Nee, das wär ja einfach, wenn ich dadurch, dass ich ein neues Werk schaffe, mir alles urheberrechtlich Geschützte zusammenklauen kann, wie das z. B. bei einer Datenbank der Fall wäre.
Wenn ich z. B Kollagenkünstler bin und mit meinen Kollagen neue Kunstwerke schaffe, dann darf ich auch urheberrechtlich Geschütztes ausschnippeln und in meine Kollagen einbauen.
Wenn ich jetzt z. B im schriftlichen Bereich was zuim Bitcoin schreibe, dann darf ich durchaus so was schreiben wie: "Da hat ein Guppy im Seoforum NW etwas Interessantes beigetragen" und darf das von ihm Geschriebene dann auch zitieren, heisst kopieren.
Wie lange ein Zitat sein darf hängt davon ab, inwieweit es notwendig ist zu kopieren, damit ein Leser versteht, was der Guppy da zum meinem Theama beigetragen hat. Das kann ein Satz sein, dass kann aber auch eine ganze DINa4-Seite sein. Mein Geschreibsel muss aber aber im Zusammenhang mit dem stehen was der Guppy da geschrieben hat und muss (kann oder sollte) auf bereits Bekanntem aufbauen und dann zusätzlich etwas Neues zum Thema beitragen, ein Thema faktisch fortführen und erweitern.
Siehe z. B. den Herrn Dr. Hochadel Tralala, mit seiner zusammengeklauten Doktorarbeit. Sein Fehler war nicht, dass er kopiert hat, sein Fehler war, dass da wohl jemand fremdes Gedankengut als das des Dr. Wunderbar verkauft hat, das Geschriebene war nicht nicht als Zitat erkennbar. Gut, jetzt kann man eine Doktorarbeit nicht nur lediglich aus Zitaten zusammenbauen, eine neue Perspektive muss schon wenigstens erkennbar sein. also eigene Denkarbeit.
Also jetzt zu sagen, dass Google ja mit dem möglicherweise nicht rechtskonformen Kopieren fremder Texte ein neues Werk schafft; da wird so kein Schuh draus.
Stoff für jahrelange rechtliche Auseinandersetzung hat es jedoch und solange dann nicht alles durch alle Instanzen ist kann G wieder mal wunderbar werkeln und Millionen verdienen.
Wir haben es ja mit den Büchern erlebt, da habense auch einfach mal geklaut, ohne vorher zu frragen.