Ich gebs auf weiter zu suchen, kostet mich nur noch mehr Zeit.
Ich danke allen die mir mir beim "Nachdenken" geholfen haben.
Ich gebs auf weiter zu suchen, kostet mich nur noch mehr Zeit.
Ich danke allen die mir mir beim "Nachdenken" geholfen haben.
>> Im Prinzip machst Du da nichts anderes, als Deine Verzeichnisse durchklicken, wie im Windows-Explorer mit der Maus,
Ja gut, im Explorer hab ich das schon zigmal gemacht ohne fündig zu werden. Kann ich mir das andere da nicht sparen?
Ich lass gerade einiges über den Rechner laufen, was mir, bei meiner langsamen Leitung, zu datenlastig war, wie Emsisoft, die Trialversion.
Und das zeigt mir gerade, dass chip.de auf die Liste der Bedrohungen gehört. Obwohl ich zu ALLEM Nein gesagt habe, haben die mir alles installiert, wasse so im Angebot haben. Is jetzt alles in Quarantäne.
Ich hatte heute auch noch ein price-irgendwas-Programm drauf, ganz offensichtlich in den Programmen, was gestern noch nicht da war. Is jetzt runter, die Reste hoffentlich auch.
Interessant auch, dass Aviira den Zugriff auf einen TR/Tropper.gen nicht zugelassen hat, diesen aber dann selbst in Quarantäne verschiebt.
Überhaupt: Diese Avira wird immer aufdringlicher und drängelnder und geht mir immer mehr auf die Nerven. Ich kann da gar nicht drauf, dass, wenn ich was am Machen bin, plötzlich alles einfriert und Avira meldet sich: "Hallo, ich bins nur und ich habe Priorität".
..........
Die Verwechslung war unschädlich, hat mich nicht riritiert Margin.
An Dir ist wirklich ne Toppädagogin verloren gegangen Margin und sorry, ich hab die Mail von gestern gerade eben erst registriert.
...
Du tippst hinter das, was da steht
- cd \Desktop
- Enter-Taste drücken
- nun müsste da stehen: C:\Benutzer\Cura\Desktop>
Soweit bin ich also mittlerweile.
Und Shit, tatsächlich kommt: "Das System kann den Pfad nicht finden".
Der Pfad existiert aber.
Es geht also wieder mal nicht weiter.
Hab ich hier mögicherweise wieder mal was falsch gemacht: ²Verzeichnis wechseln - abwärts | aufwärts geht es mit 2 Punkten²? Egal, ob jetzt nun ein Punkt oder zwei, was damit gemeint sein könnte erschliesst sich mir nicht.
So langsam glaube ich echt, dass ich mir, ausgehend von chip.de, irgendeinen Dreck auf den Rechner gezogen habe, der immer noch drauf ist, aber von keinem Programm gefunden wird.
PS: Ich hab unter den Einstellungen "Versteckte Dateien anzeigen" aktiviert. Seit jeher.
Alex, wenn man es kennt und weiss ist es einfach, aber ich weiss es schlicht nicht.
Welche Konsole? Was ist die Konsole in dem Fall?
Und was heisst "Ein cd machen"? Was ist ein cd überhaupt? Ich kenne CD nur als die runden, silbrig glänzenden Scheiben.
cmd.exe ruft mir das so auf: C:\Users\Cura>, die Klammer kriegt ich nicht weg. Es sieht dann immer so aus: C:\Users\Cura>\Desktop
Ergebnis: Der Befehl Desktop ist entweder falsch geschrieben oder konnte nicht gefunden werden.
Ich glaub ich hab die Serie.
Rudi, Du überforderst mich gerade. ![]()
Kannste das
"Navigieren: cd C:\Benutzer\[Benutzername]\Desktop > Benutzername ist ein Platzhalter für den von Dir verwendeten Benutzer!"
für einen Banausen wie mich etwas aufklaren?
Welche cd?
...................
Es ist doch nicht zu fassen: Dieses REIMAGE von MS hatte ich über den Rechner laufen lassen, es fand angeblich ein paar Bedrohungen, die andere nicht fanden und wollte mich dann zur Kasse bitten, um zu "bereinigen". Habs dann vom Rechner geschmissen und war eigentlich der Meinung, dass es sich mit dem Löschen des Programms erledigt hat.l
Und jetzt isses, trotz Löschen, wieder da, unterbricht gerade mein Schreiben und meldet mir, dass es mehrere Browserergänzungen entdeckt hat, die eventuell von Schadstoffprogrammen installiert wurden und fordert mich zum sofortigen Scannen auf.
So, hab jetzt mal auf "Scannen" geklickt und wo lande ich?
*** Link veraltet ***
Ich soll das Programm wieder downloaden und somit weiter in der Endlosschleife drehen, bis ich soweit weichgeklpft bin, dass ich kaufe.
Es ist echt zum Kotzen, die sind wie Zecken, die man, wenn sie sich mal festgebissen haben, kaum noch loswird.
Jo, das ist auch eine meiner Thesen, weil Recuva absolut nichts gefunden hat, nicht mal Fragmente. Was jetzt verschwunden ist war so ein Berg an Daten, den überschreibt man nicht mal in gerade 10 Minuten. Und schon gar nicht komplett.
Was meinste denn mit "Kommandozeile" und "attrib"?
Klar, C > Benutzer > Desctop hab ich natürlich auch direkt nachgeschaut. Alles da: Ordner, Doc-Dateinen, PDF, JPG etc, ausser den .txt-Dateinen. Die sind alle verschwunden.
Eines hab ich daraus auch gelernt: Um chip.de werde ich in Zukunft einen grossen Bogen machen.
Was issen AMP Alex?
Hab ich schonmal erwähnt, dass ich es hasse, wenn Menschen sich in Abkürzungen ausdrücken, ganz so, als müsste jeder wie selbstverständlich wissen wovon die Rede ist.
AVA? Huuurz?
Nee Gupy, nichts Verknüpftes. Die lagen alle direkt auf dem Desc.
Is sone Angewohnheit von mir, dass ich sehr vieles direkt auf dem Desctop ablege. Ist der dann irgendwann zu voll, lege ich wiederum auf dem Desc einen Ordner an in den ich dann alles verschiebe. Weil es keine Verknüpfungen waren macht es die Sache rätselhaft, denn normalerweise wird nicht ohne Nachfrage und Bestätigung gelöscht, bzw., in den Papierkorb verschoben.
....
Jo, mit den Sicherungen.... Ist wie mit so vielem: manana. Hast aber uneingeschränkt recht Rudi.
...
Zu den zwei Virenprogrammen Alex: Die tun sich abso absolut nichts. Warum sollten sie auch? Ab und an kommt es vor, dass Avast was tun will und Avira fragt dann nach: Zulassen? Oder umgekehrt. Ist aber relativ selten.
Jo, das mit dem sofort merken ist sone Sache, wennde zig Fenster vor dem Desc aufhast und erst beim Zumachen siehst, dass sich da auf dem Desc plötzlich riesige Lücken auftun.
Klar, kenne ich Filezilla, mir ist es auch egal, obs etwas kostet. WST-FTP kenne ich halt und heute nacht wollte ich auf die Schnelle ein paar Änderungen an einer Site aufspielen. Das Gedöns mit Kaufen und Kreditkarte war mir heute nacht einfach zuviel. Auch das Gedöns mit dem Authcode, den ich zwar per Mail erhalten hatte, was dann aber trotzdem nicht hinhaute. Also wollte ich den Scheiss einfach nur wieder von meinem Rechner haben. Hab sowieso viel zu viel davon auf meinem Rechner von dem ich nicht mehr weiss was es ist und wie es auf den Rechner draufkam.
