>> Sorry, aber es will mir nicht in den Kopf, wie man eine Brücke von Googles Dreistigkeiten und Rechtsbeugungen inklusive Schuldzuweisungen zu Merkel schlagen kann.
Hab keinen Bogen v. G. zu Merkel geschlagen Margin, sondern mich in dem Fall ganz allgemein auf die allgemeine Bemerkung von KAW eingelassen, das Kungeln von Politikern mit der Wirtschaft und der Verantwortung v. Angela als Chefin.
Aber, mal genau betrachtet, lässt sich dieser Bogen dann doch schlagen. Es wäre lange überfällig, dass es Angela als Anführer der Regierung und somit Gesetzgebers die uralten Gesetze vor Internet zumindest in D der Zeit anpasst, wozu z. B. auch eine Anpassung des Urheberrechts mit klaren Aussagen an die Jetztzeit gehört. In dieser schnelllebigen Zeit müsste dafür gesorgt werden, dass bestimmte juristische Verfahren erheblich beschleunigt bearbeitet und durchgezogen werden können, damit Firmen, wie z. B. G, durch Zeitschinden das Rechtssystem nicht mehr ad absurdum führen können.
@guppy_
Zu Deinem Link zu Socialmediarecht:
Da schon die BGH Entscheidung zu den Thumbs denkfehlerbehaftet war, können die weiteren, in diese Richtung weitergehenden Folgerungen des Autors daraus also nur falsch sein. Es war klar, dass irgendwann andere Anbieter, die sich nicht als Suma bezeichnen können, versuchen könnten sich an die unglückselige Entscheidung des BGH anzuhängen.
>> Anstatt es einfach gesetzlich umzudrehen.
Jo, wenn das so einfach wäre. Manchmal geht das ja, meistens geht es aber halt nicht.
>> Nur was erlaubt wurde, dürfen z.B. Suchmaschinen machen.
Diesen Zustand haben wir ja: Erlaubt ist nur, was erlaubt ist. Das sich stellende Problem ist halt nur, dass auch fast jede Handlung, wenn es nicht gerade um strafrechtliche Belange geht, der Zuhilfenahme der Gerichte bedarf, um sie über einen Titel abzustellen. Aus einer unerlaubten Handlung heraus, ergibt sich für die Geschädigten dann ein Schadensersatzanspruch, der dann aber wieder gesondert benannt und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden müsste. Das alles ist sehr zeitaufwändig und kann durch Tricksereien endlos gezogen werden. Und in dieser Zeit kann dann gemacht werden, was eigentlich nicht erlaubt ist.
Eine Ecke, wo das nicht so wunderbar funktioniert ist das Wettbewerbsrecht, wo per Einstweiliger Verfügung ein Tun vorläufig gestoppt werden kann, bis dann ein Gericht über die "Rechtmässigkeit" dieses Tuns entschieden hat. Habs schonmal gesagt, in diese Bresche könnten Abmahnvereine wie die "Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb" ja mal reingehen. Machense aber aus mir unerfindlichen Gründen nicht. Alternative: Es macht jemand eine Suchmaschine und geht dann selbst gegen G vor. Braucht allerdings einen langen Atem und eine gut gefüllte Geldbörse.
Das hätte z. B. dieser Verband der Fotografen tun können, eine spezielle Suchmaschine nur für Fotos. Hätte auch eine Proformasuma sein können. Die hätten dann argumentieren können: "G verschafft sich uns gegenüber einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil".