>> Aber da sind wir doch genau wieder an dem Punkt: Muss ein "ungeschicktes" Urteil denn auf alle Zeit Bestand haben?
Ne Margin, muss es nicht. Und es wäre nicht das erste Mal, dass ein Senat des Bundesgerichtshofs einem bereits vorhandenen Urteil in gleicher Rechtskonstellation eines anderen Senats dort widerspricht, wir also zwei Urteile des BGH haben, die sich faktisch gegenseitig aufheben, wobei aber das Jüngere stärkere Gewichtung hat, weil aktueller.
Das Problem heisst immer: Wie schaffe ich es bis zum BGH, weil (was eigentlich rechtsbehindernd ist) die letzte untere entscheidende Instanz auch über die Zulassung einer Revision (also die Überprüfung der Entscheidung) beim BGH entscheidet. Und welches Gericht sagt schon gerne: Wir stimmen zu, dass der BGH unsere Entscheidung auf den Prüfstand stellt?
Es muss also eine Konstellation gefunden werden, welche im Prinzip dasselbe Rechtsproblem aus anderer Perspektive angeht und die Urteile oder das Urteil (das genügt) der zuletzt entscheidenden Instanz muss neue, bisher ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Ein Verfahren muss also so gelenkt werden, dass dem letztentscheidenden Gericht gar nichts übrigbleibt, als eine Entscheidung zu fällen, die eben diese bisher unbehandelte Rechtsfrage in den Raum stellt. Und, das Gericht muss faktisch in die unbequeme Lage versetzt werden, dass es gar nicht umhin kommt, als anzuerkennen, dass jetzt ein Sachverhalt gegeben ist, der dem BGH zur Entscheidung vorgelegt werden muss und somit eine Revision dorthin gar nicht abgelehnt werden kann.
Hört sich saukompliziert an und ist es auch. Sowas zu konstruieren geht, ist aber ein erhebliches Stück Denkarbeit. In der Praxis ist es meistens so, dass sich diese Konstellationen per Zufall ergeben. Die einfachste Form sowas zu konstruieren ist, wenn zwei Parteien sich einvernehmlich darauf einigen sich durch die Instanzen zu "streiten", mit dem Ziel beim BGH eine vom BGH getroffene Entscheidung zu "korrigieren".
Eine andere Lösung, die sich auch meist per Zufall und Glück ergibt ist, wennde an einen Richter kommst, der sich ein Urteil des BGH richtig reingezogen hat, zum Schluss kommt, dass die Entscheidung falsch ist und dann gegen den BGH entscheidet und diese Entscheidung auch fachlich begründet. Der wird natürlich eine Revision zum BGH dann zulassen.
So, jetzt haste so einen Richter z. B. bei einem OLG gefunden, der sagt: Die Bildersuche der Suchmachinen ist grundsätzlich unzulässig und lässt die Revision zum BGH zu. Jetzt haste aber folgendes Problem, Du hast Dein Verfahren ja gewonnen, also keinen Grund das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen. Dein Gegner wird sich hüten die Revision anzurufen, weil er ja bereits ein für sich positives Urteil des BGH hat.
Dann haste die Konstellation, dass das BGH-Urteil sagt: Zulässig und dasde ein Urteil eines OLG hast die sagt: Unzulässig und jedes Urteil jeweils mit anderer Begründung. Die Gerichte, die nachfolgend denselben Sachverhalt zu berurteilen haben, können sich dann an die BGH-Entscheidung halten, können sich aber auch an der Entscheidung dieses OLG orientieren, zumindest solange, bis der BGH sich die neue Konstellation angeguckt und nicht dagegen entschieden hat.
Dritte Möglichkeit, sie können zur einer Beurteilung kommen, die sowohl von der BGH-Entscheidung als auch der Entscheidung dieses OLG wiederum abweicht. Es kommt halt immer auf die nachvollziehbare Begründung und Sichtweise an.
Es ist keinesfalls ein Dogma, dass untergeordnete Gerichte sich an Entscheidungen des BGH zu halten haben, es ist aber sehr beguem und opportun.
So einfach kann Recht sein.