Hab Filezilla auch schon ewig irgendwo auf einem Stick, weil ich mich mal irgendwann damit beschäftigen wollte. Weiss nur nicht mehr auf welchem der 15 bis 20 Sticks ich es hab, die Dinger lassen sich halt so schwer beschriften.
Die Systemwiederherstellung stellt ja keine verlorengegangene Daten wieder her, insofern war es einen Versuch wert, hätte ja sein können, dass da im System etwas verrutscht ist.
Alex, ich hab die ganzen Programme um Viren und Schadstoffware zu finden, auch die ganz harten, die bis in die Registry gehen, auf dem Rechner, lasse sie in grösseren Abständen mal drüberlaufen. Hab auch Avast und Avira gleichzeitig laufen. Und was soll es bringen? Sicher fühle ich mich damit immer noch nicht. Das Gefühl, dass ich irgendeinen Scheiss drauf hab werde ich trotzdem nicht los.
Hab heute auch so ein Programm von MS probiert. Hat auch (angeblich) so einiges gefunden was gefährlich sein könnte (wie immer bei diesen Scheissprogrammen) und als ich dann den Button "Reparieren" gedrückt habe wurde mir der Einkaufswagen präsentiert und nachgefragt, ob ich die "Bedrohungen" wirklich nicht beseitigen will. NEIN, ich wollte nicht!
Keine Ahnung was da gestern passiert ist, ich hab nichts anderes gemacht, als das, was ich gerade runtergeladen hatte wieder runter zu schmeissen. Das war es.
Und ich glaube auch nicht wirklich, dass diese .txt-Dateien gelöscht wurden. Recuva hätte sie dann, oder zumindest Fragmente davon, finden müssen. Aber nichts, absolut nichts.
Bleibt die Frage: Wo sind sie hingekommen?
Ordner Desctop war das Erste wo ich nachgesehen hab. Waren keine .txt-Dateien mehr drin.
Benutzer gibt es zwei: Admin und Gast, Gast hab ich mal aus Versehen angelegt, ist nicht aktiviert.
Installiert hatte ich in C > Programme, W7
Versucht mit Recuva zu retten, hat auch vieles aus der Vergangenheit gefunden, nur nichts Aktuelles.
Viren, Schadware in Verbindung mit chip.de und Ipswitch? Eigentlich schwer vorstellbar. Aber.....
Ist mir unbegreiflich wie sowas geht. Wochenlange Arbeit war jetzt für den Arsch. Und wenn ich mir vorstelle wer sich in der Welt alles auf Programme und Rechner verlässt; da kann einem Angst und Bange werden.
Hab auch dran gedacht, dass vielleicht ein gemeinsamer Treiber mitgelöscht wurde, kann aber nach wie vor .txt-Dateinen erstellen.
Wobei; ich finde in den Serps immer noch Snippets, die eindeutig vom DMOZ übernommen sind. Über...., tralala und hoppsasa.
"Verdammte Scheisse" kann ich da nur sagen, verdammtes chip.de mit seinen falschen Informationen.
Fogendes: Lt. chip.de gibt es da das WST-FTP_lite, welches angeblich zeitlich unbegrenzt genutzt werden kann. Also hab ich mir das mal runterladen wollen; gleichzeitig hab ich die einklickexe von chip.de auch runtergeladen.
Und weil ich Versprechungen im Internet per se misstraue dachte ich: Lädst Dir das mal zum Sehen der Einfachheit halber auf den Desctop runter. Und; richtig gedacht: Nachdem ich das WST-FTP_lite soweit auf dem Rechner hatte wurde ein Auth-Code verlangt, den ich natürlich nicht hatte und den es auf der Seite des Herausgebers geben sollte. Dort stellte sich heraus, dass dieses WST-FTP_lite in Wirklichkeit eine 30Tage-Trial-Version des Profiprogramms ist.
