Ich hab mich mal mit meiner Meinung ganz bewusst zurückgehalten.
Meine Meinung: Die Bundesregierung sollte dem Begehren von diesem Erdogan stattgeben und die deutsche Justiz das regeln lassen, zumal er ja eh auch als Privatperson Strafanzeige erstattet hat. Zur Strafbarkeit: Nach meiner Meinung hat dieser Böhmermann tatsächlich die Grenzen der Satire aufgezeigt indem er sie überschritten hat, mit den Folgen muss er jetzt klarkommen.
Darf Satire wirklich alles? Darf Satire auch Selbstzweck und Alibi sein?
Ich war ja schon bei Charlie Hepdo der Meinung, dass die Grenze der Satire aus Selbstzweck überschritten wurde, nur gab es da halt keinen Kläger im juristischen Sinn.
Sonntag sass bei Anne Will so ein "allglatter" in Deutschland zugelassener Anwalt mit türkischer Abstammung in der Runde dem man deutlich anmerkte, dass er Probleme hatte sich mit seiner persönlichen Meinung zurückzuhalten. Die Frage, in welchem Rechtssystem, dem deutschen oder türkischen, er mehr Rechtssicherheit sehe brachte ihn so aus der Fassung, dass er rumeierte und sich in belanglosen Floskeln verlor. Aber leider musste ich ihm bei seiner Bewertung der Sachlage, beim Subsumieren wie die Juristen sagen, Recht geben.
Massgeblich, die Frage nach der Intension, die möglicherweise ausschlaggebend sein wird, wenn deutsche Richter, die in dieser Lage wirklich nicht zu beneiden wären, das zu beurteilen werden haben müssen.
Und ich sehe das durchaus auch so, dass es nicht darum ging dem Erdogan vorzuführen was in Deutschland unter Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst verstanden wird. Das hätte auch anders dargestellt werden können. Dieser Böhmermann hat alles aufgefahren was einen Araber, aber auch die Südländer Europas mit ihrer für uns etwas verqueren Vorstellung von Ehre zum Amokläufer werden lassen kann, es fehlte nur noch "Mutterficker".
Nach meiner Meinung wollte er eine Provokation und Aufmerksamkeit die von keinem anderen mehr getopt werden kann und das hat er ja auch erreicht. Nur denke ich, dass bei denen im Vorfeld bei der juristischen Abwägung die möglichen Folgen des Strafrechts zu kurz kamen. Ich kannte zwar den 103er des Strafgesetzbuches, aber dass da erst die Bundesregierung ihr OK geben muss war auch für mich neu. Das jetzige Abtauchen Böhmermanns ist für mich ein Indiz, dass er die Folgen seines Tuns völlig unterschätzt hat und wenn jetzt welche hinterherkommen und ihm unterstellen das wäre alles so im Kälkül gewesen; für mich völliger Quatsch, da wird er schlauer gemacht als er ist.
Die zivilrechtlichen Folgen hatte man im Vorfeld wohl durchdacht, damit gespielt und wohl auch inkauf genommen, dass es zivilrechtliche Folgen haben könnte, mit denen man ja auch leben könnte, egal wie sie am Ende aussehen würden.
Auszug aus seiner "satirischen Schmähe":
>> Unser Scherzanwalt Dr. Christian Witz! Nehmen Sie sich 'nen Anwalt, sagen Sie, Sie haben da was im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt - Schmähkritik - und dann geht man erst mal vor ein Amtsgericht. Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung. Dann wird wahrscheinlich die Sendung, die das gemacht hat oder der Sender wird dann sagen: Nö, das sehen wir anders, und dann geht man die Instanzen hoch, und irgendwann in drei, vier Jahren... Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Ganz wichtig, dass die Ausschnitte nicht...
Siehe alles > https://beispiel.rocks/beispiel.rocks/www.spiegel.de/kultur/tv/jan-...a-1086571.html
Und es ist schon richtig, wenn einige Juristen das an einem Beispiel festmachen wie, dass ich jemandem sage "Du Hallo, ich bin Satiriker und ich zeige Dir jetzt mal in satirischer Weise was in Deutschland z. B. nicht erlaubt ist" und meinem Gegenüber dann in den Arsch trete.
Was, wenn jetzt der nächste kommt und sagt: "Wir haben uns ja bei der Kritik zu Erdogan (Obama, Hollonde oder wer auch immer) in der Wortwahl nur so zurückgehalten, weil es keine unzulässige Schmähkritik werden sollte, das, was wir gerne gesagt hätten, dass er ein erbärmlicher Motherfucker ist, haben wir uns deshalb verkniffen. Ich bitte diese Äusserung als satirischen Beitrag zu betrachten, wir hätten das tatsächlich auch nicht gemacht, wenn uns keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen gedroht hätten".
Satire wird nicht schon deshalb zur Satire, weil man es so oder weil man sich selbst Satiriker bezeichnet.
Und was wäre, wenn er jetzt von einem deutschen Gericht tatsächlich strafrechtlich verurteilt würde, wobei eh nicht viel bei rauskommen würde?
Und was wäre bei einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch? Die Begründung dafür wäre sicherlich hochinteressant.