Beiträge von cura

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    An dieser Rechtslage hat sich seit dem 25. Mai 2018, dem ersten Geltungstag der Verordnung (EU) 2016/679, nichts geändert, weil diese Verordnung nach ihrem Art. 95 die Fortgeltung des § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG als den Art. 5 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2002/58/EG umsetzende nationale Regelung unberührt lässt. Soweit für die Definition der Einwilligung nicht mehr auf Art. 2 Buchst. h der aufgehobenen Richtlinie 95/46/EG abgestellt werden kann, sondern Art. 4 Nr. 11 der Verordnung (EU) 2016/679 heranzuziehen ist, führt dies zum selben Ergebnis.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf Vorlage durch den Senat auch mit Blick auf Art. 4 Nr. 11 der Verordnung (EU) 2016/679 entschieden, dass ein vom Nutzer abzuwählendes, voreingestelltes Ankreuzkästchen keine wirksame Einwilligung darstellt.


    Vorinstanzen:

    LG Frankfurt am Main - Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2/6 O 30/14

    OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 17. Dezember 2015 - 6 U 30/15

    BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZR 7/16, Cookie-Einwilligung I

    EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2019, C-673/17, PLANET49


    Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

    § 1 UKlaG:

    Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.

    § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB:

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen. …

    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

    1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist

    § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG:

    (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. …

    (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen

    2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung.

    § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG:

    Der Diensteanbieter darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht.

    Art. 2 Satz 2 Buchst. f der Richtlinie 2002/58/EG:

    Weiterhin bezeichnet im Sinne dieser Richtlinie der Ausdruck "Einwilligung" eines Nutzers oder Teilnehmers die Einwilligung der betroffenen Person im Sinne von Richtlinie 95/46/EG;

    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2002/58/EG:

    Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u.a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat.

    Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 95/46/EG:

    Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Einwilligung der betroffenen Person" jede Willensbekundung, die ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgt und mit der die betroffene Person akzeptiert, dass personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden.

    Art. 4 Nr. 11 der Verordnung (EU) 2016/679:

    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck "Einwilligung" der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

    Art. 94 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Verordnung (EU) 2016/679:

    (1) Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.

    (2) Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. …

    Art. 95 der Verordnung (EU) 2016/679:

    Diese Verordnung erlegt natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die Verarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Union keine zusätzlichen Pflichten auf, soweit sie besonderen in der Richtlinie 2002/58/EG festgelegten Pflichten unterliegen, die dasselbe Ziel verfolgen.

    Karlsruhe, den 28. Mai 2020

    Mann, diese ganzen bekloppten Pressefuzzies. Sind die zu blöd Zahlen zu interpretieren und einzuordnen? Überall?

    In Spanien gehen die Zahlen runter, der Spiegel vermeldet: Steigen stark.

    Die FAZ hat wieder andere Zahlen, ebenso die Süddeutsche.

    Und dann immer dieses: Über die Woche gerechnet. Was soll das? Über die Woche rechnen kann ich, wenn ich die täglichen Zahlen hab, über zwei Daumen selbst. Da liege ich ja mit meinem Gefühl besser, als die mit ihren Berechnungen.

    Am besten geht man diesen journalistischen Affentheater und Schwachsinn aus dem Weg.

    Das Urteil ist ja von der aktuellen Rechtslage längst überholt. Im Grunde geht es bei diesem Urteil nur noch darum, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat und dazu war die Rechtslage von 2013 zu beurteilen. Also Optout, 2013 zulässig oder nicht?

    Es zeigt aber auch, dass der Justizapperat noch immer nicht im Internetzeitalter angekommen ist. Das muss alles viel schneller gehen.

    Grad innem anderen Fred gesehen, jetzt schreibt es wieder normal. Gemacht hab ich nichts. Das soll man einer verstehen.

    ..

    Was ich sagen wollte: Ich bin ja nicht so der grosse Spieler, aber als ich mal vor langer, langer Zeit 30 Stunden Supermario gespielt habe, hatte ich mir "niemals mehr" vorgenommen und bis heute durchgehalten. Aus demselben Grund mag ich auch Serien nicht. Ich weiss bis heute nicht wie diese Rockerserie (hab den Namen vergessen) ausgegangen ist. Wenn da mal jemand weiss, wo die letzten Folgen liegen....

    Ich bin ja nicht so der grosse ...

    .....

    Was hab ich denn jetzt wieder falsch gemacht? Hatte unter dem O Tabakgrümmel, hab deswegen die Taste entfernt und wieder eingesetzt und jetzt schreibt das mir alles kleiner.

    Ich hasse Tasturkürzel.

    Nicht bestens, aber sieht gut aus.

    Seit drei Tagen hier in der Provinz keine einzige Neuinfektion mehr und auch keine Toten.

    Vor vier Tagen ist es von einem Tag auf den anderen richtig heiss geworden, Temperaturen bis 35 Grad und geringe Luftfeuchtigkeit. Das lässt mich hoffen, dass meine These richtig sein könnte und das Virus mit dem Sommer, zumindest hier, verschwinden könnte, wie bisher jedes Virus mit der Hitze ausstarb.

    Wenn es dann gelingt zu verhindern, dass es im Herbst wieder eingeschleppt wird...

