>> Google hätte in seinen neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Zerstörung des Planeten Merkur als wichtigstes Unternehmensziel festschreiben können - die Mehrheit der Nutzer hätte mit einem Klick akzeptiert.
Über kurz oder lang wird das dazu führen, dass AGB nicht mehr grundsätzlich als Grundlage zu Vereinbarungen herangezogen werden können, wenn sie einen gewissen Umfang in der Wortwahl und der Quantität übersteigen. Es ist immer mehr erkennbar, dass AGB unübersichtlichst unnötig aufgeblasen werden, der leicht erkennbare Sinn: Es soll die Kenntnismame erschwert werden, bis unmöglich gemacht werden. Manche ABG kann man ja ohne juristische Grundkenntnisse gar nicht mehr verstehen, insbesondere, wenn sich darin auf bestimmte Gesetze mit lediglich der Nennung der Hausnumer berufen wird.
Das ist aber nicht das, was der Gesetzgeber dabei im Sinn hatte. Ich warte schon lange auf das erste Urteil eines Gerichts welches sagt: Diese oder jene ABG sind rechtsungültig und sind deshalb nicht als Vertragsbestandteil anzusehen, auch wenn sie grundsätzlich im Ganzen nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstossen.