Hab mal jetzt versucht etwas zu lesen und kann mir irgendwie noch keine Meinung dazu bilden. Was die Presse dazu schreibt ist mehr oder weniger immer dasselbe.
Die diesbezüglichen Normen waren, bzw., sind ja immer noch Ländersache, dürften deshalb auch unterschiedlich ausfallen.
Wenn das...
>> Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.
nun möglich sein soll, müssten ja bereits Daten vorhanden sein und da die Weitergabe von Daten bisher bestätigt werden musste, gibt es in Datensammlungen entweder zu einer bestimmten Person keine Daten oder der Betreffende hat vorher zugestimmt, bzw. seine Daten freiwillig irgendwelchen Firmen oder was auch immer zur Verfügung gestellt und es könnte dann halt auf Basis einer einmal erteilten Zustimmung "berichtigt" werden.
Zu jedem Gesetz gibt es ja auch Ausführungsverordnungen, die dann eingrenzen, wie die einzelnen gesetzlichen Normen auszulegen und zu handhaben sind.
Wie gesagt, dass, was ich bisher dazu lesen kann ist mir eigentlich zu wenig, um mir darüber nun abschliessend ein Urteil bilden zu können. Gut möglich auch, dass da mal wieder viel Wind um nichts gemacht wird.