Beiträge von cura

    Entwickeln ist eine Sache, der Einsatz wieder ne ganz andere. Die Atombombe haben auch viele, aber wer hat sie als einziger in der Weltgeschichte bisher eingesetzt?

    Und keine Sorge, es ist nur eine Frage der Zeit und die Achse des Bösen wird diese Drohnen auch haben. Und warum sollten sie diese dann nicht auch einsetzen? Sie wären ja schliesslich nicht die ersten, die es als legitimes Mittel ansehen. Und es wird wie im "Cyberkrieg" sein, niemand wird mehr wissen, wer die Angreifer wirklich sind. Schöne kommende Zukunft.

    Was da jetzt dauernd über die Ticker läuft dürfte viele hellhörig werden lassen. Die amerikanischen Konzerne spionieren die ganze Welt aus. Der amerikanische Geheimdienst bedient sich dankend und weiss wahrscheinlich über jeden von uns mittlerweile mehr, als jedem von uns lieb sein kann.

    Und die Statements von MS, Google, FB, Apple und den sonstigen klingen doch etwas arg unglaubwürdig: "Wir haben denen keinen direkten Zugriff gestattet". Was ist der Unterschied zwischen einer direkten und einem indirekten Zurverfügungstellung?" Also nichts als Wortklauberei.

    Is doch klar, alles läuft unter dem Oberbegriff "Terrorbekämpfung" und wer sich an dieser nicht beteiligen will, begibt sich damit in die Ecke der potenzieller Unterstützer und somit Staatsfeinde.

    Der einzige Schutz: Nichts mehr nutzen, was seinen Sitz in den USA hat. Dürfte aber schwer sein, mittlerweile habense sich überall unentbehrlich gemacht.

    Und ich würde mal vermuten, dass z. B. 90% der FB-Nutzer keine Ahnung hat wo diese Wohltäter der Menscheit überhaupt ansässig sind.

    Sollte es sich um das hier handeln > *** Link veraltet *** < kann ich darin überhaupt keine Relevanz zu irgendwas erkennen.

    Da hat der Autor der Abhandlung wohl aus > Der vorgesehene schwarze Toner reicht nach ISO 19752 für 20.000 Seiten DIN A4 < die sinnfreie Überschrift > Ricoh bringt A3-Drucker für bis zu 20.000 Seiten pro Monat < selbst gebastelt.


    >> Die gute Frau am Telefon fragte, wie lange diese in unserem Besitz wäre und wieviele Tassen wir konsumiert hätten. Ab 5000 Tassen wäre die Gewährleistung erlöschen gewesen..

    Das wäre für mich wohl der Zeitpunkt gewesen an dem ich etwas lauter und beleidigend geworden wäre.

    >> Und wenn Du diese x-100.000 Blatt halt schneller erreichst als der Kalender die Gewährleistungsfrist abticken kann, haste Pech gehabt, "weil Du das Gerät gewerblich genutzt hast".

    Nee, so wird da kein Schuh draus. Ein beim Kauf in der Sache angelegter Fehler ist ein beim Kauf bereits in der Sache vorhandener Fehler und da ist es scheissegal wodurch und warum der sich offenbart, es greifen die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die Zeiten und Fristen der gesetzlichen Gewährleistung können nicht dadurch eingeschränkt werden, imdem zwischen privat und gewerblich unterschieden wird. Es geht bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht darum, dass etwas mindestens zwei Jahre halten muss, sondern, dass der Verkäufer für einen beim Kauf bereits vorhandenen Fehler in der Sache zwei Jahre lang haftbar ist.

    Und Guppy, ich unterstelle Dir nicht das Du Dich irrst, ganz im Gegenteil. Da es gegen das Versandhaus ging, wird es wohl um gesetzliche Gewähleistung gegangen sein, die Garantie ist so gut wie immer eine Garantie des Herstellern, ein sich positiv darstellendes Verkaufsargument. Wenn das Gericht so argumentiert hat, hatte der Richter keine Ahnung und das kommt leider viel öfter vor, als es sein sollte, gerade in den unteren Instanzen.

