Gut, ich hab keine Ahnung, was man mit einer Cloud so alles machen kann, interessiert mich auch nicht wirklich, weil ich nie etwas von meinen Daten auf einem fremden Rechner ablegen würde. Für mich also unnützes Wissen.
Ich habs jetzt dreimal gelesen...
>>> Ein weiteres spannendes Feature Ihres Smart TVs ist die Einbindung der LG Cloud*. Darüber können Sie jederzeit und von überall auf Videos, Bilder und Musik zugreifen und diese ganz bequem über den großen Bildschirm streamen.
... und komme immer noch zu demselben Ergebnis, dass es wie ein Qualitätsmerkmal speziell des gerade angebotenen Geräts liest:
>> Darüber können Sie jederzeit und von überall auf Videos, Bilder und Musik zugreifen und diese ganz bequem über den großen Bildschirm streamen.
Warum nicht?: "und diese ganz bequem über einen (oder jeden?) Bildschirm streamen"
Und wenn ich das so machen kann, geht das ja über jeden Bidlschirm, egal ob gross oder klein. Warum also extra die Betonung auf "grosser Bildschirm"?
...
Ich halte solche rhetorischen "Entgleisungen" mittlerweile nicht mehr für Zufall. Möglicherweise gibt es mittlerweile Leute, die ihr Geld damit verdienen Selbstverständlichkeiten oder gar Nonsens verbal so umzugestalten, dass bei einem "flüchtigen" Leser der Eindruck entsteht, dass ihm da was geboten wird, was ihm bei anderen möglicherweise nicht geboten wird.
So ein grasses Beispiel, bei dem ich jedesmal lange Zähne krieg ist, wenn ich höre oder lese "Melden Sie sich kostenlos an". Wo ist schon jemals nur rein für das Anmelden ein Obulus abverlangt worden?
Hab noch nie in irgendwelchen AGB Passagen gefunden wie:
"Unser Angebot ist kostenlos, auch die Anmeldung ist kostenlos, Sie müssen also für die Anmeldung auch nichts extra bezahlen."
oder
"Unser Angebot ist kostenlos, rein für die Annmeldung wird jedoch ein Betrag von X Euro fällig."
oder
"Unser Service wird Ihnen mit x Euro monatlich in Rechnung gestellt. Für die Anmeldung erheben wir zusätzlich einmalig einen Betrag von y Euro."
Die Formulierung "Kostenlos Anmelden" soll ja genau das suggerieren und suggeriert es auch, was es nämlich meist nicht gibt: Etwas umsonst.
Ist eigentlich nach dem UWG eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und auch noch irreführend dazu. Wundert mich, dass da bisher noch kein Abmahner drauf gekommen ist.