Beiträge von Synonym

    Nunja, ob ich sauber recherchiere ist eine andere Frage, ich lese mich da auch nur durch, weil ich ja nach Quellen suche. Fakt ist, Fotolia hatte den Hinweis, dass der Vermerk im Impressum sein darf, als "Alias oder Foto-ID @ fotolia.com". Dann kamen die Abmahnungen, weil eben der Hinweis keinen Rückschluss auf das Bild zulässt, können ja mehrere Bilder auf der Seite sein. Dann hat Fotolia seinen Bestimmungen geändert und "Impressum" als möglich Nennung entfernt.

    Können keine Umlaute tippen.... MIr doch egal, aber auch welche. Wer keine Umlaute tippen kann, der kann meine Webseite auch nicht lesen. Kommt er dennoch drauf, dann durch Suchmaschinen und die können auch übersetzen.

    Einziger Gegenpunkt für IDN-Domänen. LetsEncrypt unterstützt sie nicht, also kein SSL. Aber ansonsten.... Sollen die Amis doch machen was sie wollen. Bin auch bei Russen unterwegs und meine Tastatur kann auch kein kyrillisch ;)

    Alex, ich habe keine Ahnung, aber Fotolia war mir schon immer Suspekt, vor allem nach der Abmahnwelle. Woher hast Du denn z.B. die Info, dass die Angabe im Impressum sein darf? Das stand mal in den Bestimmungen, aber nun schon Jahre nicht mehr.

    https://beispiel.rocks/de.fotolia.com…StandardLicense

    Da ist kein Wort "Impressum" zu finden, sondern in der FAQ: "müssen Sie die Copyright-Informationen unter Verwendung dieses Formats angeben: © Name des Fotografen / Fotolia. Die Copyright-Informationen sind neben dem Bild auf der Fotolia Website zu finden. Diese Informationen können auf oder neben dem Bild oder bei audiovisuellen Produktionen in den Credits des Projekts erscheinen."

    Auch dort kein Wort von Impressum. Und genau das wurde ja auch abgemahnt, weil es eben keinen Bezug zwischen "Name des Bildes" und "Bild auf der Seite" gibt. Daher wohl auch die Änderungen der Bestimmungen. Steht das im Impressum, dann sagt das nix aus. Woher soll man auch wissen, wenn man ein Bild X gesehen hat, dann die Angaben im Impressum, dass das Bild X der dortige Eintrag "#99875264 Trauer21101b © Fiedels" ist????

    Ehrlich gesagt fragte ich mich das schon oft, wenn man da im Impressum eine Latte an Vermerken liest... Schön und gut, aber welches Bild auf der Seite ist eigentlich von wem? Die Hinweise bringen nix, denn es gibt keinen Bezug zum Bild.

    Als Beispiel Dein [entfernt]. Da steht eine ganze Batterie an Angaben. Aber welche ist denn nun welches Bild oder überhaupt, welche Webseite ???

    Sagt mal, weiß einer von euch, wie ich bei Google-Fonts Formate wie woff und woff2 bekomme? Ich versuche schon den ganzen Tag "Open Sans" zu laden, aber immer kommt im Zip nur TTF an. Früher waren da mal alle Versionen drinnen (ttf, woff, woff2, svg, etc...), jetzt nicht mehr.

    Dazu kommt, dass im Zip alle Versionen sind, also bold, extra-bold, thin, italic etc, also alles, was ich gar nicht will, aber eben alles als TTF.

    Danke!

    Ist ganz schön kompliziert das Teil und irgendwie fehlt die Hälfte :( Schön, man sieht nun geordnet nach Themen, was wo wie Probleme macht, aber eine entscheidende Sache fehlt, die Info "Verlinkt über", man weiß also nicht mehr, wo Google die fehlerhafte URL her hat. "An den Index senden", das geht nur noch mit URLs, die Google schon kennt oder eben in der Sitemap sind. Einfach so eine neue senden, nee, Funktion nicht mehr da oder ich bin blind. Und, eine Seite an den Index senden und gleichzeitig alle verlinkte Seiten mit aufnehmen, ganz weg, geht nur noch eine einzelne Seite.

    Und wo ist eigentlich die Navigation? Muss man da echt von Punkt zu Punkt springen, ohne zu wissen, wo sich überhaupt was verbirgt, also alles blind durchklicken?

    Irgendwie stehen die ganzen Benchmarks aber in Konflikt miteinander. Heute oder gestern hat Intel eigene raus gebracht mit CPUs der 8., 7. und 6. Generation und mit bzw. ohne SSD. Laut Intel ist der Leistungsverlust bis zu 10%. Der I/O-Durchsatz der SSD sinkt um bis zu 50%. Gleichzeitig rät Intel diversen Cloud-Anbietern, den Patch nicht einzuspielen, eben wegen dem Leistungsverlust.

    Frag mich nun aber bitte nicht nach der Quelle. War ein PDF von Intel, glaube irgendwo bei Heise verlinkt.

    Guppy, wegen alten Daten.... So wie ich das verstanden habe... Das neue Gesetz gibt es ja schon sei Ende 08.2016, ist also nicht neu. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann darfst Du alle Daten behalten, für die Du eine gültige und ab Ende 08.2016 zulässige Einwilligung nach DSGVO hast. Auch darfst Du, wenn die Einwilligung da ist, diese Daten erneut verarbeiten.

