Beiträge von cura

    Hab heute nach ne Reportage gesehen, da hat sich ein spanisches, investigatives Fernsehteam an Trump und seine Umgebung drangehängt.

    Dieser Trump hat ja fast überall nur verbrannte Erde hinterlassen, in vielen seiner Casinos das Personal nicht bezahlt und und und.

    Einige seiner Freunde sagen, dass es schwer sein wird ihn wieder aus dem Weissen Haus rauszukriegen. Einer sagte sinngemäss, dass das wahrscheinlich nur mit Polizeigewalt gehen wird und das Trump das mit Hilfe des Militärs versuchen könnte zu verhindern.

    Einer, der Trump seit vielen Jahrzehnten kennt und mit ihm in Verbindung steht hat ein Buch über ihn geschrieben. Er sagt: "Trump hat das Buch mit Sicherheit nicht gelesen, Trump liest nicht". Er sagt auch, dass Trump in vielen Bereichen schlicht infantil und blind für Eindrücke ist. Er sagt auch, dass Trump den Trumptower nicht finanziert, sondern lediglich seinen Namen dafür zur Verfügung gestellt hat. Er sagt, seine Finanzies waren die amerikanische und russische Mafia und Leute aus dem Drogengeschäft.

    Im Haus seiner Eltern, einem Prunkbau, leben jetzt Russsen.

    Und in allem was er und seine Familie so an Geschäftlichem betreiben arbeiten überwiegend Mexikaner, was es dem spanischen Fernsehteam natürlich leichter machte.

    Der wievielte Rankingfaktor ist das denn jetzt, an dem G wieder bastelt? Der 1000ste, der 10000ste? Und spiegelt sich das dann auch in der Serps wider? Hat es sich je widergespiegelt? Welchen Sinn machen derartige Basteleien, wenn gefühlt 99% der Sites in den Serps diese Kriterien nicht umsetzen, die Webmaster sie nicht umsetzen können oder wollen?

    Wer hat schon die Zeit dauernd alles umbauen zu können, wer das Geld jemanden zu beschäftigen, der sich ständig damit beschäftigt? Wenn ich mir meine Ecke ansehe: So gut wie keiner. Und wenn ich mir in meiner Ecke die Serps ansehe und hätte das Geld, würde ich es angesichts der beschissenen Ergebnisse die G liefert, als zum Fenster hinausgeworfenes Geld sehen jemanden zu bezahlen, der sich dauernd mit den wechselnden Kritierien von G beschäftigt.

    Und wenn diese Spirenzien was bringen sollten, wenn auch nur wenig, wem nutzen sie dann, wenn normale Webmaster / Sitebetreiber nicht mehr mithalten können? Und geht das Anwenden dieser Spirenzien nicht letztendlich auf Kosten der tatsächlichen inhaltlichen Qualität einer Site?


    Ich verstehe ja noch halbwegs an was da gebastelt werden soll, nur; daran basteln könnte ich nicht und ich frage mich auch, wieviele das wirklich können.

    Jo, ich denke Gunnar, dass man davon eigentlich standardmässig bei so ziemlich allen ausgehen kann, dass sie der Versuchung auf ein "Zubrot" nicht widerstehen können. Oder halt gezwungen werden.

    Hab hier vor einigen Wochen einen Bericht gesehen, da hatten Staaten eine Abwehr- und Spionagesoftware gekauft, von einer nicht amerikanischen Firma, die aber längst über Strohmänner in der Hand der Amis war und wurden dann mit dieser Software selbst ausgespäht.

    Gutes Geschäft, die Opfer machen sich selbst zu Opfern und zahlen auch noch kräftig dafür.

    Und warum sollten ausgerechnet die Asiaten und Diktatoren auf etwas verzichten, was machbar ist und ihnen mehr einbringt als der Verkauf?

    Jo, es ist echt erschreckend, was diesem G am Kompetenz zugetraut wird. ^^

    Erschreckend auch die hohe Anzahl von Suchern, die irgendwas suchen und dann "Suchbegriff kostenlos" eingeben und glauben, dass alles was G ihnen dazu an Ergebnissen liefert Websites sind in denen sie alles kostenlos kriegen. Die machen sich nicht mal die Mühe auch nur anzulesen, G hat auf ihr "kostenlos" geliefert und wenn da nun einer dabei ist, der wirklich Geld will, kann das nur ein Betrüger sein.

    Tausendmal erlebt: "Sie sagen auf Ihrer Website kostenlos und jetzt soll ich zahlen, was ist das denn für ein Betrug?

    Ich war mal vor langer Zeit in meiner Ecke mit einem der Hauptbegriffe + kostenlos Pos1. Das hat nur Ärger gemacht und nichts gebracht. Da hatte ich richtig Mühe von der Pos1 wieder wegzukommen.

    Ich brauch zu der Geschichte der Kleinen, die da in Portugal verschwunden war, nichts zu verlinken. Das verfolgt ja wohl jeder hier.

    Dass es die absurdesten sexuellen Bedürfnisse gibt kann ich je rational noch nachvollziehen, is halt so, aber dass manche die auch noch glauben ausleben zu können oder zu müssen macht mich immer wieder fassungslos. Fassungslos macht mich auch immer wieder die Kälte und Skrupellosigkeit die da mit dem Egoismus daherkommt. Es macht mich fassungslos, dass man so ein kleines Wesen wie einen Gegenstand zur sexuellen Befriedigung benutzt. Es macht mich fassungslos, dass es Menschen gibt, die sowas können und ich glaube, dass es wohl ebensoviele Pädos wie Homosexuelle gibt, also so ca. 10% der Bevölkerung.

    In Fällen wie diesem fällt es echt schwer nicht für die Todesstrafe zu sein, nicht als Bestrafung, sondern auch als Massnahme der Müllentsorgung.

    Schreibt dieser Typ doch tatsächlich einem wahrscheinlich ebensolchen Müllproblem, "Da schnapp ich mir was Kleines und beseitige anschliessend die Beweise".

    Und dann ist die Beweislage auch noch so dünn, hat die Justiz im Vorfeld so viele stümperhafte Fehler gemacht, dass er auf freien Fuss kommen könnte.

    Warum sollte das so sein aus Sicht von Google?

    Weil Google verdammt nochmal noch nicht Herrscher der Welt ist. Und weil es verdammt nochmal Zeit wird, dass auch Google die Grenzen aufgezeigt werden. Ist die Googlesicht, verdammt nochmal, mittlerweile die Richtlinie für alles was auf diesem Planeten geschieht?

    Sind diese zwei Äffchen und der Herr Schmidt, der mittlerweile in einem Sarg auch besser aufgehoben wäre, als in der realen Welt, das Maas aller Dinge? Zwei Äffchen, die mehr oder weniger zufällig, weil Ihnen von ihrem Professor eine Aufgabe übers Wochenende gestellt wurde, Multimilliadäre wurden, weil einer von den zwei Äffchen, wie er selbst sagt, die Antwort im Traum gefunden hat: Eine Site auf die viele linken sollte eine brauchbare Site sein. Auf dieser damals nicht revolutionären, aber neuen Erkenntnis, aber mittlerweile zu nichts mehr taugenden Erkenntnis beruht der ganze Einfluss und die Marktstellung.

    Der Zombie Zuckerberg gehört in die gleiche Ecke. Diese emotionslose, hässliche Fratze, die kalten ausdruckslosen Augen, dem sieht man ja schon an, dass er nicht viel drauf hat. Das könnte auch ein Roboter sein.

    Es gibt Google und es gibt Existenzen, die durch G vernichtet werden.

    Und wenn die KI, anfängt Existensen zu zerstören, ohne das es dafür eine logische, nachvollziehbare Erklärung gibt, hat die KI sich verselbstständigt und da kann nicht G kommen und sich auf diese KI berufen und sich selbst einen Persilschein ausstellen.

    Der Algo von G zerstört seit Jahren Existensen, die ohne G ihr Auskommen hätten, ihr Auskommen berechtigt hätten.

    Und es wird endlich Zeit, dass die Justiz begreift, dass sie die einzigen sind, die diesen Schwachsinn noch stoppen können. Wenn einer von G nicht mehr erklären kann wo die Logik liegt, dass ein gute Site nicht mehr gefunden wird und dafür Scheissdreck vorne steht, dann ist es Zeit, dass die Justiz sagt, dass es so nicht geht.

    Da ist ja jeder Katalog, der von A bis Z sortiert besser und auch DMOZ war besser, weil da wenigsten Menschen beurteilt haben.

    Wenn ich schon höre "Künstliche Intelligenz", was soll an dieser KI schon intelligent sein?

    Menschen natürlich. Geld genug, um die zu bezahlen ist ja da.

    Das stumpfsinnige Festhalten an der KI stösst doch in allen Bereichen immer wieder an Grenzen, die KI selbst ist in vielen Bereichen nicht mehr kontrollierbar, weil sie sich verselbstständigt und selbst die damit Befassten nicht mehr durchblicken.

    Was der Mensch nicht mehr erklären kann, sollte er ändern.

    Also ich erinnere mich noch an so manchen Sammler der Vergangenheit, der auch gut und lange rankte.

    Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, dass G da bei Sites, die innerhalb kurzer Zeit um 100 000e oder gar Millionen Seiten wachsen, keine Kontrollen macht, mal nachsieht was da los ist. Sollte so aufwändig ja nicht sein.

    Wird es wirklich schlimmer?

    Was hier geschildert wird hören wir doch schon seit 20 Jahren. Und es zeigt lediglich wie schlecht Google schon immer aufgestellt war und ist, weil sie es, auch nach dem gefühlt millionsten Update, immer noch nicht geschafft haben oder es nicht schaffen wollen, das in den Griff zu kriegen.

    Und mit jedem Update werden die Ergebnisse schlechter und immer weniger nachvollziehbarer.

    Google liefert zu Pauschalsuchen, zu überregionalen Suchen mittlerweile immer mehr regionalste Ergebnisse, kann oder will nicht berücksichtigen, dass der User mittlerweile weiss, dass, wenn er was im Raum Hamburg sucht, er seiner Suche auch Hamburg hinzufügen muss.

    Natürlich könnte man die normalen Serps auch so interpretieren, dass G gar nicht will, dass ein Suchender in diesen fündig wird.

    ... zumindest im Endergebnis. Ob der Blondgefärbte das nun plant, soll mal dahingestellt bleiben, aber, wenn er verliert, wird er wohl nicht freiwillig gehen. Der macht ja keine Show, der hält sich wirklich für den Grössten, den Schlausten, den Einzigen der sein Land lenken und in die Glückseligkeit führen kann. Der glaubt den Scheiss, den er von sich gibt ja tatsächlich. Zudem ist er ein lausiger Verlierer.

    Auch muss er ne ganze Armada von Anwälten haben, die nichts anderes tun, als selbst in uralten, längst abzuschaffenden Gesetzen kramen, um um seinen Schwachsinn zu legalisieren, um Wege zu finden ihn im Amt und an der Macht zu halten.

    Was gerade in den USA passiert sollte eine Warnung für die ganze Welt sein: Wenn Idioten, Ungebildete die Mehrheit haben, wird es kritisch für jede Demokratie.

    https://www.spiegel.de/netzwelt/web/d…02-2241be3467c1

    ....

    Und der Lobo hat mittlerweile gelernt verständlich zu formulieren. Seinen Fremdwortduden hat er wohl verschrottet.

    arnego2

    Du kannst das nicht wissen. Nicht jeder hier ist in jedem Gebiet fit, dafür aber einige in einigen sehr und wir haben hier mal vor einiger Zeit abgesprochen, dass mit so wenig wie möglich Abkürzungen um sich geworfen werden soll, damit auch jeder weiss was gemeint ist, wenn z. B. von GSC die Rede ist.

    Ich weiss das z. B. nicht und die meisten Abkürzungen stehen für Vieles.

    ...

    Jo, is mir jetzt gerade gekommen: Google search...

    Aber trotzdem. Schreib bitte zumindest: GoogleSC. Danke.

    Irgendwie seltsame Zahlen, die hier gerade veröffentlich werden und die zu seltsamen Überlegungen anregen könnten.

    19 000 der Coronatoten in Spanien sollen Menschen sein, die in Altenpflegeheimen gestorben sein sollen.

    52 000 (Stand vor ein paar Tagen) der Infizierten sollen Angehörige von pflegerischen Berufen wie Krankenpfleger, Ärzte, Pfleger in Altenheimen sein. Viele Tote aus diesen Berufen befinden sich in der Statistik der Toten, die bleiben, wenn man diese angeblich in Altenheimen Gestorbenen 19 000 von der Gesamtzahl abzieht.

    Den Angehörigen der pflegerischen Berufe kann wohl kein Vorwurf gemacht werden, für das wohl schlechtest vorbereitete Gesundheitssystem gilt das nicht.

    Syno, ein Urteil kann immer nur die Fragen beantworten, welche sich im jeweils zu behandelnden Einzelfall stellen.

    Richter haben in einem zivilrechtlichen Verfahren so gut wie keine Möglichkeit der Einflussnahme, die Parteien sind die Herren des Verfahrens, Richtern kommt die Rolle des "Schiedsrichters" zu, die das Verfahren zwar leiten, aber keinen Einfluss auf das Handeln und die Aussagen der Parteien nehmen.

    Am Ende eines Verfahrens sagen sie dann den Parteien, wer mit seinen Rechtsansichten, seinen Anträgen richtig liegt und wer falsch.

    Manchmal können die Parteien das vorher gar nicht abschätzen, weil ein Gesetz immer viele Fragen offenlässt und Richter müssen dann erforschen, was der mutmassliche Wille des Gesetzgebers im zu beurteilenden Einzelfall gewesen wäre. Dabei helfen auch Bemerkungen, Kommentare des Gesetzgebers, die sich im Gesetz selbst nicht wiederfinden. Der Gesetzgeber versucht in diesen Bemerkungen verständlich zu machen, was er mit dem Gesetz erreichen will.

    Hinzu kommen dann noch oft dicke Wälzer von "über angeblich über allem stehenden Juristen", die Kommentare zu verschiedenen Gesetzen verfassen. Einer unserer ehemaligen Bundespräsidenten, Herzog, war ein solcher Kommentator, der dicke Wälzer verfasst hat. Diese Kommentare kosten dann richtiges Geld.

    Je mehr Einzelfälle dann in der Folge von Gerichten entschieden werden müssen, desto mehr bildet sich dann, auch durch Überschneidungen, sowas wie eine einheitliche Sichtweise heraus, weshalb dann auch manchmal schon absehbar ist, wie z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht eine Rechtslage beurteilen wird, wenn sie zur Entscheidung bei ihnen ankommt.

    Hab mal die Urteilsbegründung soweit als mögich zusammengeschrieben, ohne sie zu entstellen.

    Einfacher kann ichs jetzt nicht mehr machen Syno. ^^

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    Erstes war wohl a) allgemeines Optin, dass dem Veranstalter die Auswahl überliess. Also wohl alle, klar oder b) der User konnte sich aussuchen, von wem er beworben werden will und dann seiner Auswahl zustimmen.

    Da sagt der BGH, dass das allein schon unzulässig ist, weil ein User allgemein auch der Bewerbung durch Telefonwerbung zustimmen musste, das aber auch nach der damaligen Gesetzlage nicht regelkonform war, weil eine solche Zustimmung nur explizit firmen- oder branchenbezogen erfolgen kann.

    Fast wörtlich aus dem Urteil: Die Einwilligung erfolgt im Sinne dieser Vorschrift "für den konkreten Fall", wenn klar wird, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen die Auswahlliste konkret erfasst. Daran fehlt es im Streitfall, weil die Gestaltung der Einwilligungserklärung darauf angelegt war, den Verbraucher mit einem aufwendigen Verfahren der Auswahl von in der Liste aufgeführten Partnerunternehmen zu konfrontieren, um ihn zu veranlassen, von dieser Auswahl abzusehen, um stattdessen der Beklagten die Wahl der Werbepartner zu überlassen. Weiß der Verbraucher, der sein Wahlrecht nicht wahrnimmt und somit keine Kenntnis vom Inhalt der Liste (der Werbepartner) hat, weiss er nicht für welche Produkte und Dienstleistungen er einwilligt, liegt keine Einwilligung für den konkreten Fall vor.

    Deswegen war hier das Optin-Häckchen, mit dem pauschal abgenickt wurde unzulässig.

    ....

    Zweites hatte ein voreingestelltes Optout.

