware ist in Sekundenbruchteilen raus aus z. B. der EU, sicher auf Servern ausserhalb Europas gelagert, unwiderbringlich für die Wirtschaft der EU verloren. Es konnten sich weltweite Monopole bilden, die an Arroganz und Ignoranz nicht mehr zu übertreffen sind. Es läuft alles darauf hinaus, dass das Internet in absehbarer Zeit in den Händen weniger Grosskonzerne sein wird, die, welche das Internet mal mit Ihrer Arbeit zu dem gemacht haben, was es heute ist, werden die hilflosen Zuschauer sein.

    Ich sags ja immer wieder, im grossen ist es wie im Kleinen: Wenn es innerhalb von Familien nicht mehr stimmt, haut irgendwann der mit dem dicksten Armen (wenn der Intelligentere sich nicht durchsetzen kann) mit der Faust auf den Tisch: "Ruhe is, jetzt wird es so und so gemacht".

    Deswegen....

    Ich finde das was der Trump da macht und was es für Folgen hat hochinteressant.

    .....

    Jo, Deutschland. Jammern und verdienen. Hat gerade wieder Milliarden an dem Elend in Griechenland verdient und ganz grosszügig: Sie nehmen Spanien (das sich immer mehr zum Einfalltor für Europa entwickelt) 50 Immigranten ab.

    Ich mag ihn nicht, aber er hat Recht, mit dem was er mit dem Instinkt eines Strassenköters tut: Weg mit diesem Scheiss-Globalisierungs-Gelabber, dass nur den Konzernen dient und uns immer mehr zu Idioten dekradiert.

    Warum muss jeder weltweit vertreten sein? Zölle drauf, die Schotten dichtmachen. Den Gestoppten es es eh egal, ob nun ein Daimler 80 000 oder 100 000 kostet.

    Und die, welche sich keine 100 000 Euro-Karrossen leisten können, sollen halt in Europa europäische Marken kaufen, die Schltzaufen halt Toyota, Nissan etc, die Amis ihre Kutschen. Dann stimmts doch wieder.

    Google, FB, Amazon, eBay, auch Alibaba und wie sich die sonstigen Pestbeulen von auswärts nennen, sollen halt in Ihren Märkten bleiben. Dann wirds auch wieder für den Verbraucher übersichtlicher.

    Weg mit dem Dreck.

    Mir persönlich ist das scheissegal, ob ne Flasche Wodka nun vier Euro zwangzig oder funf Euro kostet und Schnaps aus Kartoffeln produzieren kann man auch in Deutschland, Frankreich oder Spanien. Und wenn mir der Nissan, der mir gefällt zu teuer ist, kauf ich mir halt einen Golf oder Seat (bauen schöne Autos!). Und wenn der Wodka von aussen plötzlich durch Zölle teurer wird, sich das Destillieren dann wieder für deutsche Firmen lohnt, krieg ich mein "Wasser" auch bald wieder zu gewohnten Preis.

    Diese blonde Dumpfbacke liegt richttig mit dem was sie (ohne es wahrscheinlich zu überblicken) tut, was sich schon daran zeigt, dass er alle zu Tode erschrickt.

    Alles ist an Zittern: "Uhihh, die gewohnten Strukturen sind in Gefahr.

    Ich sage: Gut so.

    >> Der Prozess hat ja Jahre gedauert.

    Jo, und hat Millionen gekostet. Das könnte am Ende dreistellig sein und als teuerstes Verfahren ever in die Geschichte eingehen. Es ist ja noch nicht zuende. Dass die Verteidiger Revision zum BGH einlegen war zu erwarten, es muss ja schliesslich mit dem Geldverdienen weitergehen. Ne Revision wird wohl keine Chance haben, der Prozess hat nach meiner zeitweiligen Beobachtung auch solande gedauert, weil das Gericht das Urteil revisionssicher machen wollte.

    Keine Ahnung Alex, ob die je wieder freikommen kann Alex. Das wird in der Zukunft und von anderen entschieden.

    Und diese Geschichte hat gezeigt, dass so einiges stinkfaul im demokratischen Staate ist.

    Freut mich für die Franzosen. Ich weiss, was jetzt dort los ist. Alse das letzte Mal den Titiel gewonnen haben, hab ich in France gelebt. Da sind die bis in die Nacht mit Tracktoren unterwegs gewesen, die Anhänger voller jubelnder Kinder.

    Schon komisch die Franzosen, auch dieses Jahr, bis zum Viertelfinale hat sich keiner für die WM interessiert und jetzt ist der Teufel los.

    War ein spannendes Spiel, aber die beste Leistung: Der Schiedsrichter. Hab selten ein so wichtiges Spiel gesehen, in dem der Schiedsrichter so diskussionslos alles im Griff hatte.

    >> Es ist ganz normal, dass man unterschiedlicher Meinung zu diesem Thema sein kann. Aber was ich da so lese..

    Jo, Guppy, da musste mal in einem Forum mitlesen in dem sich angehende Juristen treffen. Da kriegste einen Vogel. Die halten sich alle für superschlau, schmeissen mit für normale Menschen unverständlichen juristischen Begriffen nur so um sich. Da werden juristische Konstrukte diskutiert, die sind von der juristischen Realität so weit weg, wie der Mond vom Rande des Universums.

    Ich war mal kurz in so einem Forum unterwegs. Die haben mich gar nicht ernstgenommen, weil ich mich nicht ihrer geschraubten Sprache angepasst habe, obwohl sie eigentlich hätten merken müssen, dass ich ihre Sprache verstehe. Da kam dann immer wieder gönnerisch hochnässig: "Ach, das ist ja alles sehr laienhaft": Dass der "Laie" einige Urteile erzwungen hatte, die in die GRUR (der Olymp der Rechtsprechung) aufgenommen worden waren, während sie noch theoretisch völlig unrealistische Fallkonstrukte diskutierten, wurde einfach ignoriert.

    Mit einer Jurastudentin dort, die sich ebenfalls einer verständlichen Sprache bediente, habense das auch gemacht. Die hat sich dann eines Tages mit "Sorry Jungs, Sportstudenten sind einfach unterhaltsamer und sie sehen auch bessser aus" verabschiedet.

    Meine Bemerkung bezog sich darauf:

    >> Großvater. Kind würde nie wollen, dass Opa da was liest.

    Wenn der Grossvater nicht will, dass Opa was liest. Also Opa will nicht, dass Opa was liest?

    >> dann ist anzunehmen, dass ich nicht wollte,

    Annehmen ist nicht wissen. Wenn jemand was nicht will, muss er das explizit kundtun, tut er das nicht, wird nämlich angenommen, dass er damit einverstanden war.

    Stell Dir mal vor, man müsste bei Allem den mutmasslichen Willen erforschen. Der Gesetzgeber sagt schlicht: Wenn jemand was nicht will, muss er Laut geben, ansonsten greifen die gesetzlichen Vorgaben. Und das ist auch richtig so. Wie sollte es anders gehen? Irgendwer kriegt immer das Erbe in die Hände.

    .....

    >> Es gibt 3 Erben, Frau 50% Kinder je 25%. Materiell kein Problem. Was ist 1/2 FB Account?

    Es gibt keinen 1/2 FB Account. Es gibt nur drei Erben die gemeinschaftlich Rechteinhaber am gesamten Account geworden sind. Und was mit dem Account geschieht, müssen sie einvernehmlich unter sich klären. Gibts keine Einvernehmlichkeit unter den Erben geht auch nichts mit dem Account. Es bleibt alles wie es ist, allein kriegt keiner Auskunft oder Verfügungsgewalt über den Account. Bei einem Erben gibt es diese Probleme natürlich nicht.

    Und mich wiederholend: In diesem Fall waren die Erben (die Erbengemeinschaft) sich wohl einig und sprachen mit einer Stimme, Meinung, Forderung.

    Das könnte alles erspart bleiben, wenn FB z. B. eine kleine Rubrik einrichten würde, in der jedes Mitglied in seinem Account festlegen kann, wer im Falle seines Todes oder einem sonstigen Ereignis, welches ihn nicht mehr befähigt selbst zu entscheiden, entscheidungsbefugt sein soll. Daran haben die aber kein Interesse.