Gut, hat mir also den Schlüssel per Mail zuschicken lassen; hat aber auch nicht richtig geklappt. Irgendwann war ich es leid und hab alles wieder vom Rechner runtergeschmissen. Sowohl die Sachen von WST-FTP, als auch die Einklickexe von chip.de.
Und was passierte? ALLE .txt-Dateien, welche ich auf dem Desc hatte sind verschwunden, unauffindbar spurlos verschwunden. Bei dem was ich da in den letzten Wochen abgelegt hatte kommt das einer mittleren Katastrophe gleich.
In den temporären Dateien: Nichts zu finden.
Rechner auf ein früheres Datum zurücksetzen hat auch nichts gebracht.
Hab dann diverse Programme über den Rechner laufen lassen, welche gelöschte, aber noch nicht überschriebene Daten, wiederherstellen: NICHTS. Die fanden noch Sachen aus den Jahren bis 2001, 2002, aber nichts Aktuelles.
Wobei es ja nicht klar ist, ob diese verschwundenen .txt-Dateien gelöscht wurden; sie sind halt schlicht weg, unauffindbar weg. Und es sind nur die .txt-Dateien von Desctop weg, Dateien die in Ordnern abgelegt waren sind nicht betroffen. Und es ist auch nicht so, dass sie auf dem Desctop vielleicht "unsichtbar" wären, dort wo sie vorher waren zeigen sich nun grosse Lücken, der Cursor zeigt, dass dort nichts mehr abeglegt ist.
Die START > Suche funktioniert auch nicht mehr wie sie soll, findet nichts, das aber schon länger.
Hat jemand noch ne Idee?
Ich bin nämlich mit meinem Latein am Ende.
Hab mir wegen dem Scheiss die halbe Nacht für nichts um die Ohren schlagen müssen. Peu a peu kotzt mich alles was mit Internet und Computern zu tun hat immer mehr an, diese gigantische Zeitverschwendung kotzt mich immer mehr an, dieses sich "wehren müssen" gegen Tricksereien, Irreführung, Fehlinformationen, Spammer, Datensammler kotzt mich immer mehr an.
Nachdem sich das Ganze mal etwas gesetzt hat:
Dieses Urteil > *** Link veraltet *** < ist ziemlich schludderisch, es ist nicht erkenntlich was mit "an dasselbe Publikum wenden" gemeint ist: In dem Fall ging es darum, dass sowohl Kläger, wie auch Beklagte Wasserfilter verkauften, das Video auf der Webseite des Klägers stand und irgendwann auf Youtube veröffentlich wurde, wobei die Urheberrechteinhaber bestritten, das Video dort eingestellt zu haben. Von dort haben die Beklagten es wohl auf ihre Seite gezogen. Darauf geht die Urteilsgegründung mit keinem Wort ein.
Interpretiert man "Sich an dasselbe Publikum wenden" jetzt mit "Am Kauf von Wasserfiltern Interessierten", wäre dieses Urteil ungeeignet allgemein übertragbar zu sein, eine Einzelfallentscheidung.
Überhaupt scheint der EuGH den Sinn von Links nicht verstanden zu haben oder will ihn uminterpretieren. Ein Link ist ein nach aussen zeigender Verweis > "Da findest Du Weiteres zum Thema" oder > "Da beschäftigt sich noch jemand mit dem Thema!". Dabei ist dem Linkgeber bewusst, dass der User seine Seite verlässt, wenn er dem empfohlenen Link folgt. Dem Linkgeber ist bewusst, dass er die verlinkte Seite fördert.
Das Urteil zu diesem Video bezieht sich immer wieder auf eine Svensson-Entscheidung, bei der sich wohl zwei "Nachrichtenportale" stritten. Da hatte wohl einer auf den anderen derart "verlinkt", dass die Ursprungsinhalte bei einem anderen so dargestellt wurden, als wären es eigene Inhalte. Wie genau das gemacht wurde ist für mich nicht erkenntlich.
