Beiträge von cura

    Manchmal muss sich ein Sachverhalt erst mal "setzen". G weiss schon, warum es die neue Bildersuche bisher in D nicht einsetzt. Das dürfte aber, wenn es um eine Klage dagegen geht unerheblich sein, weil z. B. google.com auch in D aufrufbar ist. Eine Klage gegen die neue Bildersuche könnte das vorhandene BGH-Urteil zur alten Bildersuche gerade mitkorrigieren. Das sind die Nachteile der Vorteile im Internet und auch Gs Juristen stossen halt manchmal an rechtliche Grenzen und haben dann keine Lösung mehr. Gesetzliche Normen sind halt nicht unendlich dehnbar.

    >> Aber da sind wir doch genau wieder an dem Punkt: Muss ein "ungeschicktes" Urteil denn auf alle Zeit Bestand haben?

    Ne Margin, muss es nicht. Und es wäre nicht das erste Mal, dass ein Senat des Bundesgerichtshofs einem bereits vorhandenen Urteil in gleicher Rechtskonstellation eines anderen Senats dort widerspricht, wir also zwei Urteile des BGH haben, die sich faktisch gegenseitig aufheben, wobei aber das Jüngere stärkere Gewichtung hat, weil aktueller.

    Das Problem heisst immer: Wie schaffe ich es bis zum BGH, weil (was eigentlich rechtsbehindernd ist) die letzte untere entscheidende Instanz auch über die Zulassung einer Revision (also die Überprüfung der Entscheidung) beim BGH entscheidet. Und welches Gericht sagt schon gerne: Wir stimmen zu, dass der BGH unsere Entscheidung auf den Prüfstand stellt?

    Es muss also eine Konstellation gefunden werden, welche im Prinzip dasselbe Rechtsproblem aus anderer Perspektive angeht und die Urteile oder das Urteil (das genügt) der zuletzt entscheidenden Instanz muss neue, bisher ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Ein Verfahren muss also so gelenkt werden, dass dem letztentscheidenden Gericht gar nichts übrigbleibt, als eine Entscheidung zu fällen, die eben diese bisher unbehandelte Rechtsfrage in den Raum stellt. Und, das Gericht muss faktisch in die unbequeme Lage versetzt werden, dass es gar nicht umhin kommt, als anzuerkennen, dass jetzt ein Sachverhalt gegeben ist, der dem BGH zur Entscheidung vorgelegt werden muss und somit eine Revision dorthin gar nicht abgelehnt werden kann.

    Hört sich saukompliziert an und ist es auch. Sowas zu konstruieren geht, ist aber ein erhebliches Stück Denkarbeit. In der Praxis ist es meistens so, dass sich diese Konstellationen per Zufall ergeben. Die einfachste Form sowas zu konstruieren ist, wenn zwei Parteien sich einvernehmlich darauf einigen sich durch die Instanzen zu "streiten", mit dem Ziel beim BGH eine vom BGH getroffene Entscheidung zu "korrigieren".

    Eine andere Lösung, die sich auch meist per Zufall und Glück ergibt ist, wennde an einen Richter kommst, der sich ein Urteil des BGH richtig reingezogen hat, zum Schluss kommt, dass die Entscheidung falsch ist und dann gegen den BGH entscheidet und diese Entscheidung auch fachlich begründet. Der wird natürlich eine Revision zum BGH dann zulassen.

    So, jetzt haste so einen Richter z. B. bei einem OLG gefunden, der sagt: Die Bildersuche der Suchmachinen ist grundsätzlich unzulässig und lässt die Revision zum BGH zu. Jetzt haste aber folgendes Problem, Du hast Dein Verfahren ja gewonnen, also keinen Grund das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen. Dein Gegner wird sich hüten die Revision anzurufen, weil er ja bereits ein für sich positives Urteil des BGH hat.