    Aber das Ding einfach zuzumachen und die Zugangsdaten zu löschen ist wirklich ne Frechheit. Die glauben wohl das daraus herleiten zu können, weil jeder schon zu Lebzeiten sowieso alle Rechte am Eingstellten an FB abtreten muss, was nach meiner Meinung aber gar nicht über die AGB vereinbart werden kann.

    Selbstverständlich, der Erbe erbt ALLE Rechte und Pflichten des Erblassers, Alles was er beim Ableben hatte. Das ist jetzt mal überhaupt nicht kompliziert, weshalb es mich verwundert, dass sich da ein Gericht und dann auch noch ein OLG gefunden hat, welches die Klage zurückweist. Ich bin, bevor ich die Entscheidung des BGH gelesen hatte, davon ausgegangen, dass alle Gerichte den Anspruch bestätigt haben und die Internetfuzzies jeweils in Berufung gegangen sind.

    Der Erbe, die Erben, haben grenzenlosen Zugriff auf ALLES, es gibt keine Grenze. Wie soll es anders gehen, wenn der Erblasser sich dazu nicht geäussert hat?

    Ein Erbe: Er hat alle Rechte. Mehrere Erben: Die Erbengemeinschaft hat alle Rechte. Mehrere sind immer eine Erbengemeinschaft, egal zu welchen Anteilen. Alle müssen mit allem einverstanden sein, sonst geht nichts.

    Wer nicht will, dass ein Erbe (wer immer das sein mag) nach seinem Tod auf bestimmte Dinge Zugriff hat, muss sich zu Lebzeiten zu allen denkbaren Konstellationen Gedanken machen und das evtll. in einem Testamant festschreiben. Dann muss er aber auch festschreiben, wer Zugriff haben soll, den irgendwer muss Zugriff haben und sei es auch nur, um etwas zu vermichten. Das ist der komplizierte Teil des Erbrechts.

    Hier war es wohl eine Erbengemeinschaft und die hat mit einer Stimme gesprochen.

    Was ist der Unterschied zwischen Grossvater und Opa Guppy?

    Ich hatte das Urteil bisher nicht gelesen und jetzt erst gesehen, dass das OLG die richtige Entscheidung des Landgerichts kassiert hatte. Das ist dann wohl der Grund warum das OLG die Revision zum BGH zugelassen hat.

    Was ich aber daran erschreckend finde ist die Qualität der einzelnen Kammern der Gerichte. Einmal top, einmal Flopp. Ich hatte mal vor längerer Zeit etwas dazu gelesen, dass wegen dem Sachverhalt geklagt worden war, mich dann aber nicht weiter dafür interessiert, weil für mich klar war, dass eine solche Klage ohne Probleme passieren wird.

    Und jetzt lese ich, dass ausgerechnet ein OLG die Klage abgewiesen hat ....

    Juristen...... Die meistüberschätze Berufsgruppe auf diesem Planeten, egal, ob das nun Rechtsanwälte oder Richter sind.

    _ für diese Fuzzies aus dem SV, es muss bis zum BGH gehen, ob wohl sonnenklar ist, dass sie am Ende verlieren werden.

    Kleines Rechts1x1 zum Erbrecht: Der Erbe und somit Rechtsnachfolger hat diesselben Rechte wie der Erblasser. Das gilt natürlich auch für irgendwelche Konten bei sozialen Netzwerken. Statt deutsches Recht einfach mal zu aktzeptieren, muss da jemand gegen die bis zum BGH prozessieren, wobei ich auch schon nicht nachvollziehen kann, wieso die Vorinstanzen überhaupt die Revision zum BGH zugelassen haben.

    Nr. 115/2018 vom 12.07.2018

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar


    Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17

    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.

    Der Sachverhalt:

    Die Klägerin ist die Mutter der im Alter von 15 Jahren verstorbenen L. W. und neben dem Vater Mitglied der Erbengemeinschaft nach ihrer Tochter. Die Beklagte betreibt ein soziales Netzwerk, über dessen Infrastruktur die Nutzer miteinander über das Internet kommunizieren und Inhalte austauschen können.

