Beiträge von cura

    Da hab ich mich schon vor Jahren drüber amüsiert. Da endete der Funkverkehr mit: "Sie werden ausweichen, wir sind ein Leuchtturm".

    Das soll tatsächlich so einmal als Funkverkehr, jedoch etwas sachlicher, abgelaufen sein, der Funkverkehr war zu hören. Hier scheint es mir etwas modifiziert. So Geschichten tauchen ja in regelmässigen Abständen in abgeänderter Form immer wieder auf.

    Inwieweit das alles erfolgsversprechend is wird sich zeigen. Es wird sich zeigen, obse irgendwo einen Fehler gemacht haben. Auf alle Fälle ist das Ding gut durchdacht. Nicht so gut durchdacht war natürlich, welches Echo diese Aktion hervorrufen könnte. Hätte man aber eigenlich absehen können. Jetzt habense natürlich einen Berg Mehrarbeit, den die garantiert nicht eingeplant haben. Viel mehr Arbeit und Ärger, für sehr viel weniger Geld.

    Gut, potenzielle Abmahner in spe werden sich jetzt die Adressen und Telefonnummern der beteiligten Kanzleien natürlich ins Notizbuch geschrieben haben. Insofern könnte auch die Frage berechtigt sein, inwieweit die Anwälte die Betreiber der Schweizer AG hier ins offene Messer laufen liessen. Offiziell haben die Herren Rechtsanwälte sich ihr Honorar ja bereits mit dem Raussenden der Schreiben verdient und da kommt ja schon bei z. B. 10 000 Abmahnungen ganz schon was zusammen. Scheisse für die Schweizer, wenn jetzt nicht mehr genug reinkommt.

    Was ich bis hierher immer noch nicht nachvollziehen kann ist, dass bisher keiner die Frage nach den Rechten gestellt hat, weil es sehr gut möglich sein könnte, dass diese Schweizer AG gar nicht die Rechte hat, die sie glaubt zu haben. Die Rechte wurden über so eine lange Kette weitergegeben, dass es durchaus reallistisch erscheint, dass da am Ende nicht das rausgekommen ist, was am Anfang an Rechten eingeräumt wurde. U. a. ist da ja auch ne Firma in Barcelona involviert: "Wir sprechen nada aleman".

    Das ist meines Erachtens das erste was in so einem Fall gefragt werden muss: "Hast Du überhaupt die Rechte, die es Dir gestatten Unterlassung zu fordern?" Und da würde mir die Versicherung des Abmahners nicht genügen und in einer Kette von A bis D auch nicht die Vorlage eines Vertrags mit dem Vorletzten in der Kette. Was, wenn z. B. der B in der Kette an den C Rechte weitergegeben hat, die er gar nicht weitergeben konnte? Dann handeln C und D zwar in dem Glauben die Rechte zu haben, in Wirklichkeit habense diese jedoch nicht und wären somit gar nicht befugt Unterlassung zu fordern.

    Hier wird aber offensichtlich von jedem wie selbstverständlich davon ausgegangen, das im Vorfeld bei der Übertragung der Rechte alles korrekt abgelaufen ist und somit der Abmahner tatsächlich aktivlegitimiert ist.

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    >> aber die Verurteilten hatten ne EV am Hals. Die bleibt bis alles gezahlt ist bezw wird ständig neu geleistet, da aus einer Straftat entstanden ist nix mit Verjährung oder Inso.

    Hat aber mit der Straftat ansich weniger zu tun. Es besteht ein zivilrechtlicher Titel, ein Urteil und das ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Ob so eine Schuld jetzt jedoch in ein Insoverfahren eingebracht werden kann? Da bin ich mal gerade überfragt.

    Naja CC, ob Anwalt da das Richtige wäre? Da hätte ich so meine Zweifel. Der Anwalt, ohne Familie mit uralten Verbindungen, hat doch wohl eher einen schweren Stand. Mit guten Noten kommt er vielleicht in irgendein Staatsamt, ansonsten musser sich als "Schweinestecher" für kleines Geld bei Etablierten verdingen und dort in einer "dunklen" Kammer werkeln oder sich in der Selbstständigkeit versuchen, was den meisten mehr schlecht als recht gelingt.

