Der Kandidat hat 100 Punkte - mein Stand war von gestern Abend. So schnell ändern manche Leute ihre Meinung ![]()
Beiträge von Margin
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Er geht noch längst nicht. Erstmal gehts in Revision ...
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na dann gebe ich ein mal paar :beer: aus.
Haste nix stärkeres? :cry: -
Never touch a running system ... :wall:
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Um 8.10 Uhr wohl nicht, aber um 9.00 oder 10.00 Uhr ist annähernd normal.
Das ist dadurch möglich, dass das Unternehmen mit dem Arbeitsanfall nicht der Arbeitgeber ist. Der Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma, die ihrerseits (i.d.R. Pauschal-)Verträge mit dem Unternehmen hat. Fällt ein Mitarbeiter aus, pfeifen die einmal kurz Ihre Zeitarbeitsfirma an.
Die Zeitarbeitsfirma pfeift daraufhin ihre Reserveleute ran, direkt ins Unternehmen, wo sie sich vor Ort treffen und quasi auf der Werkbank den Arbeitsvertrag unterschreiben. Das funktioniert auf 2 Arten.
Fall 1: Neuer Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma.
Die Zeitarbeitsfirma weiß, sie hat im Unternehmen XY 30 Hilfkräfte laufen, von denen statistisch jede Woche 3 ausfallen. Also akquirieren sie 5 oder so auf Reserve. Diese 5 kriegen bereits alles, was sie für den Job brauchen, auch Sicherheitskleidung usw. Auch schon einen noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag zum gründlich durchlesen und der frohen Botschaft, es würde in 1 - 2 Tagen losgehen und sie sollten abrufbereit bleiben. Ob sie dann tatsächlich eine Woche oder zwei warten und vertröstet werden, interessiert die Zeitarbeitsfirma wenig. (= kostenlose Standby-Arbeitskraft)Fall 2: Ein Zeitarbeiter aus dem Bestand.
Für gewöhnlich werden im Vertrag 2 Lohnstufen festgesetzt, eine für die Rufbereitschaft und eine für den Arbeitseinsatz - i.d.R. verschleiert als Grundlohn und Zulage für den Mehraufwand bei Einsatz. Hierbei handelt es sich um Summen, die derart niedrig sind, dass ein regulärer Arbeitgeber sie im Leben nicht am Betriebsrat vorbei kriegen würde. Während sie warten oder krank sind kosten sie also die Zeitarbeitsfirma fast gar nichts, werden jedoch grundsätzlich im Krankheitsfall gekündigt - Ausschuss - weg damit. Ist nun ein "guter" absehbar länger krank, wird er aus "betrieblichen Gründen" gekündigt (2 Wochen zum 1. oder 15 oder so ähnlich) und nach Genesung von einer (vorsichtig formuliert) befreundeten Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt die ihn ihrerseits wieder zu dem Unternehmen mit dem Arbeitskräftebedarf schickt.Die kapitalistische Form der Sklaverei.
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Zitat
Und auch jemand, der sofort bereit steht, muss bezahlt werden, damit er sofort bereitstehen kann.
Dafür gibt es das moderne Instrument "Zeitarbeit", am liebsten gekoppelt mit der Probezeit. Für fünf die arbeiten, hängen schon 3 in der Warteschleife. Ich kenne nicht einen einzigen, der eine Krankmeldung ungekündigt überstanden hat. Und ist es ein Mitarbeiter, der denn doch über die Maßen brauchbar war, wird er bei der einen gekündigt und nach Genesung bei der anderen wieder eingestellt. So steht er dem selben Unternehmen durchgängig zur Verfügung, ohne dass für den Krankenstand bezahlt werden muss und ohne Produktionseinbußen oder -mehrkosten, weil ausreichend "kostenlose" Springer zur Verfügung stehen. -
Du bist schon so dermaßen alt, Du solltest Beerdigungen grundsätzlich meiden. Ein kurzes Nickerchen und anschließend biste 3 Stunden mit wieder ausbuddeln beschäftigt.
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Kann bei meinen auch dran gelegen haben, dass ich u.a. einfach immer die Töpfchen aus dem Supermarkt ausgepflanzt hab, wenn sie abgeerntet waren.
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Ahhh ... ups :pfeif:
Kannste nicht das Ding einfach so hinstellen, dass die anderen Kräuter den größten Teil direkte Sonne abfangen? Oder mal beim Gärtner nach 'ner robusten Freilandsorte fragen.
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Einfach tagsüber, wenn richtig Sonne ist, ein Blatt Papier vor die Scheibe schieben.
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Dann macht der nix mehr, gar nix mehr

Hab selbst im Garten immer bissel drauf geachtet, dass er nicht allzuviel Sonne abkriegt.
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Klasse, tät ich mir auch wünschen. :up:
Die Jungs aus Hannover rücken die Daten nur an Anwälte raus.btw. Die telefonische Rückabsicherung scheint üblich zu sein.
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Warum sollten sie da bei Dir eine Ausnhame machen?

Allerdings schreiben sie nicht, Lieber Klausemann, die Anschrift zur IP ist ...
Sonder, Lieber Klausemann, gerne teilen wie ihrer Rechtsvertretung die Anschrift zur IP mit ... -
"Betrüger. Nicht dort kaufen!" ... Könnte doch glatt ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein. Dürfte zwar nicht von öffentlichem Interesse sein, aber was solls. Hauptsache Du kriegst Deine Info. Tatort drehste geflissentlich erstmal auf Frankfurt und schickst den Jungs da 'ne Online-Anzeige. Damit beschafft Dir die Staatsanwaltschaft hübsch die Adresse zur IP *hust*
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Who cares? Du weißt aber schon, dass er die Hanse so tierisch genervt hat, dass es teilweise existentieller Natur war? :bad:
Die Rolle könnte ja ein Ami spielen, vielleicht einer von der NSA?
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Schick 'ne kurze email hin: ... wg. anhängigem Verfahren ... Bitte um die allgemeine Information ... Speicherdauer ...
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Die Antwort auf die Hanse hieß Störtebeker. Wie heißt die Antwort auf Google?
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Nur vom BGH (also nur die deutsche Antwort auf Verfahren vor griechischen Gerichten): *** Link veraltet ***
Zitat von "BGH"Die Anerkennung des Urteils eines griechischen Gerichts, durch das die Bundesrepublik Deutschland wegen Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht in Griechenland im Zweiten Weltkrieg zur Zahlung von Schadenersatz an verletzte griechische Staatsangehörige verurteilt wurde, ist ausgeschlossen, weil ein solches Urteil dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität widerspricht.
Die Antwort auf die Frage, ob die Ansprüche als Zivil- / Handelssache geltend gemacht werden können: *** Link veraltet ***
Zitat von "EuGh"
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (...) ist dahin auszulegen, dass eine Klage, die natürliche Personen in einem Vertragsstaat gegen einen anderen Vertragsstaat erheben und die auf Ersatz des Schadens gerichtet ist, den die Hinterbliebenen der Opfer des Verhaltens von Streitkräften im Rahmen von Kriegshandlungen im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates erlitten haben, keine „Zivilsache" im Sinne dieser Bestimmung ist.Urteil des IGH zur Frage der Rechtmäßigkeit der Urteile die in den betroffenen Ländern gefällt wurden: *** Link veraltet ***
Weiter ist den Haag noch nicht.Zitat von "IGH - Auszug"(...) Finds that the Italian Republic has violated its obligation to respect the immunity which the Federal Republic of Germany enjoys under international law by declaring enforceable in Italy decisions of Greek courts based on violations of international humanitarian law committed in Greece by the German Reich (...)
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Der Kandidat hat 100 Punkte