    2011 registrierte sich die Tochter der Klägerin im Alter von 14 Jahren im Einverständnis ihrer Eltern bei dem sozialen Netzwerk der Beklagten und unterhielt dort ein Benutzerkonto. 2012 verstarb das Mädchen unter bisher ungeklärten Umständen infolge eines U-Bahnunglücks.

    Die Klägerin versuchte hiernach, sich in das Benutzerkonto ihrer Tochter einzuloggen. Dies war ihr jedoch nicht möglich, weil die Beklagte es inzwischen in den sogenannten Gedenkzustand versetzt hatte, womit ein Zugang auch mit den Nutzerdaten nicht mehr möglich ist. Die Inhalte des Kontos bleiben jedoch weiter bestehen.

    Die Klägerin beansprucht mit ihrer Klage von der Beklagten, den Erben Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto zu gewähren, insbesondere zu den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten. Sie macht geltend, die Erbengemeinschaft benötige den Zugang zu dem Benutzerkonto, um Aufschluss darüber zu erhalten, ob ihre Tochter kurz vor ihrem Tod Suizidabsichten gehegt habe, und um Schadensersatzansprüche des U-Bahn-Fahrers abzuwehren.

    Der Prozessverlauf:

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt.

    Die Erben haben gegen die Beklagte einen Anspruch, ihnen den Zugang zum Benutzerkonto der Erblasserin und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren. Dies ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag zwischen der Tochter der Klägerin und der Beklagten, der im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB auf die Erben übergegangen ist. Dessen Vererblichkeit ist nicht durch die vertraglichen Bestimmungen ausgeschlossen. Die Nutzungsbedingungen enthalten hierzu keine Regelung. Die Klauseln zum Gedenkzustand sind bereits nicht wirksam in den Vertrag einbezogen. Sie hielten überdies einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB nicht stand und wären daher unwirksam.

    Auch aus dem Wesen des Vertrags ergibt sich eine Unvererblichkeit des Vertragsverhältnisses nicht; insbesondere ist dieser nicht höchstpersönlicher Natur. Der höchstpersönliche Charakter folgt nicht aus im Nutzungsvertrag stillschweigend vorausgesetzten und damit immanenten Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Kommunikationspartner der Erblasserin. Zwar mag der Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Betreiber eines sozialen Netzwerks in der Erwartung erfolgen, dass die Nachrichten zwischen den Teilnehmern des Netzwerks jedenfalls grundsätzlich vertraulich bleiben und nicht durch die Beklagte dritten Personen gegenüber offengelegt werden. Die vertragliche Verpflichtung der Beklagten zur Übermittlung und Bereitstellung von Nachrichten und sonstigen Inhalten ist jedoch von vornherein kontobezogen. Sie hat nicht zum Inhalt, diese an eine bestimmte Person zu übermitteln, sondern an das angegebene Benutzerkonto. Der Absender einer Nachricht kann dementsprechend zwar darauf vertrauen, dass die Beklagte sie nur für das von ihm ausgewählte Benutzerkonto zur Verfügung stellt. Es besteht aber kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass nur der Kontoinhaber und nicht Dritte von dem Kontoinhalt Kenntnis erlangen. Zu Lebzeiten muss mit einem Missbrauch des Zugangs durch Dritte oder mit der Zugangsgewährung seitens des Kontoberechtigten gerechnet werden und bei dessen Tod mit der Vererbung des Vertragsverhältnisses.

    Eine Differenzierung des Kontozugangs nach vermögenswerten und höchstpersönlichen Inhalten scheidet aus. Nach der gesetzgeberischen Wertung gehen auch Rechtspositionen mit höchstpersönlichen Inhalten auf die Erben über. So werden analoge Dokumente wie Tagebücher und persönliche Briefe vererbt, wie aus § 2047 Abs. 2 und § 2373 Satz 2 BGB zu schließen ist. Es besteht aus erbrechtlicher Sicht kein Grund dafür, digitale Inhalte anders zu behandeln.

    Einen Ausschluss der Vererblichkeit auf Grund des postmortalen Persönlichkeitsrechts der Erblasserin hat der III. Zivilsenat ebenfalls verneint.