    >> Richter sagt Versandhaus hat Recht, da im gewerblichen Bereich eine deutliche höhere Nutzung zu erwarten sei, keine Gewährleistung.

    Da würde ich mal sagen: Richter hat dummes Zeug gebabbelt. Die Gewährleistung betrifft immer nur Fehler, die bereits beim Kauf in einer Sache angelegt sind, d. h., die Ware ist bereists beim Kauf fehlerhaft und da spielt es keine Rolle, ob der Fehler sich nun durch privaten, also seltenen Gebrauch, erst nach 15 Monaten oder durch gewerblichen Gebrauch, also vielfachen Gebrauch, nach 3 Monaten zeigt.

    Die gleiche Argumentation ist, was die gesetzliche Gewährleistung angeht, auch auf die Aussage zu dem Drucker hier anwendbar.

    Beidseitig bedruckt wären es ja dann 40 000 Seiten. Aber auch damit ergibt die Aussage keinen Sinn.

    Vielleicht solltest Du den Aussagegehalt dieser Aussage mal bei dem oder denen hinterfragen die se in die Welt gesetzt haben. Kommt mir vor wie viele diese Werbeaussagen, die, hört man mal genauer hin, sich als völlig sinnfrei darstellen.

    Auf alle Fälle hat sone Aussage keinerlei Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung. Auf ne Herstellergarantie könntese eine Auswirkung haben, das müsste dann aber in den Garantiebedingungen näher erläutert sein.

    So gehts. Bin wg. diesem Fred wieder über etwas gestolpert was mich etwas triste macht.

    War ein guter Freund von mir. Mochte ihn sehr. Stand gerade am Anfang seiner Karriere. Aus dem hätte was werden können. Eine Riesengittarist. Hatte ein Konzert gegeben, wohl auch einige getrunken und ist dann nachts nachhause gefahren. Sein Handy muss im Fussraum seines Autos gelegen haben, dass hatter dann wohl gesucht und ist frontal unter einen LKW gerauscht. Das wars.

    Aber en bissl was von ihm lebt weiter, wenn sich einer einen seiner Titel anhört. Sorry, das musste jetzt sein.

    MANUEL EL CHACHI - VEN VEN MULATA - YouTube

    Naja, mich hats nicht überrascht und einige andere hier sicherlich auch nicht. Auf Grundlage von diesem Patriot Act > *** Link veraltet *** <, der immer wieder verlängert wird und wohl nie mehr ausserkraft gesetzt werden wird, haben die Geheimdienste in den USA faktisch Vollmacht für jede Schweinerei die ihnen einfällt. Sie haben ja auch die Lizenz zum Töten von jedermann, wann es ihnen einfällt, wo es ihnen einfällt und da reicht schon ein Verdacht, bzw. die Behauptung eines Verdachts. Mich wundert es sowieso, dass es in Guantanomo noch lebende Gefangene gibt und die nicht alle bedauerlicherweise zwischenzeitlich einem "geheimnisvollen" Virus zum Opfer gefallen sind. Kann eigentlich nur bedeuten, dasse noch für irgendwas gebraucht werden.

    Und das alle Geheimdienste dieser Welt zusammenarbeiten und dort, wo es opportun erscheint, Daten austauschen und weitergeben, müsste eigenlich auch jedem klar sein. Ebenso die Konsequenzen.

    Und dieser Obama treibt es schlimmer, als es Georg Doppelt U Bush jemals getrieben hat. Wären die in Schweden konsequent, müssten sie ihm den voreilig verliehenen Friedensnobelpreis wieder aberkennen.

    Und es sollte eigentlich auch jedem klar sein, dass es sich bei dem, was da in der letzten Zeit ans Licht kommt, nur um die Spitze des Eisbergs handelt.

    Sammelklage gibt es in Deutschland nicht. Ne Massenklage würde gehen. Der von mir oben eingestellte Link erklärt den Unterschied.

    Und dann hätten wir noch das:

    § 119 - Bürgerliches Gesetzbuch

    Anfechtbarkeit wegen Irrtums

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

    ..............

