>Es besteht ein zivilrechtlicher Titel, ein Urteil und das ist 30 Jahre lang vollstreckbar. Ob so eine Schuld jetzt jedoch in ein Insoverfahren eingebracht werden kann?
ja, alle im Insolvenzverfahren angegebenen Schulden sind, so kein begründeter Widerspruch vom Gläubiger kommt, erledigt.
Ausnahme Schulden, die in einer Straftat ihre Ursache haben und ich glaube auch Schulden an die Staatskasse/Steuer.
Aus dem Nähkästchen geplaudert, ist eine unvollständige oder falsche Selbstauskunft bei einem Kreditantrag unter Umständen schon Kreditbetrug. Gibt nämlich eine ganze Menge "ganz Schlaue", die sich denken, ist eh Wurscht, nehm noch ein Kredit auf und dann gehe ich eh in die Insolvenz. Dumm gelaufen, wenn in der Selbstauskunft ein paar Verbindlichkeiten weggelassen wurden.