Danke Syno, ich glaube, dass Du einer der wenigen in D bist, der diesen Text wirklich authentisch kennt und vorliegen hat. Bei allen anderen hab ich den Eindruck, dass einer vom anderen schreibt und auch redet.
Wie es aussieht wurde das mal wieder von zwei, drei Figuren formuliert. Der gesamte Rest der Bundestagsgemeinde, inkl. dem Angela, dürften mal wieder keinerlei Ahnung gehabt haben worum es geht und trotzdem JA gesagt haben.
Gilt auch für die Opposition, die ebenfalls durch Abwesenheit glänzte (ganz so, als gäbe es keine Tagesordnung) und sich nun nachträglich empört. Hätten die sich informiert, hätten sie das Gesetz ja leicht durch Anwesenheit verhindern können.
*** Link veraltet ***
Das gefällt mir am besten an dem Artikel:
Als der Bundespräsident am Sonntag im ZDF für einen „realistischen Blick auf unser Führungspersonal“ plädierte, wurde er mit Blick auf die Koalition gefragt, ob das heiße, dass diese ihre Sache alles in allem ganz gut mache. Gauck erwiderte: „Ich habe gerade über Frau Merkel gesprochen.“
So werden heute Gesetze gemacht: Keiner weiss worum es geht, keiner interessiert sich auch wirklich dafür, insofern könnte der ganze Bundestag eigentlich wirklich durch Wachsfiguren ersetzt werden, mit nen eingebauten Sprechmodul, das beim Vorüberbeugen aktiviert wird. Die einen: Ja, ja, ja, ja. Die anderen: Nein, nein, nein, nein.
Der Passus, der für Aufregung sorgt:
"Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".
Is halt jetzt die Frage wie der da reinkam. Kann auch durchaus Schusseligkeit und Unvermögen von denen gewesen sein, die dran gearbeitet haben, denn durchgegangen, hätte dieser Passus mit Sicherheit die Gerichte beschäftigt, die dann irgendwann gesagt hätten, wie er auszulegen ist.
Kann aber auch sein, dass der Passus von einem ganz Schlauen bewusst so formuliert wurde, in dem Wissen, dass er zumindest ne zeitlang für die datenverarbeitende Industrie sowas wie ein Freifahrschein ist, zumindest solange, bis Gerichte dazu was gesagt hätten.
Bei diesem Passus frage ich mich allerdings auch was das soll:
"Sie (die sich anmeldende Person) ist auf dieses Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen".
Warum einmal im Jahr eine "ortsübliche" (was immer das sein mag) Bekanntmachung? Soll die einmal ausgesprochene Ablehnung etwa zeitlich begrenzt sein?
Grundsätzlich bin ich der Meinung, der Staat sollte sich keine Extrawürste braten, wenn bei anderen die Zustimmung explizit vorgeschrieben ist, sollte das auch für den Staat gelten.
Auch sollte der Staat mit dem "Eigentum" von anderen, deren Daten, keine Geschäfte machen dürfen.
Auch müssten hier die Regeln, nach denen sämtliche Auskunftsfritzen, wie auch die Schufa, arbeiten erheblich "verbraucherfreundlicher" derart gestaltet sein, dass sie jedem unaufgefordert und kostenlos mindestens einmal im Jahr mitteilen, was über ihn gespeichert ist. Bei Abfragen sollte ebenso unaufgefordert mitgeteilt werden, wem warum Auskunft erteilt wurde. Da würde so ein Scheiss mal vielleicht aufhören, wie ich das schon selbst mitgekriegt hab, dass son paar schwindelige Versicherungsvertreter sich über jemanden und dessen Vermögensverhältnisse unterhalten und dann einer sagt: Hast Du die Daten von dem? Dann ziehe ich später mal seine Schufa.