Und so urteilte der EuGH in dieser Sache;
"Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind"
Bis hierhin stimmt es ja noch, die Aussage hat jedoch noch einen Zusatz und lautet insgesamt:
"Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Das gilt auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält".
Der EuGH sieht also das Verlinken (Verbinden) mit einer anderen Webseite, zum Zweck sich deren Inhalte auf die eigene Seite zu ziehen, als ganz normale Verlinkung an.
*** Link veraltet ***
Das Urteil in dieser Wassergeschichte bezieht sich also auf ein vorhergehendes falsches Urteil. In diesem Svensson-Urteil erscheint dann auch die Argumentation des sich "an dasselbe Publikum" Wendens. Die Urteile geben es also nicht her sagen zu können: "Wer etwas auf seiner Webseite einstellt, wendet sich damit automatisch an jeden und alles was Zugang zum Internet hat". Sie sind auch kein Freifahrtsschein nun alles per Framing auf seiner Seite einbinden zu können, wie G das nun mit der Bildersuche macht. Das wäre das Ende des Urheberrechts.
G ist (oder war es mal) ja auch nur eine Such- und Findmaschine. Sinn einer Suchmaschine ist es aber Interessierten die Webseiten zu finden in denen der Suchende die Informationen findet, die ihn interessieren könnten. Nicht Sinn einer Suchmaschine ist es für Suchende vorzusortieren, glauben zu können den mutmasslichen Willen des Suchenden interpretieren zu können, um ihm dann das Ergebnis der Interpretation per Framing in der eigenen Seite zu präsentieren. Was bequem rüberkommt und G dient ist aber auch letztendlich nichts als eine Entmündigung des Users.
Mich wiederholend, würde ich sowas in meiner Site einstellen:
"Diese Website wendet sich an an meiner Kunst und/oder meiner Person als Künstler Interessierte und keinesfalls an Menschen, welche lediglich am unautorisiertem Kopieren /Vervielfältigen interessiert sind."
Und da dieses unsägliche Urteil des BGH immer noch in der Welt ist mit dem Zusatz:
"Eine Darstellung von Bildern und Grafiken in anderen Webseiten über Thumbnailgrösse hinaus bedarf der expliziten Zustimmung des Rechteinhabers".
Noch ist das absolute Recht des Rechteinhabers bestimmen zu können, was mit seinem Werk geschieht nicht aus der Welt und ein konkludentes Einverständnis (wie der BGH) meint, sehen die einschlägigen Normen nicht vor. Hier muss immer noch die Maxime gelten: Im Zweifel für den einzelnen Rechteinhaber.
Was hat sich denn nun konkret gegenüber der vorherigen Bildersuche geändert?
Ich krieg schon nicht mehr zusammen, wie die vorher gestaltet war. ![]()
Bei mir ist es so, dass diese Vorschau im schwarzen Kasten kommt. Klicke ich diese Vorschau an gelange ich zur Seite in der das Foto, die Grafik eingestellt ist.
Bei grossen Bildern muss schon rechts "Bild anzeigen" geklickt werden, um die Originalgrösse zu sehen.
............
Das alte Urheberrecht stammt ja im Wesentlichen noch aus der Vorinternetzeit. Damals musste vorher kopiert werden, um vervielfältigen zu können. Heute kann das Original in einer fremden Seite eingebettet werden. Nach geltendem Recht kann das also durchaus rechtens sein, wenn Moralisches, Ethisches aussen vorgelassen wird. Für eine rechtliche Beurteilung sind das ja keine Kriterien.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nun um ein Video, Foto oder was auch immer handelt.
Es ist also sicherlich kein Zufall oder Irrtum, dass in dem Urteil des EuGH zu dem Video dieser Wasserfirma von Werk gesprochen wird.
