Schnipsel, ich erklärs Dir mal an einem einfachen Beispiel aus unseren Spähren.
A und B verkloppen sich. Niemand ist dabei. A liegt anschliessend schwer verletzt im Krankenhaus.
So, B behauptet nun, A hätte ihn angegriffen, er hätte in Notwehr gehandelt. So, jetzt kann es sein, dass B die Wahrheit sagt, es aber nicht beweisen kann. Haben die Ermittler jetzt das Gefühl, dass B die Unwahrheit sagen könnte, kann es passieren, dass B sich selbst irgendwann vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung oder zumindest überzogener Notwehr an dem A vor Gericht verantworten muss.
Mit den Vergewaltigungsvorwürfen ist es oft ähnlich. Da ist ja selten jemand dabei und man weiss auch, dass viele Vergewaltigungsvorwürfe ganz einfach frei erfunden sind. Ein Dilemma also für die Strafverfolger. Und diese Geschichte in Dubai hätte es ja nie in die Zeitungen geschafft, wenn da nicht nach dem behaupteten Vergewaltigungsvorwurf ein anderes dort geltendes Gesetz zur Anwendung gekommen wäre: Die Strafbarkeit des ausserehelichen GV.
Und auf den Fall dieser Frau übertragen heisst das, dass die Vergewaltigung nicht nachgewiesen war, möglicherweise Zweifel daran bestanden, jedenfalls nicht verfolgt werden konnte. Das einzige was aber unzweifelhaft feststand war, dasse GV hatte und das ist nach den dortigen Gesetzen wohl generell nunmal strafbar. Rein formaljuristisch musste sie deswegen dort angeklagt werden und die dortigen Richter hatten gar keine andere Möglichkeit, als das dort geltende Recht zur Anwendung zu bringen und sie zu verurteilen.
Derartige Gesetze sind mit Sicherheit mittelalterlich und absolut frauenfeindlich, aber wenn man in so ein Land einreist, ist man diesen Gesetzen unterworfen, da geht nunmal kein Weg dran vorbei. Also muss man sich schon vorher schlau machen und sich absichernd entsprechend benehmen oder man bleibt weg. Ich kann nicht in ein Land einreisen in dem es auf das Rauchen eines Joints lebenslänglich gibt, mich dort wie zuhause benehmen und dann, wenn ich erwischt werde, damit argumentieren, dass ich Mitteleuropäer bin und es "zuhause" dafür gerade mal ne Geldstrafe gibt.
Ich war schon in vielen sonderbaren Ländern unterwegs und z. B. in Marokko hat man mir gesagt, dass es besser ist, dass ich jedes Gespräch über Haschisch und jedes kritische Gespräch über den König möglichst vermeiden soll, weil es mir sonst ganz schnell passieren kann, dass ich schneller im Knast hocke als mir lieb ist.
In der Türkei kannste ganz schnell im Knast landen, wennde ne alte Tonscherbe voner Vase als Urlaubsmitbringsel aus dem Land "schmuggeln" willst.
Und in Dubai sollte man der Polizei wohl besser nicht erzählen, dass man am Abend zuvor ganz, ganz viel Alkohol getrunken hat. Schon garnicht als Frau.