    Auch das Fernmeldegeheimnis steht dem Anspruch der Klägerin nicht entgegen. Der Erbe ist, da er vollständig in die Position des Erblassers einrückt, jedenfalls nicht "anderer" im Sinne von § 88 Abs. 3 TKG.

    Schließlich kollidiert der Anspruch der Klägerin auch nicht mit dem Datenschutzrecht. Der Senat hat hierzu die seit 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anzuwenden. Diese steht dem Zugang der Erben nicht entgegen. Datenschutzrechtliche Belange der Erblasserin sind nicht betroffen, da die Verordnung nur lebende Personen schützt. Die der Übermittlung und Bereitstellung von Nachrichten und sonstigen Inhalten immanente Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kommunikationspartner der Erblasserin ist sowohl nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b Var. 1 DS-GVO als auch nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO zulässig. Sie ist sowohl zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kommunikationspartnern der Erblasserin erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b Var. 1 DS-GVO) als auch auf Grund berechtigter überwiegender Interessen der Erben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO).

    Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

    § 1922 Abs. 1 BGB Gesamtrechtsnachfolge

    (1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

    § 307 BGB Inhaltskontrolle

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

    1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

    2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

    (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

    § 2047 BGB Verteilung des Überschusses

    (1) Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile.

    (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich.

    § 2373 BGB Dem Verkäufer verbleibende Teile

    Ein Erbteil, der dem Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufs durch Nacherbfolge oder infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt, sowie ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis ist im Zweifel nicht als mitverkauft anzusehen. Das Gleiche gilt von Familienpapieren und Familienbildern.

    § 88 TKG Fernmeldegeheimnis

    (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

    (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

    (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

    (4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.

    Art. 6 Abs. 1 DS-GVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

    (1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

    a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

    b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

    c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;

    d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;

    e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

    f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

    Vorinstanzen:

    Landgericht Berlin – Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 20 O 172/15

    Kammergericht – Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 21 U 9/16

    Karlsruhe, den 12. Juli 2018

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

    Mann, je nachdem wie gross die Anzeigen (12 sinds meistens) ausfallen haben die manchmal nur noch sechs oder sieben "organische" Ergebnisse in den Seiten, deren Darstellung immer mehr in den Hintergrund rückt.

    Das ist keine Suchmachine mehr, das hat sich (im Schatten v. G) zu einer hundsgewöhnlichen Anzeigenschleuder entwickelt..

    Das mit dem Herz und dem Spruch, dass wir (ich nicht!) Bing lieben, birgt so langsam die Gefahr sich lächerlich zu machen. Besonders in einem Seoforum.

    Wie sieht es denn da bei Euch aus? Das müsste sich bei Euch ja auch bemerkbar machen und das Wenige was eh von Bing schon immer kam, müsste doch bei Euch ebenfalls den Rüclwärtsgang drinhaben.

    Ich bearbeitet ja gerade einige meiner Seiten und sehe mir deshalb auch mal etwas genauer an, wer von wo auf diese Sites kommt.

    Und selbst dort, wo bei sich bei Bing gute und beste Plazierungen finden: Es kommt fast nichts und es wird immer weniger was kommt. Was mal 1% waren, sind jetzt noch 0,15% und das bei angeblich grösser werdenden Marktanteilen.

    Ursächlich dafür dürfte auch sein, dass "organische" Ergebnisse immer mehr verblassen, ob der immer gewaltiger werdenden Werbung.

    Richtig billig ist es schon, wie die sich bei G und deren Produkten (youtube z. B.) bedienen. Ganz davon abgesehen, dasse auch dort die Serps abkupfern. Dummheit allein kann es ja nicht sein, wenn ne Suma Ergebnisse vom schärsten direkten Konkurrenten listet und dem die Besucher schickt.

    Eigene Ideen: Nix, Fehlanzeige.

    Selbst auf nem 17 Zoll Lapp: Nur Werbung.

    Eingabe Sofa: 12 Werbeanzeigen, die immer gewaltiger werden.

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    ^^

    Tscha, ein blindes Huhn im Glück.

    Frankreich, England tippe ich mal. Könnte interessant werden, schon allein, weil die sich gegenseitig nicht so mögen.

    Huldigung? Muss echt nicht sein. Brauchst Dir um einen Text keine Gedanken zu machen Schwede.