    Gibt es keine entsprechende Einwilligung oder ist diese von Vor Ende 08.2016 (weiß den genauen Tag leider nicht, war was zwischen 20. und 30.8), dann ist diese nicht mehr gültig. Die Datensätze müssen gelöscht werden oder eben nachträglich für die gewünschten Tätigkeiten Einwilligungen eingeholt werden.

    Z.B. war im einfachsten Falle die Erfassung mit Piwik mit gekürzen IPs zulässig. In dem Fall bildete Piwik eine UID (anonymisiertes Profil), die nicht einfach so rückverfolgbar ist. Die UID ist in der DSGVO aber auch eine persönliche Angabe. Fehlt die Einwilligung nach DSGVO, dann muss alles gelöscht werden oder eben jeden anfragen, ob man die Daten behalten darf. Anfragen geht aber nicht, weil keine Email da ist, also löschen.

    Hier kollidiert irgendwie alles und nix ist wirklich klar. Gut, da steht was man machen soll, aber nicht wie oder für Normalos eben verständlich. Übermittlung von Daten ins Nicht-EU-Ausland. Im Grunde erlaubt, wenn vorher zugestimmt wird, es muss aber auch vorher angegeben sein, ob es mit diesem Land ein Datenschutzabkommen gibt.

    Kann da wieder meine Kunden/Besucher nehmen. Besucher fragt an, Daten sind in DE, werden dann aber z.B. an einen Vermieter in Russland geschickt, etc.

    Oder eben was ganz einfaches, was man ja auch benennen muss. Datenübermittlung in DE an Fremde. Ich übermittle Daten an den Steuerberater, der dann ans FA.

    [USER="48"]Margin[/USER], ja, wäre auch so ein Beispiel. Trifft auf mich nun zwar nicht zu, da ich nix versichere, aber aus ähnlichen Gründen behalte ich auch diverse Sachen, die ich löschen müsste. Eben im Falle eines Rechtstreits beweisen zu können, dass Vorwurf X oder Y nicht von mir, sondern von Kunde B war. Z.B. Protokolle, wer wann wie und wie welches Bild hochgeladen hat. Hatte ich schon oft genug, dass dann einer 2 Jahre nach Vertragsende kam und mich zur Kasse beten wollte. Aber nee, die Protokolle sind da.

    [USER="73"]guppy[/USER] ich denke nicht, dass die mit "nicht wieder herstellbar löschen" nun meinen, dass es forensisch nicht mehr herstellbar sein darf. "Löschen" muss aber löschen bedeuten und nicht einfach Artikel X auf "privat" setzen oder so (Also löschen vortäuschen), oder eben trivial, den Papierkorb in Win nicht leeren oder Dokumente einfach in die Papiertonne werfen. In einigen der Tools wird diesbezüglich z.B. abgefragt, ob die verantwortlichen, die die Verordnung umsetzen, über einen geeigneten Aktenvernichter verfügen.

    Edit: Wegen MySQL: Das neue Piwik z.B. hat änderungen in Bezug Cookies (also komplette Deaktivierung möglich) und im Bereich Datenauskunft. Es wird dann möglich sein, bestimmte LOgs zu einem User, einer IP oder einer generierten UID (wenn IP teilweise unkenntlich gemacht), zu exportieren für die Mitteilung und auch zu löschen.

    Das kannste laut sagen. Sind auch so Dinge dabei wie, dokumentieren (Format vorgegeben), welche Daten wo erfasst wurde und warum. Wo sie gespeichert sind, wie gesichert und wer die noch alles bekommen hat bzw. zugreifen kann. Wenn sie ein anderer bekommen hat, dann auch, dass der sich ebenso an die Verordnung hält. z.B. Mieter mit Schaden in der Wohnung -> Hausverwaltung -> die gibt Tel oder Name an den Handwerker weiter. Weitergabe von IP-Adressen etc. Also alles was irgendwie gesendet wird, dokumentieren. Speicherung von IPs. Möglich für einen bestimmten Zeitraum. Steht irgendwo drinnen (waren glaube ich 60 Tage oder so), wie lange man darf. Muss das dann aber auch so angeben und dann löschen. Löschen betrifft hier auch Backups! Geht noch viel weiter. Ich speichere ja auch die Anfragen, die an meine Kunden verschickt werden. Müsste ich eigentlich löschen, wenn der Urlaub vorbei ist oder gar nicht erst stattfindet. Weiß ich aber nicht, bin daran ja nicht beteiligt. Also dürfte ich die eigentlich gar nicht speichern. Email löschen, die nicht mehr zwingend benötigt werden. Wobei hier sogar vieles mit der Aufbewahrungspflicht kollidiert. Irgendwas von Verschlüsselung der Daten auf Endgeräten, die die Firma verlassen etc.

    Jein. Es gibt Hilfstools, die einem sagen sollen, wo man noch was anpassen muss etc oder ob man bereits auf dem richtigen Weg ist. Dabei muss man aber die kryptischen Fragen und die Antworten verstehen. Musst einfach mal suchen, habe es leider nicht gespeichert. War aber unter anderem von Oracle, Microsoft, Siemens, IBM etc.

    Und Generator bringt ja nix, der kann ja höchstens einen Text erzeugen als Datenschutzverordnung, aber es geht ja primär um das dahinter, die Verwaltung und Dokumentationspflicht.