Richter im Zivilverfahren können nicht darüber entscheiden ob verhandelt werden muss oder nicht. Klagen können nur aus formalen Gründen (falscher Anspruchsgegner, falscher Gerichtsstand etc) sofort zurückgewiesen werden. Würde nicht verhandelt könnte jeder machen was er will. Wer sollte sanktionieren?
Im Zivilverfahren sind die Parteien die Herren des Verfahrens, der Richter ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er über das Vorgebrachte entscheiden muss, mehr oder weniger nur Zuschauer und Zuhörer.
Verschickt A an B unaufgefordert im eigenen Interesse ist der Fall klar. Aber selbst da könnte sich A durch Widerspruch und Bestreiten Zeit verschaffen, er würde ein Gerichtsverfahren zu 100% verlieren, er hätte aber Zeit gewonnen. Und das es Sinn macht unsinnige Verfahren anzuleiern, um Zeit zu gewinnen, beweisen uns seit Jahren G und Co. Allen voran G.
In den meisten unsinnigen Fällen ist spätestens bei der zweiten Instanz Schluss, weil keine Revision zum BGH zugelassen wird. Revision zum BGH wird nur zugelassen, wenn es sich um einen Sachverhalt handelt, der noch nicht abschliessend geklärt ist. Und hier wurde von FB anscheinend damit argumentiert, dass es sich bei diesen Mails nicht um Werbung handelt, sondern um Einladungen, die sie "im Auftrag" ihrer Mitglieder verschicken. Und da wird das Gericht der Vorinstanz wohl gesagt haben: "OK, wir haben hier zwei unterschiedliche Sichtweisen, die eine 100%ige Argumentation dafür oder dagegen nicht zulassen, also lassen wir die Revision zum BGH zu, dann soll der das klären." Und der BGH hat es in diesem Fall so gesehen, wie es auch wirklich ist und hat gesagt, dass das Verschicken dieser Mails in der Hauptsache der Förderung des Geschäfts von FB dient.
Und nachdem was Du geschildert hast Syno ist mir zumindest teilweise klar, warum dieses Sch...FB so schnell wachsen konnte. Klar, was gibt es Idealeres, als wenn man mit einer Figur die sich gerade angemeldet hat 400 weitere "Freunde" des Anmelders beackern, einladen kann. Da haben die von "Wer kennt wen" wohl etwas "falsch" gemacht.
Klar, wenn mit einem Anmelder weitere 400 direkt erreicht werden können und von diesen 400 melden sich nur 40 auch an und geben ihren Bekanntenkreis auch wieder frei sind wir schon bei 16400 Potenzieller und wenn von diesen 16400 nur wieder 10%......
Was aber die meisten dieser der sich im Club befindlichen FB-Ochsen dabei nicht bedenken ist, dass die unautorisierte Weitergabe einer Emailadresse auch böse Folgen haben kann. So ist es zumindest unstrittig, dass Mailadressen die sich aus wesentlichen Teilen des tatsächlichen Namens zusammensetzen zu den schützenswerten persönlichen Daten gehören, die ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden dürfen.
Wie es sich mit sonstigen Mailadressen verhält ist bis heute noch nicht abschliessend geklärt. Aber ich denke, dass auch die bald zu den schützenswerten Daten gezählt werden, womit es dann gegen die datenschutzrechtlichen Normen verstössen wird, wenn die einfach mal so durch Dritte zugänglich gemacht werden. Das tut es nach meiner Rechtsauffassung heute schon, es muss sich halt aber erst mal jemand finden der deswegen klagt und es müssen sich Richter finden, die das genauso sehen und die gibt es mit Sicherheit.
Schade halt nur, dass G, FB und Konsorten zuerst da waren und Gesetzgebung und Rechtsprechung später kamen, zu spät kamen und noch immer zu spät kommen.
Mir ist es bis heute nicht passiert, dass ich über FB von einem meiner Freunde und Bekannten eingeladen wurde, wäre es passiert hätte derjenige oder diejenige vom mir etwas Unangenehmes zu hören gekriegt.