Beiträge von Margin

    Danke, danke ^^

    Noch ein Diskussionsansatz, der mir durch den Kopf geistert: Es ist in Deutschland doch eigentlich so, dass niemand für fremdes Verschulden haftet, nur für sein eigenes. Wenn ich meine Upload-Prüfungspflicht nicht schuldhaft verletze, müsste die Haftung für unlizensierte Inhalte doch eigentlich beim Uploader liegen. Also ähnlich wie bei diesem vermalledeiten "Eltern haften für ihre Kinder". Nein, sie haften nur für ihr eigenes Verschulden, die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, so diese denn gegeben ist.

    Als Beispiel einmal das Forum hier: Ich denke nicht, dass sich hier etwas ändern wird / muss. Hier wird von 2 Leuten regelmäßig mehrmals täglich kontrolliert. Wenn dann doch einmal etwas für wenige Stunden hier steht, zum Beispiel nachts, liegt das nicht mehr im Bereich des Leistbaren.

    Nur ein wenig Sammelsurium, vielleicht auch eher, damit ich es nicht vergesse, bin noch nicht wach. Also nur Ansätze und vielleicht auch nicht zu Ende gedacht ^^

    Zitat

    auch wenn ich mit einigen schon wo anders red


    Danke für die Adelung, die "Einigen" sind Wir :grins:

    Erste Überlegung, bist Du nicht einem Shop näher als einer Plattform?

    Als nächstes habe ich noch keine Differenzierung zwischen b2b und b2c gefunden, was in der Rechtsprechung in Deutschland gerade im Urheberrecht einen ganz erheblichen, wenn nicht gar DEN Unterschied macht. Dazwischen liegen Welten.

    Speziell in Deinem Fall ist m. E. doch alles nur eine Frage des Vertrags mit dem Inserenten.

    Für kleinere Plattformen bleibt eigentliche alles beim Alten, es ändert sich nur ein einziger, wenn auch erheblicher Punkt: Die Schonfrist "ab Kenntnisnahme" entfällt. Statt dessen muss der Betreiber nachweisen, dass er sich bemüht hat, die Inhalte zu überwachen. Das könnte z. B. eine Publikation erst nach Freischaltung durch den Betreiber sein - der Schwerpunkt liegt hier auf der Außenwirkung^^ Zur Prüfung der nächtlichen Uploads am nächsten Morgen eignet sich z. B. "Image Search for Google" oder "TinEye".

    Zur Prüfung der Altbestände also Massentests könnte der Ratlose Rudi noch den einen oder zwei Tipps haben. Über welche Massen reden wir hier? Und hier taucht meine nächste Frage auf: Altbestände? Rückgreifende Wirkung eines Gesetzes? Cura?

    Der nächste Punkt, muss die ganze Chose nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden?

    Zitat

    Domain? Inhalte? Betreiber? Je nachdem was damit gemeint sein sollte, könnte man Punkt 1 relativ flexibel, mit relativ wenig Aufwand, handhaben.

    Soweit ich mich durch den Originaltext durchgekämpft habe, wurden genau diese Hintertürchen zugemacht. Festgemacht wird wohl an den Inhalten.

    Selbst wenn der Fehler wirklich irgendwo bei Synonym liegen sollte, was ich mir bei der Vielzahl der Wege, Geräte und Browser nicht vorstellen kann, muss Bing ja ein erhebliches Interesse daran haben, den Fehler zu finden. Wenn Synonym kein Einzelfall ist, wovon ich ausgehe, dann ist dieser Zustand ja immens geschäftsschädigend, gerade in Konkurrenz zu Google. Dem Durchschnittsuser dürfte das nicht auffallen, der sieht halt einfach, die haben nur 5 Ergebnisse, geh ich doch lieber bei Google gucken.

    Ich würde die echt mal anschreiben und 2 - 3 Screenshots anhängen. Ich erinnere mich auch, dass Du da schon mal gefragt hattest. Hatte es damals auch hier geprüft, nur die Antwort schien mir so irrsinnig, dass ich wirklich dachte, ich hätte Deine Frage falsch verstanden.

    68.700 Ergebnisse bei Graf mit Blick auf Bodensee
    103.000 Ergebnisse bei site:bmw.de
    972.000 Ergebnisse bei site:bing.com

    53.100 Ergebnisse bei ferien-netzwerk.de

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    Tot nicht unbedingt, aber fehlerhaft.

    Und da war ich schon einen Schritt weiter. Zeitnah wird dann in guter alter Googlemanier alles, was "fehlerhaft" ist, in den Serps aussortiert et voilá, wir haben Ghost-Web. Tausende und abertausende Domains, die zwar ganz legal existieren, die jedoch kaum noch jemand je zu Gesicht bekommt. Der Durchschnittsuser wird es nicht merken, da er ja gar nicht weiß, dass in seinem ausgegebenen Suchergebnis, 80 % fehlen.

    Selbst wenn nicht aktiv und gezielt aussortiert wird, schafft es dann spätestens der Algo. Welcher User bleibt denn auf einer Kraut-und-Rüben-Seite ohne Sinn und Verstand?

    Kann, muss aber nicht. Es sind viele Dienste, bei denen Du zum Anmelden die Mail-Adresse brauchst und eben keinen Nutzernamen. Der normale User hat übrigens in der Regel nur eine Mailadresse. Benutzt er jetzt noch überall das gleiche Passwort, ist es passiert.

    Wird Deine Mail-Adresse in den Datenbanken gefunden, bedeutet das nicht, dass da nur die Adresse vorhanden ist. Die Adresse ist quasi nur der "Name" des Datensatzes. Neben dem / einem Passwort können auch Benutzernamen, Geburtsdatum, Sicherheitsfrage und -antwort, Domains (FTP) ... alles was nur denkbar ist, in diesem Datensatz liegen.

    In den 20 Millionen sind natürlich Unmengen Blindgänger. Da die Login-Versuche jedoch nicht von Hand sondern per Script laufen, braucht es nur Geduld, die Volltreffer zu finden.

    Findet nun jemand seine Mailadresse über den Suchdienst, bedeutet das für ihn lediglich, vorsorglich alle Passwörter zu ändern, die mit dieser Adresse in Verbindung stehen.

    Ja, das gerne bemühte Argument mit dem Lieferverkehr. Dabei schlägt der Individualverkehr diesen zumindest was Abgase usw. angeht um Längen.

    Ein anderes Beispiel, vielleicht noch prägnanter. Wir haben für unser Ceranfeld einen ovalen Edelstahlbräter gesucht und dabei halb Hannover abgegrast. Zuletzt waren wir bei Galeria Kaufhof. Da standen dann auch tatsächlich endlich zwei, die in Frage kamen - von Berndes, recht teuer, aber nun denn. Der Haken, der eine war deutlich ein paar Zentimeter zu groß, der andere zu klein. Der dazwischen wäre es gewesen. Den gibt es nicht, nehmen sie doch einen Gußeisernen. Bestellen ging auch nicht, weil gibt es ja nicht. Hin und her, lieber doch noch mal drüber schlafen. Zuhause im Netz nachgeschaut. Es gibt ihn, vom selben Hersteller, exakt das Mittelmaß und deutlich günstiger. Bestellt - war nicht Amazon.

    Noch eines: Wir haben einen reinen Kühlschrank ohne Eisfach gesucht mit einer Höhe von ca. 140 cm. Im Fachhandel die Hacken abgelatscht, ungewöhnliche Höhe und dann noch ohne Eisfach? Klar, das wussten wir vorher. Abends im Netz bei "Notebooks billiger" exakt das was wir suchten und auf Lager für einen Preis, der war unschlagbar - inklusive Lieferung bis in den 4. Stock.

    Ein schönes Beispiel sind auch die Gaskartuschen für unseren Kocher im Wagen. Propan ist deutlich teurer als Butan, Propan brennt auch noch zuverlässig bei Minusgraden. Nur hocken wir in der Regel nicht just for fun bei Minusgraden draußen zum Kochen rum. Wollen wir hier vor Ort kaufen, findest Du überall nur Propan vom Markenhersteller Campingaz. Einmal haben wir irgendwo durch Zufall ein oder zwei Kartuschen Butan gefunden, aber damit brauchen wir gar nicht erst losfahren. Bei Amazon bekommen wir ein 12er Paket Butan noname zu dem Preis, den ungefähr eine Kartusche Propan vom Markenhersteller kostet.

    Witzig, hatte ich just gelesen, nur nicht beim Spiegel .

    Was mir in dem ganzen Salat fehlt, ist eine genauere Beschreibung der zugehörigen App, ohne ist das Urteil ziemlicher Schwachsinn - meine Meinung. Der Button ist nur ein völlig simples Eingabegerät wie eine Maus, eine Tastatur usw. Was relevant ist, ist die Software dahinter. Die zentrale Frage ist doch, meldet die App Änderungen in Preis, Menge ... vor Auftragsvergabe? Der Kunde selber legt fest, welches Produkt er in welcher Menge zu welchen Konditionen auf Knopfdruck kauft. Wenn dieser Auftrag "statisch" ist, also der Kunde bei Änderung vorher via App darüber informiert wird, liegt wieder die aktive Entscheidung für oder dagegen bei ihm selber.