Leben ohne Kreditkarte?
>> Blödsinn, du kannst unberechtigte Kreditkartenabrechnungen innerhalb sechs Wochen immer reklamieren. Ich hab in der Branche gearbeitet, auf beiden Seiten.
Na, dann haste wohl einige Sondervereinbarungen der Kreditkartenfirmen, auch nachzulesen in deren AGB, nicht mitgekriegt. Reklamieren kannste alles, nur es gibt kein Geld zurück Erwin, auch bei berechtigten Reklamationen. Für Mietwagenfritzen gilt: Abgebucht ist abgebucht, Dein Geld kannste Dir dann notfalls gerichtlich von der Leihwagenfirma zurückklagen.
Naja, wenn man mal davon ausgeht, dass das Tanken vielleicht ne Viertelstunde in Anspruch nimmt, 20 Liter so 30 Euro kosten, dann aber dafür am Ende 80 Euro veranschlagt werden, dann würde ich das schon als etwas überzogen ansehen. Wenn die Legitimation dann auch noch listig in den ABG versteckt wird, würde ich das auch als '"überraschende Klausel" und somit nicht zulässig sehen.
Und was mich besonders ärgert: Vorne wird dieses "Nachtanken" als besonderer Kundenservice angepriesen, in Wirklichkeit ist es jedoch eine wunderbare Reihbachquelle und keineswegs "fast selbstloser Kundenservice".