    Aus dem Urteil: Die von der Beklagten in Form einer >>> Allgemeinen Geschäftsbedingung <<< vorgesehene Einwilligung des Nutzers, die den Abruf von auf seinem Endgerät gespeicherten Informationen mithilfe von Cookies im Wege eines voreingestellten Ankreuzkästchens (OPTOUT) gestattet, stellt sowohl nach dem im Zeitpunkt der beanstandeten Handlung geltenden Recht als auch nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden Recht eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers dar.

    Die Einholung der Einwilligung mittels eines voreingestellten OPTOUTs war schon 2013 mit wesentlichen Grundgedanken des § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG vereinbar.

    Der beanstandete Einsatz von Cookies durch die Beklagte als Diensteanbieter dient der Erstellung von Nutzerprofilen zum Zwecke der Werbung, indem das Verhalten des Nutzers im Internet erfasst und zur Zusendung darauf abgestimmter Werbung verwendet werden soll.

    Bei der im Streitfall in den Cookies gespeicherten zufallsgenerierten Nummer (ID), handelt es sich um ein Pseudonym im Sinne der damals und heute geltenden Normen, ist dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen, für Zwecke der Werbung oder Marktforschung die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist.

    Das ist dahingehend auszulegen, dass keine wirksame Einwilligung im Sinne dieser Bestimmungen vorliegt, wenn die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät des Nutzers einer Website gespeichert sind, mittels Cookies durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erlaubt wird, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss.

    Auf die Frage, ob es sich bei den Informationen um personenbezogene Daten handelt, kommt es nach der Entscheidung des Gerichtshofs in diesem Zusammenhang nicht an.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein vom Nutzer abzuwählendes, voreingestelltes Ankreuzkästchen keine wirksame Einwilligung darstellt.

    Sachverhalt:

    Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Beklagte veranstaltete im September 2013 unter ihrer Internetadresse ein Gewinnspiel. Nach Eingabe der Postleitzahl gelangte der Nutzer auf eine Seite, auf der Name und Anschrift des Nutzers einzutragen waren. Unter den Eingabefeldern für die Adresse befanden sich zwei mit Ankreuzfeldern versehene Einverständniserklärungen.

    Mit Bestätigen des ersten Textes, dessen Ankreuzfeld nicht mit einem voreingestellten Häkchen versehen war, sollte das Einverständnis mit einer Werbung durch Sponsoren und Kooperationspartner der Beklagten per Post, Telefon, E-Mail oder SMS erklärt werden. Dabei bestand die Möglichkeit, die werbenden Sponsoren und Kooperationspartner aus einer verlinkten Liste von 57 Unternehmen selbst auszuwählen. Andernfalls sollte die Beklagte diese Auswahl treffen.


    Das zweite Ankreuzfeld war mit einem voreingestellten Häkchen versehen und wies folgenden Text auf:

    "Ich bin einverstanden, dass der Webanalysedienst Remintrex bei mir eingesetzt wird. Das hat zur Folge, dass der Gewinnspielveranstalter, die [Beklagte], nach Registrierung für das Gewinnspiel Cookies setzt, welches [der Beklagten] eine Auswertung meines Surf- und Nutzungsverhaltens auf Websites von Werbepartnern und damit interessengerichtete Werbung durch Remintrex ermöglicht. Die Cookies kann ich jederzeit wieder löschen. Lesen Sie Näheres hier."

    In der mit dem Wort "hier" verlinkten Erläuterung wurde darauf hingewiesen, dass die Cookies eine bestimmte, zufallsgenerierte Nummer (ID) erhalten würden, die den Registrierungsdaten des Nutzers zugeordnet seien, der sich mit Namen und Adresse in das bereitgestellte Webformular eingetragen habe. Falls der Nutzer mit der gespeicherten ID die Webseite eines für Remintrex registrierten Werbepartners besuchen würde, sollte sowohl dieser Besuch erfasst werden als auch, für welches Produkt sich der Nutzer interessiert und ob es zu einem Vertragsschluss kommt.

    Der voreingestellte Haken konnte entfernt werden. Eine Teilnahme am Gewinnspiel war aber nur möglich, wenn mindestens eines der beiden Felder mit einem Haken versehen war.