    Dann haste die Konstellation, dass das BGH-Urteil sagt: Zulässig und dasde ein Urteil eines OLG hast die sagt: Unzulässig und jedes Urteil jeweils mit anderer Begründung. Die Gerichte, die nachfolgend denselben Sachverhalt zu berurteilen haben, können sich dann an die BGH-Entscheidung halten, können sich aber auch an der Entscheidung dieses OLG orientieren, zumindest solange, bis der BGH sich die neue Konstellation angeguckt und nicht dagegen entschieden hat.

    Dritte Möglichkeit, sie können zur einer Beurteilung kommen, die sowohl von der BGH-Entscheidung als auch der Entscheidung dieses OLG wiederum abweicht. Es kommt halt immer auf die nachvollziehbare Begründung und Sichtweise an.

    Es ist keinesfalls ein Dogma, dass untergeordnete Gerichte sich an Entscheidungen des BGH zu halten haben, es ist aber sehr beguem und opportun.

    So einfach kann Recht sein.

    Bleibt nur zu hoffen, dass dieses LSG vom Bundesrat gekippt wird. Warum die Verlage sich damit zufrieden zeigen erschliesst sich mir nicht, ebenso, wieso G wieder rumquäkt und von der "Freiheit" der User labbert. Es bleibt doch mehr oder weniger alles beim alten, ein völlig unnötiges Gesetz also. Jedenfalls sieht es bis jetzt so aus, Genaues wird der genaue Text dieses LSG sagen, obwohl ich denke, das da nicht irgendwas drinsteht, was diese voräufige Beurteilung ändern könnte.

    Es bleibt alles beim alten, weil es bei der Einzelfallbeurteilung bleibt und ein betroffener Verlag sich jeweils immer gegen eine einzelne Veröffentlichung wehren müsste, wo dann die Gerichte entscheiden müssten, ob ein Textsnippet adäquat ist oder nicht.

    Im Grunde kann gesagt werden: G hat in D wieder mal gewonnen.

    ....

    Nachtrag:

    Besonders interessant finde ich die Statements einiger "Internetexperten" verschiedener öffentlich rechtlicher Sender, die sich mehr oder weniger gegen das LSG stellen, auch mit der Begründung, dass der "User" ja von Information abgeschnitten werde, wenn er nicht zahlt, was natürlich völliger Blödsinn ist, weil die Verlage, anständig vergütet, diese Informationen ja gerne zur kostenlosen Verwendung zur Verfügung stellen würden.

    Da würde ich dem einzelnen Meckerer der öffentlich Rechtlichen mal gerne die Frage stellen, was er von den GEZ-Gebühren hält, die im Grunde ja das Gegenstück zu dem darstellen, was die Verlage mit dem LSG erreichen wollten. Mit dem Unterschied jedoch, dass die GEZ-Gebühren von den Usern der öffentlich Rechtlichen zu berappen sind.

    Das Problem ist der Rechtsweg Margin. Das Urteil (die Urteile) ist in der Welt und damit werden sich die meisten Gerichte dran orientieren, sich möglicherweise dran halten. Siehst ja, die FTP will sich ja auch beim LSG dran orientieren, wobei ich mich allerdings frage, wo da die übertragbaren Paralellen sein sollen.

    Um beim BGH zu landen musste also durch die Instanzen und dann muss die letzte Instanz die Revision zum BGH auch noch zulassen. Der BGH ist aber nur zuständig, wenn es um gravierende ungklärte Fälle der Rechtsfindung handelt. So, jetzt lässt die letzte Instanz nicht zu, Begründung: Is geklärt. So, dann kannste dagegen Beschwerde beim BGH einlegen, dazu brauchste einen beim BGH zugelassenen Anwalt. Davon gibts aber nur ne Handvoll, d. h., Du musst erst mal einen finden der es macht, denn beim BGH blamieren will sich keiner der dort zugelassenen Anwälte, keiner will sich vom BGH sagen lassen: Warum habense denn Ihren Mandanten nicht darüber aufgeklärt, dass die Beschwerde aussichtslos ist.

    Is nit so einfach.

    >> Dein letztes Beispiel ist übrigens m. E. völlig legitim, solange derjenige sich dabei auf öffentlichem Grund und Boden befindet.

    Zu meinem Beispiel mit dem Glotzen in die Wohnung. Das Reingucken vom öffentlichen Grund mag ja noch bei einmaligen Aktionen legitim sein. Es hört aber da auf, wo es gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung und in dieser gegen die Unverletzlichkeit der Privatsphäre geht. Wenn Dein Nachbar Dir täglich in die Wohnung klotzt Margin, auch wenn er mit den Füssen auf öffentlichem Boden steht, kannste ihm das ganz schnell mittels Unterlassungserklärung und wenn er die nicht abgibt, per Einstweiliger Verfügung untersagen. Niemand muss die Vorhänge zuziehen und im Dunkeln leben, wenn er eine Privatsphäre haben will, nur weil er im Parterre wohnt.

    Bezogen auf Inhalte auf Servern: Wenn da Inhalte liegen, bei denen nicht erkenntbar wird, dass sie gefunden werden sollen, wenn z. b. kein Titel, keine Metatags etc vorhanden sind, unterliegen sie nach meiner Rechtsauffassung genauso der Privatsphäre. Logisch wird das z. B. bei versehentlich frei zugänglichen Passwörtern, Zugangscodes etc. Es finden sich noch heute Zugriffsstatistiken von Webseiten von Allincl im Index v. G., weil Webseitenbetreiber nicht wussten, dass diese Inhalte extra gesperrt werden mussten.

    Und wenn erkennbar wird, das eine Webseite gefunden werden soll, heisst das ja nicht zwangläufig, dass sich damit jemand auch einverstanden erklärt, dass er auch mit der Teileverwertung seiner Webseite einverstanden ist. Auch das Vorhandensein v. Titel und Metaangaben ist nicht zwingend ein Indiz, dass die Webseite v. Sumas indiziert werden soll. Man denke da mal an z. B. Nutzer v. z. B. 1&1, die sich unter Anleitung eine Webseite mit dem Cursor zusammenstellen und dann auf Abschicken klicken. Dem ein oder anderen wird da mit Sicherheit der Begriff "Quelltext" überhaupt nichts sagen.

    Auch dem Indexieren von Fotos auf Zweit- und Drittseiten hat der BGH mittlerweile einen Freibrief erteilt. Weiss jetzt aber nicht mehr genau wo. Ebenso, was viele gar nicht mitgekriegt haben, hat der BGH auch Yasni (glaube es war Yasni) den Freibrief zum Bilderklau gegeben. Es kann also der Googlebot ausgesperrt werden, tauchen die Inhalte dann auf anderen Seiten auf, die wiederum von G indexiert werden, ist G (die anderen natürlich auch) damit aus dem Schneider. Eine völlig unverständliche Rechtsprechung und ich will dem BGH da nicht mal unbedingt bewusste Rechtsbeugung unterstellen (obwohl es arg danach aussieht), es kann auch schlicht Unvermögen sein die sich neu darstellenden Konstellationen richtig einzuordnen, bzw., zu begreifen. Das Urherberrecht ist da völlig unzweideutig, es wird nichts zu einem konkludenten Einverständnis gesagt, dass ist aber eher ein Indiz dafür, dass es von den Schöpfern des Urheberrechts so gemeint war, dass es als Option keinesfalls infrage kommt, dass sich also niemand konkludent einverstanden erklären kann und auch ein konkludenten Einverständnis nicht vorausgesetzt werden kann, sondern dass jeweils eine individuelle Vereinbarung, ein individuelles Einverständnis zwingend ist. Hättense dieses konkludente Einverständnis drinhaben wollen, hättense das entsprechend formuliert eingebracht. Und genau das wird beim BGH schlicht ignoriert.

    Mit der Argumentation des konkludenten Einverständnisses bestätigt der BGH, dass es sich ja tatsächlich um eine urheberrechtlich relevante Verwendung handelt.

    Das Urheberrecht schreibt aber auch zwingend vor, dass ein Urheber bei Verwendung seiner Werke angemessen zu vergüten ist. Auch das wurde v. BGH bei seiner "verunglückten" Rechtsprechung bis heute anscheinend schlicht übersehen. Wie kann sich also jemand vorab konkludent einverstanden erklären, wenn ein wesentlicher Bestandteil des damit zustande gekommenen Vertrags nicht geklärt ist? Auch das ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsrechts: Kommt über einen wesentlichen Vertragsbestandteil keine Einigung zustande ist damit jede Abmachung hinfällig. Beispiel: Ein Kaufvorvertrag über eine Sache, der aber nichts zum Kaufpreis sagt. Gibt es hier keine Einigung ist alles hinfällig.

    >> Und wenn das überhaupt ein System gnadenlos auffangen kann, dann sind es die Mechanismen der freien Marktwirtschaft.

    Die sind ja hier leider ausserkraft gesetzt, weil sie immer wieder von staatlicher Stelle aufgefangen werden, egal wieviel Scheisse sie vorher gebaut haben.

    Und es fragt sich auch, inwieweit ein Abschreiben von Schulden überhaupt einen Schaden verursachen würde, weil das Geld ja durch nichts mehr im Hintergrund gesichert ist und es sich nur noch um reines Buchgeld handelt, welches einfach durch Kreditvergabe und Auszahlung per Überweisungen von einem Konto zum nächsten erfolgt. Es werden also nur Zahlen transferiert und keine wirklichen Werte und das in einer langen Kette. Was vorwärts geht, geht auch rückwärts und würde schlimmstenfalls durch eine Inflation ausgeglichen. Was aber auch fraglich ist. Dieses Buchgeld wird ja erst zu einem wirklichen greifbaren Wert, wenn es in "Papiergeld" umgewandelt wird, mit dem man beim Bäcker seine Brötchen kaufen kann. Und es wurde halt viel mehr Buchgeld geschaffen, als Scheine gedruckt wurden. Kein "Geldsack" wird sein Buchgeld in Bargeld umtauschen, er wird vielleicht auf Sachwerte umsteigen, das Eigentum wird wieder durch blosses Umbuchen übertragen. Die Gefahr sind hier auch die kleinen Leute, die so dumm sind zu glauben, sie könnten ihr Geld retten, indem sie zur Bank gehen und sich ihr Buchgeld in Geldscheine umtauschen lassen wollen und sich dann anhören müssten: "Sorry, Buchgeld haben wir genug, wir können Ihnen Ihr Geld gerne auf ein anderes Konto einer anderen Bank überweisen, aber mit gedruckten Scheinen happert es im Moment ein wenig".

    Das ganze Geldsystem ist aus dem Ruder gelaufen und das gilt es zu verheimlichen. Im Grunde ist es ein gigantisches Schneeballsystem und wenn es knallt beissen wie immer die letzten die Hunde, im Grossen die, die ihr Buchgeld nicht in Sachwerte umgetauscht haben, im Kleinen die, welche am Schalter oder vor verschlossenen Bankentüren stehen und das, wasse als Buchgeld auf dem Konto haben nicht mehr in "Sachwerte" umtauschen können. Also gilt es dafür zu sorgen, dass deren Buchgeldguthaben so geschrumpft wird, das es nicht mehr zum Umtauschen gibt, was natürlich auch geht, dass man sie so verschuldet, dass Guthaben aufgerechnet werden können.

    Jo, generell nit wirklich was Neues, aber hochinteressant das Zusammenspiel der Details, wie versucht wird mit Druck, der bis zur Erpressung geht, Abhängigkeiten zu schaffen, wie von Verantwortlichen am Thema vorbeigeredet und die Wahrscheinlichkeit, dass das Druckmachen nach hinten losgehen wird, weil die Schrauben überdreht werden, heruntergeredet wird, womit dann die Druckmacher sich wieder selbst in eine Abhängigkeit von denen begeben, auf die sie Druck ausüben.

    Und die, welche den Druck aus dem Kessel nehmen könnten, diese Drecksfinanzmafia will einfach nicht auf ihre Profite oder Teile ihrer Profite verzichten, auch wenn Millionen deswegen ins Elend gestürzt werden. Und ganz vorne mit dabei, wie meist: Die deutsche Bank, die es auch für ganz normales Geschäft hält im grossen Stil mit Lebensmittel zu spekulieren. Langsam kann man wieder anfangen sich zu schämen ein Deutscher zu sein, aber nicht mehr wegen unserem Adolf, sondern wegen einigen Finanzinstituten in D und der deutschen Politik, die dieses Pack, egal ob nun gern oder ungern, deckt.

    Bins gerade am Gucken, in der 31 Minute: Der Autor hat von diesem Schäuble die gleiche Meinung wie ich, er drückt sich nur zurückhaltender aus. Dieser Schäuble, der ist, so wie er mir rüberkpmmt, ein arroganter, überheblicher, demagogischer falscher Fuffziger, dem man anmerkt, dass er mit Demokratie, Transparenz wenig bis nichts am Hut zu haben scheint und wohl am liebsten herrschen würde wie ein Diktator, der niemandem zur Rechenschaft verpflichtet ist.

    Es ist wirklich unglaublich wie kackfresch dreist man die Menschen mit falschen Informationen und Lügen für dumm verkauft, um zu verhindern, dasse diese ganze Pack mal irgndwann mal vor sich hertreiben.

    Hatte den Bericht bis jetzt nicht gesehen, mir meine Meinung aus dem dazu Geschriebenen gebildet und mir das jetzt mal angeguckt. Danke für den Link Guppy. Das Demütigende greift ja besonders im Privatbereich, wo die Menschen von diesen Wixern der Security (sorry, aber was Abwertenderes fällt mir zu diesen hirnlosen Vollidioten nicht ein) rd. um die Uhr bewacht und kontrolliert werden. Ich krieg schon Agressionen, wenn ich irgendwo diese Äffchen rumhängen seh, egal wo es ist.

    Ich hab bisher bei Amozon, eBay und Co nicht gekauft und bei einem Tablett mit Quertztastur habe ich vor kurzem drauf verzichtet, es gab es halt nur über Amazon.

    Tsach, das ist genau das Problem Guppy, ich sagte ja, es ist erkennbar, dass überall Juristen eingebunden sind, die alles zu jedem Stadium auf rechtliche Aspekte abklopfen. Du würdest wahrscheinlich nie den notwendigen Beweis liefern können, dass zwischen dem Listen Deiner Templates und der Toolbar ein causaler Zusammenhang besteht. Eine Klage wäre also so gut wie aussichtslos und genau aus diesem Grund brauchen wir neue, den Erforderungen des Internets, angepasste gesetzliche Normen. Einfache gesetzliche Regelung: Es darf nur noch gelistet werden, was explizit zur Listung bei Sumas freigegeben ist. Punkt. Aus. Damit wären einige Juristen bei G und Co. arbeitslos und G z. B. würde mal richtig dumm aus der Wäsche gucken. Ich weiss auch gar nicht wo diese blödsinnige und unlogische Argumentation herkommt, dass jeder der irgendwo unter einer Domain etwas auf einen Server stellt, damit einverstanden ist, dass jeder diese Inhalte sehen und lesen kann oder gar soll. Das wäre in etwa mit der Argumentation vergleichbar, dass jeder, der die Vorhänge vor seinem Fenster nicht zuzieht, sich damit konkludent einverstanden erklärt, dass sich jeder an der Fensterscheibe die Nase plattdrücken kann, um das Innenleben der Wohnung studieren zu können.

    >> Der Fisch fängt dort an zu stinken, wo Bilder im Großformat und als Krönung auch noch im iFrame präsentiert _

    Ich hab das so interpretiert, dass Du die "normale" Bildersuche und da die Darstellung als Thumbs noch als rechtskonform, weil durch das Zitatrecht gedeckt siehst.

    Mit dem LSG sollte ja geändert werden, dass jeweils immer der einzelne Betroffene klagen müsste, es sollte eine einheitliche Regelung gefunden werden, die als gesetzliche Norm halt insgesamt vorgeht.

    Das Recht zu "zitieren'" gab es schon immer, das ist richtig, aber ein Zitat muss auch einen Sinn machen, d. h., es muss ein eigenständiges Werk ergänzen, erweitern, dem Verständnis, der Erklärung dienen. Das Zitieren ist manchmal notwendig, weil ein eigenes Werk, ohne diese Zitate manchmal gar nicht möglich wäre. Das Zitatrecht beschränkt sich in seiner Länge auf das Notwendige. Deshalb kann das mal ein Satz, aber auch manchmal eine ganze Abhandlung sein, weshalb es dann auch immer eine Einzelfallbetrachtung bleibt. Das Zitatrecht soll dem Fortschritt allgemein dienen, indem eines auf dem anderen aufbaut. Diese Kriterien hat die G-Bildersuche nie erfüllt. Deshalb hat der BGH in seiner Entscheidung zur G-Bildersuche dieses Zitatrecht erst gar nicht zur Beurteilung herangezogen, sondern ist auf die verquerte, nicht rechtskonforme, Konstruktion des konkludenten Einverständnisses umgestiegen und das auch nur mit der Hilfsbegründung, dass der damalige Betroffene seine Seiten ja extra für G optimiert hätte. Diese Hilfsbegründung war aber ganz schnell vergessen, bzw., wurde im Kontext gar nicht registriert, bzw., verstanden.

    Und klar Syno, wenn das Zeug auf den eignen Servern v. G liegt haben wir die klassische Vervielfältigung.

    Meine Nerven, jetzt wird das schon wieder so verwässert und mit Auslegbarem ausgeliefert, dass wieder die Gerichte ranmüssen, um zu klären, was der Gesetzgeber wohl gemeint haben könnte. Das ist ja jetzt wirklich nichts Schwieriges, aber die kriegen es nicht mal geregelt die einfachsten Sachverhalte unauslegbar zu formulieren.

    Und wieder mal die Schwachmaten von der FDP: "Dem FDP-Netzpolitiker zufolge solle sich das Leistungsschutzrecht an den Regeln zur Bildersuche im Internet orientieren". Klar doch, das Gesetz soll sich an einem völlig falschen Urteil orientieren. Würde mich nicht wundern, wenn diese Nulpen der FDP, die hier "Lobbydienste" leisten Juristen der Katogorie "Wärense doch besser mal zur Müllabfuhr gegangen" sind. Ich sehs schon kommen, irgendwann schmeisst dieser Berlusconi seinen Pass weg, setzt sich in den Zug und wird Vorsitzender der FDP Deutschland. Wunderbar zusammenpassen würdense ja.

    Heut abend hat mich beim Einkaufen fast der Schlag getroffen. Da lagen im Kühlregal Pizzen, die F-Pizza, mit einem riesengrossen Facebooklogo drauf. Untendrunter klein: Hergestellt nach Rezeptvorschlägen unserer Fans bei FB.

    Gehört geld.de nicht auch zu Unister? Da war heute abend mal wieder eine RTL-Aufklärungsaktion. Es ging um eine Schlüsseldienstzentrale in Geldern, die überall in den gelben Seiten Niederlassungen vortäuscht, indem sie überall Telefonnummern einträgt und die Leute über den Tisch zieht. Und als Kommentator fungierte ein Dr. Tralala von geld.de.

    Das ist alles so verschleiert, dass der Verbraucher nicht erkennen kann, dass hinter allem ein Betreiber steht, das ist Betruuuuug, wetterte er los. So oder so ähnlich. Ob der weiss wo er arbeitet? Oder: Warum poltern oft gerade die los, die besser die Klappe halten würden? Ähnlich wie ber der Frau Dr. Ex Schavan.

    Dir hab ich nichts unterstellt Guppy, aber bei Deinem Bekannten hört es sich an, als wäre er wohl auf einem Auge etwas blind und vielleicht etwas arg voreingenommen.

    Also ich kenne keinen Betrieb, in dem so überwacht wird und vielleicht wird auf umgekehrt ein Schuh draus, vielleicht meint Amazon einfach alles überwachen zu müssen. Hier arbeiten auch viele Polen, Rumänen und was auch immer, natürlich auch Spanier, aber eine Überwachung findet nicht statt. Hat ja auch irgendwie was Demütigendes. Wenn jemand solche wie von Amozon geschilderten Methoden kennt; ich lass mich auch vom Gegenteil überzeugen, davon überzeugen, dass es "normal" ist.

    Und an ein Versehen mit diesen seltsamen Aufpassern glaube ich auch nicht. Selbst wenn man die "blauäuigig" engagiert hätte, innerhalb kurzer Zeit dürfte es dann doch wohl durch gewesen sein, wessen Geistes Kinder sie sind. Vielleicht wurden sie ja engagiert, weil sie besonders "furchteinflössend" rüberkamen.

    Weisste Guppy, was mich an soner Aussage wie an der Deines Bekannten stört? Wenn die doch ständig überwacht werden, woher weiss er denn dann, dass die alle klauen, dass die alle unsauber sind, dass die alle ohne Bewachung nichts schaffen würden? Da die ja unter Bewachung stehen, können sie ja das alles was Dein Freund ihnen unterstellt nicht vorführen, also kann er es normalerweise nicht aus eigner Anschauung wissen.

    Und selbst wenn das stimmen würde, was Dein Bekannter da behauptet, dann stellt sich doch die Frage, warum dann ausgerechnet der Bodernsatz aller Nationen als Arbeitskräfte angeworben wird.

    Hier in Spanien gibt es Ingenieure, Architekten und andere Menschen mit Uniabschluss, die sogar schon in ihren Ausbildungsberufen gerarbeitet haben, die für 1000 Euro netto im Monat arbeiten.

    Und wennde das nächste mal in Spanien bist Guppy, bestell Dir mal ein Cruzcampo.

    >> Die Leiharbeiter die vor Weihnachten angekarrt werden, klauen wie die Raben wenn sie nicht überwacht werden, benehmen sich wie die Schweine wenn sie nicht zur Ordnung gezwungen werden und bewegen sich wie die Schnecken, wenn sie nicht angeschrien werden.

    Jo klar, dann ist es ja gerechtfertigt kz-ähnliche Zustände zu schaffen und als Aufpasser Figuren zu engagieren, die den Fremdenhass quasi mit der Muttermilch einsaugen.

    Höre ich da komprimiert so alle Vorurteile raus, die man so allgemein zu Spanien hat? Dem Land der Fiesta und Fiestas, in dem oft gefeiert und selten gearbeitet wird?

    Ne, Guppy, keine Ahnung was Dein Bekannter Dir da erzählt, das ist keinesfalls typisch für den durchschnittlichen Spanier. Der arbeitet nämlich, wenn er denn mal Arbeit hat, auch 2 Monate täglich 14 Stunden an sieben Tagen in der Woche durch. Gut, geklaut wird überall, da unterscheiden sich die Nationalitäten wohl kaum untereinander und was das Benehmen wie die Schweine angeht, sollten die Deutschen sich mal schön zurückhalten. Die Saubersten sind die nämlich auch nicht. Was man aber in den südlichen Ländern weniger sieht als im kühlen Norden sind durch die Strassen ziehende besoffene, laute und agressive Idioten.

    Und klar, Deutschland hat die Bedingungen zur "Sklavenarbeit" geschaffen und es wird auch flächendeckend dankend angenommen, was mich aber an den meisten Firmen, die ihren Ursprung in den USA haben, nervt ist, dasse alle mehr oder weniger dieses scheinheilige "Dont-Be-Evil-Image" vor sich herschieben.