Es ist auch kein Versäumnis, dass in diesem EuGH-Urteil erst gar nicht gross darauf eingegangen wird, ob es sich nun um ein unerlaubtes Kopieren handelt oder nicht. Es zeigt aber, wie die Verantwortlichen beim EuGH sich vorstellen, wie neu "gestaltetes Urheberrecht" ausssehen soll. Das deutsche Urheberrecht wird also mit grosser Sicherheit erheblich geschwächt werden, wenn der BGH dem EuGH als "nächsthöhere" Instanz folgt.
Diese EU-Richtlinie 2001/29 ist ja jetzt schon mehr als 15 Jahre alt und von der Lesweise sehr nahe am deutschen Urheberrecht. > Siehe etwas weiter vorne.
Die rechtliche Einodnung der zulässigen oder unzulässigen Vervielfältigung?
Da ist mir das, wie es in diesem Wasservideo gehandthabt wurde einfach zu undifferenziert, wenn die Aussage ist: "Wer was ins Internet stellt, wendet sich damit automatisch an alle die Zugang zum Internet haben. Damit war das was da mit dem Video veranstaltet wurde zwar eine Vervielfältigung, aber sie ist nicht unzulässig, weil der Vervielfältiger sich an dasselbe Publikum wendet wie der Einsteller.
Da wird von einem hohen Gericht wieder mal pauschal festgelegt, was der Ersteller von urheberrechtlichen Werken denkt und will, wenn er etwas ins Internet einstellt. Ich denke nicht, dass diese EU-Richtline aus 2001 eine derartige "Aufweichung" absoluter Rechte wollte.
Es ist immer übel, wenn ein Gericht in einer Urteilsbegründung ein Argument einbringt, welches von den Parteien selbst nicht eingebracht wurde und somit diskutiert werden konnte. Richtig übelst wird es aber dann, wenn es ein Gericht ist, bei dem dann Schluss ist. Das vermute ich einmal von dem Argument des "konkludenten Einverständnisses" mit welchem der BGH die Bildersuche Gs unsanktioniert beliess.
Und was bedeutet die Formulierung des EuGH "Dasselbe Publikum?
....
Wörtlich aus dem Urteil zum Wasservideo:
>> Zwar kann diese Technik (eigene Anmerkung: Einbetten), wie das vorlegende Gericht feststellt, verwendet werden, um ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne es kopieren zu müssen und damit dem Anwendungsbereich der Vorschriften über das Vervielfältigungsrecht zu unterfallen. Unbeschadet dessen führt aber ihre Verwendung nicht dazu, dass das betreffende Werk für ein neues Publikum wiedergegeben wird. Denn sofern und soweit dieses Werk auf der Website, auf die der Internetlink verweist, frei zugänglich ist, ist davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben.
....
Darf also der Betreiber einer deuschen Webseite alles gefahrlos einbinden was von anderen deutschsprachigen Webseiten kommt? Muss er sich von französisch- oder spanischsprachigen Webseiten fernhalten? Darf er sich überall bedienen, weil es ja auch Menschen mit Fremdsprachenkenntnissen gibt?
An welches Publikum wendet sich Margin mit ihrer Fotoseite?
Wendet sie sich wirklich an dasselbe Publikum wie ich, wenn ich ihre Reisebilder bei mir einbinde, um a) mir eigenen Aufwand zu ersparen und b) um z. B. die Webseite meines Puffs in Barcelona etwas aufzupeppen?
Mit dem Argument "Dasselbe Publikum" ist natürlich das Argument des zusätzlichen Traffics auch kein Argument mehr.
Da ja die EuGH-Entscheidung davon spricht, dass immer "davon auszugehen" ist, sollte auf Webseiten, da wo es geht, klar gemacht werden, an wen sich der Inhaber des Urheberrechts als Publikum wendet.
