>> Zum Thema HE, technischer Support ist Top, Buchhaltung
Also ich ärgere mich i. M. mit beiden rum.
Nachdem die Buchhaltung meint meine Kündigung mit der dort hinterlegten Mall nicht annehmen so nicht annehmen zu können und ich zurückgeschrieben hatte, dass das mich nicht interessiert, weil sie Kenntnis erhalten hätten, wurde ja an Spezialisten im Haus weitergeben. Gehört habe ich von denen bisher nichts.
Ich vermute mal, dass sie sich darauf berufen werden, aus ihren AGB:
> Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur).
Zu Verträgen im Internet haben jedoch einige Gerichte gesagt, dass ein Vertrag so leicht zu kündigen sein muss, wie er geschlossen wurde.
Auch denke ich, dass eine solche Formel nicht in der AGB versteckt werden kann, einer Normenprüfung wahrscheinlich nicht statthalten würde.
Auch in deren AGB zu finden:
> Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.
Das ist ja schon fast ein Freibrief zum Missbrauch, um sich in die Rolle des Schuldners zu bringen, damit der Kunde an ihrem Firmensitz klagen muss.
...
Dort wo ich bei HE reingekommen bin habe ich heute nacht die Verträge im Kiss zusätzlich gekündigt. Es werden so 10 gewesen sein. Bestätig wurde mir die Kündigung bisher nur in zwei Fällen. Geht ja wohl automatisiert. Problem für mich: Was man nicht bestätigt, kann man dann leicht "als nicht erhalten" behaupten.
Dann hab ich einige Verträge dort, bei denen ich nicht ins KIS komme, also auch von dort aus nicht kündigen kann.
Hab vor zwei Tagen schon beim Support gebeten, dass man mir die Zugangsdaten zur Kenntnis bringt. Antwort: Schweigen.
Dann hab ich einige Domains, die ich keinem Vertrag zuordnen kann. Auch da beim Support darum gebeten mir bekanntzumachen, zu welchen Verträgen sie gehören.
Antwort auch hier bisher: Schweigen.