    Mir ist mittlerweile auch klargeworden, dass es völliger Quatsch ist, was immer noch überall geschrieben wird, dass es einer Durchseuchung von 70 bis 80% bedarf, um das Virus verschwinden zu lassen. Das Virus verschwindet dann, wenn es keine neuen Opfer mehr findet, auch bei sehr viel geringerer Durchseuchung.

    ....

    Hab gestern hier einen Bericht gesehen. Da war ein spanisches Wissenschaftler- und Ärzteteam auf Erkundung in Afrika unterwegs, klar, Afrika liegt vor der Haustür und fängt bei den Pyrenäen an. Die vertreten die These, dass die niedrigen Zahlen, welche aus Afrika kommen, weniger mit dem schlechten Meldesystem und der Dunkelziffer zusammenhängen, sondern vielmehr auch damit, dass die Hitze dort ein, wie aus anderen Gegenden gemeldetes Zahlenvolumen, verhindert.

    Auch scheint die Ansteckungsgefahr unter freiem Himmel sehr sehr viel geringer zu sein als in geschlossenen Räumen und als bisher angenommen.

    Veremos. Wir werden sehen.

    Habs überflogen, es war zu spät, da hatte ich bereits alles von denen bis auf eine .dll gelöscht. Dieses Everything ist wirklich ein Toptool.

    Und jetzt hab ich auch Ruhe vor diesen Updateaufforderungen, die am Anfang einmal am Tag reinkamen und zuletzt fast stündlich. Und ich mag nicht in fremden Sprachen lesen, mir reicht es schon, dass ich selbst in Spanisch ab und an den Übersetzer einsetzen muss, aber im Spanischen kann ein Begriff zig Signifikationen haben, manchmal sogar gegensätzliche.

    Gut nur, dass ich keine automatischen Updates zulasse.

    Aber, danke Rudi, manchmal frage ich mich, wo und wie Du das alles findest.

    Klar Rudolf, die sollten es wissen. Aber ob sie es mir verraten? Da hab ich so meine Zweifel. Jedenfalls hab ich bei meiner Suche niemanden gefunden, dem sie es verraten hätten.

    Die schreiben ihre Programme ja nicht umsonst so, dass sie sich wie Zecken festbeissen. Es würde mich auch nicht wundern, wenn die für so manche Malware die unterwegs ist verantwortlich zeichnen, um sich unentbehrlich zu machen.

    Ich hab deren Software voriges Jahr deinstalliert und staunte heute nicht schlecht was ich von denen noch so alles auf dem Rechner hab.

    In Spionagekreisen nennt man sowas Schläfer. Wahrscheinlich bauen die darauf, dass sich jemand nach Monaten nicht mehr erinnert und dann einem Update zustimmt, womit dann eine Neuinstallation verbunden ist.

    Und die unterscheiden sich nicht gross von den sonstigen Programmen, die so im Markt sind und einem in den Kostenlosversionen vorgaukeln, dass der Rechner wahrscheinlich total verseucht ist.

    Die wahre Seuche sind aber sie selbst.

    Was hatten DAS in soner Site verloren?

    Aber: Studentenvermittlung. Irgendwie scheint G ne seltsame Affinität zu allem zu haben, was Student drin stehen hat. Ist ja auch in meiner Ecke so, da ist auch jede Menge unnützes Zeug zu finden, nur weil es vonner Uni kommt und Studenten....... drinsteht.

    Malwarebytes hab ich irgendwann voriges Jahr deinstalliert. Jetzt fing das vor einigen Tagen an und wollte updaten. Immer: Nein. Und jedesmal wenn diese Updateaufforderung kommt verlangsamt sie mir den Rechner und sie kommt immer öfter. Hab dann mal in Programme installieren geguckt, Malwarebytes ist immer noch drin oder wieder. Also auf "deinstallieren", ging nicht, Programm is missing.

    Dann mal über Everything alles gesucht, was von denen noch auf meinem Rechner ist und gesagt: Alles sicher löschen. Hat sich auch das meiste gelöscht, aber vieles fast nur mit Waffengewalt. Jetzt hab ich in einem Ordner nur noch eine .dll die sich nicht löschen lässt, weil sie angeblich in einem anderen Programm verwendet wird. Und ich hoffe jetzt, dass ich nicht irgendwas gelöscht habe, was ich anderswo brauche.

    Es ist echt zum Kotzen, da lädt man sich ne Malware runter und am Ende stellt die Malware selbst sich als die Pest heraus.

    Aber was so im Internet zu finden ist: Das Problem die wieder vom Rechner zu kriegen haben andere auch.

    >> Nop, mein Original steht seit 15 Jahren auf meiner Seite. Die die mich da "umschreiben" haben eigene Domänen und die ranken alle vor mir.

    Jo, ist für mich ein Beleg dafür, dass G DC nur bemerkt, sieht oder sehen will / kann, wenn Sites miteinander ne Verbindung haben.

    Jo, Standardgequatsche.

    Hab vor kurzem mal Posts gemeldet in denen einer gefälschte Reisepässe, sonstige gefälschte Papiere anbot. Antwort: Alles in Ordnung, nichts geht gegen unsere Regeln. Ich denke, es war so ein Ding: "Schick erst mal Geld, kriegst nichts dafür, kannst aber zur Polizei gehen und denen erzählen, was Du kaufen wolltest". Na, denn.