Auf einer Künstlerseite wie z. B. bei Missfeld oder auch Margin könnte ein solcher Hinweis stehen:
"Diese Website wendet sich an an meiner Kunst und/oder meiner Person als Künstler Interessierte und keines falls an Menschen, welche lediglich am unautorisiertem Kopieren /Vervielfältigen interessiert sind."
So panisch wie andere sehe ich diese EuGH-Entscheidung nicht. Sie ist für mich nicht anderes als eine oberflächliche Entscheidung in einem schlecht ausgeleuchteten Einzelfall und keinesfalls auf jeden und alles übertragbar.
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Jo Margin, das verstehe ich. Das ist ja immer dasselbe mit G, wenn jemand auf das Monopol Gs angewiesen ist. Wennde gegen die juristisch vorgehst musste damit rechnen ganz schnell unsichtbar zu sein, weil; der Algo sieht das wahrscheinlich nicht so gerne.
Die juristische Denkfabrik Gs, die hauptsächlich aus Studienbeendern, also juristschen Anfängern besteht und nur die Aufgabe hat sich dazu Gedanken zu machen, wie deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgehebelt werden kann, hat wieder zugeschlagen.
Was G da jetzt abliefert ist die Essenz verschiedenster Urteile der letzten Jahre deutscher Gerichte und des EuGH zum Framing, iFraming, Embetting.
Das jetzt alle verständlich zusammenzufassen ist mir nun wirklich zuviel Arbeit.
Ein sich stellendes und nicht juristisch gelöstes Problem bei Embetting ist natürlich der Datenschutz. Es können ziemlich gefahrlos Daten vom Einbetter abgegriffen werden, während sich die eingebettete Seite an die Vorgaben zum DS hält. Hinzu kommt die Fragestellung inwieweit der Einbetter für eventuelle Rechtsverstösse der eingebetteten Webseite in die Haftung zu nehmen ist. Die bisherige Rechtsprechung geht davon aus, dass er zuminest (Mit-)Störer ist.
Bisher ist es ja nur eine Vermutung (und bleibt es für mich auch), dass G sich bei der Umstellung der Bildersuche lediglich an diesem Urteil des EuGH orientierte, bei der es darum ging, dass ein Firmenvideo bei Youtube hochgeladen wurde, wobei die erstellende Firma bestritt dieses Video selbst bei Youtube hochgeladen zu haben, ein Umstand, welcher bei der entsprechenden Entscheidung des EuGH so gut wie keine Beachtung fand.
Diese Vermutung wurde wohl von einem RA Schwenke, "Spezialist" für Urheberrecht in einem Beitrag auf seiner Seite genährt, der dies damit begründetef, dass der EuGH gesagt hätte, dass das Einbetten kein Urheberrechtsverstoss darstellt.
Den Wortlaut hab ich konkret nicht mehr im Gedächtnis, vor ein paar Tagen war er auf dessen Webseite bei FB noch eingestellt, heute am 12. Februar ist er weg.
*** Link veraltet ***
Und das ist auch ganz gut so, denn was da argumentativ zur neuen G-Suche in Bezug auf das EuGH-Urteil vorgebracht wurde, war schlicht so nicht richtig.
Hier das Urteil zu dieser Wassergeschichte:
*** Link veraltet ***
Grundsätzlich mal: Wenn etwas nicht verändert wird, sondern das Original verwendet wird kann es keine unzulässige Kopie sein. Das ist ja bei Einbetten der Fall. Das ist so ähnlich gelagert wie das Foto vom Foto. Das müsste sich der Gesetzgeber mal in seine Überlegungen die Errungenschaften des digitalen Zeitalters berücksichtigen und das Urheberrecht entsprechend modifizieren.
Martin Missfelt sagt auf seiner Seite, dass ihm das zu kompliziert formuliert ist, um es zu verstehen.
Das Wesentliche steht jedoch schon im Leitsatz:
>> Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Webseite mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt keine "öffentliche Wiedergabe" dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.