    Die Jura studierenden Abkömmlinge aus "guten" Familien finden sich im Staatsdienst nicht, müssen auch nicht für kleines Geld irgendwo rumwerkeln, die geben sich auch nicht mit Kleinkram wie Mietstreitigkeiten, Scheidung armer Leute etc ab. Gut, offiziell machense, die Kanzlei das vielfach auch, die Arbeit machen dann aber meist die Anwälte aus ärmlichen Verhältnissen in den Hinterzimmern, die froh sein können, wenn sie irgendwann ganz unten auf den Briefbögen der Kanzlei namentlich als Mitarbeiter genannt werden.

    Gut, mit dem Aufkommen des Idiotenfernsehens kann sich ein Anwalt jetzt noch für irgendwelche Schwachsinnsserien für kleinstes Geld zur Verfügung stellen und dem geneigten Zuschauer eine Märchenwelt vorgaukeln. Ein paar Mandanten werden dann schon abfallen und vielleicht gelingt es ja auch ne kleine C-Prominenz aufzubauen, aus der heraus dann versucht werden kann diese zu vermarkten.

    Dass so ein Anwalt an so einen "Seelenverkäufer" gelangt, dürfte wohl in den meisten Fällen Zufall sein. Und soo oft wird es auch nicht vorkommen, dass so ein Anwalt auf einen Schlag richtig schnappt.

    Dann lieber einen Beruf, bei dem man immer mit hinter dem Rücken griffbereiter offener Hand rumlaufen kann. Oder Politiker. Da ist dann oft lediglich ein grosser Bekanntenkreis nötig, um richtig Geld zu verdienen. Es genügt schon an den Schaltstellen vorgelassen zu werden, ohne sich vorher anmelden und einen Termin vereinbaren zu müssen.

    Hab jetzt mal mit "LG Essen - 59 KLs 1/12" versucht, ob ich das Urteil finde, um zu wissen zu was konkret dieser Anwalt verurteilt wurde. Vergeblich. Es kommen zwei, drei Seiten in denen der Suchbegriff enthalten ist, das wars. Das Forum hätte ja auch kommen müssen, es enthält schliesslich den Suchbegriff. Is aber nicht so.

    In dieser Sache ist die strafrechtliche Seite erledigt. Keine Ahnung, ob die Verurteilung dieses Anwalts reicht, um ihm die Zulassung zu entziehen. Eher nicht. Nötigung und Bewährung. Kritisch wirds für einen Anwalt meistens, wenn es um die Unterschlagung von Mandantengeldern oder Betrug geht. Das er wissentlich in einen Betrug involviert war, konnte ihm ja offenbar nicht nachgewiesen werden.

    Die strafrechtiche Sache ist erledigt, ansonsten müsste sich jeder "Geschädigte" sein Geld versuchen auf dem Zivilklageweg zurück zu holen, wasse vielleicht in einer Massenklage machen könnten. Dazu müssten die Betroffenen aber zunächst mal gefunden und zusammengeführt werden. Das sich stellende Problem ist aber, der Anwalt hat zwar mit seinem Tun übertrieben hat, die Betroffenen haben aber auch gezahlt und wenn von einem mündigen Bürger ausgegangen wird, kann auch argumentiert werden: "Wenn eine Forderung unberechtigt ist, wird niemand zahlen, egal womit ihm gedroht wird."

    Was lernen wir auch dieser Sache und die, um die es hier eigentlich geht?

    "Verbrechen" lohnt sich doch. Wobei "Verbrechen" hier eher für halbseidenes Tun steht.

    Hab gar nicht mitgekriegt, dass der Fred noch weiterging.

    Jo, zum Kotzen diese "Googlesprache", die aber überall immer gebräuchlicher wird.

    "Wir hören das Handy der Frau Merkel nicht ab und werden es in Zukunft nicht abhören".

    Das passt ja dann auch das:

    *** Link veraltet ***

    Und sie wehren sich jetzt alle, so laut, so dasses jeder hören muss. Und wie die sich wehren und wehren und wehren.

    Schmierentheater vom Allerfeinsten.

    .....

    Und das da kann ich mittlerweile auch nicht mehr nachvollziehen:

    >> Über zu verhängende Sanktionen will die Behörde nach einer Anhörung entscheiden, zu der es Google vorgeladen hat.

    Was gibts denn da gross anzuhören? Entweder sie haben verstossen oder sie haben nicht. Habense, habense die Folgen zu tragen, wie jeder andere Unternehmer oder der kleine Mann auf der Strasse.