    HAH, gerade wieder was gelernt.

    Der Sprecher unseres Verteidigungsministers:

    "Solange man Probleme prüft sind sie auch noch lösbar."

    Das wird man mit Höchstgrenzen so wohl nicht in den Griff kriegen. Dann verdienense nur noch 100 000 im Jahr, haben aber ein Spesenkonto von 5 Mios oder die Frau Gemahlin hat 10 Beraterverträge und kriegt dafür Millionen.

    Was aber sinnvoll wäre ist, dass Managergehälter halt nur noch bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich absetzbar wären, dann subventioniert der Steuerzahler wenigsten die oft ungerechtfertigten Gehälter nicht noch mit.

    Man muss es ja mal auch so sehen, bei diesen Luschen im feinen Tuch ist es wie fast überall. Es stehen selten die Besten an der Spitze, sondern die, mit den besten Verbindungen, die, welche vom Club der schon Etablierten für diese Postitionen vorgesehen werden. Da geht es um den Erhalt von Macht und Einfluss.

    Glaubt jemand wirklich ernsthaft, dass z. B. so ein Blindgänger wie dieser Georg Doppelt U Bush es als Normalo zum mächtigsten Mann der Welt hätte bringen können, damit der seinem Vater mal zeigen konnte was ne Harke ist, was dieser mit Sicherheit nach innen nicht gebilligt, aber nach aussen trotzdem verteidigt hat?

    Schön, dass sich mal überhaupt einer wieder vorstellt. In der letzten Zeit melden sich ja fast nur noch Abstauber an, von denen dann einige mal gerade noch als Alibi ne sinnlose Duftmarke in irgendeinem Fred hinterlassen.

    Mit Briefmarken und Münzen ist es wie mit Domains, man kann sich wunderbar reichrechnen. Das ist aber auch grad alles, wenn nicht gerade ein wirkliches Schätzchen in der Sammlung ist.

    Nachtrag:

    Ich kann es auch nur vermuten. Die "juristischen Denkfabriken" bei G lassen ja mittlerweile sowas wie ein Schema erkennen, die juristische Praxis der kleinen Schritte, einmal um Vorteile herauszuarbeiten, ein anderes mal, um juritisch Bindendes zu verhindern.

    In diesem Fall wäre es für G ein grosser Vorteil, wenn das Gericht z. B. sagen würde: Durch das Verhindern des Zugriffs auf google.com ist dem deutschen Urheberrecht genüge getan. Es liegt kein Verstoss gegen deutsches Urheberrecht vor. Dann könnte G nämlich nach wie vor ungehemmt auch auf deutsche Webseiten zugreifen und dort die Fotos und Grafiken rausfischen, um sie dann weltweit, natürlich ausser Deutschland, zu vermarkten.

    Würde das Gericht zur Erkenntnis kommen, dass die jetzige Handhabung der Zugriffsverweigerung auf google.com aus Deutschland, respektive Europa deutschem, bzw. europäischen Urheberrecht nicht genügt, müsste G entweder die Bildersuche auf google.com einstampfen oder aber verhindern, was technisch sehr viel schwieriger ist, dass aus deutschen, bzw. europäischen Sites die Fotos und Grafiken rausgefischt werden.

    Diese "Erkenntnis", zu wissen, wie ein deutsches Gericht das sieht, kann ganz einfach durch den "Trick" des Einbringens der Argumentation "Wir haben bereits abgestellt, indem wir den Zugriff auf google.com abgestellt haben" in dieses Verfahren des Fotografenverbandes eingebracht werden. Dann müsste das Gericht darüber entscheiden, ob die nachträgliche Zugriffverweigerung auf google.com und somit der dortigen Bildersuche genügt, um deutschem Recht genüge zu tun. Egal wie das Gericht das sehen würde, G wäre mal wieder ein Stück weiter bei der Erforschung wie weit Recht auslegbar und dehnbar ist.

    Klar Guppy, die Cookies haben mit dem Tracking über die IP, welches z. B. mir jetzt den Zugriff auf google.com verweigert, nichts zu tun. Ich hab die Cookieannahme sowohl im IE, als auch im FF von vorneherein blockiert und da über den FF von mir keine Cookies verlangt werden frage ich mich doch mal ernsthaft warum das so ist, woran die mich identifizieren.

    Und klar, was diesen Prozess des Fotografenverbands angeht, besteht die Wiederholungsgefahr weiter, aber mit der Handhabung des IP-Trackings habense ja bereits eine Forderung erfüllt: Sie haben abgestellt. Könntense zumindest behaupten. Zugeben werdense es jedoch wahrscheinlich nicht, dasse das extra wegen dieses Verfahrens gemacht haben. Das mit dem Zugriff über G+ auf die Bildersuche bei google.com habense möglicherweise übersehen oder konnten die Technik noch nicht diesbezüglich anpassen. Vielleicht sollteste dem Fotografenverband da mal einen Tip zukommen lassen.

    Na gut, wir werden sehen, ob die Zugriffsverweigerung auf google.com in diesem Verfahren argumentativ v. G eingebracht werden wird.

    Eins sollte man auch bedenken, G wird mittlerweile auch schon mitgekriegt haben, dass das positive Image langsam aber stetig immer mehr Kratzer kriegt.

    Es geht um einen alten Fred. Finde ihn nicht mehr. Es ging um die Cookies und den Zugriff auf google.com.

    So, jetzt bei mir:

    IE > Eingabe: google.com > Cookiebettelei > dreimal ablehnen und ich bin bei google.es. Die erbetteln wiederum ein Cookie > zweimal abgelehnt und ich bin drin. Die Cookiebettelei wird aber nach jeder Aktion wiederholt. Es nervt also gewaltig.

    FF > Eingabe: google.com > werde sofort auf google.es umgeleitet. Kann sofort alles benutzen, ohne dass nach einem Cookie gebettelt wird.

    IE > Eingabe: google.de > wieder die Cookiebettelei. Zweimal abgelehnt und es kommt eine weisse Seite mit: "Klicken Sie hier, wenn Sie nach einigen Sekunden nicht automatisch weitergeleitet werden". Es wird nicht automatisch weitergeleitet. Der Link unter "HIER" geht auf:
    *** Link veraltet *** - Klicke ich "HIER" komme ich auf google.de und bei jeder Aktion erfolgt die bekannte, nervige Cookiebettelei.

    FF > Eingabe google.de > Ich komme sofort auf google.de. Es wird kein Cookie verlangt. Ich kann normal nutzen, ohne dass ein Cookie verlangt wird.

    Über den IE lande ich bei Eingabe "google.om" auch bei goolge.es, wenn ich die Cookies akzeptiere.

    Auf goolge.com kann ich also mittlerweile nicht mehr zugreifen. Vor einiger Zeit ging das noch.

    Goolge unterscheidet bei mir zwischen den IE und dem FF. Mit dem FF habe ich keinerlei Probleme, es werden keine Cookies gefordert. Bei beiden Browsern ist die Cookieannahme absolut dekativiert und ich habe auch keine Cookies auf dem Rechner, jedenfalls keine auffindbaren. So, und jetzt frage ich mich, warum G kein Cookie von mir will, wenn ich deren Site mit dem FF ansteuere.

    Wenn mein Baby in der nächsten Zeit mit ihrem Rechner im Netz sein sollte, werde ich das mal mit ihrem Lap testen.

    ...

    Nach meiner Vermutung geht es um das Verfahren, welches dieser Fotografenverband gegen G führt. Die argumentieren ja damit, dass google.com und die dortige Bildersuche auch in D aufrufbar ist. Davor muss G natürlich Schiss haben.

    Ich vermute mal, dass jetzt v. G. das Argument kommen wird: google.com ist aus der EU nicht aufrufbar, deshalb können wir auch in D nicht in die Plicht für die Bildersuche auf goolge.com genommen werden. Wir verstossen ja nicht gegen deutsches Urheberrecht.