Heisst, der EuGH hat nichts anderes gesagt, alsdass jeder, der etwas im Internet veröffentlicht sich an jeden wendet der Zugang zum Internet hat und somit eigentlich über jeden froh sein könnte, der ihn bei diesem Unterfangen (durch Einbetten z. B.) unterstützt.
Eine durchaus zweifelhafte und (nach meiner Meinung) angreifbare Argumentation. Wer wendet sich mit einer Veröffentlichung im Internet auch an z. B. Raubkopierer? Oder Webseitenbetreiber wie G, welche die Inhalte so darstellen, dass User damit angelockt werden, aber auf der eigenen Seite gehalten werden.
Das Vorabentscheidungsersuchen in diesem Wasserverfahren und dem Video bei Youutbe betrifft die Auslegung von 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.
So, dann gucken wir mal was diese Richtlinie sagt.
Artikel 3/1
>> Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern das ausschließliche Recht zusteht, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe ihrer Werke einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten.
Nur auf diesen Artikel geht diese EuGH Entscheidung ein.
Wir erinnern uns: Wer was ins Internet einstellt wendet sich angeblich an ALLE.
Da gibt es aber auch noch den Artikel 4/1, Verbreitungsrecht, der da sagt:
>> Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass den Urhebern in Bezug auf das Original ihrer Werke oder auf Vervielfältigungsstücke davon das ausschließliche Recht zusteht, die Verbreitung an die Öffentlichkeit in beliebiger Form durch Verkauf oder auf
sonstige Weise zu erlauben oder zu verbieten.
Und in 4/2:
>> Das Verbreitungsrecht erschöpft sich in der Gemeinschaft in Bezug auf das Original oder auf Vervielfältigungsstücke eines Werks nur, wenn der Erstverkauf dieses Gegenstands oder eine andere erstmalige Eigentumsübertragung in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit dessen Zustimmung erfolgt.
"Gegenstand" ist hier natürlich eine mehr als unglückliche Formulierung die der Interpretation bedarf.
Alles in allem kann dieses EuGH-Urteil also eigentlich nur als missglückt bezeichnet werden. Aber, es ist nun einmal in der Welt und damit es korrigiert wird, müsste halt wieder jemand den langen Instanzenweg gehen. Martin Missfelt bemängelt und bekrittelt zwar als Betroffener, sagt aber auch auf seiner Seite ganz klar, dass er das Klagen lieber anderen überlässt.
Insgesamt ist die Rechtsprechung des EuGH mehr desorientierend als aufklärend. weil allzuoft schlicht unlogisch und widersprüchlich.
Meine Meinung: Der EuGH ist derart entbehrlich, dass er aufgelöst gehört. Keine Ahnung, wer den warum installiert hat. Wahrscheinlich wurde er irgendwann von irgendwem installiert, um die Ausführung der EU-Richtlinen zu "überwachen". Dabei sollte er es überwachend besser belassen, viel mehr als Scheissdreck ist bei dem was er bisher entschieden hat ist bis heute nicht herausgekommen.
Dann gibt es auch noch einen Eu-Generalanwalt, dessen Funktion sich keinem normalen Mensch erschliesst, der empfiehlt, aber vom EuGH allzuoft übergangen wird, wie in der Entscheidung des EuGH, dass das Setzen eines Links ein öffentliche Wiedergabe und Urheberrechtsverletzung darstellen kann. > *** Link veraltet ***
Google hats mal wieder geschafft einen Zustand zu schaffen, der gerichtlich geklärt werden müsste, mal wieder Zeit, wie immer, Zeit geschindet.
Also? Wer klagt?
Ich nicht! Ich bin davon nicht betroffen. Wäre ich davon betroffen würde ich klagen und ich hätte gute Argumente.
Wie wäre es mit Ihnen Herr Missfelt? Wie wäre es Martin, wenn Du als Betroffener Worten auch Taten folgen lassen würdest?
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