    Mittlerweile müsste doch unter den damit Befassten bekannt sein, dass G überall wo es kann Zeit schindet und eh nur Kompromisse macht, wenn nichts mehr mit "Rausreden" geht. Und bis dahin ist es meist ein langer Weg.

    Mittlerweile kommt es mir vor, als würde G als sowas wie ein virtueller Staat akzeptiert, mit dem man auf bilateraler Ebene verhandeln müsste.

    ...

    >> Die Chinesen müssen derzeit noch nix eigenes basteln: Die können die USA mit Ihren Krediten erpressen, wenn sie was wollen.

    Jo klar. Und wie wird "man" solche Schulden los? Wie im Kleinen, im täglichen Leben: Man fängt mit dem Gläubiger Streit an. Die umzingeln die Chinesen ja im Moment, indem sie überall rund um China neue Mititärbasen einrichten.

    Dass sich diese halbseidenen Geschäfte lohnen zeigt eine Pressemitteilung des BGH von heute.

    Da wurde der Herr Anwalt zwar wegen Nötigung verurteilt, hat aber 140 000 Euro geschnappt. Kein sooo schlechtes Geschäft.

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    Bundesgerichtshof

    Mitteilung der Pressestelle

    _______________________________________________________________________________________

    Nr. 200/2013 vom 11.12.2013

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches
    Mahnschreiben


    Das Landgericht Essen hat den Angeklagten, einen Volljuristen, u.a. wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Gegenstand des Verfahrens sind anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten. Diesen war über Callcenter angeboten worden, sie gegen einen Teilnehmerbeitrag in Gewinnspiele einzutragen. Dies geschah aber nicht. Nachdem es bei Einzug der Teilnehmerbeträge mittels Lastschrifteinzug immer häufiger zu Rücklastschriften kam, entschloss sich der gesondert verurteilte Verantwortliche des Gewinnspieleintragungsdienstes, die Kunden mittels eines "Inkassoanwalts" zu mahnen, um so auf sie Druck auszuüben und dadurch zur Zahlung der unberechtigten Forderungen zu veranlassen.

    Er konnte den Angeklagten als "Inkassoanwalt" gewinnen und beauftragte ihn im weiteren Verlauf mit der Erstellung von mehreren Entwürfen für Mahnschreiben. Dass der Angeklagte bei deren Erstellung Kenntnis von der fehlenden Eintragung der Kunden in die Gewinnspiele hatte, konnte das Landgericht nicht feststellen.

    Die entsprechend den Entwürfen hergestellten Mahnschreiben erweckten den Anschein, der Angeklagte habe die Forderungen aus den Gewinnspieleintragungen geprüft. Tatsächlich wurden die Namen der Empfänger vom Verantwortlichen des Gewinnspieleintragungsdienstes selbst eingesetzt. Der Angeklagte kümmerte sich weder darum, an wen die Briefe versandt wurden, noch darum, ob der Gewinnspieleintragungsdienst tatsächlich eine Forderung gegen den jeweiligen Empfänger des Schreibens hatte.

    Im Gegensatz dazu behauptete der Angeklagte in den Mahnschreiben, er sei mit der Durchsetzung der berechtigten Forderungen gegen den jeweiligen Empfänger beauftragt worden und werde dies auch konsequent tun. Seine Mandantin behalte sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung wegen des Verdachts des Betruges vorzulegen. Tatsächlich war zwischen dem Auftraggeber und dem Angeklagten vereinbart worden, dass keinesfalls eine gerichtliche Geltendmachung der Forderungen, geschweige denn die Erstattung von Strafanzeigen erfolgen sollte. Vielmehr sollten bei Beschwerden oder "Kündigungen" seitens der Kunden diesen ohne weitere Prüfung stets sämtliche etwa bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.

    Aufgrund der Mahnaktionen gingen fast 860.000 € ein, von denen knapp 140.000 € dem Angeklagten zuflossen.

    Die Strafkammer hat die Drohung mit einer Strafanzeige als verwerflich im Sinne des Nötigungstatbestandes (§ 240 Abs. 2 StGB*) bewertet.

    Sie konnte aber nicht feststellen, dass die angeschriebenen Kunden wegen der Drohung mit der Strafanzeige bezahlt hatten. Möglicherweise hatten sie auch schon allein deshalb bezahlt, weil sie (überhaupt) ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten hatten.

    Deshalb wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen verurteilt.

    Der Bundesgerichtshof hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen:

    Zwar hat der Angeklagte nicht konkret gewusst, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich nicht gerechtfertigt waren. Dennoch hat der Bundesgerichtshof es als mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich angesehen, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen hatte, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten.

    Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13

    LG Essen - Urteil vom 13. Dezember 2012 - 59 KLs 1/12

    Karlsruhe, den 11. Dezember 2013

    * § 240 StGB Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) (...)

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs

    .....

    Ha, und gerade jetzt erst bewusst gesehen: Da isses im Urteil drin: Der Anwalt als Organ der Rechtspflege

    Und es wird immer doller. Die sollen beim LG Köln bei verschiedenen Kammern mehr als 80 Anträge gestellt haben, die jeweils bis zu 1000 IPs betroffen haben sollen. Mehr als 20 sollense sofort wieder zurückgezogen haben, als die Richter kritisch nachfragten. Was haben die anderen gemacht? Einfach durchgewunken?

    Es muss also jetzt nicht mehr vermutet werden, dasse einen "Betrug" durchziehen wollen, es kann schon unterstellt werden, wobei es jedoch bei strengster juristischer Betrachtung unter Einbeziehung geltender Normen natürlich so klar nicht ist, ob es '"Betrug" genannt werden kann.

    Am Ende ist bei vielen ein Riesenschaden entstanden, einige haben sich die Taschen richtig voll gemacht und verantwortlich ist keiner. Wunderbar.

    So ein Konstrukt entwirft kein juristischer Laie oder sagen wir mal, es ist höchst unwahrscheinlich. Da stecken mit grosser Wahrscheinlichkeit Juristen dahinter.

    Anwälte dürfen sich übrigens "Organe der Rechtspflege" nennen.

    So tief war ich jetzt nicht mehr drin CC. Hab mir nur einige Seiten angesehen und geguckt, ob das was verkauft werden soll, also z. B. die Flimchen in Volllänge. Hab nichts gesehen und auch keine Werbung und mich deshalb gefragt, was sone Seite soll.

    Gut, is aber auch eigentlich nebensächlich.

    Wenn ein deutsches Gericht oder aber auch Gerichte aus andern Ländern Streaming als einen Urheberrechtsverstoss einstufen würde, wäre damit dem Missbrauch Tür und Tor sperrangelweit geöffnet. Dann würden Firmen wie diese Schweizer AG wie Pilze aus dem Boden schiessen und im Internet würden überall Fallen aufgestellt. Das ginge ja nicht nur mit Pornos, das ginge mit jeder Art von seriösen Videos und streng genommen mit jedem Foto, das sich mit einer Internetseite aufbaut.

    Das ist ein typisches Beispiel, dass das Urheberrecht, genau wie viele sonstige alte Normen", dem Zeitalter des Internets dringend angepasst werden müssen.

    In dem Fall hier, wäre es also deshalb nicht schlecht, wenn einer der Betroffenen auf seine Abmahnung sofort mit einer negativen Feststellungsklage reagieren würde. Würde ein Gericht den Unterlassungsanspruch bestätigen, wäre allerdings die Kacke am Dampfen. Zu erwarten ist es nicht. Aber man sollte halt nie Nie sagen. Zumal, wie sich jetzt herausgestellt haben soll, dass es in Köln wohl mehrere Kammern gewesen sein sollen, welche eine Herausgabe der Daten abgesegnet haben sollen.

    Mehrere Kammern? Und keiner fallen die schwammig formulierten Anträge auf? Keiner fällt auf, dass die Verstösse gar nicht konkret benannt sind?

    Nachtrag, weils es ja Köln war.

    Ich wäre nicht sehr überrascht, wenn ein Fehler kein unabsichtlicher Fehler gewesen sein sollte.

    In Köln gingen beim LG schon in der Vergangenheit manchmal seltsame Dinge vor. Da gabs mal auch ne Abmahnserie eines Kölners Verlags wegen angeblichem Verstosses gegen Markenrecht. Da gingen die Unterlassungserklärungen im Eiltempo raus und die Kandidaten hatten bei der 31. Kammer des Landgerichts keine Chancen. Einer hat sich vom Gericht jedoch nicht in die Ecke treiben lassen und dann beim OLG gewonnen. Damit hatte dann auch die Abmahnerei ein Ende. Seine Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den Vorsitzenden der 31. Kammer hatte natürlich keinen Erfolg.

    Also bei der langen Kette über die die Rechte jeweils weitergegeben wurde, würde ich erst mal bestreiten, dass diese Abmahner die Rechte überhaupt legal erworben haben. Dann müssten schonmal die Nachweise erbracht werden, bis zurück zum Produzenten, dass die Rechte jeweils rechtsgültig weitergegeben wurden und weitergegeben werden durften.

    Danke wabse.

    Meine Nerven ist das ein unübersichtliches Kasperletheater.

    Hütet Euch vor Amanda´s Secret.

    So wie es aussieht, hat diese Schweizer AG nur die Rechte an diesem Filmchen. Diese lagen wohl bei einer dubiosen Firma in Barcelona, wurden dann an eine ebenso dubiose Firma in Deutschland verkauft und von denen dann wieder an die Schweizer AG.

    Ein schöner verwirrender Knoten.

    Es darf also durchaus gemutmasst werden, dass es sich hier um ein Konstrukt handelt, dass nur einen Geschäftszweck hat: Umsatz mit Abmahnungen. Und es darf auch durchaus gemutmasst werden, dass die beteiligten Anwälte Komplizen und keineswegs nur Rechtsvertreter sind.

    Der Antrag gegen die Telekom auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung dieses RA Sebastian in Köln ist, meiner Meinung nach, bewusst so formuliert, dass beim Gericht zunächst der Eindruck entstehen musste, dass dieses Filmchen in Tauschbörsen gehandelt wird und dort von den "Opfern" runtergezogen wurde. Zufall? Wohl eher nicht. Die Telekom hat dann wohl Auskunft erteilt. Aber das "Irreführende" hätte auch den Anwälten der Telekom auffallen müssen, sodass diese sich gegen die Einstweilige Anordnung hätte wehren können.

    Meiner Meinung nach ist es schlicht Betrug, wobei jedoch das Problem bestehen dürfte diesen nachzuweisen zu können. Auf alle Fälle spricht das sich darstellende Gesamtbild für einen dreisten Rechtsmissbrauch.

    Hier weiterlesen, da wird das gesagt, was ich noch dazu sagen könnte:

    *** Link veraltet ***

    Jo Guppy, is auch meine Vermutung. Die Kohle einstecken, die ohne grossen weiteren Druck reinkommt und gut ist. Wenn nur jeder zehnte löhnt, wars ein richtig gutes Geschäft für alle Beteiligten.

    Kein Urheberrechtsschutz für Pornos kann es aber auch nicht sein, sonst könnte ja jeder jeden neu auf den Markt gekommenen Porno sofort folgenlos kopieren.

    Die sich stellende Frage reduziert sich ja darauf, ob ein Zwischenspeichern von bestimmten Daten auf dem Rechner nach deutschem Recht einen Urheberrechtsverstoss darstellen kann. Nach meiner Meinung grundsätzlich nicht, denn ohne würde das Internet gar nicht funktionieren.

    Bei Sites wie redtube frage ich mich sowieso womit die Geld verdienen wollen, welchen Sinn die Seiten also machen. Da ist keine Werbung eingestellt, da werden auch keine Seiten verlinkt, die irgendwas verkaufen wollen. Das einzig Erkennbare: "Wir stellen Dir Ausschnitte von Pornos zur Verfügung, machmal auch ganze Filme, die Du Dir im Streaming reinziehen kannst."

    Auch ist da von Affiliate die Rede:

    >> By becoming an Affiliate of RedTube, you are entering into this binding Agreement with RedTube and confirming that you have read, understand, and accept this Agreement and agree to be bound by its terms and conditions. You cannot become a RedTube Affiliate unless you accept each and every term and condition contained herein.

    Wie das funktionieren soll da irgendwas zu verdienen erschliesst sich mir nicht.

    Theoretisch hätte ich, nach der Argumentation der Abmahnungen, ja jetzt bereits einen Urheberrechtsverstoss begangen, weil ich einem Link auf einem Pornobildchen gefolgt bin, um mir ansehen, wie die sich auftuende neue Seite aussieht, denn mit dem Installieren der neuen Seite startet gleichzeitig das Pornofilmchen.

    Klar ist es reine Geldmache. Und die Anwälte das, was ich immer als "Ganoven mit der Berechtigung zum Richteramt" bezeichne.

    Solche Anwälte sind eigentlich eine Schande für den Rechtsstaat. Aber sie argumentieren auch, dass alles rechtens ist, was nicht gegen das Gesetz verstösst und seien es auch Gesetze, die hinterherhinken oder Gesetzeslücken, in die hinein gestossen werden kann. Das nennen sie dann Rechtsfindung. Auch sind sie keine Minderheit, sonder eher die Mehrheit.

    Juristen haben halt ihre eigene Logig, die ein "normaler" Mensch nicht nachvollziehen kann, weil ein normaler Mensch halt meint, Rechtsfindung hätte auch etwas mit den Massstäben der Moral zu tun.

    >> der andere ist natürlich der Dumme, wenn er sich wehrt.

    Dassde mich mit dem "Dummen" meinst glaube ich ja jetzt wohl kaum. Wenn ja, korrigier mich.

    Kann es also sein, dass da wieder was durcheinandergeworfen wird? Dann geh mal zurück und guck Dir an, wer wann wo angefangen hat zu pöpeln und zu stänkern. Und zu unserem 20-Stunden-am-Tag Fernsehgucker muss ich ja nun wirklich nicht mehr viel sagen. In jeden zweiten Fred kritzelt er rein und macht ihn kaputt, sein Geplapper hat nie etwas mit dem eigentlichen Thema zu tun. "Soziale" Freds" wie "CC hat Geburtstag etc" haben ihn noch nie interessiert, er will ja keine Beachtung geben, sondern erhalten.

    Jo, und es verkommt langsam zum Kindergarten und das nervt mich auch immer mehr, besonders wenns
    keinerlei Unterhaltungswert hat.

    Und ich vermute mal, dass nicht gelöscht wird, um sich nicht dem Vorwurf der Zensur auszusetzen. Jeder hat ja so seine eigene Vorstellung von dem, was so "wichtig" ist, dass es nicht gelöscht gehört. Auch sind die Mods nicht für das Tun der Mitglieder verantwortlich.

    Ich tu mich damit auch schwer Wabse.

    Das ist ja nicht meine Meinung, sondern lediglich ne nüchterne Betrachtung aus juristischer Sicht.

    Wir haben auf der einen Seite einen angeblichen Urheberrechtsverstoss und auf der anderen Seite mögliche strafrechtliche Relevanzen. Der Urheberrechtsverstoss ist ne zivilrechtliche Sache, das andere möglicherweise ne strafrechtiche Sache. Auch wenn die Abmahner illegal an die Daten gekommen sein sollten, ändert sich nichts an der Frage: Verstoss oder nicht?

    Für die Abmahner ändert sich nichts an der Frage, ob sie vielleicht nicht möglicherweise wegen der Beschaffung der Daten deshalb vor dem Kadi stehen.

    >> Es ist ein leichtes solche Filmchen zusammenzutragen. Schließlich sind hunderte solcher Seiten im Netz zu finden.

    Is schon klar wabse. Du gehst also davon aus, dass da einfach geklaut wird? Dann müsste davon ausgegangen werden, dass diese ganzen Portale gegen urheberrechtliche Normen verstossen.

    Mich würde es interessieren, ob dem wirklich so ist oder ob es möglicherweise auch so sein kann, dass die Pornoindustrie denen Filme, an denen sie die Rechte haben, zur Verarbeitung zur Verfügung stellen.

    "Juristische Grauzone" würde ich jetzt nicht sagen, weil juristische Grauzone impliziert, dass da irgendwass zwischen zwei definierten rechtlichen Sachverhalten abläuft. Es ist eher so, dass das Gesetz zum Straming nichts Konkretes sagt und die Gerichte dazu noch nichts gesagt haben.

    Bei dem Streaming haben Juristen offensichtlich Probleme mit der Einordnung. Definiere: Zwischenspeicherung auf dem Rechner. Eine kurzzeitige Kopie, ein kurzzeitiges "Vervielfältigen?".

    Wenn "man" sich Streaming wie folgt vorstellt, wirds etwas klarer, dasses keines von beiden ist. Man nehme einen autorisierten Originaltext auf eine Klarsichtfolie. Dahinter hält man ein weisses leeres Blatt Papier. Jetzt hält man vor die Klarsichtfolie eine Lampe und schaltet die an. Dann hat man auf dem weissen Blatt Papier nun eine Kopie des Originaltextes. Unzulässig? Wird die Lampe ausgeschaltet, ist die Kopie weg. Mit dem Streaming von Filmen verhält es sich ähnlich. Wird die Übertragung abgebrochen, ist der "Schatten" auf der Festplatte weg.

    Ich hab mir inzwischen auch den Text auf NTV angesehen. Ist ausfühlicher und hat einige meiner aufgeworfenen Fragen beantwortet.

    *** Link veraltet ***

    Aber das sonstige "Gejammere" darum, woher die z. B. die IPs haben etc, welches jetzt von Anwälten aus Prestigedarstellungsgründen genutzt wird, nutzt nichts, weil es für die Frage Urheberrechtsverstoss Ja oder Nein unerheblich ist.

    Aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird kein Gericht in Deutschlang einen solchen Bejahen.

    Ganz davon abgesehen davon und das auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass die, wie schon einmal gesagt, eine gerichtliche Durchsetzung ihrer angeblichen Ansprüch erst gar nicht versuchen werden.

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    Hat sich jetzt überschnitten CC. Klingt logisch. Haste ne Domain von so einem Kontentanbieter im Schweinebereich?

    "Massenabmahnungen" wegen Angucken von Pornofilmchen im Streaming.

    Habs mal, weil gerade aktuell ist, nicht in die Rechtsecke gestellt.

    https://beispiel.rocks/beispiel.rocks…r-a-938077.html

    Lt. Spiegel sollen die Abgemahnten eine UE unterschreiben und 250 Euro überweisen. Ob diese 250 Eur nun Schadensersatz sind oder anwaltliche Gebühren ist nicht ersichtlich. Wäre es Schadendsersatz, kämen dann ja noch die Anwaltskosten hinzu. Wären es lediglich Anwaltsgebühren könnte unterstellt werden, dass die abmahnende Anwaltskanzlei da mit jemand teil, was nicht zulässig wäre.

    Verletzt in seinen Rechten fühlt sich eine Schweizer The Archive AG mit Site in Bassersdorf. Die Gesellschafter: Deutsche.

    Geschäftszweck der AG:

    Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und die Auswertung von Audio-Medien und audiovisuellen Medien jeglicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann im In-und Ausland Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten, Liegenschaften erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen.

    *** Link veraltet ***
    ...

    Vieles ist daran mehr als dubios und unklar. So ist für die Betroffenen wahrscheinlich gar nicht ersichtlich, was der konkrete Verstoss sein soll. "Du hast da was runtergeladen" genügt nicht.

    Ansonsten ist auch noch vieles unklar, was jedoch zuweit führen würde hier darauf einzugehen.

    Streaming muss man sich ja vorstellen wie das Herunterladen von ganz vielen Einzelbildern, die dann zusammengesetzt ein Filmchen ergeben. So gesehen, könnte dann auch jedes Einzelfoto, was sich wer im Internet ansieht, als Urheberrechtsverstoss abgemahnt werden.

    Quatsch also.

    Konsequenz: Nichts unterschreiben, nichts bezahlen.

    Es ist auch völlig unklar, ob diese Schweizer überhaupt irgendwelche Rechte an Pornofilmen haben, aus denen heraus sie Ansprüche stellen könnten. Die werden ja wohl kaum die Verwertungsrechte an allen Pornos dieser Welt haben.

    Auch das die deswegen klagen ist mehr als unwahrscheinlich. Eine abgelehnte Einstweilige Verfügung und das was es dann mit dem erhofften Geldsegen.

    Es kann natürlich auch sein, dass die irgendwie an die Adressen von Menschen gekommen sind, von denen mit grosser Sicherheit angenommen werden kann, dass diese sich im Internet solche Filmchen ansehen und dann einfach aufs Geradewohl behaupten und abmahnen und dabei die Scham der Abgemahnten mit ins Kalkül ziehen.

    ....

    Weiss jemand von Euch, wie diese Portale wie Redtube an diese Filmchen kömmen, die dort zum Streaming eingestellt sind? Klauen die sich die Filmchen aus dem Internet zusammen? Werden diese Filmchen den Betreibern der Portale von irgendjemand zum Veröffentlichen zur Verfügung gestellt?

    Insgesamt: Wie funktioniert das?

    Jo, egal. Halt irgendeine Ecke, bei der von vorneherein klar ist: Wenn ich hier was aufmache, darf ich nicht viel erwarten.

    Im OT ist es irgendwie nicht angebracht, weil auch dort zumindest was halbwegs Vernünftiges erwartet wird.

    In der Ecke sollten dann aber keine Freds eröffnet werden können.