Bestpreisklauseln von Hotelportalen untersagt

  • Wie es der Titel schon sagt sind die Bestpreisklauseln durch das Bundeskartellamt zum 1. März 2014 bei HRS untersagt.
    Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist betrifft es im weiteren Verlauf auch einige andere Online Portal.
    Es ist nicht auszuschließen das auch die Bestpreisgarantie dran glauben muss.

    *** Link veraltet ***

  • Bevor hier jmd. falsch denkt: dies betrifft nicht Pauschalreisen, da sich dabei die BPK praktisch auf den Handelsvertreterstatus bezieht.

    Bei den Urteil geht es darum, dass durch die BPK der Hotelportale den Lieferanten Lieferbedingungen aufgezwängt werden, die wettbewerbsbehindernd sind (ähnlich war es auch schon beim Amazon Marketplace der Fall).

  • Praktisch geht es bei den derzeitigen Urteilen dieses Jahres um Ratenparitäten. Und damit um das Innenverhältnis zw. den Hotelportalen (oder Marktplätzen wie Amazon Marketplace) und den Anbietern.

    So hat Ragge von HRS anscheinend schon angekündigt, dass er die BPG behalten will, aber eben dann auf eigenes finanzielles Risiko.

    D.h. Das Hotel darf jetzt bei HRS 90 verlangen und auf der eigenen Seite 80. Ratenparität im HRS Vertrag aufgehoben. HRS kann aber gegenüber den Endkunden auf der Seite weiter eine BPK bieten, wo dann HRS die Differenz zahlen müsste, weil sie eben das Hotel noicht mehr per Vertrag dazu verpflichten können, bei HRS den besten Preis einzuspeisen...


    Die Bestpreis-Garantien bei Pauschalreisen fussen hingegen darauf, dass Reisevermittler hier Handelsvertreter sind und der für das Produkt überall der gleiche Preis verlangt werden muss (das Produkt ist die eine exakte Reise). Da die Garantien zugleich sog. "unberechtigt gewährte Rabatte" ausschließen, besteht da für die Reisebüros als Vermittler keine große Gefahr.